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  #1  
Alt 01.02.2023, 14:59
Axelino Axelino ist offline
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Standard Sportboot für See kennzeichnen?

Hallo,
mein Sportboot (5m) hat ein Kennzeichen für Binnen.
Laut elwis muss man nichts weiter kennzeichnen, wenn man auf See unterwegs ist. Andernorts liest man, dass der Heimathafen am Spiegel stehen muss.
Dazu meine Fragen:
1. Stimmt es, dass das Boot keinen Namen braucht?
2. Kann man das Kennzeichen für See dranlassen?
3. Falls ein Heimathafen am Heck stehen muss: Welcher wäre das, wenn das Boot auf einem Trailer in keiner Hafenstadt steht?

Grüße
Axelino
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  #2  
Alt 01.02.2023, 15:09
Benutzerbild von turbopapst
turbopapst turbopapst ist offline
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Standard

Hallo Axelino,

mein Boot hat am Heck eine Kennzeichnung vom Wasser u. Schiffartsamt, und damit bin ich bisher überall gefahren... (Binnen/Adria)
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Gruß
Werner

es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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  #3  
Alt 01.02.2023, 15:20
Pepper Pepper ist offline
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Dein 5-Meter-Boot braucht "auf See" keinen Namen / Heimathafen / Kennzeichen.
Binnen-Kennzeichen kannnst du dran lassen.
Es gibt für dein Boot keine Wahrheitspflicht des Heimathafens - aber warum solltest du einen falschen Heimathafen dranpinnnen? Kannst also dein Wohnort oder deinen Heimathafen oder eben nix nehmen.
Das gilt für deutsche Seeschifffahrtstraßen. Ausländische Regelungen sind mir nicht bekannt und sollten vielleicht spezifisch angefragt werden.
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  #4  
Alt 01.02.2023, 16:04
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Axelino Beitrag anzeigen
Hallo,
mein Sportboot (5m) hat ein Kennzeichen für Binnen.
Laut elwis muss man nichts weiter kennzeichnen, wenn man auf See unterwegs ist. Andernorts liest man, dass der Heimathafen am Spiegel stehen muss.
Dazu meine Fragen:
1. Stimmt es, dass das Boot keinen Namen braucht?
2. Kann man das Kennzeichen für See dranlassen?
3. Falls ein Heimathafen am Heck stehen muss: Welcher wäre das, wenn das Boot auf einem Trailer in keiner Hafenstadt steht?

Grüße
Axelino
Das Kennzeichen von WSA ist super dran lassen fahren
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  #5  
Alt 01.02.2023, 19:07
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Federball Federball ist offline
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WSA vorne, Name + Verein + Heimathafen am Heck = auch auf See EU + nicht EU keinerlei Probleme.
Grüße, Reinhard
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  #6  
Alt 02.02.2023, 01:24
Axelino Axelino ist offline
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
WSA vorne, Name + Verein + Heimathafen am Heck = auch auf See EU + nicht EU keinerlei Probleme.
Grüße, Reinhard
Name, Verein und Heimathafen existiert leider nicht, dann lass ichs bei WSA wenns damit keinen Ärger gibt
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  #7  
Alt 02.02.2023, 06:05
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Axelino Beitrag anzeigen
Name, Verein und Heimathafen existiert leider nicht, dann lass ichs bei WSA wenns damit keinen Ärger gibt
wie gesagt ...

auf see gilt

Indetifikation muss sein.. an der deutschen Küste

also Schild mit namen und Heimathafen am Heck oder ein hohrwärtiges Kennzeichen

ein WSA Kennzeichen ist eine eindeutige Alternative...
da ist der Eigener eindeutig zu identifiezieren.

daher ist ein WSA Kennzeichen oder ein IBS besser als nur den NAmen und den Heimathafen.

in anderen Ländern kann sogar ein Kennzeichen gefordert werden... spontan fällt mir da Kroatien ein... da muss ein amtliches oder amtlich annerkanntes Kennzeichen am Boot sein.


da du ein Kennzeichen am Boot hast... alles super .. da bruacht es keine weitere Beschriftung mehr weder mit Bootsname noch mit Heimathafen oder Eignerschild...
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  #8  
Alt 02.02.2023, 07:29
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie gesagt ...

auf see gilt

Indetifikation muss sein.. an der deutschen Küste
NEIN NEIN NEIN und nochmals NEIN!

