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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.04.2023, 08:10
xatner xatner ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 17.04.2023
Beiträge: 13
3 Danke in 2 Beiträgen
Standard Boot Kennzeichen

Hallo, ich hätte da eine Frage bezüglich eines Bootkennzeichens. Gibt es ein öffentliches zugängliches Register um den Halter Festzustellen? Das Motorboot mit Außenborder (5,90m) befindet sich am Gardasee und wird angeblich zum Verkauf angeboten. Leider konnte ich bis heute keinen Kontakt zum Besitzer herstellen. Meine einzige Info ist, das er aus Bayern (München) ist. Das Kennzeichen wäre T-2xxx8, was kann man denn darüber erfahren?
mfg
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  #2  
Alt 17.04.2023, 08:13
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
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876 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Öffentlich gibt es da nix. Ist wie beim Auto. Oder wollest du, dass jeder nachschauen kann welche Fahrzeuge dir gehören?
Einfach zu deinem WSA oder der nächsten Wapo gehen.
Zumindest können die dem Halter mitteilen, daß er dich kontaktieren soll.
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #3  
Alt 17.04.2023, 08:15
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Boot: Sollux 850
Rufzeichen oder MMSI: DC 3244
4.526 Danke in 1.621 Beiträgen
Standard

Moin

Wenn das Boot am Gardasee liegt und das Kennzeichen mit "T" anfängt, deutet ja einiges auf die italienische Provinz Trentino hin...
__________________
Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #4  
Alt 17.04.2023, 08:18
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
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Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Öffentlich gibt es da nix. Ist wie beim Auto. Oder wollest du, dass jeder nachschauen kann welche Fahrzeuge dir gehören?
Einfach zu deinem WSA oder der nächsten Wapo gehen.
Zumindest können die dem Halter mitteilen, daß er dich kontaktieren soll.
bei einem Italienischen Kennzeichen können die nicht helfen... hier müsste man in Italien ansetzen...
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 17.04.2023, 09:14
Benutzerbild von velles
velles velles ist gerade online
Vice Admiral
 
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Boot: "Estella" Hollandia AK 10m
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Hallo,

Nordtiroler Kennzeichen beginnen auch mit T und haben gleich viele Stellen.
Könnte also auch in Österreich zugelassen sein?

Grüße

Markus
__________________
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  #6  
Alt 17.04.2023, 10:36
xatner xatner ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 17.04.2023
Beiträge: 13
3 Danke in 2 Beiträgen
Standard

Ich habe deswegen angefragt, weil ich weiß, dass es z. B. in Slowenien ein solches öffentlich zugängliches Register gibt. Man kann sich dort mithilfe des Kennzeichens alle Daten des Bootes und des Halters anzeigen lassen. Es ist mir natürlich bewusst, dass es aus datenschutzrechtlichen Gründen schon etwas merkwürdig ist. Mann braucht sich dort nicht einmal
anzumelden. Dass es in Deutschland kein ähnliches Register gibt, habe ich schon recherchiert. Nach euren Infos und auch eher am wahrscheinlichsten schaut es aber so aus, als wäre das Boot wirklich in Italien (Trentino) angemeldet.
Vielleicht weiß ja jemand, ob es in Italien ein ähnliches (für jedermann zugängliches) Register gibt?
Für alle „Ungläubigen“ hier der Link für slowenische Boote, die an der Adria anliegen:
https://e-uprava.gov.si/javne-evidence/plovila.html

Für weitere Infos oder Anregungen, die mich zum Halter führen wäre ich sehr dankbar
mfg
Franc
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  #7  
Alt 17.04.2023, 22:22
Benutzerbild von Klampe 01
Klampe 01 Klampe 01 ist offline
Commander
 
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Hallo
Soweit ich weiß....Info meiner Marina in Italien...brauchen kleinere Boote in Italien nicht registriert zu werden.
Deshalb haben italienische Boote keine Nummern.
Scheint also doch aus Österreich zu stammen.

