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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot Übermotoresieren?
Moin, ich habe eine Shetland 535 Baujahr 1971. Laut Baunummer und Herstellerhomepage kann das Boot 65 PS. Jetzt sind 60 dran , und ich finde das es etwas langsam zum Gleiten kommt. Besonders auf der Nordsee, weil ich immer gegen die Gezeiten fahre.
Was meint Ihr vieviel man so ein Boot (generell ein Boot) übermotoresieren? Gruß und Danke. |
#2
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Machen kann man sicher Einiges.
Es wäre aber absolut unverantwortlich, konkrete Zahlen zu nennen. Dazu muß man das Boot (besonders eins von 1971) genau begutachten. PS: 60 PS heute sind mind. 65 PS von 1971 da anders gemessen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#3
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1. Frage: Was sagt die Versicherung, wenn was passiert?
2. Frage: Was sagt der Spiegel zur Übermotorisierung? Ich hatte seinerzeit eine Shetland 498, die max 50 PS haben sollte. Ich hatte einen 65 PS SUZUKI drauf, damit ging das Boot wie die Pest. Die Shetlands waren allgemein sehr robust, aber das Alter geht auch an diesen Booten nicht spurlos vorbei. In unserem Hafen ist mal ein Boot wegen Übermotorisierung abgesoffen. Durch die zu hohe Leistung hatte der Spiegel Risse bekommen, durch die das Boot irgendwann volllief. Ich würde mal einen erfahrenen Bootsbauer mit GFK - Erfahrung den Spiegel anschauen lassen und dann entscheiden. Und die Propellerabstimmung prüfen. Gruß Ewald |
#4
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Mein Commander wurde mal mit 2 x 170 Pferdchen ausgeliefert und tat sich damit ziemlich schwer.
Jetzt hat er fast das doppelte mit 2 x 307 Pferdchen und geht ab wie ein Zäpfen Wenn der Spiegel mitspielt ist fast alles erlaubt. Meine Versicherung hat nichts dagegen
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#5
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Zitat:
das kann man auch so interpretieren, die Versicherung hat nichts dagegen, weil sie die Prämien kassiert, aber im Schadensfall nicht zahlen muss, wegen grober Fahrlässigkeit des Besitzers. So wird das in der Regel bei KFZ-Versicherungen in ähnlichen Fällen immer gemacht. Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#6
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@Ewald, das mt dem Propeller ist ein Buch mit sieben Sigeln.
@all denke auch das ich besser im Rahmen bleibe. Also einen 65er und dann mit der Schraube spielen. |
#7
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Zitat:
zu 2) Ob sie was dagegen hat merkst Du evtl. erst, wenn der Spiegel nicht mitgespielt hat.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#8
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Zitat:
Wo klemmt es denn ?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#9
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moin checki, es klemmt eigentlich an allem. Ich habe das mit dem Schlupf und anstellwinkel der Propellerblätter und allem anderen rest noch nicht verstanden.
Aber wenn ich einen anderen Motor bekomme werde ich nochmal drauf zurück kommen. |
#10
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Zitat:
Die Versicherung hat die Angaben mit den eingebauten Motoren akzeptiert, sie sind also Versicherungsbestandteil die ganz klar im Vertrag aufgeführt sind. Eine Übermotorisierung ohne den Segen der Versicherung wäre in der Tat fahrlässig
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#11
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Zitat:
Da würde ich das "Kleingedruckte" unter Berücksichtigungen aller Eventualitäten sicherheitshalber mal prüfen. Wenn da zwar steht so und soviel Leistung, muß das ja nicht heißen, daß nicht ein "Hintertürchen" gesucht wird, um die evtl. Leistung zu verweigern. Norman (blaue-elise) kann da als Fachmann sicher einiges zu sagen.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#12
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Bei den älteren Booten mit IB gab es keine Angaben über die
Höchstmotorisierung. Gibt allerdings bei den Norwegern einen Haken. das "Norske....Dinggsbums " Zertifikat bezieht sich auch auf die eingebaute Motorisierung.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#13
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Solange nichts Passiert ist erlaubt was gefällt.
Aber wehe es kracht - dann geht der Ärger erst richtig los. Zum Glück sprech ich da nicht aus Erfahrung. Trotz meines Mottos: Leistung kann nur durch noch mehr Leistung ersetzt werden Also wer auf nummer Sicher gehen möchte: Erst fragen (Versicherung) dann machen
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#14
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Zitat:
Norman, bitte beseitige evtl. Unklarheiten.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#15
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Zitat:
Eine Übermotorisierung muss auch als solche erkennbar sein, was im Schadensfall ja dann sowieso ein Sachverständiger feststellt. Wenn ich an ein kleines Angelboot, das für 10 PS zugelassen ist, 100 PS dranhänge, ist es klar übermotorisiert. Da ist es einfach. Bei einer höheren Motorisierung muss man sehen, ob es nur "höher" oder "über"motorisiert ist. Übermotorisiert ist es, wenn die Bauart und Ausführung nicht mehr die Sicherheit garantieren kann. Das muss nicht nur die Haltbarkeit z.B. des Spiegels betreffen, sondern kann sich auch durch negatives Fahrverhalten im Vergleich zur "Normal"motorisierung auswirken. Wenn ich bewusst ein Boot doppelt so hoch motorisiere, wie es ausgeliefert wird, wird das im Schadensfall der entsprechende Sachverständige leicht feststellen und damit wird dann die Versicherung von grober Fahrlässigkeit ausgehen, die in keiner Kasko versichert ist. "Einverstanden" mit der Motorisierung ist eine Versicherung noch lange nicht dadurch, dass sie nicht über das ja korrekt im Antrag ausgefüllte Feld zur PS-Stärke gestolpert ist. Im Zweifelsfall vorher die Versicherung über die von der Norm/Zulassung abweichende Motorisierung informieren. Erst nach Bestätigung ist man auch im Schadensfall sicher, dass auch geleistet wird. Gruß Norman |
#16
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Ein Boot übermotorisieren? Frag da mal die Picton´s...