Das ist falsch und es hat auch keiner ausser dir jetzt hier gesagt.
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  #9  
Alt 02.02.2023, 10:59
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Das hast Du jetzt so aber aus dem Zusammenhang von "billi" (Volker) gegriffen. Weiter unten schreibt er doch, dass ein WSA Kennzeichen absolut ausreichend ist und nicht mehr ... ich habe mein Boot, welches seinen festen Liegeplatz in Neustadt in der Ancora hat, auch nur beim WSA meines Heimatortes (Mainz) angemeldet und das entsprechende Kennzeichen an meinem Boot ... nicht mehr und nicht weniger.

Da Axelino ein Kennzeichen für Binnen hat, ist das absolut, auch auf See, ausreichend und mehr braucht es auch nicht.

LG

Dirk
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  #10  
Alt 02.02.2023, 11:03
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billi billi ist offline
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hier steht es nochmal genauer

https://blog.sportbootfuehrerschein....vorgeschrieben.

Zitat (das den TO btrifft):

So wie ein Seeschiff mit seinen Schiffspapieren auch auf Binnengewässern fahren darf, so darf ein Binnenschiff oder Kleinfahrzeug mit seinen Dokumenten auch Seegewässer befahren.
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  #11  
Alt 02.02.2023, 11:37
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auf see gilt

Indetifikation muss sein.. an der deutschen Küste

also Schild mit namen und Heimathafen am Heck oder ein hohrwärtiges Kennzeichen
..
Ich weiß ja nicht, wie oft das Thema hier schon durchgenudelt wurde...
Billis hier zitierte Aussage ist falsch. Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gibt es für Sportboote (von Ausnahmen abgesehen) keine Kennzeichnungspflicht. Eine Möglichkeit zur Identifikation muss also nicht sein, weder mit Namen noch mit irgendeinem Binnenkennzeichen, noch mit Heimathafen. Das Boot kann also frei von jedweder Beschriftung sein.

Wenn hier formuliert wird, dass auf See ein Binnenkennzeichen ausreichend ist, so wirkt diese Aussage so, als wäre ein solches Kennzeichen notwendig - ist es aber nicht.

Als Ausnahmen sind z. B. in Schiffsregister eingetragene Boote, oder Wassermotorräder zu nennen.

Das Anbringen von Bootsname und Heimathafen wird allerdings gerne gesehen, sowohl von der Wasserschutzpolizei als auch von Hafenbetreibern und sollte daher selbstverständlich sein.

Pflicht auf See ist - im Gegensatz zu Binnen - das Führen der Nationalflagge (dies meint nicht (!) die EU-Flagge mit Schwarz-Rot-Gold in der Gösch).
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  #12  
Alt 02.02.2023, 11:54
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier steht es nochmal genauer
...
Hast Du eigentlich selber die von Dir angegebene Seite gelesen? Da steht doch gleich im ersten Absatz laut und deutlich, dass es auf See keine Kennzeichnungspflicht gibt; selbst die Ausnahmen sind dort aufgeführt.
Da gibt es doch keinen Grund hier rumzubrüllen, dass ein Kleinfahrzeug mit seinen Binnenpapieren (meinetwegen auch Binnenkennzeichen) auf See fahren darf. Natürlich darf man das; es gibt ja keine Pflicht, seine Binnenkennzeichen zu entfernen, wenn man auf See fährt.
Und an Papieren kannst Du auch Deine Steuererklärungen der letzten zwanzig Jahre mitnehmen... Das wird auch niemanden interessieren.
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  #13  
Alt 02.02.2023, 11:56
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht, wie oft das Thema hier schon durchgenudelt wurde...
Billis hier zitierte Aussage ist falsch. Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gibt es für Sportboote (von Ausnahmen abgesehen) keine Kennzeichnungspflicht. Eine Möglichkeit zur Identifikation muss also nicht sein, weder mit Namen noch mit irgendeinem Binnenkennzeichen, noch mit Heimathafen. Das Boot kann also frei von jedweder Beschriftung sein.

Wenn hier formuliert wird, dass auf See ein Binnenkennzeichen ausreichend ist, so wirkt diese Aussage so, als wäre ein solches Kennzeichen notwendig - ist es aber nicht.

Als Ausnahmen sind z. B. in Schiffsregister eingetragene Boote, oder Wassermotorräder zu nennen.