Gruß
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  #8  
Alt 18.04.2023, 00:55
Cobalt Cobalt ist offline
Ensign
 
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238 Danke in 65 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von xatner Beitrag anzeigen
Das Kennzeichen wäre T-2xxx8, was kann man denn darüber erfahren?
mfg
Servus
Ist definitiv ein Tiroler Kennzeichen
Könnte theoretisch auch meines sein, zumindest stimmen das T und die erste und letzte Ziffer
Praktisch aber nicht, da ich nicht verkaufe

Öffentliches Register gibt es keines in Österreich.
Theoretisch könntest Du bei der Zulassungsstelle (Amt der Tiroler Landesregierung) nachfragen.
Praktisch wirst Du da aber keine Auskunft bekommen

Grüße
Reinhard
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  #9  
Alt 18.04.2023, 02:22
Benutzerbild von Marius_Octavius
Marius_Octavius Marius_Octavius ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Öffentlich gibt es da nix. Ist wie beim Auto. Oder wollest du, dass jeder nachschauen kann welche Fahrzeuge dir gehören?
Einfach zu deinem WSA oder der nächsten Wapo gehen.
Zumindest können die dem Halter mitteilen, daß er dich kontaktieren soll.
Das ist ein dummes oder zumindest irreführendes Argument, denn wenn man anhand eines Kennzeichens erfahren darf, wem ein Fahrzeug gehört, heißt das ganz und gar nicht automatisch, dass man alle anderen Fahrzeuge dieser Person aufgelistet bekommt.
Das ist wie im Grundbuch, jeder sollte sehen dürfen, welches Grundstück wem gehört, das ist völlig normal, zumindest in Kroatien, einem EU-Land, und das ist auch gut so.

Wenn man wissen möchte, welche Immobilien (oder Boote, oder Autos) eine bestimmte Person besitzt, braucht man einen richterlichen Beschluss.
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann.
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  #10  
Alt 18.04.2023, 08:41
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Man bekommt den Halter eines Kennzeichens durchaus von den Behörden genannt.

Man muss einen triftigen Grund angeben und eine relativ geringe Verwaltungsgebühr bezahlen.

Wenn das im Ausland notwendig ist, kann man ja einfach mal in Österreich oder Italien nachfragen. Wenn's denn wichtig ist....
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Gruß und gute Fahrt

Kapitaenwalli
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  #11  
Alt 18.04.2023, 09:24
Jensdererste Jensdererste ist offline
Lieutenant
 
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107 Danke in 57 Beiträgen
Standard

Kann man nicht einfach Stegnachbarn fragen, oder den Hafenmeister um Weiterleiten der Telefonnummer bitten?
Einen deutlich sichtbaren Zettel (unter Folie) am Boot befestigen könnte doch auch gefunden werden.
Jens
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  #12  
Alt 18.04.2023, 10:46
bayliner1802 bayliner1802 ist offline
Captain
 
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...wenn das Boot angeblich zum Verkauf angeboten wird, warum schaust Du dann nicht in den bekannten Verkaufsportalen? Schließlich gibt es dort zumindest auch andere Verkäufer die gleiche oder ähnliche Boote verkaufen. Mir erscheint Deine Frage sehr merkwürdig.

Gruß Carsten
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  #13  
Alt 18.04.2023, 10:54
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
...wenn das Boot angeblich zum Verkauf angeboten wird, warum schaust Du dann nicht in den bekannten Verkaufsportalen? Schließlich gibt es dort zumindest auch andere Verkäufer die gleiche oder ähnliche Boote verkaufen. Mir erscheint Deine Frage sehr merkwürdig.

Gruß Carsten
im Nachinein denke ich auch das es komishc ist..

wenn das boot zum Verkauf steht sollten ja auch kontakt Daten am Boot sein (also wenn ich ein Boot in Italien hätte und es verkaufen wollte würde ich ein Schild ran machen "for Sale" zumindest mit der Telefonnummer...
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Gruß Volker
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  #14  
Alt 18.04.2023, 13:38
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Moin

Man bekommt den Halter eines Kennzeichens durchaus von den Behörden genannt.

