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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerbeleuchtung
Hallo
wer von euch hat sich den schonmal mit Trailerbeleuchtungen auseinandergesetzt. Ich habe zwei Punkte da komme ich nicht so recht weiter. In den Bestimmungen steht das wenn der Leuchtenträger abnehmbar ist zwei zusätzliche fest montierte dreieckige Rückstrahler am Tariler montiert sein müssen. Wann ist eine Lichtleiste abnehmbar? Meine Lichtleiste ist nur ausziehbar, und nur mit Werkzeug abnehmbar. Kann ich mir da die zusätzlichen Refelektoren wohl sparen ? Bei Trailern > 2,1m Breite müssen Umrissleuchten montiert sein.Nach vorne weiss noch hinten rot. Wenn der Trailer mehr aus 400mm über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs ragt müssen zwei weisse nach vorn leuchtende Umrissleuchten montiert sein. Wenn ich nun die Umrissleuchten montiere benötige ich dann noch die Begrenzugsleuchten ? Gruß Meinolf |
#2
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Hallo Meinolf,
nach meiner (unmaßgeblichen) Meinung brauchst du die Rückstrahler nicht, wenn die Lichtleiste ja nicht abnehmbar ist. (Gesunder Menschenverstand!) Da jedoch die Meinung von Beamten --anwesende sind immer ausgenommen!-- oft sehr schwer nachzuvollziehen ist , würde ich mich der Einfachheit halber mal beim örtlichen TÜV erkundigen. Die müssen es ja wissen und i.d.R. sind die auch sehr hilfsbereit!
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Grüße Thomas |
#3
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Wenn in den Rückleuchten keine Rückstrahler integriert sind, benötigst Du auf jeden Fall zusätzliche Rückstrahler
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#4
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Hallo,
du brauchst zusätzlich fest angebaute Dreiecksrückstrahler am Anhänger.Deine Lichtleiste ist abnehmbar,auch wenn du Werkzeug dafür brauchts ist die immer noch abnehmbar.Wenn du slippst baust du doch die Lichtleiste ab oder? Gruß Frank
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Gruß Frank |
#5
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Zitat:
Als ich vor 2 Jahren meinen neuen Trailer angemeldet habe, war ich damit vorher noch beim TÜV. Habe meine Plakete von denen ohne Beanstandung bekommen. Wie sich später aber herausstellte, fehlten an den Trailerkotflügeln die Rückstrahldreiecke. Das hat der Guteste von TÜV aber nicht gewußt. geschweige denn beanstandet. Gruß Birgit
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Der Kluge lernt aus den eigenen Fehlern...., der Weise aus den Fehlern anderer
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#6
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Hallo meinolf,
die beiden Dreieckstrahler kosten nur 4 Euro zusammen, da würde ich mir mal keinen Kopf machen, für einen Trailer reichen Begrenzungsleuchten rot/weis an der Lichtleiste, Umrissleuchten kommen erst bei Wohnwagen oder Wohnmobilen zum tragen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#7
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Hallo allerseits,
bei meinem neuen Trailer gibt es Rücklichter die die roten Dreiecke bereits beinhalten. Diese Rücklichter werdenzur Zeit bei vielen Trailern verbaut. Alle Lichtleisten sind natürlich abnehmbar. Wenn das nicht zulässig ist, frage ich mich, wer die Zulassung für diese Trailer erteilt hat. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker |
#8
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An der Lichtleiste habe ich auch rote Reflektoren. Die haben dem Herrn vom TÜV aber nicht gereicht, da die Lichtleiste ja samt Kennzeichen abnehmbar ist.
Ich: "So darf ich mich doch ohnehin nirgends im öffentlichen Bereich bewegen?" TÜV: "Egal" Schöner Schmarrn. TÜV habe ich trotzdem bekommen. Habe die Dreiecke danach montiert. Natürlich waren an den entsprechenden Stellen die Keilhalterungen angenietet, also erst aufbohren, gegen Rost schützen etc... Gruß Martl |
#9
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Also ich habe einen Brenderup Trailer (1000 Kg), der ab Werk mit seitlichen, nach vorn, seitlich und hinten strahlenden Begrenzungsleuchten ausgestattet ist. Ich glaube kaum, dass der Hersteller die Leuchten montiert, wenn er das nicht nach StVZO muss!
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#10
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Zitat:
da nicht alle neuen Trailer, vor allen Dingen in deiner Klasse, die Leuchten haben , kann ich mir nicht vorstellen, dass sie zwingend vorgeschrieben sind. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker |
#11
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Ich hab auch zwei Dreieckstrahler an den Kotflügeln. Strahler nach vorne sind mir neu. Habe aber trotzdem TÜV.
