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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.10.2021, 12:43
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
Cadet
 
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Standard Bußen im Wassersport

Liebes Forum,

ich werde von Schülern und Schülerinnen immer mal wieder gefragt, welche Bußen im Wassersport bei verschiedenen Vergehen drohen. Dabei verweise ich jeweils auf die entsprechenden Bussgeldkataloge (BVKatBin-See und Sprengstoffgesetz).

In den Bussgeldkatalogen ist die Höhe der möglichen Strafe immer als Spanne angegeben:
  • Die Buße für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit 350 – 2.500 € angegeben
  • Das Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis mit 250 – 5.000 €.
  • Das Mitführen von Seenotsignalmitteln ohne Sach-/Fachkundenachweis wird gemäß Sprengstoffgesetz mit bis zu 50.000 € bestraft.

Weiß jemand, welche Buße im Falle dieser drei Vergehen (besoffen fahren, fahren ohne SBF-Binnen/See, mitführen von Seenotsignalmitteln ohne FKN/SKN) realistischerweise zu erwarten ist? Vielleicht kennt jemand einen Freund, der einen Freund kennt, der schon mal mit Alkohol, ohne Führerschein oder mit Seenotraketen ohne FKN/SKN erwischt wurde?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #2  
Alt 05.10.2021, 17:29
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
Liebes Forum,

ich werde von Schülern und Schülerinnen immer mal wieder gefragt, welche Bußen im Wassersport bei verschiedenen Vergehen drohen. Dabei verweise ich jeweils auf die entsprechenden Bussgeldkataloge (BVKatBin-See und Sprengstoffgesetz).

In den Bussgeldkatalogen ist die Höhe der möglichen Strafe immer als Spanne angegeben:
  • Die Buße für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit 350 – 2.500 € angegeben
  • Das Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis mit 250 – 5.000 €.
  • Das Mitführen von Seenotsignalmitteln ohne Sach-/Fachkundenachweis wird gemäß Sprengstoffgesetz mit bis zu 50.000 € bestraft.

Weiß jemand, welche Buße im Falle dieser drei Vergehen (besoffen fahren, fahren ohne SBF-Binnen/See, mitführen von Seenotsignalmitteln ohne FKN/SKN) realistischerweise zu erwarten ist? Vielleicht kennt jemand einen Freund, der einen Freund kennt, der schon mal mit Alkohol, ohne Führerschein oder mit Seenotraketen ohne FKN/SKN erwischt wurde?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Nautische Grüße ⚓
Rafael
Eigenartige Frage
__________________
Gruß Sylvio
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  #3  
Alt 05.10.2021, 17:43
Benutzerbild von Uli D.
Uli D. Uli D. ist offline
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Bist du selbst erwischt worden und willst jetzt schon wissen, was kommt?

Ich hab noch nie einen Schüler gesehen, der so eine Frage stellt
__________________
Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben
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  #4  
Alt 05.10.2021, 17:57
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
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Boot: A29, Schlauchi, Schlauchi
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Na gut : es werden die 3 Maximalstrafen addiert, und durch 3 geteilt = so einfach ist es
Ersatzweise 1 Tag Haftstrafe je vollendete 100.- € - glaube ich.
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  #5  
Alt 05.10.2021, 18:07
Benutzerbild von Wassersportler
Wassersportler Wassersportler ist offline
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2.359 Danke in 1.248 Beiträgen
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Ich fand den Titel recht vielversprechend.
Bin jetzt etwas enttäuscht
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #6  
Alt 05.10.2021, 19:42
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Uli D. Beitrag anzeigen
...........
Ich hab noch nie einen Schüler gesehen, der so eine Frage stellt
Könnte ja sein,dass er Bootsschullehrer ist.
Und seine "Schüler" den Schein machen.
Da könnte schon so ne Frage kommen. (Das Internet gibt übrigends auch was her dazu, aber immer nur dieses von....bis....).

Machen meine "Kinder" (haben inzwischen beide "die Scheinchen") auch schon manchmal (auch früher schon).

