boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 33 von 33
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 05.10.2021, 12:43
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 14.06.2017
Ort: Schweiz
Beiträge: 20
46 Danke in 24 Beiträgen
Standard Bußen im Wassersport

Liebes Forum,

ich werde von Schülern und Schülerinnen immer mal wieder gefragt, welche Bußen im Wassersport bei verschiedenen Vergehen drohen. Dabei verweise ich jeweils auf die entsprechenden Bussgeldkataloge (BVKatBin-See und Sprengstoffgesetz).

In den Bussgeldkatalogen ist die Höhe der möglichen Strafe immer als Spanne angegeben:
  • Die Buße für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit 350 – 2.500 € angegeben
  • Das Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis mit 250 – 5.000 €.
  • Das Mitführen von Seenotsignalmitteln ohne Sach-/Fachkundenachweis wird gemäß Sprengstoffgesetz mit bis zu 50.000 € bestraft.

Weiß jemand, welche Buße im Falle dieser drei Vergehen (besoffen fahren, fahren ohne SBF-Binnen/See, mitführen von Seenotsignalmitteln ohne FKN/SKN) realistischerweise zu erwarten ist? Vielleicht kennt jemand einen Freund, der einen Freund kennt, der schon mal mit Alkohol, ohne Führerschein oder mit Seenotraketen ohne FKN/SKN erwischt wurde?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Nautische Grüße ⚓
Rafael
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 05.10.2021, 17:29
Benutzerbild von Stipper1
Stipper1 Stipper1 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2013
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.282
Boot: Zur Zeit keins
690 Danke in 402 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
Liebes Forum,

ich werde von Schülern und Schülerinnen immer mal wieder gefragt, welche Bußen im Wassersport bei verschiedenen Vergehen drohen. Dabei verweise ich jeweils auf die entsprechenden Bussgeldkataloge (BVKatBin-See und Sprengstoffgesetz).

In den Bussgeldkatalogen ist die Höhe der möglichen Strafe immer als Spanne angegeben:
  • Die Buße für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit 350 – 2.500 € angegeben
  • Das Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis mit 250 – 5.000 €.
  • Das Mitführen von Seenotsignalmitteln ohne Sach-/Fachkundenachweis wird gemäß Sprengstoffgesetz mit bis zu 50.000 € bestraft.

Weiß jemand, welche Buße im Falle dieser drei Vergehen (besoffen fahren, fahren ohne SBF-Binnen/See, mitführen von Seenotsignalmitteln ohne FKN/SKN) realistischerweise zu erwarten ist? Vielleicht kennt jemand einen Freund, der einen Freund kennt, der schon mal mit Alkohol, ohne Führerschein oder mit Seenotraketen ohne FKN/SKN erwischt wurde?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Nautische Grüße ⚓
Rafael
Eigenartige Frage
__________________
Gruß Sylvio
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 05.10.2021, 17:43
Benutzerbild von Uli D.
Uli D. Uli D. ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.12.2018
Ort: Oranienburg
Beiträge: 563
Boot: ohne
1.348 Danke in 439 Beiträgen
Standard

Bist du selbst erwischt worden und willst jetzt schon wissen, was kommt?

Ich hab noch nie einen Schüler gesehen, der so eine Frage stellt
__________________
Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 05.10.2021, 17:57
Benutzerbild von Federball
Federball Federball ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 28.10.2015
Ort: Funkerberg
Beiträge: 6.242
Boot: A29, Schlauchi, Schlauchi
4.618 Danke in 2.675 Beiträgen
Standard

Na gut : es werden die 3 Maximalstrafen addiert, und durch 3 geteilt = so einfach ist es
Ersatzweise 1 Tag Haftstrafe je vollendete 100.- € - glaube ich.
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 05.10.2021, 18:07
Benutzerbild von Wassersportler
Wassersportler Wassersportler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 2.917
Boot: Sea Ray 210 Overnighter
2.359 Danke in 1.248 Beiträgen
Standard

Ich fand den Titel recht vielversprechend.
Bin jetzt etwas enttäuscht
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 05.10.2021, 19:42
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 7.031
15.955 Danke in 8.761 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Uli D. Beitrag anzeigen
...........
Ich hab noch nie einen Schüler gesehen, der so eine Frage stellt
Könnte ja sein,dass er Bootsschullehrer ist.
Und seine "Schüler" den Schein machen.
Da könnte schon so ne Frage kommen. (Das Internet gibt übrigends auch was her dazu, aber immer nur dieses von....bis....).

Machen meine "Kinder" (haben inzwischen beide "die Scheinchen") auch schon manchmal (auch früher schon).

