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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.03.2007, 13:32
scherer scherer ist offline
Cadet
 
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Standard Wie schwer ist ein Boot

Hallo,
wenn mein Boot eine Wasserverdrängung von 0,90m³ hat,
kann man daraus das Gewicht ermitteln ?
( 0,9 m³ = 900 KG )
Danke schon mal im Vorraus.
Gruß
Rainer
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  #2  
Alt 11.03.2007, 13:35
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Hallo Rainer,
genauso ist das, 1 dm³ ist ein Liter und wiegt 1 kg.
Vorrausgesetzt es ist Süßwasser.
__________________
Gruß Frank
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  #3  
Alt 11.03.2007, 14:43
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xtw xtw ist offline
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Standard

Kleine Nebenfrage : Bezog sich die Wasserverdrängung nicht auf die maximale Verdrängung bei voller Beladung ?! So ist es doch bei Frachtern ?
Dann wäre die Wasserverdrängung in m³ nur dann gleich dem Gewicht in t, wenn das Boot voll beladen ist, ganz unabhängig vom (hier gefragten) Leergewicht.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #4  
Alt 11.03.2007, 15:02
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Boot: Volksyacht Fishermen
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Keine Frage Thorsten, aber es wurde gefragt, "wenn mein Boot eine Wasserverdrängung hat", und dann stimmt es jedenfalls.
Die Wasserverdrängung ist gleichzusetzen mit dem Gewicht. Egal ob beladen oder unbeladen.
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  #5  
Alt 11.03.2007, 15:04
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Ja xtw,
wenn die max. Verdrängung so angegeben ist, dann entspricht dies auch dem zulässigem Maximalgewicht des Bootes.
Eine Methode um das tatsächliche Gewicht eines Bootes festzustellen ist dies eher nicht.
Aber bei der Erteilung eines amtlichen Kennzeichens hilft die max Verdrängung schon.
__________________
Gruß Frank
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  #6  
Alt 11.03.2007, 15:15
HJCramer HJCramer ist offline
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Standard Hallo Rainer

wie der Vorschreiber schon gesagt hat - in der Regel ist das so. Meist entnimmt man ja diese Daten dem Bootsschein, der Bauanleitung usw.

Nun ist das reale Leben aber ein wenig anders: Innenausbauten, nachträglich eigefügte Batterien, alles das was man zum Leben an Bord braucht - es kommen vielfältige Gewichte hinzu.

Daher muß man bei der Berechnung für z.B. einen Trailer oftmal zwischen 20 bis 50 % hinzurechnen.

Dies nur als kleine Ergänzung.
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  #7  
Alt 11.03.2007, 16:02
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Standard Re: Hallo Rainer

Zitat:
Zitat von HJCramer
wie der Vorschreiber schon gesagt hat - in der Regel ist das so. Meist entnimmt man ja diese Daten dem Bootsschein, der Bauanleitung usw.

Nun ist das reale Leben aber ein wenig anders: Innenausbauten, nachträglich eigefügte Batterien, alles das was man zum Leben an Bord braucht - es kommen vielfältige Gewichte hinzu.

Daher muß man bei der Berechnung für z.B. einen Trailer oftmal zwischen 20 bis 50 % hinzurechnen.

Dies nur als kleine Ergänzung.
Hallo HJCramer,
da möchte ich dir wehement widersprechen, wenn ein Boot über seine maximale Verdrängung hinaus beladen wird, dann ist dies eine Ordnungswidrigkeit und wird hart bestraft, weil dann das Boot nichtmehr seetauglich ist.
Dies gilt auch für Schubverbände, dessen Leichter überladen/fehlgeladen sind sowie für Güterschiffe und auch für Sportboote.
Einfachstes Bsp, ein Angelkahn/Schlauchboot zugelassen für 5 Personen wird mit mehr Leuten an Bord angetroffen, ein Motorboot ist so schwer, daß nurnoch wenige cm Freibord übrigbleiben, ließe sich beliebig fortsetzen....
Bei der Auswahl eines Trailers geht man in der Regel vom Leergewicht mit vollen Tanks plus Ausrüstung aus.
Niemals aber von der max. Verdrängung, darüberhinaus gibt es keine Zuschläge.
__________________
Gruß Frank
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  #8  
Alt 11.03.2007, 18:16
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Boot: Modellboote...
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Also geht die Frage zurück an Rainer - was möchtest Du GENAU wissen ?!