Die Antwort ist wirklich nicht so eindeutig wie sie im Rest vom Leben ist (zu sein scheint, da gibt´s ja auch von bis....).

Also für unser "Revier" Bodensee kann ich´s echt nicht sagen. Und die Waschpo ist dort allgegenwärtig. Was die millitant verteidigen ist die 300mtr. Linie (kein entlangfahren, nur rechtwinklig und langsam Richtung Ufer). Das sind dann glaub ich irrsinnige 35€ Bussgeld bei Verstoss.

Das einzige was ich sicher weiss, sind das 0,8 Promille gelten, nicht 0,5 (Ohne Ausfallerscheinungen, Unfall natürlich). Und keine Ahnung warum. Womöglich weil Bayern und Österreich an den See grenzen

Und, dass Überschreiten der 40 km/h Höchstgeschw. auf dem freien See erst ab etwa 80 km/h geahndet wird. 120€ oder so. Also allesnoch im normalen Rahmen.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (05.10.2021 um 19:47 Uhr)
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  #7  
Alt 05.10.2021, 20:49
Hondafahrer Hondafahrer ist offline
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@Fraenki:
Stimmt nicht ganz, wurde vor 2 Wochen vor Langenargen von der Wapo angehalten.
Waren wohl keine 300 mtr. vom Ufer, der Polizist meinte was von 230 mtr.
Heute 25 € überwiesen.
Gruß Erwin
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  #8  
Alt 05.10.2021, 21:32
heiger heiger ist offline
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Zitat:
Zitat von Uli D. Beitrag anzeigen
Bist du selbst erwischt worden und willst jetzt schon wissen, was kommt?

Ich hab noch nie einen Schüler gesehen, der so eine Frage stellt
Eine Sekunde nachdenken, eventuell frühere Beiträge vom TE ansehen, danach nochmals Denken und es würde im Leben einige peinliche Momente weniger geben. Leider vergiften dämliche Unterstellungen nur das soziale Klima im Forum.
__________________
Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."
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  #9  
Alt 06.10.2021, 11:10
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Hallo Rafael,

gern unterstütze ich deinen Fragewunsch, aber zunächst wende ich mich an all die, die hier sich in unsachlicher Form allein über eine solche Frage aufregen. Offensichtlich passiert bei denen in ihrem bescheidenen Leben nichts Aufregendes, sodass sie sich in Foren aufregen, sei es auch neben der Spur, zumindest passiert dann etwas in ihrem Leben, was sie ausfüllt.

Nun zu deiner Frage, lieber Rafael. Ja, in unsrem Sprechfunkkurs kam es auch zu diesen Fragen nach was passiert, wenn ich den Schein nicht habe oder gegen etwas verstoße.

Mir ist nur das Folgende zum SRC-Sprechfunkzeugnis geläufig. An der schleswig-holsteinischen Ostseeküste prüft die Wapo bei eingebauter Funkanlage natürlich, ob der Schiffsführer Inhaber des entsprechenden SRC-Sprechfunkzeugnisses ist. Bei Verstoß hat sich die Bußgeldhöhe von 150 € als Richtwert eingependelt. Allerdings, wie bei allen Bußgeldern, wird in Anbetracht individueller Besonderheiten davon abgewichen (z.B. geringes Einkommen oder bereits wiederholter Verstoß). Aber Standard sind 150 €.
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  #10  
Alt 06.10.2021, 11:51
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B4-Skipper B4-Skipper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
... In den Bussgeldkatalogen ist die Höhe der möglichen Strafe immer als Spanne angegeben:
  • Die Buße für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit 350 – 2.500 € angegeben
  • Das Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis mit 250 – 5.000 €.
  • Das Mitführen von Seenotsignalmitteln ohne Sach-/Fachkundenachweis wird gemäß Sprengstoffgesetz mit bis zu 50.000 € bestraft.

Weiß jemand, welche Buße im Falle dieser drei Vergehen (besoffen fahren, fahren ohne SBF-Binnen/See, mitführen von Seenotsignalmitteln ohne FKN/SKN) realistischerweise zu erwarten ist? ...
Das wird keiner beantworten können, weil es immer auf die konkrete Situation ankommt.
Bei 0,6 Promille ohne Ausfallerscheinung werden wohl eher 350 € zu erwarten sein, mit zunehmenden Pegel und/ oder Ausfallerscheinungen wird sich der Betrag nach oben verschieben.