Die Antwort ist wirklich nicht so eindeutig wie sie im Rest vom Leben ist (zu sein scheint, da gibt´s ja auch von bis....).

Also für unser "Revier" Bodensee kann ich´s echt nicht sagen. Und die Waschpo ist dort allgegenwärtig. Was die millitant verteidigen ist die 300mtr. Linie (kein entlangfahren, nur rechtwinklig und langsam Richtung Ufer). Das sind dann glaub ich irrsinnige 35€ Bussgeld bei Verstoss.

Das einzige was ich sicher weiss, sind das 0,8 Promille gelten, nicht 0,5 (Ohne Ausfallerscheinungen, Unfall natürlich). Und keine Ahnung warum. Womöglich weil Bayern und Österreich an den See grenzen

Und, dass Überschreiten der 40 km/h Höchstgeschw. auf dem freien See erst ab etwa 80 km/h geahndet wird. 120€ oder so. Also allesnoch im normalen Rahmen.
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (05.10.2021 um 19:47 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 05.10.2021, 20:49
Hondafahrer Hondafahrer ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 29.12.2019
Beiträge: 171
137 Danke in 62 Beiträgen
Standard

@Fraenki:
Stimmt nicht ganz, wurde vor 2 Wochen vor Langenargen von der Wapo angehalten.
Waren wohl keine 300 mtr. vom Ufer, der Polizist meinte was von 230 mtr.
Heute 25 € überwiesen.
Gruß Erwin
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #8  
Alt 05.10.2021, 21:32
heiger heiger ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 05.06.2016
Ort: Bern
Beiträge: 870
Boot: Doral 170 BR
623 Danke in 421 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Uli D. Beitrag anzeigen
Bist du selbst erwischt worden und willst jetzt schon wissen, was kommt?

Ich hab noch nie einen Schüler gesehen, der so eine Frage stellt
Eine Sekunde nachdenken, eventuell frühere Beiträge vom TE ansehen, danach nochmals Denken und es würde im Leben einige peinliche Momente weniger geben. Leider vergiften dämliche Unterstellungen nur das soziale Klima im Forum.
__________________
Gruss Heinz

"Denn sie wissen, was sie tun."
Mit Zitat antworten top
Folgende 9 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 06.10.2021, 11:10
User 99851
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Rafael,

gern unterstütze ich deinen Fragewunsch, aber zunächst wende ich mich an all die, die hier sich in unsachlicher Form allein über eine solche Frage aufregen. Offensichtlich passiert bei denen in ihrem bescheidenen Leben nichts Aufregendes, sodass sie sich in Foren aufregen, sei es auch neben der Spur, zumindest passiert dann etwas in ihrem Leben, was sie ausfüllt.

Nun zu deiner Frage, lieber Rafael. Ja, in unsrem Sprechfunkkurs kam es auch zu diesen Fragen nach was passiert, wenn ich den Schein nicht habe oder gegen etwas verstoße.

Mir ist nur das Folgende zum SRC-Sprechfunkzeugnis geläufig. An der schleswig-holsteinischen Ostseeküste prüft die Wapo bei eingebauter Funkanlage natürlich, ob der Schiffsführer Inhaber des entsprechenden SRC-Sprechfunkzeugnisses ist. Bei Verstoß hat sich die Bußgeldhöhe von 150 € als Richtwert eingependelt. Allerdings, wie bei allen Bußgeldern, wird in Anbetracht individueller Besonderheiten davon abgewichen (z.B. geringes Einkommen oder bereits wiederholter Verstoß). Aber Standard sind 150 €.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 06.10.2021, 11:51
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.957 Danke in 4.828 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von RafaelBreu Beitrag anzeigen
... In den Bussgeldkatalogen ist die Höhe der möglichen Strafe immer als Spanne angegeben:
  • Die Buße für das Fahren unter Alkoholeinfluss ist mit 350 – 2.500 € angegeben
  • Das Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis mit 250 – 5.000 €.
  • Das Mitführen von Seenotsignalmitteln ohne Sach-/Fachkundenachweis wird gemäß Sprengstoffgesetz mit bis zu 50.000 € bestraft.

Weiß jemand, welche Buße im Falle dieser drei Vergehen (besoffen fahren, fahren ohne SBF-Binnen/See, mitführen von Seenotsignalmitteln ohne FKN/SKN) realistischerweise zu erwarten ist? ...
Das wird keiner beantworten können, weil es immer auf die konkrete Situation ankommt.
Bei 0,6 Promille ohne Ausfallerscheinung werden wohl eher 350 € zu erwarten sein, mit zunehmenden Pegel und/ oder Ausfallerscheinungen wird sich der Betrag nach oben verschieben.