Man muss einen triftigen Grund angeben und eine relativ geringe Verwaltungsgebühr bezahlen.
Genau das glaube ich nicht.
Ist das vom Hörensagen?
Wo soll das möglich sein, etwa beim Fahrzeug. Das werde ich probieren, ich weiss aber, dass es sicher nicht der Fall ist. Jedenfalls nicht in Deutschland!

@Marius_Octavius:
In Schweden ist das bei Wohneigentum auch der Fall, bzw. noch weiter: Man kann sich zu einer Adresse anzeigen lassen, wer da mit Wohnsitz gemeldet ist und das Alter der Personen.

Gruß

Totti
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  #15  
Alt 18.04.2023, 20:03
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Das ist ganz sicher der Fall.

Ansonsten würden Firmen der privaten Parkraumbewirtschaftung, z.B. auf Parkplätzen von Supermärkten, auch nie an Halterdaten kommen.

Es muss, wie gesagt, ein triftiger Grund vorhanden sein. Ob das beim Fragesteller der Fall ist????
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Kapitaenwalli
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  #16  
Alt 18.04.2023, 20:09
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Moin

Hier:https://kfz-serviceportal.de/zulassu...ter-ermitteln/

wird's erklärt. Auch, wann es nicht geht. In Berlin sogar online.

Das gibt es bei Bootskennzeichen keine andere Rechtslage. Nur die Ansprechpartner sind andere.
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Kapitaenwalli
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  #17  
Alt 18.04.2023, 21:58
Benutzerbild von Akki
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen

Ansonsten würden Firmen der privaten Parkraumbewirtschaftung, z.B. auf Parkplätzen von Supermärkten, auch nie an Halterdaten kommen.
Und private Parkraumbewirtschafter haben also einen triftigen Grund, den Leuten auf den Beutel zu gehen?
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Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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  #18  
Alt 19.04.2023, 08:11
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Moin

Hier:https://kfz-serviceportal.de/zulassu...ter-ermitteln/

wird's erklärt. Auch, wann es nicht geht. In Berlin sogar online.

Das gibt es bei Bootskennzeichen keine andere Rechtslage. Nur die Ansprechpartner sind andere.
Genau da steht erklärt, warum das eben NICHT in Deutschland möglich ist, einen Halter zu ermitteln als Privatmann, zwecks Ankauf seines Fahrzeugs oder weil da ne nette Braut am Steuer saß.
Alle anderen Interessen sind klar gelistet und natürlich darf der Bewirtschafter eines Privatgeländes aktiv werden, auch wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt wie bei einem Supermarkt-Parkplatz.

Gruß

Totti
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  #19  
Alt 19.04.2023, 09:56
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Genau da steht erklärt, warum das eben NICHT in Deutschland möglich ist, einen Halter zu ermitteln als Privatmann, zwecks Ankauf seines Fahrzeugs oder weil da ne nette Braut am Steuer saß.
Totti, woher weißt du den Grund aus dem der TO den Halter ermitteln will?!

Klaus, der da noch nix begründetes gelesen hat
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  #20  
Alt 19.04.2023, 10:22
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Dete66 Dete66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
... auch wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt wie bei einem Supermarkt-Parkplatz.

Gruß

Totti
wenn auch etwas OT, aber sollte man fälschlicher Weise so nicht stehen lassen, dem Irrtum unterliegen ja viele, denn es handelt sich dabei ganz klar und -zigfach rechtlich bewertet um KEINEN öffentlichen Verkehrsraum. Im Zweifelsfall kann/sollte man sich dazu ggf. gerne mal rechtlich beraten lassen.
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Gruß Dete

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  #21  
Alt 19.04.2023, 12:13
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
wenn auch etwas OT, aber sollte man fälschlicher Weise so nicht stehen lassen, dem Irrtum unterliegen ja viele, denn es handelt sich dabei ganz klar und -zigfach rechtlich bewertet um KEINEN öffentlichen Verkehrsraum. Im Zweifelsfall kann/sollte man sich dazu ggf. gerne mal rechtlich beraten lassen.
Sehe nicht nur ich anders:

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Paragraph 1 StVO.