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#12
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Es sind nicht nur Strahler sondern richtige Lampen an Gummiarmen, die weiß nach vorn und rot seitlich und nach hinten strahlen (sieht übrigens im Dunkeln super aus).
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#13
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Zitat:
Brenderup ist bekannt dafür, daß die sehr großzügig mit der Beleuchtung umgehen, an meinem 750 KG Brenderup habe ich z.B. auf jeder Seite 3 Seitenleuchten obwohl Seitenstrahler gereicht hätten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#14
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Hallo,
habe hier mal was gefunden, was vorschrift ist, und was zusätzlich gemacht werden darf. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ab §49a geht es los. Gruss Benny
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Ein Schiff, dass nur im Hafen liegt ist sicher... ...Doch dafür wurde es nicht gebaut! |
#15
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Hallo allerseits,
was lernen wir aus den Paragraphen: Der Tüv Mann von Martl hat keine Ahnung. Nach § 49 a Abs 9 dürfen bei Bootstrailern auch die dreieckigen Rückstrahler an der abnehmbaren Lichtleiste befestigt sein. (So les ich es zumindest) Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
#16
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Ich habe die dreieckigen Rückstrahler an Lichtleiste und Kotflügel.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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#17
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Und so is es Vorschrift. Wenn Lichtleiste abnehmbar (egal ob mit Werkzeug oder per Hand) müssen 2 weitere am Hänger sein.
(seitliche Rückstrahler, je nach Abmessung Begrenzugsleuchten natürlich auch) hab von meinem TÜV mal Blatt gekriegt, wo alle möglichen Maße, Abstände für Beleuchtung (auch was ab wann Vorschrift wurde) gekriegt. Verstehe nicht, wieso man bei Teilen, die weit unter 5.- EUR kosten, überhaupt schon wieder Diskutieren muss, Vorschrift sind die, auch, wie der TÜV meinte, wohl niemand ohne seine Lichtleiste fahren würde.
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Grüße von Herbert |
#18
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Zitat:
ich wiederhole mich gerne. Neue Hänger werden ohne die weiteren Rückstrahler vertrieben. Wie ich bereits schrieb, hielt ich es für sehr zweifelhaft, dass die Hänger ohne gültige Beleuchtung produziert werden. Die Hersteller machen manchmal vielleicht nicht viel mehr als nötig, aber mit Sicherheit bringen sie nicht vorsätzlich gesetzeswidrige Produkte in Umlauf. Der Link von Benny verwies auf den für die Beleuchtung maßgeblichen Gesetzestext hin. Meines Erachtens ist in § 49a Abs. 9 StVZO eindeutig festgelegt, das bei einem Bootshänger die vorgeschriebene Beleuchtung an einem abnehmbaren Leuchtenträger montiert sein darf. Da steht nichts von zusätzlichen Dreiecksleuchten. Wenn du jetzt schreibst, das es Vorschrift ist zwei weitere Rückstrahler zu montieren, frag ich mich jetzt schon, welche Vorschrift das sein soll? Ich bin gerne bereit was dazuzulernen, aber nicht auf Grundlage der drei Killerargumente: 1. Haben wir schon immer so gemacht 2. Haben wir noch nie anders gemacht, und 3. Wo kommen wir denn da hin? Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker Geändert von Volker Sch (28.03.2007 um 15:42 Uhr)
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#19
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Zitat:
-------------- Letztes Jahr, Frühjahr 2006; beim TÜV, der Prüfer, der meinen Hänger prüft, fragt den Leiter vom TÜV, warum neben 2 Dreieckrückstrahlern an der Lichtleiste 2 weitere Dreieckstrahler an den Kotflügeln? Der Leiter antwortet ihm: weil die Lichtleiste abnehmbar ist, ist Vorschrift. Womöglich hat der sich getäuscht, oder gibt inzwischen neue Gesetze? Soll ich mir Gedanken machen, ob ich die 2 am Kotflügel, Neupreis ca. je 1,50 EUR abbauen kann? Ist mir ehrlich gesagt zuviel Arbeit. Bei neuen Hängern: sind oft an der Lichtleiste kombinierte Rückleuchten mit integrierten Rückstrahlern, da sind natürlich keine weiteren Dreieck-Rückstrahler an der Lichtleiste. Also: Frühjahr 2006: hat sie mein TÜV als notwendig erachtet. (2+2 Dreieckrückstrahler) -- Zitat:
hier steht nur, das die alle abnehmbar sein dürfen, aber sonst steht da nichts weiter.