Bei ohne Fahrerlaubnis (lfd. Nr. 24.111000 im BVKatBin-See) geh es nicht bis 5.000 sondern nur bis 1.500 € und wird auch davon abhängen ob Sportboot ohne Auffälligkeiten oder Schleppverband in Schlangenlinie.

Im Sprengstoffgesetz steht zum Verstoß gegen §27 "nur" Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldbuße, wo "findet" man die 50.000 €

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 06.10.2021, 17:46
Benutzerbild von Uli D.
Uli D. Uli D. ist offline
Captain
 
Registriert seit: 11.12.2018
Ort: Oranienburg
Beiträge: 563
Boot: ohne
1.348 Danke in 439 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von heiger Beitrag anzeigen
Eine Sekunde nachdenken, eventuell frühere Beiträge vom TE ansehen, danach nochmals Denken und es würde im Leben einige peinliche Momente weniger geben. Leider vergiften dämliche Unterstellungen nur das soziale Klima im Forum.
Das war keine Unterstellung, eine dämliche schon gar nicht, sondern schlicht eine Frage, wie man auch am Fragezeichen erkennen kann.
__________________
Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 06.10.2021, 17:47
Neutral Neutral ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 1.471
1.246 Danke in 700 Beiträgen
Standard

Kann man wegen erhöhter Geschwindigkeit auf dem Wasser auch den PKW und Motorradführerschein verlieren? ( anstatt 6 km/h z.B. 20 km/h )

( Im Vergleich zu den Auto sind die Bußgelder beim Bootfahren riesig . )
__________________
Schöne Grüsse !
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 06.10.2021, 18:00
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 14.06.2017
Ort: Schweiz
Beiträge: 20
46 Danke in 24 Beiträgen
Standard

Hi Lutz,

vielen Dank für den Hinweis darauf, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis günstiger ausfällt, als von mir oben dargestellt 👍👍 Ich habe mich da offenbar im Tatbestand vertan. Es kommt sogar noch günstiger, als die 1.500 €, da nur das Führen eines Fahrzeugs (> 20 m) ohne Fahrerlaubnis mit bis zu 1.500 € bestraft wird. Das Führen eines Sportbootes ohne Fahrerlaubnis auf Binnenschifffahrtsstraßen wird nach 24.310000 (BVKatBin-See) sogar "nur" mit 150 - 500 € bestraft.

Die 50.000 € Strafe nach Sprengstoffgesetz findest du in § 41 Absatz (2).

@all: Vielen Dank schon mal für die vielen Infos 👍 Kein Ding, wenn manche vermuten, dass ich für mich selbst frage - ich hab' mir beim Schreiben des Beitrags noch überlegt, wie ich den Beitrag am besten formuliere, um klar zu machen, dass es nicht um meine Wendigkeit geht (ich hab' die nötigen Scheine, keine Sorge). Ist mir offenbar nicht ganz gelungen
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 07.10.2021, 17:46
coffeemuc coffeemuc ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: München
Beiträge: 3.930
7.101 Danke in 4.046 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
Kann man wegen erhöhter Geschwindigkeit auf dem Wasser auch den PKW und Motorradführerschein verlieren? ( anstatt 6 km/h z.B. 20 km/h )
Falls mangelnde charakterliche Eignung (und damit "Zuverlässigkeit") zur Debatte steht, ist vieles möglich.
Auch z.B. Waffenbesitz kann dann schwierig werden.

Und zur Einordnung: Vergleiche einen Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto: 60km/h erlaubt, 200 km/h gemessen.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 08.10.2021, 07:39
User 46996
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Neutral Beitrag anzeigen
Kann man wegen erhöhter Geschwindigkeit auf dem Wasser auch den PKW und Motorradführerschein verlieren? ( anstatt 6 km/h z.B. 20 km/h )

( Im Vergleich zu den Auto sind die Bußgelder beim Bootfahren riesig . )
Für gewöhnlich nicht, das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. SpFV ist halt separat zu betrachten.
Sind Drogen und Alkohol mit im Spiel, könnte das wohl anders bewertet werden.