Gruß

Totti
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  #22  
Alt 19.04.2023, 14:15
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Sehe nicht nur ich anders:

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Paragraph 1 StVO.

Gruß

Totti
dann siehst du und ggf. andere das falsch, Privatgrundstücke gehören nicht zum öffentrlichen Verkehrsraum. Wer sie anderen zur Verfügung stellt, wie z.B. auf Parkplätzen, muss für eine verkehrsrechtliche Ordnung sorgen und regeln, entweder nach geltendem Recht selbst erstellt oder in Anlehnung an eine bereits bestehende Regelung, wie z.B. die STVO. Diese gilt dann dort aber nur "sinngemäß", deshalb gilt auf solchen Flächen noch lange kein öffentliches Verkehrsrecht, höchstens in derer Anlehnung, nennt sich halböffentlich...

Zitat:
Eine halböffentliche Straße befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.
__________________
Gruß Dete

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  #23  
Alt 19.04.2023, 14:17
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Totti, woher weißt du den Grund aus dem der TO den Halter ermitteln will?!

Klaus, der da noch nix begründetes gelesen hat
da steht doch im Eröfnungsthröth das das Boot angeblich zum Verkauf steht... da hat er dann sicher Interesse dran...
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  #24  
Alt 19.04.2023, 14:19
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von Dete66 Beitrag anzeigen
dann siehst du und ggf. andere das falsch, Privatgrundstücke gehören nicht zum öffentrlichen Verkehrsraum. Wer sie anderen zur Verfügung stellt, wie z.B. auf Parkplätzen, muss für eine verkehrsrechtliche Ordnung sorgen und regeln, entweder nach geltendem Recht selbst erstellt oder in Anlehnung an eine bereits bestehende Regelung, wie z.B. die STVO. Diese gilt dann dort aber nur "sinngemäß", deshalb gilt auf solchen Flächen noch lange kein öffentliches Verkehrsrecht, höchstens in derer Anlehnung, nennt sich halböffentlich...
Das stimmt einfach nicht!
Ich bin selbst im Besitz eines solchen Grundstücks, welches öffentlicher Verkehrsraum ist.
Hier geht es darum, den umliegenden Anliegern eine Zufahrt zum eigenen Grundstück rückseitig zu gewähren. Wir Anlieger haben den Weg "anteilmäßig" im Grundbuch als öffentliche Verkehrsfläche stehen, obwohl das keiner will und wollte.
Das ist de facto öffentlicher Verkehrsraum und das gefällt mir auch überhaupt nicht, ist aber so.

Gruß

Totti
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  #25  
Alt 19.04.2023, 16:04
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Dete66 Dete66 ist offline
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sorry Totti, aber da liegst du teilweise falsch bzw. irrst dich! Wegerecht im allg. öffentlichen Interesse (öffentliche Widmung einer Privatstraße) ist das eine, ein privater Parkplatz z.B. auf dem öffentlich Zufahrt gewährt wird das andere.
Frag am besten mal jemanden der sich rechtlich damit auskennt, ich persönlich hatte schon mehrmals jeweilige Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit diesem Hintergrund (halb-/teilöffentlich - jeweils große Parklätze), deshalb bin ich mir in der Hinsicht auch absolut sicher.

Das es dich hinsichtlich Wegerecht ärgert, kann ich verstehen, es bringt ne Menge Huddeleien mit sich. Aber am Gewähren vom Wegerecht kommt man eben manchmal nicht vorbei, ist bei mir vor dem Grundstück und beim Nachbar hinter dem Grundstück auch so ähnlich gelagert, aber wir arrangieren uns da sehr gut
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Gruß Dete

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