Bei ohne Fahrerlaubnis (lfd. Nr. 24.111000 im BVKatBin-See) geh es nicht bis 5.000 sondern nur bis 1.500 € und wird auch davon abhängen ob Sportboot ohne Auffälligkeiten oder Schleppverband in Schlangenlinie.

Im Sprengstoffgesetz steht zum Verstoß gegen §27 "nur" Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldbuße, wo "findet" man die 50.000 €

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #11  
Alt 06.10.2021, 17:46
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Uli D. Uli D. ist offline
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Zitat:
Zitat von heiger Beitrag anzeigen
Eine Sekunde nachdenken, eventuell frühere Beiträge vom TE ansehen, danach nochmals Denken und es würde im Leben einige peinliche Momente weniger geben. Leider vergiften dämliche Unterstellungen nur das soziale Klima im Forum.
Das war keine Unterstellung, eine dämliche schon gar nicht, sondern schlicht eine Frage, wie man auch am Fragezeichen erkennen kann.
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Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben
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  #12  
Alt 06.10.2021, 17:47
Neutral Neutral ist offline
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Kann man wegen erhöhter Geschwindigkeit auf dem Wasser auch den PKW und Motorradführerschein verlieren? ( anstatt 6 km/h z.B. 20 km/h )

( Im Vergleich zu den Auto sind die Bußgelder beim Bootfahren riesig . )
__________________
Schöne Grüsse !
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  #13  
Alt 06.10.2021, 18:00
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Hi Lutz,

vielen Dank für den Hinweis darauf, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis günstiger ausfällt, als von mir oben dargestellt 👍👍 Ich habe mich da offenbar im Tatbestand vertan. Es kommt sogar noch günstiger, als die 1.500 €, da nur das Führen eines Fahrzeugs (> 20 m) ohne Fahrerlaubnis mit bis zu 1.500 € bestraft wird. Das Führen eines Sportbootes ohne Fahrerlaubnis auf Binnenschifffahrtsstraßen wird nach 24.310000 (BVKatBin-See) sogar "nur" mit 150 - 500 € bestraft.

Die 50.000 € Strafe nach Sprengstoffgesetz findest du in § 41 Absatz (2).

@all: Vielen Dank schon mal für die vielen Infos 👍 Kein Ding, wenn manche vermuten, dass ich für mich selbst frage - ich hab' mir beim Schreiben des Beitrags noch überlegt, wie ich den Beitrag am besten formuliere, um klar zu machen, dass es nicht um meine Wendigkeit geht (ich hab' die nötigen Scheine, keine Sorge). Ist mir offenbar nicht ganz gelungen
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  #14  
Alt 07.10.2021, 17:46
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
Kann man wegen erhöhter Geschwindigkeit auf dem Wasser auch den PKW und Motorradführerschein verlieren? ( anstatt 6 km/h z.B. 20 km/h )
Falls mangelnde charakterliche Eignung (und damit "Zuverlässigkeit") zur Debatte steht, ist vieles möglich.
Auch z.B. Waffenbesitz kann dann schwierig werden.

Und zur Einordnung: Vergleiche einen Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto: 60km/h erlaubt, 200 km/h gemessen.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #15  
Alt 08.10.2021, 07:39
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Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
Kann man wegen erhöhter Geschwindigkeit auf dem Wasser auch den PKW und Motorradführerschein verlieren? ( anstatt 6 km/h z.B. 20 km/h )

( Im Vergleich zu den Auto sind die Bußgelder beim Bootfahren riesig . )
Für gewöhnlich nicht, das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. SpFV ist halt separat zu betrachten.
Sind Drogen und Alkohol mit im Spiel, könnte das wohl anders bewertet werden.