Steht die Wasserverdrängung als Maximalwert in Deinen Papieren (dann wäre das tatsächliche Gewicht darunter, es sei denn das Boot ist maximal beladen) oder hast Du die Wasserverdrängung gemessen, dann ist natürlich (bei angenommenen 1kg je dm³ Wasser) 0,9m³=900 kg.

Leider
finden sich bei Wiki gleich 4 verschiedene Wasserverdrängungarten, die alle von uns genannten Möglichkeiten abdecken.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #9  
Alt 11.03.2007, 18:29
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
wenn mein Boot eine Wasserverdrängung von 0,90m³ hat,
kann man daraus das Gewicht ermitteln ?
Hallo Rainer,

warum fährst Du nicht einfach auf eine Waage?

Gesamtgewicht - Trailergewicht = Bootsgewicht.

Auf keinen Fall würde ich mich auf die Angaben im Prospekt verlassen, insbesondere dann nicht, wenn das Boot mit Trailer von einem Fahrzeug gezogen werden soll.

Es soll schon "Trailerkapitäne" gegeben haben, welche das Gespann nach einer Gewichtskontrolle stehen lassen mußten und der Urlaub im Süden erst einmal beendet war.

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #10  
Alt 11.03.2007, 19:37
Benutzerbild von nightforce
nightforce nightforce ist offline
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Wenn es um Trailerauswahl geht, kann man natürlich auch mit nem Trailer fahren, der die max Verdrängung tragen kann.
Gehen wir von den 0,9 m³ im Beitrag 1 als max Verdrängung aus, so kann ich das Boot mit nem 1t-Trailer locker bewegen, sofern es noch schwimmfähig sein soll.
Aber dies kann sich auch als sehr überdimensioniert erweisen, hab gerade mal bei meinem Schlauchboot nachgeschaut, dort wird ne max Verdrängung von 0,5 m³ angegeben, aber das Boot lässt sich zu zweit gut tragen, wiegt gerade mal 33kg leer, Motor und gefüllter 22 l Tank, Klappanker und Seilwerk und ich bin immernoch unter 100 Kg.
Hab also ~400 kg mögliche Zuladung, was in etwa 5 Personen a 80 kg entspricht.
Sollten die 0,9 m³ wirklich die zulässige Verdrängung sein, so ließe sich das Boot sicher auf nem ungebremsten 750-er Trailer transportieren.
Das macht bei der Trailerwartung viel aus, da keine Bremsen dabei sind, alle 2 Jahre kommt die HU, da kann der Wartungsaufwand für nen gebremsten Trailer schon höher liegen.
Aber warten wir mal ab, was Rainer nun wirklich wissen will.
__________________
Gruß Frank
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  #11  
Alt 12.03.2007, 09:23
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tavi tavi ist offline
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Boot: Azimut
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jopp angaben im prospekt sind immer relativ zu betrachten.

Normalerweise (soweit ich das weis) werden im Prospekt immer die Daten hergenommen die das boot mit,

a, einer maschiene
b, der kleinsten Motorisierung
c, oft ohne zusatzeinbauten

hat. Sprich wenn man jetzt überlegt kann das viel ausmachen.

z.b. eine Bavaria 290 Sport wird mit 2,8 T geschrieben, wiegt tatsächlich aber (2 Maschienen) und das ganze gerümpel =), Tank voll usw. fast 5 Tonnen. Grosse Spannweite würd ich sagen ;-(


also lieber auf die Waage dann weist es genau!!!
__________________
Versuche die Zeit nicht festzuhalten, sondern gehe mit Ihr.
Uhren die stehenbleiben werden nicht mehr beachtet.
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  #12  
Alt 12.03.2007, 09:46
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
Bezog sich die Wasserverdrängung nicht auf die maximale Verdrängung bei voller Beladung ?!
Hallo Thorsten,

wenn dem so wäre, dürfte ich z. B. mein Boot nicht mehr mit dem Geländewagen "trailern", da ich über 3,5 Tonnen kommen würde.