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Grüße von Herbert |
#20
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Hallo
mir geht es einfach darum die Beleuchtungsmittel auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Die 1,5 Euro sind mir auch relativ egal. Nur diese ganzem Leuchten sterben doch meisten nicht an Alterschwäche sondern am kaputtfahren, und diese Möglichkeit wollte ich auf ein Minimum reduzieren. Meine Lichtleiste läßt sich übrigens nicht demontieren da ich mein Boot sowieso nicht slippen kann. Hier eine Auskunft der DEKRA, was alle Unklarheiten beseitigt: Zitat Anfang an Fahrzeugen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr gem. §49a StVZO nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein und betrieben werden. Nach Absatz 1 dieses Paragraphen müssen die lichttechnischen Einricht- ungen "vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein." An Anhängern zur Beförderung von Booten dürfen nach Abs. 7 diese Ein- richtungen an einem sogenannten Leuchtenträger angebracht sein. Dieser darf abnehmbar sein. Das schließt eine Beweglichkeit im Sinne von Längsverschiebbarkeit ein. Da der Leuchtenträger mit bordeigenem Werkzeug entfernt werden kann gilt er auch als abnehmbar. Daher können Sie auf die zusätzlichen Rückstrahler nicht verzichten. Umrissleuchten ersetzen nicht die vorgeschriebenen Begrenzungsleuchten und umgekehrt. Bei Anhängern mit einer Breite von mehr 2100 mm müssen beide Leuchtenarten vorhanden sein. Zitat Ende Gruß Meinolf
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#21
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Zitat:
Ehrlich gesagt: Mir solls wurscht sein, solange es nicht Unsummen verschlingt, können die auch fordern dass der Hänger wie ein Christbaum aussieht Gruß Martl |
#22
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Mir fällt es gerade wieder ein: Bei der letzten HU sagte der Prüfer: "Eigentlich müssen sie auch noch 2 rückstrahlende Dreiecke auf den Kotflügeln haben. Machen sie das mal bei Gelegenheit." Da muß ich noch tätig werden. Meine Lichtleiste ist verschieb- und hochklappbar aber nicht abnehmbar und hat die Dreieckstrahler in den Rückleuchten integriert. Die Begrenzungsleuchten (Gummiärmchen) sind ebenfalls Vorschrift. (Trailerbreite 2,35m)
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#23
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Zitat:
das zeigt mir nur, wie " Gut" die Dekra beim Lesen von Gesetzen ist. 1. Laut Gesetz dürfen die Dreiecksstrahler abnehmbar sein 2. Weil sie abnehmbar sind, müssen weitere Dreiecksstrahler montiert werden Was ist das denn für eine Logik. Eine Ausnahme zu Absatz 1 (müssen fest angebracht sein) steht in Absatz 9 (dürfen in bestimmten Ausnahmen abnehmbar angebracht sein). Zitat:
Insbesondere steht da nicht, dass als Auflage zur Ausnahmeregelung in Absatz 9 feste Dreieckslichter anzubringen sind. Ich möchte mich bei Meinolf dafür bedanken, dass er das Thema eröffnet hat. Da ich mich normalerweise nicht mit der StVZO beschäftige, wäre ich bei dem TÜV genauso ratlos gewesen, wie die meisten anderen, wenn er gesagt hätte, " da müssen aber noch zwei Dreiecksstrahler dran". Dank diesem Thema und Bennys Link kenne ich jetzt die Grundlage für die dann unvernmeidbare Diskussion. Ich beabsichtige nämlich nicht meinen neuen Trailer umzubauen. Mir geht es da nicht um 1,50 € pro Stück, aber die Dinger sind immer im Weg. Wer schon mal mit dem Schienbein daran gestossen ist, weiss wovon ich Rede. Mit freundlichen Grüßen Volker |
#24
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Zitat:
Soll der Gesetzgeber jetzt auch noch Rücksicht auf die motorischen Gegebenheiten von jedem Rücksicht nehmen? Meine Kotflügel sind breiter als die Dreiecke und bis ich mitm Knie an den Rückstrahler renne, habe ich mir schon dreimal den Kopf am Rumpf angeschlagen. Gruß Martl |
#25
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Zitat:
Der Gesetzgeber hat darauf schon Rücksicht genommen. Alles andere beruht nur auf Anweisungen aus der Fachbuchreihe: " Merkwürdige Gesetzestexte des TÜV/Dekra Hintertupfingen" Und glaub es mir ruhig, die Diskussion führe ich vielleicht einmal, dann ist sie bei der TÜV-Stelle bestimmt nicht mehr nötig. Oder glaubst du, dass die sich in den Folgejahren vorsätzlich getzeswidrig verhalten? Jeder der mit Vorschriften und Gesetzen zu tun hat kann sich einmal irren, zumal manche Gesetze häufiger geändert werden als ihnen gut tut. Aber nur weil sie sich irren können müssen sie nicht alle verblödet und borniert sein. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker |
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