Grüße
Daniel
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  #16  
Alt 08.10.2021, 10:10
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N2S3 N2S3 ist offline
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So ganz sicher wäre ich da nicht, dass das eine das andere nicht beeinflusst. Besoffen Auto fahren gefährdet meine Fluglizenz. Wiederholte Geschwindigkeitsdelikte ebenfalls, Deduktion der Luftfahrtbehörde = Unzuverlässig.
Mache ich das mit dem Boot, sehe ich durchaus dasselbe Risiko.
Die Straßenverkehrsbehörden sind wahrscheinlich lethargischer, das Risiko ist geringer, aber meiner Meinung nach dennoch vorhanden.
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  #17  
Alt 08.10.2021, 10:54
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Durch die Blume hatte der Prüfer beim SBF auch gesagt, wenn man besoffen mit dem Auto erwischt wird, sollte man nicht erwähnen, dass man ja noch den Bootsschein hat.

Gruß Ulf

PS was für Konsequenzen hat es eigentlich wenn man vorsätzlich mehrfach die Berufsschiffer behindert?
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  #18  
Alt 08.10.2021, 11:29
Neutral Neutral ist offline
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Falls mangelnde charakterliche Eignung (und damit "Zuverlässigkeit") zur Debatte steht, ist vieles möglich.
Auch z.B. Waffenbesitz kann dann schwierig werden.

Und zur Einordnung: Vergleiche einen Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto: 60km/h erlaubt, 200 km/h gemessen.

*3 sind zwar nur 180 km/h - die Differenz beträgt hier immerhin 120 km/h und nicht 12km/h.

Und wie schnell ist man anstatt bei 6km/h bei z.B. 10 km/h. Da müsstest Du schon ständig auf ein GPS gerät schaun.
.
__________________
Schöne Grüsse !
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  #19  
Alt 08.10.2021, 12:00
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Wie berets von vielen hier angemerkt, gibt es einen Zusammenhang von KFZ-Fahrerlaubnis und Bootsführerschein im Zusammenhang mit der Prüfung der körperlichen und charakterlichen Eignungsprüfung. Beispielhaft sei hier das Bodenseeschifferpatent erwähnt: Dieser Führerschein für den Bodensee wird nicht von den Verbänden (DSV oder DMYV) ausgestellt, sondern von den Kreisverwaltungen. Inhaber des Bodenseeschifferpatents verlieren ihr Patent, falls sie bei erheblichen Trunkenheitsfahrten ihre Fahrerlaubnis im Straßenverkehr verlieren. Zudem kontrolliert die Wasserschutzpolizei auf dem Bodensee nicht nur das Bodenseeschifferpatent, sondern verlangt von Inhabern eines KFZ-Führerscheins auch die Volage dieses Scheins als Nachweis, dass dieser nicht entzogen worden ist. Das wissen und erwarten viele nicht, aber das ist tatsächlich so!
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  #20  
Alt 08.10.2021, 12:31
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von Hondafahrer Beitrag anzeigen
@Fraenki:
Stimmt nicht ganz, wurde vor 2 Wochen vor Langenargen von der Wapo angehalten.
Waren wohl keine 300 mtr. vom Ufer, der Polizist meinte was von 230 mtr.
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Gruß Erwin
Hab ich mich verguggt?
Oder waren die bei dir halt besonders gut drauf.
Ja, dann hätte ich den Zehner halt als Trinkgeld für die nette Unterhaltung obendrauf gelegt.

LA ist quasi mein Heimathafen.

Einfache Regel: Da wo die Waschpo liegt ist die 300 mtr. Linie. Ab da spickeln die das Ufer entlang.

Wer da weiter innen fährt ist selber schuld.

