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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Seit wann ist ein Trennschalter vorgeschrieben?
Hallo,
könnt ihr mir sagen, seit wann Trennschalter in Sportbooten vorgeschrieben sind? Die Beschaltung ist doch Batterie => Trennschalter => Sicherungen => Verbraucher? Alle Verbraucher, auch einfache 12 Volt Positionsleuchten mit normalen Birnen, müssen doch mit Sicherung geschützt sein? Viele Grüße ZodiBo |
#2
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Das der Batterie trennschalter Pflicht ist wäre mir neu (lasse mich aber gern überzeugen).. das er Sinnvoll ist steht außer frage.. es gibt auch einige Verbraucher die vor dem TRennschalter direkt an der Batterie angeklemmt sind (natürlich über Sicherungen)... dies sind z.B: die Bilgenpumpen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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In ElWIS steht Stand Mörz 2018 im Seeschaifffahrtsrecht, dass Trennschalter vorzusehen sind.
https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6/26-node.html Binnen ist mir eine allgemeine Pflicht nicht bekannt. Allerdings kann ein Trennschalter Regional (Bodensee z. bsp.) vorgeschrieben sein. Woher kommt denn die Frage, also was ist der Anlass? Geht es wirklich um den Trennschalter der elektrischen Anlage, oder könnte auch der Motor-Not-Aus gemeint sein? Ich schließe mich aber dem an, dass der Trennschalter (beide o.g.) absolut sinnvoll sind. Sollte mMn zur Pflicht gemacht werden.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#4
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Moin moin,
Zitat:
Für Hersteller und Inverkehrbringer gilt die DIN EN ISO 13297 (vor 2021 DIN EN ISO 10133 für Gleichstromsysteme), und die schreibt einen Batterietrennschalter für Gleichstromsysteme vor (und regelt auch die zulässigen Ausnahmen und wie diese gesichert sein müssen). Sofern das Boot sich an einem Ort befindet, bei dem eine wiederkehrende Überprüfung der elektrischen Anlage verpflichtend ist kann es auch sein, daß die Norm ebenfalls für den Betrieb eines Bootes herangezogen wird, ansonsten gilt wie immer für den Betreiber, man kann und darf von solchen Normen abweichen, kann dann aber in die Situation kommen, daß man nach einem Schadensereignis begründen muß, warum man das getan hat und daß die Abweichung nicht ursächlich für das Schadensereignis war. lg, justme
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