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#17
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Puhh, so wird meine Entscheidung nicht leichter. Ich dachte ich hänge da mal kurz 85 Ps dran und gut ist.
Das mit der Versicherung ist mir schon klar. Nur wie die genaue Formulierung ist, wusste ich nicht. Ich denke das ich es im Rahmen mache und meine Shetland mit 5ps mehr als erlaubt "höher" motoresiere. Trotzdem werde ich meiner Versicherung schreiben. |
#18
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Zitat:
Coronet hat damals die Commander zuerst mit 2 x 170 PS ausgeliefert. Irgendwann sind sie dann selbst drauf gekommen das da gerne ein paar Pferdchen mehr arbeiten könnten und haben dann ab Werk mit V8er ausgerüstet. Zuerst mit den "kleinen" 2 x 200, dann mit 2 x 240 und irgendwann auch mit 2 x 270 Pferdchen, teilweise wurden auch mit dem Segen der Werft noch Duos rangefummelt. Also ganz so weit weg bin ich da nicht mit meinen 2 x 307 Ponys mit 290er SP. Das ganze wurde niegelnagelneu und original von Volvo eingebaut und war von Anfang an Vertragsbestandteil der Versicherung da die Versicherung erst mit Fertigstellung abgeschlossen wurde. Die Versicherung ließ sich damals die Daten des Bootes und expliziet der Motoren ( da neu ) übermitteln. Das ganze läuft seit ca 7 - 8 Jahren ohne Probleme und macht tierisch Spaß weil der Zossen abgeht wie ein Zäpfen. Allerdings kann man das sicher nicht mit jedem Boot machen, die Stabilität der Commander sucht schon ihres Gleichen.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#19
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Zitat:
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
#20
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Ich denke Du weißt es
Mitte der 80er
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#21
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Hallo "hier könnte Dein Vorname stehen" ,
ob es "über" oder nur "höher"motorisiert ist, können wir wohl nicht beurteilen. Das wird im Schadensfall ein Sachverständiger machen. In Deinem Fall sehe ich das mit knapp 14% über maximaler Werftmotorisierung aber auch noch nicht wirklich als schadensrelevant an. Trotzdem muss ich Dir hinsichtlich Deiner Meinung widersprechen, nur weil die Versicherung die Motoren als Vertragsbestandteil anerkannt hat, könne es im Schadensfall keine Probleme mehr geben. Bei z.B. Diebstahlschäden ist das richtig, aber bei Schäden, die auf eine zu hohe Motorisierung zurückzuführen sind, schon. Es ist nicht Aufgabe der Versicherungsgesellschaft, für jedes Boot vorher ein Gutachten einzuholen um die maximal zulässige Motorisierung zu bestimmen. Wenn Du eine von der Werft abweichende Motorisierung wählst, ist es Deine Aufgabe vorher die Zulässigkeit zu überprüfen. Ich kann z.B. für ein Auto auch 245er Reifen auf Alufelgen mitversichern, ohne das die Versicherung das näher überprüft, auch wenn vielleicht für das Modell nur 225er erlaubt sind. Verursache ich aber z.B. einen Auffahrunfall und stellt dann ein Sachverständiger fest, dass der Unfall nur entstand, weil der Bremsweg bei Nässe durch die zu breiten nicht zulässigen Reifen verlängert wurde, dann sieht es plötzlich wieder anders aus. Wie gesagt, ich gehe bei Deinem Boot auch nicht davon aus, dass es durch die höhere Motorisierung zun einem Schaden kommt, aber falls doch, ist es relativ egal was in Deinem Vertrag steht, denn grobe Fahrlässigkeit ist in der Kasko nie versichert. Gruß Norman |
#22
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Sehe ich genau wie Du.
Grobe Fahrlässigkeit kann und darf nicht versicherbar sein. Diebstahl ist klar, bei z.B. Anlegemanöver im Hafen spielt es keine Rolle wie groß die Motoren sind ( außer man gibt voll voraus ), bei Manövern auf See gibt es auch klare Regelungen die mit der Motorstärke nur bedingt zu tun haben. Und wenn es um Geschwindigkeitsbegrenzungen geht bin ich sicher nicht der einzige der bei Standgas eingekuppelt 7 kn läuft. Schäden am Boot sind bis jetzt nicht aufgetreten ( und auch wohl kaum noch zu erwarten ) da das gute Teil mit seinen ca. 5,5 to bereits mehr als einmal geflogen ist.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
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