Schon übel. Diese Raubritter.25 €

Und den Rest hamn´s net gfunden
Hamn´s dich nach nem Autoführerschein gfragt? Wie oben jemand behauptet
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #21  
Alt 08.10.2021, 12:50
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B4-Skipper B4-Skipper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
... Zudem kontrolliert die Wasserschutzpolizei auf dem Bodensee nicht nur das Bodenseeschifferpatent, sondern verlangt von Inhabern eines KFZ-Führerscheins auch die Volage dieses Scheins als Nachweis, dass dieser nicht entzogen worden ist. Das wissen und erwarten viele nicht, aber das ist tatsächlich so!
Auf welcher Rechtsgrundlage
Müsste ja dann in der BSO stehen, dass man (sofern vorhanden) den "Straßen-"Führerschein dabei haben muss.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 08.10.2021, 12:59
zooom zooom ist offline
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Das sollte man dringend mit Belegen untermauern, afaik braucht man keinen Führerschein für das Bodenseeschifferpatent, ob es wg. mangelnder Zuverlässigkeit bei Führerscheinentzug auch entzogen werden kann, läßt sich sicher nicht generell beantworten, wäre aber nicht ausgeschlossen, z.B. bei Entzug wg. Trunkenheit.
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  #23  
Alt 08.10.2021, 13:45
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf welcher Rechtsgrundlage
Müsste ja dann in der BSO stehen, dass man (sofern vorhanden) den "Straßen-"Führerschein dabei haben muss.

Gruß Lutz
vermutlich auf Rechtsgrundlage des Artikels 12.08 BSO, der zum Einen direkt auf Artikel 12.03 Absatz 1 Buchstabe b verweist

Zitat:
(1) Der Inhaber eines Schifferpatents muss
[...]
b) zum Schiffsführer geeignet sein;
und zum Zweiten direkt bestimmt

Zitat:
Dies [Entzug des Schifferpatents] gilt auch, wenn der Inhaber des Schifferpatents unter erheblicher Wirkung geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen
Entzug der Fahrerlaubnis ist halt erstmal ein ziemlich starkes Indiz für diese Voraussetzungen - das wird nicht als direkter Grund ausreichen (gibt ja durchaus noch mehr Gründe, unter denen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann), aber wer als Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis diese nicht vorweisen kann dürfte erstmal weitere Maßnahmen zur Ermittlung potentieller Entzugsgründe verursachen.

lg, justme
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  #24  
Alt 08.10.2021, 14:51
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
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Standard

Dass der KFZ-Führerschein auch bei Verfehlungen mit dem Boot und andersrum entzogen werden kann, geistert schon immer irgendwie rum.
Wohl auf Grundlage dessen, dass es beides amtliche Scheine sind.
Belege dafür gibt es nirgends, das ist also eher Stammtisch. Ebenso sehe ich das beim Bodenseeschifferpatent.
Siehe z.B. hier: https://blog.sportbootfuehrerschein....fuhrerscheins/

Andererseits ist es aber Fakt, dass zum Erlangen des SBF eine KFZ Führerscheinkopie mit eingereicht werden muss. Quasi als Zuverlässigkeits-Bescheinigung.


Gruß

Totti
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Geändert von Totti-Amun (08.10.2021 um 15:07 Uhr)
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  #25  
Alt 08.10.2021, 17:24
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



vermutlich auf Rechtsgrundlage des Artikels 12.08 BSO, der zum Einen direkt auf Artikel 12.03 Absatz 1 Buchstabe b verweist



und zum Zweiten direkt bestimmt


Entzug der Fahrerlaubnis ist halt erstmal ein ziemlich starkes Indiz für diese Voraussetzungen - das wird nicht als direkter Grund ausreichen (gibt ja durchaus noch mehr Gründe, unter denen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann), aber wer als Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis diese nicht vorweisen kann dürfte erstmal weitere Maßnahmen zur Ermittlung potentieller Entzugsgründe verursachen.

lg, justme
Das mag ja sein, aber meine Frage war: Wo steht, dass man auf dem Bodensee verpflichtet ist den "Straßen-"Führerscheines mitzuführen?

Unter 1.06 Urkunden heißt es nur:
Wenn für den Betrieb eines Fahrzeuges eine Zulassung oder für die Führung eines Fahrzeuges ein Schifferpatent erforderlich ist, müssen die entsprechenden Urkunden an Bord mitgeführt werden. Die Urkunden sind auf Verlangen den Organen der zuständigen Behörde vorzulegen.

DAS muss dabei sein mehr nicht.

Gruß Lutz
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