Grüße
Daniel
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 08.10.2021, 10:10
Benutzerbild von N2S3
N2S3 N2S3 ist offline
Captain
 
Registriert seit: 20.07.2015
Ort: Köln
Beiträge: 511
Boot: Pura Vida 550
Rufzeichen oder MMSI: DG 4061
330 Danke in 157 Beiträgen
Standard

So ganz sicher wäre ich da nicht, dass das eine das andere nicht beeinflusst. Besoffen Auto fahren gefährdet meine Fluglizenz. Wiederholte Geschwindigkeitsdelikte ebenfalls, Deduktion der Luftfahrtbehörde = Unzuverlässig.
Mache ich das mit dem Boot, sehe ich durchaus dasselbe Risiko.
Die Straßenverkehrsbehörden sind wahrscheinlich lethargischer, das Risiko ist geringer, aber meiner Meinung nach dennoch vorhanden.
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 08.10.2021, 10:54
ulf_l ulf_l ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Mittelfranken
Beiträge: 1.572
Boot: Derzeit ohne
1.073 Danke in 649 Beiträgen
Standard

Hallo

Durch die Blume hatte der Prüfer beim SBF auch gesagt, wenn man besoffen mit dem Auto erwischt wird, sollte man nicht erwähnen, dass man ja noch den Bootsschein hat.

Gruß Ulf

PS was für Konsequenzen hat es eigentlich wenn man vorsätzlich mehrfach die Berufsschiffer behindert?
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 08.10.2021, 11:29
Neutral Neutral ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2009
Beiträge: 1.471
1.246 Danke in 700 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
Falls mangelnde charakterliche Eignung (und damit "Zuverlässigkeit") zur Debatte steht, ist vieles möglich.
Auch z.B. Waffenbesitz kann dann schwierig werden.

Und zur Einordnung: Vergleiche einen Geschwindigkeitsverstoß mit dem Auto: 60km/h erlaubt, 200 km/h gemessen.

*3 sind zwar nur 180 km/h - die Differenz beträgt hier immerhin 120 km/h und nicht 12km/h.

Und wie schnell ist man anstatt bei 6km/h bei z.B. 10 km/h. Da müsstest Du schon ständig auf ein GPS gerät schaun.
.
__________________
Schöne Grüsse !
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 08.10.2021, 12:00
User 99851
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Wie berets von vielen hier angemerkt, gibt es einen Zusammenhang von KFZ-Fahrerlaubnis und Bootsführerschein im Zusammenhang mit der Prüfung der körperlichen und charakterlichen Eignungsprüfung. Beispielhaft sei hier das Bodenseeschifferpatent erwähnt: Dieser Führerschein für den Bodensee wird nicht von den Verbänden (DSV oder DMYV) ausgestellt, sondern von den Kreisverwaltungen. Inhaber des Bodenseeschifferpatents verlieren ihr Patent, falls sie bei erheblichen Trunkenheitsfahrten ihre Fahrerlaubnis im Straßenverkehr verlieren. Zudem kontrolliert die Wasserschutzpolizei auf dem Bodensee nicht nur das Bodenseeschifferpatent, sondern verlangt von Inhabern eines KFZ-Führerscheins auch die Volage dieses Scheins als Nachweis, dass dieser nicht entzogen worden ist. Das wissen und erwarten viele nicht, aber das ist tatsächlich so!
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 08.10.2021, 12:31
Benutzerbild von Fraenkie
Fraenkie Fraenkie ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2006
Ort: im Süden
Beiträge: 7.031
15.955 Danke in 8.761 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hondafahrer Beitrag anzeigen
@Fraenki:
Stimmt nicht ganz, wurde vor 2 Wochen vor Langenargen von der Wapo angehalten.
Waren wohl keine 300 mtr. vom Ufer, der Polizist meinte was von 230 mtr.
Heute 25 € überwiesen.
Gruß Erwin
Hab ich mich verguggt?
Oder waren die bei dir halt besonders gut drauf.
Ja, dann hätte ich den Zehner halt als Trinkgeld für die nette Unterhaltung obendrauf gelegt.

LA ist quasi mein Heimathafen.

Einfache Regel: Da wo die Waschpo liegt ist die 300 mtr. Linie. Ab da spickeln die das Ufer entlang.

Wer da weiter innen fährt ist selber schuld.

