|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
|
Themen-Optionen |
#1
|
||||
|
||||
Gebühren in Kroatien
Ich habe mittlerweile einiges über Motorbootfahren in Kroatien und die Kosten gelesen. Trotzdem habe ich noch eine Frage zu den Gebühren.
Wie teuer ist es, wenn man für 14 Tage mit einem 3,10 Schlauchboot und einem 10 PS AB vor der Küste rumschippern möchte? Muss ich ein solches Boot ebenfalls beim Hafenmeister anmelden und die Jahresgebühr entrichten?
__________________
Gruss Dirk |
#2
|
|||
|
|||
Hallo Dirk,
nach meinen Unterlagen von allerdings 1999 zählt Dein Schlauchboot als: Boote ohne Kajüte 3-4m.........240 Kuna also so ungefähr 30 Euro Unter 3 m ist frei und Schlauchboote über 3 m wenn sie als Beiboot laufen. Die 30 Euro sind aber für die Jahresplakette also kannst Du ruhig im Herbst nochmal runter |
#3
|
||||
|
||||
Unser Schlauchboot wurde mal an einen Bekannten von uns verliehen.
Das war vor 3-4 Jahren. Zodiac 3,10m mit 10er Mariner AB. Da das Boot das erste mal da war, gab es keinen Rabatt und er legte 100 DM (50EUR) für ein Jahr auf den Tisch. Die Quittung habe ich nicht gesehen, aber warum sollte er lügen
__________________
Gruß, Thomas |
#4
|
||||
|
||||
Naja,
ich möchte schon ganz gerne die aktuellen Preise. Kennt denn jemand eine offizielle Adresse, bei der man sich erkundigen kann?
__________________
Gruss Dirk |
#5
|
||||
|
||||
Hallo Dirk,
das sollten die aktuellen Preise sein Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente vorzulegen: - Personalausweis von dem Skipper und der Mannschaft - Wasserfahrzeugausweis, d.h. das Zertifikat das bestätigt, dass der Wasserfahrzeug in der Wasserfahrzeugregister des Herkunftlandes eingetragen ist und hat damit das Recht die eigene Fane aufzuhängen - Wasserfahrzeugführerschein - Falls die Yacht mit dem Rundfunkgerät ausgestattet ist, dann benötigt der Skipper die Genehmigung für Rundfunkbedienung - Mannschaftliste - Bestätigung der Haftverpflichtungversicherung Die Anmeldung gilt für ein Jahr ab dem Austellungsdatum. Bei der Anmeldung ist der Besitzer verpflichtet eine Versicherungsprämie für die Fahrtsicherheit, für die Benutzung der Sicherheitsobjekten und eine administrative Gebühr zu bezahlen. Die Sicherheitsgebühr, die ausländische Yachten und Boote bei der Einreise - und Aufenthaltsanmeldung in den inneren Meeresgewässer bezahlen, hängt von der Länge des Wasserfahrzeuges ab und beträgt: Für Boote: - mit einer Länge bis 3 Meter und von Motoren über 4KW 140,00 Kn - mit einer Länge von 3 bis 4 Meter 210,00 Kn - mit einer Länge von 4 bis 5 Meter 280,00 Kn - mit einer Länge von 5 bis 6 Meter 350,00 Kn - mit einer Länge über 6 Meter 485,00 Kn Für Yachten: - mit einer Länge bis 7 Meter 525,00 Kn - mit einer Länge von 7 bis 8 Meter 630,00 Kn - mit einer Länge von 8 bis 9 Meter 735,00 Kn - mit einer Länge von 9 bis 10 Meter 840,00 Kn - mit einer Länge von 10 bis 11 Meter 945,00 Kn - mit einer Länge von 11 bis 12 Meter 1.050,00 Kn - mit einer Länge von 12 bis 15 meter 1.225,00 Kn - mit einer Länge von 15 bis 20 Meter 1.400,00 Kn - mit einer Länge von 20 bis 30 Meter 1.575,00 Kn - mit einer Länge über 30 Meter 1.750,00 Dazu kommen noch ein paar unbedeutende Steuern und Verwaltungsabgaben
__________________
Grüße Gerhard |
#6
|
||||
|
||||
Danke für die Infos, genau das habe ich gesucht.
__________________
Gruss Dirk |
|
|