Das Anbringen von Bootsname und Heimathafen wird allerdings gerne gesehen, sowohl von der Wasserschutzpolizei als auch von Hafenbetreibern und sollte daher selbstverständlich sein.

Pflicht auf See ist - im Gegensatz zu Binnen - das Führen der Nationalflagge (dies meint nicht (!) die EU-Flagge mit Schwarz-Rot-Gold in der Gösch).
der Hafen ist nicht pflicht und der Name ist nicht pflicht

es ist auch relativ egal ob eine Kennzeichnung Pflicht ist.. das war auch nicht die Frage des TO die Frage war ob das Binnenkenzeichen ausreicht oder eine Zusätzliche Kennzeichnung Pflicht ist.

das Binnenkennzeichen reicht aus... eine Zusätzliche Kennzeichnung ist keine Pflicht...

die EU-Flagge mit Schwarz-Rot-Gold in der Gösch ist (wie du richtig schriebst) nicht zulässig weder Binnen noch See
auch ist nicht zulässig eine Dienstflagge zu nutzen (weder Bundes noch Landesdienstflaggen)...
die einizge erlaubte Nationalflagge ist die Schwarz Rot Gold ohne einen Zusatz.
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  #14  
Alt 02.02.2023, 11:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier steht es nochmal genauer

https://blog.sportbootfuehrerschein....vorgeschrieben.

Zitat (das den TO btrifft):

So wie ein Seeschiff mit seinen Schiffspapieren auch auf Binnengewässern fahren darf, so darf ein Binnenschiff oder Kleinfahrzeug mit seinen Dokumenten auch Seegewässer befahren.
was daraus folgt, daß für ein nicht im Seeschiffsregister eingetragenes, privat genutztes Boot auf See überhaupt gar keine Kennzeichnung (nein, auch nicht Name und Heimathafen) vorgeschrieben ist.
Wenn das Boot irgendwelche Kennzeichen aus anderen Gründen trägt darf es natürlich auch auf See zeigen, vorgeschrieben ist dennoch einfach gar nichts.

lg, justme
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  #15  
Alt 02.02.2023, 12:06
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... ich versuche es für Axelino einfach zu machen ... und irgendwie haben alle (fast) Dasselbe gemeint ...

Zitat:
Zitat von Axelino Beitrag anzeigen
Hallo,
mein Sportboot (5m) hat ein Kennzeichen für Binnen.
Laut elwis muss man nichts weiter kennzeichnen, wenn man auf See unterwegs ist. Andernorts liest man, dass der Heimathafen am Spiegel stehen muss.
Dazu meine Fragen:
1. Stimmt es, dass das Boot keinen Namen braucht? Es braucht keinen Namen!
2. Kann man das Kennzeichen für See dranlassen? Ja, Dein Binnen-Kennzeichen kannst Du auch für die See dran lassen!
3. Falls ein Heimathafen am Heck stehen muss: Welcher wäre das, wenn das Boot auf einem Trailer in keiner Hafenstadt steht? Es muss kein Hafenname am Boot angebracht werden!

Grüße
Axelino
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  #16  
Alt 02.02.2023, 12:45
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
das Binnenkennzeichen reicht aus... eine Zusätzliche Kennzeichnung ist keine Pflicht...
Und abermals formulierst Du so, als ob eine Kennzeichnung notwendig wäre.
Richtig wäre eine Formulierung wie "Das Binnenkennzeichen ist auf See überflüssig, es darf aber gefahren werden."
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  #17  
Alt 03.02.2023, 10:42
Axelino Axelino ist offline
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Ok das mit der Kennzeichnung ist nun klar, das mit der Nationalflagge war mir neu. Gilt das für Boote aller Größen? Und gibts da Vorschriften für Grösse und Anbringungsort?
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  #18  
Alt 03.02.2023, 10:45
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Zitat:
Zitat von Axelino Beitrag anzeigen
Ok das mit der Kennzeichnung ist nun klar, das mit der Nationalflagge war mir neu. Gilt das für Boote aller Größen? Und gibts da Vorschriften für Grösse und Anbringungsort?
Das gilt für alle Boote .. dir Bundesflagge gehört ans Heck

flaggenführung wude hier schon sooooo oft diskutiert...

https://www.dmyv.de/toerninfo/basisw...lb%20Papenburg.

hier mal kurz und knapp...
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