Schon übel. Diese Raubritter.25 €

Und den Rest hamn´s net gfunden
Hamn´s dich nach nem Autoführerschein gfragt? Wie oben jemand behauptet
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 08.10.2021, 12:50
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.957 Danke in 4.828 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
... Zudem kontrolliert die Wasserschutzpolizei auf dem Bodensee nicht nur das Bodenseeschifferpatent, sondern verlangt von Inhabern eines KFZ-Führerscheins auch die Volage dieses Scheins als Nachweis, dass dieser nicht entzogen worden ist. Das wissen und erwarten viele nicht, aber das ist tatsächlich so!
Auf welcher Rechtsgrundlage
Müsste ja dann in der BSO stehen, dass man (sofern vorhanden) den "Straßen-"Führerschein dabei haben muss.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 08.10.2021, 12:59
zooom zooom ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Merching
Beiträge: 1.688
Boot: Nordship 808, Winner Viscount 21, beide elektrisch
2.720 Danke in 1.308 Beiträgen
Standard

Das sollte man dringend mit Belegen untermauern, afaik braucht man keinen Führerschein für das Bodenseeschifferpatent, ob es wg. mangelnder Zuverlässigkeit bei Führerscheinentzug auch entzogen werden kann, läßt sich sicher nicht generell beantworten, wäre aber nicht ausgeschlossen, z.B. bei Entzug wg. Trunkenheit.
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 08.10.2021, 13:45
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.543
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.322 Danke in 1.706 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf welcher Rechtsgrundlage
Müsste ja dann in der BSO stehen, dass man (sofern vorhanden) den "Straßen-"Führerschein dabei haben muss.

Gruß Lutz
vermutlich auf Rechtsgrundlage des Artikels 12.08 BSO, der zum Einen direkt auf Artikel 12.03 Absatz 1 Buchstabe b verweist

Zitat:
(1) Der Inhaber eines Schifferpatents muss
[...]
b) zum Schiffsführer geeignet sein;
und zum Zweiten direkt bestimmt

Zitat:
Dies [Entzug des Schifferpatents] gilt auch, wenn der Inhaber des Schifferpatents unter erheblicher Wirkung geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen
Entzug der Fahrerlaubnis ist halt erstmal ein ziemlich starkes Indiz für diese Voraussetzungen - das wird nicht als direkter Grund ausreichen (gibt ja durchaus noch mehr Gründe, unter denen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann), aber wer als Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis diese nicht vorweisen kann dürfte erstmal weitere Maßnahmen zur Ermittlung potentieller Entzugsgründe verursachen.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 08.10.2021, 14:51
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.673
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
10.151 Danke in 3.509 Beiträgen
Standard

Dass der KFZ-Führerschein auch bei Verfehlungen mit dem Boot und andersrum entzogen werden kann, geistert schon immer irgendwie rum.
Wohl auf Grundlage dessen, dass es beides amtliche Scheine sind.
Belege dafür gibt es nirgends, das ist also eher Stammtisch. Ebenso sehe ich das beim Bodenseeschifferpatent.
Siehe z.B. hier: https://blog.sportbootfuehrerschein....fuhrerscheins/

Andererseits ist es aber Fakt, dass zum Erlangen des SBF eine KFZ Führerscheinkopie mit eingereicht werden muss. Quasi als Zuverlässigkeits-Bescheinigung.


Gruß

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com

Geändert von Totti-Amun (08.10.2021 um 15:07 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 08.10.2021, 17:24
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.883
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.957 Danke in 4.828 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



vermutlich auf Rechtsgrundlage des Artikels 12.08 BSO, der zum Einen direkt auf Artikel 12.03 Absatz 1 Buchstabe b verweist



und zum Zweiten direkt bestimmt


Entzug der Fahrerlaubnis ist halt erstmal ein ziemlich starkes Indiz für diese Voraussetzungen - das wird nicht als direkter Grund ausreichen (gibt ja durchaus noch mehr Gründe, unter denen die Fahrerlaubnis entzogen werden kann), aber wer als Inhaber einer KFZ-Fahrerlaubnis diese nicht vorweisen kann dürfte erstmal weitere Maßnahmen zur Ermittlung potentieller Entzugsgründe verursachen.

lg, justme
Das mag ja sein, aber meine Frage war: Wo steht, dass man auf dem Bodensee verpflichtet ist den "Straßen-"Führerscheines mitzuführen?

Unter 1.06 Urkunden heißt es nur:
Wenn für den Betrieb eines Fahrzeuges eine Zulassung oder für die Führung eines Fahrzeuges ein Schifferpatent erforderlich ist, müssen die entsprechenden Urkunden an Bord mitgeführt werden. Die Urkunden sind auf Verlangen den Organen der zuständigen Behörde vorzulegen.

DAS muss dabei sein mehr nicht.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 33 von 33



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
www.donau-wassersport.de howi Werbeforum 47 17.05.2009 09:46
Wer kennt ein gutes Wassersport-Forum in USA oder UK? trikita Allgemeines zum Boot 12 17.07.2005 22:14
Bayliner 2052 Capri zum Wassersport geignet???Was meint ihr! Marcel Allgemeines zum Boot 7 25.01.2005 09:40


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.