Im Prospekt steht 1,7 Tonnen, wiegen tut es tatsächlich 2,4 Tonnen, plus Trailer 0,6 Tonnen macht insgesamt 3 Tonnen. Würde man
noch die maximale Personenanzahl: 7 x 80 kg zur Verdrängung dazu zählen, hätte das Boot eine maximale Verdrängung von:

2,4 kg + (7 x 80) kg = 2,960 kg (diese Angabe sollte im Prospekt stehen), plus Trailer = über 3,5 Tonnen!!

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #13  
Alt 12.03.2007, 12:35
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Ich sags gerne nochmal : es gibt vier verschiedene Definitionen der Wasserverdrängung ! Von der, die dem reinen Leergewicht entspricht (Konstruktionswasserverdrängung) bis hin zur Maximalverdrängung, die beim maximal vollgeladenen Boot anliegt.

Wieso rechnest Du die Beladung (7 Passagiere) beim Trailern mit ein ??? Was sind das für 700 kg Differenz zwischen Prospekt und Realität ? 2,4 t Wasserverdrängung ? Welche ?? Irgendwie hast Du da was falsch verstanden

Ich möchte an dieser Stelle Rainer NOCHMALS bitten, die Frage zu konkretisieren, denn wir stochern hier im Nebel und es kommt mal wieder zu unnötiger Kristallkugelleserei !!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #14  
Alt 12.03.2007, 13:31
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
Wieso rechnest Du die Beladung (7 Passagiere) beim Trailern mit ein ???
Hallo Thorsten,

das hast Du nicht richtig verstanden, bzw. ist nicht klar herübergekommen. Wenn Deine Definition stimmt, dass der Hersteller die maximale Wasserverdrängung angibt, dann muß er auch dies bei voller Beladung - also mit maximaler Personenanzahl tun.

Steht dieser Wert nun in den Papieren, dann ist es für die Polizei bei der Gewichtskontrolle ganz einfach:

Maximale Wasserverdrängung plus Trailergewicht = Über 3,5 Tonnen, also Abmarsch zur nächsten Waage. Dass die maximale Personenzahl nichts mit dem Gespanngewicht zu tun hat, dürfte wohl jedem klar sein.

Zitat:
Was sind das für 700 kg Differenz zwischen Prospekt und Realität ? 2,4 t Wasserverdrängung ? Welche ?? Irgendwie hast Du da was falsch verstanden
Die 2,4 t wurden am Kran gemessen, also ist dieser Wert das reale Gewicht des Bootes.

Das die Hersteller die Gewichtsangaben - gelinde ausgedrückt - sehr optimistisch angeben, dürfte allgemein bekannt sein. Das in diesem Beitrag angeführte Beispiel mit der Bavaria - im Prospekt 2,8 t und in der Realität 5,0 t - sagt da eigentlich alles aus.

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #15  
Alt 12.03.2007, 16:42
Runn3rPJ Runn3rPJ ist offline
Ensign
 
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kurze frage, da es hier ja um verdrängung geht...

bis wieviel m³/ t darf ich mit dem SBF SEE fahren?
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  #16  
Alt 12.03.2007, 18:27
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xtw xtw ist offline
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Gute Frage, die garantiert die nächsten Missverständnisse und Zweideutigkeiten auslöst... ich sage mal zehntausende Tonnen !!!

Das meine ich ernst und bin gespannt, was jetzt losgeht... Popcorn...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #17  
Alt 12.03.2007, 19:26
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Zitat:
Zitat von xtw
Gute Frage, die garantiert die nächsten Missverständnisse und Zweideutigkeiten auslöst... ich sage mal zehntausende Tonnen !!!

