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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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CE-Bescheinigung mitführen
Hallo,
kurze Frage zum Verständnis, muß ich die CE-Bescheinigung mit den anderen Papieren auf dem Boot ständig mitführen? Gruß Oli |
#3
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Hallo,
wieso Plakette Oli |
#4
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So etwas wie diese. Die entsprechenden Papiere habe ich nie dabei.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#5
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Erst mal Danke,
muß jetzt erstmal prüfen, wo dieses bei mir ist. Gruß oli |
#6
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Die Plakette hat CE-technisch eigentlich keine Bedeutung. Relevant ist die Bescheinigung des Herstellers. Diese muß z.B. bei der Anmeldung/Zulassung vorgelegt werden. Es gibt meines Wissens keine Vorschrift, daß man sie mitführen muß.
Nur die Frequenzzuteilungsurkunde der Regulierungsbehörde muss man im Original mitführen. Praktischerweise ist ein Eigentumsnachweis ganz praktisch, z.B. Kaufvertrag. Grüße Jürgen
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Slow down, you move too fast.......
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#7
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Hallo ich hatte bei meinem 2005 erworbenen gebrauchten Nidelv 610 kein CE Emblem.Habe auf der Messe gesehen das es da schöne Blechschildchen gibt.Habe dann eine nette Mail an Nidelv nach Norwegen geschickt.Und siehe da nach ca 3 Monaten bekam ich mein CE Schild geschickt.Und der Hammer hat nichts gekostet.Fand ich toll von Nidelv
Gruss Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas |
#8
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Zitat:
Wenn nicht könntest du Nidelv nochmal anschreiben und sagen, du hast dein Zertifikat verlegt
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Gruß Jörg |
#9
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Hallo Jörg habe ein sehr edeles Bordbuch oder Mappe von Nidelv wo CE Konstrucktionszeichnungen,Risse und Bedienungsanleitung usw drin sind.So was tolles hatte ich bis jetzt noch von keinem Boot.Ist sogar ein Schaltplan dabei wo sogar die Kabelfarben stimmen.Von meinen Nidelv 18 hatte ich sowas nur in einfacher Ausführung.
Gruss Tomas
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Immer ein Hand breit Wasser unter dem Antrieb Gruß Tomas
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#10
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Guten Morgen Tomas,
als CE-Mappe habe ich auch ein Buch bekommen wo wie du beschrieben hast alles drinnen ist plus Hinweise zum kranen und Beladung, deshalb die Frage von mir. Gruß oli |
#11
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Plakette (Herstellerschild) Rumpfidentifikationsnummer (HIN) Handbuch für den Schiffsführer sowie Konsormitätserklärung sind für alle Schiffe seit 1998 Pflicht - da gibt es kein vorbei und drumherum - wer dies als Hersteller nicht liefert, erfüllt die Produkthaftung nicht - siehe 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz als Umsetzung der Richtlinien 94/25/EG sowie 2003/44/EU usw. usw.
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