Das meine ich ernst und bin gespannt, was jetzt losgeht... Popcorn...
Kannst dein Popkorn wieder einpacken, Thorsten. 10000 Tonnen ist falsch, es gibt keine Begrenzung.
Kauf dir nen Flugzeugträger und mache ein Sportboot draus.
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  #18  
Alt 12.03.2007, 19:32
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von xtw
Gute Frage, die garantiert die nächsten Missverständnisse und Zweideutigkeiten auslöst... ich sage mal zehntausende Tonnen !!!

Das meine ich ernst und bin gespannt, was jetzt losgeht... Popcorn...
Kannst dein Popkorn wieder einpacken, Thorsten. 10000 Tonnen ist falsch, es gibt keine Begrenzung.
Kauf dir nen Flugzeugträger und mache ein Sportboot draus.
njet auch falsch, irgendwann greift SOLAS, aber frag mich mal nach der Grenze...
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #19  
Alt 12.03.2007, 19:53
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Zitat:
Zitat von Emotion
njet auch falsch, irgendwann greift SOLAS, aber frag mich mal nach der Grenze...
Stimmt, war hier schon mal Thema.
Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Sea Ray 176
Richtig, mit dem SBF See darfst du auch die Queen Mary II zu privaten zwecken fahren wenn du eine ><Party feierst, ...
Vielleicht möchtest Du Dir mal die Bestimmungen ansehen, die für Schiffe mit
einer Bruttoraumzahl von mehr als 300 und für alle Fahrgastschiffe gelten,
bevor Du solche Behauptungen aufstellst.

Belem
Der Threat ist hier.
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  #20  
Alt 12.03.2007, 20:33
scherer scherer ist offline
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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Der Hänger hat 270 KG das Boot 900 KG lt. Papiere ergibt 1170 KG.
Gewogen wurde in der Schweiz 1400 KG. Ziehen darf ich nur 1250 KG.
Ich wollte einfach nur wissen, ob ich kein Denkfehler gemacht habe.
Vermutlich wird das Boot und der Hänger jeweils ein Tick schwerer sein wie in den Papieren steht. Konmme nicht umher, beides getrennt auf der Waage zu messen.
Gruß Rainer
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  #21  
Alt 12.03.2007, 20:53
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xtw xtw ist offline
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Die Quellen widersprechen sich in der Hinsicht, ob SOLAS mich überhaupt zu interessieren hat ! Ich bin schließlich privater Freizeitskipper und kein Gewerblicher !
Unbestritten bleibt, dass es seitens des See-SBF keinerlei Einschränkungen gibt - mich also auch Beschränkungen in anderen Patenten/Scheinen nicht interessierern, oder ?!
Was interessiert mich eine Gewichtsbeschränkung von 7,5 Tonnen im FS Klasse 3, wenn ich einen FS Klasse 2 habe und mit nem 40-Tonner fahre...
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (24.11.2007 um 22:31 Uhr)
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  #22  
Alt 12.03.2007, 20:56
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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In dem anderen Threat kam das Argument, das in D ja, aber nicht unbedingt woanders.
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  #23  
Alt 13.03.2007, 05:37
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Boot: Modellboote...
7.772 Danke in 3.241 Beiträgen
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"Nicht unbedingt" hört sich eher an wie eine These...

Meines Wissens gilt mein See-SBF weltweit mit den daraus resultierenden Bestimmungen - also ohne Gewichtsbeschränkung ... (alles mit kleinem Fragezeichen !)

Haben wir mal einen Wapo-Kollegen zur Hand ?!
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #24  
Alt 13.03.2007, 05:55
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Ich glaube, ich komme nie in die Verlegenheit, ein Boot zu besitzen, das annähernd so eine Größenordnung erreicht, daß mein Schein nicht mehr gültig wäre.
Deshalb ist es gut möglich, daß ich eine Beschränkung ganz schnell wieder vergessen habe.
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  #25  
Alt 13.03.2007, 07:15
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Emotion Emotion ist offline
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Anders wird ein Schuh draus :

Es gibt keine beschränkung seitens des Führerscheins, aber ab einer gewissen brt Grenzemuß ein Schiff gewisse Auflagen erfüllen (internat. Bestimmungen) und um diese Bestimmungen erfüllen zu können reicht der Sbf - See eben nicht mehr....deswegen darf man eigentlich, aber doch nicht
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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