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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Prozedere Nachlassgericht
Zuerst mal: Ich frage für meinen besten Freund. Meine Eltern leben noch, haben ihren Nachlass geregelt, ich bin Einzelkind und habe alle Vollmachten - Punkt !
Zu meinem Freund: Der Vater ist vor etwa 2 Monaten verstorben. Er hatte seit einiger Zeit keinen Kontakt mehr zu ihm, weil seine Schwester sich dazwischengeschoben hat. Der Mann hatte eine Eigentumswohnung, die vor einem Jahr abgegeben wurde und seitdem lebte er in einem Heim, etwa 400 km entfernt von meinem Kumpel. Nun wurde er wie gesagt vor etwa 6 Wochen vom Gericht über das Ableben seines Vaters informiert und hat seitdem nichts mehr davon gehört. Seine Schwester redet nicht mit ihm und das Heim darf ihm angeblich keine Auskünfte geben. Wie auch immer, der Mann ist wahrscheinlich schon unter der Erde. Wird man nicht normalerweise irgendwann vom Nachlassgericht benachrichtigt um das Erbe unters Volk zu bringen? Oder muss man sich da selbst drum kümmern? Bei meinen Schwiegereltern, die von meiner Frau gepflegt wurden, ging das sehr schnell, alle Kinder wurden über den Nachlass informiert, wir haben damals die Geschwister ausgezahlt und das Haus an unsere Tochter gegeben. Das war alles sehr schnell und problemlos. Mein Kumpel hat aber außer der Todesmeldung nichts mehr gehört. Kennt sich Jemand damit aus?
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#2
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Erbschein beim Nachlassgericht beantragen und auf jeden Fall zu einem Anwalt für Erbrecht gehen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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gibt es dafür Fristen? Mein Kumpel wartet wahrscheinlich Weihnachten noch. Er ist mental eben ein Schaf
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#4
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Existiert denn ein Testament? Das müsste eigentlich das zuständige Amtsgericht wissen. Wenn beide bedacht werden, dann ist es wohl ein gemeinschaftlicher Erbschein. Aber die Auskünfte sollte er auch vom Amtsgericht bekommen.
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Gruß Christian
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#5
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Fristen für deutsche Behörden
In diesen Zeiten sowieso Bist narrisch
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#6
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Das kann nach meiner Erfahrung Wochen dauern...
Bei meiner Mutter selbst hinterlegtes Testament und bei meiner Tante (notarielles Testament). Meines Wissens forscht das Nachlassgericht selber nach Erben. Wenn die Schwester einen Erbschein z.B. anfragt, muss sie auch etwaige andere Erben angeben. Das dein Freund dabei übersehen wird, ist m.M.n. ziemlich unwahrscheinlich. Bis zur letztlichen Eröffnung und Benachrichtigung können Monate vergehen... Einen Anwalt direkt einzuschalten halte ich für etwas zu schnell. Eine Anfrage an das zuständige Gericht reicht. Wenn man Glück hat, wird sie beantwortet. Geht sogar telefonisch.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#7
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Für sowas gibt es tatsächlich Fristen. In dem Moment wo dein Kumpel benachrichtigt worden ist das sein Vater verstorben war gilt eine Frist von einem Jahr in der er sich kümmern muß.
Wenn er nur die Benachrichtigung bekommen hat ohne das eine Abschrift vom Testament dabei war ist beim Gericht kein Testament hinterlegt worden bzw. ist noch keins gefunden worden. Auf jeden Fall sollte er sich einen Termin bei einem Fachanwalt geben lassen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#8
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zu wening Infos.
Einen Erbschein (in meinem Fall waren es 2 , Vater und Mutter) zu beantragen hat mich in Berlin 1,5 jahre beschäftigt. Erst als ich einen Rechtsanwalt und Notar eingeschlaltet habe, ging es voran. Das Gericht läst sich mit suche nach ev. Erben viel Zeit, gerade wenn Immobilien in irgend einer Form vorhanden sind. So einfach mal hingehen um machen kanst Du knicken, zumindest in Berlin. Natürlich fallen je nach Gebühren an, in meinem Fall über 3K. Das ist der erste Teil Dann folgt ein Erbschaftsauseinandersetzung Vertag (Geschwister), was in meinem Fall die Famile zerlegt hat. Erst dann kann kann das Grundbuch geändert werden. Das sich beide zu 50% eintragen lassen ist auch möglich. Und wieder benötigst Du einen Notar. Kommen wir mal zum Thema Heim. Wer bezahlt denn das? In Monat sind das Minimum 4K im in D , kaum einer hat so eine Rente. Bei meinem Nachbar wurde das Haus deshalb zwangsverstiegert ( verwertet sagte der Gerichtsvollzieher) , um die Kosten für das Pflegeheim zu bezahlen. 150K war der erlös, knapp 5000 die monatliche Unterbringung. Nach 4 Jahren war das Geld aufgebrauch, das Kind hat nichts vom Erbe gesehen. Schlimmer noch, Kinder haften für ihrer Eltern. Die Tochter ist auf einen Halbtagsjob gegangen. Sie wurde gepfändet bis zu dem, was man behalten darf 1400 Euro im Monat. Mehr vedienen würde bedeuten, es wird ihr sowieso weg genommen. Da nutzt es auch nichts, wenn man das Erbe ausschlägt. Kaum einer ahnt , was im Alter auf die Kinder zu bei der jetzigen Rechtslage in D zu rollt... Das Faß Erbschaftssteuer lasse ich mal hier aus, in Berlin sind die Quadratmeterpreise von 2018 430 auf 2022 960 pro m² Euro gestiegen. Bedeutet, alles über 500 m² wird schon Steuerpflichtig. In einem mir bekannten Fall für knapp 1000 m² wurden 550 000 Euro mit 19% versteuert für das Kind 100 000 € Steuern. Es ist eine Enteignung. Grüße Frank Geändert von corvette-gold (29.08.2023 um 14:50 Uhr)
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#9
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Okay - viel mehr weiß ich auch nicht
Zitat:
Keine Ahnung aber soweit ich weiß hat der Mann eine recht üppige Rente gehabt, jedenfalls hat er gut gelebt. Ich denke, er hat seine Eigentumswohnung verkauft (?) und damit den Rest abgedeckt (?) aber das ist reine Mutmaßung. Falls es hier was zu verteilen gibt, wird es Bargeld sein, insofern kann mein Kumpel nur profitieren. Wohnung ist ja verkauft worden.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#10
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Die Frage hier war doch, wie läuft so eine Erbschaft ab, bzw. wie die Benachrichtigung und die Dauer ist.
Wie sich die Erben später streiten und was alles gerecht ist in D etc. steht doch gar nicht zur Debatte! Er soll da anrufen, schreiben und sich kundig machen. Wenn er nicht damit klarkommt, kann er immer noch zum Anwalt gehen.
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#11
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@ corvette-gold: Hallo Frank, das hört sich alles so an, als wäre es sehr lange her. Insbesondere: "Kinder haften für Ihre Eltern" ist wie <du es schreibst falsch.
Lieber einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen als hier das Forum mit Halbwissen zu befragen; gerade Erbrecht bzw. Familienrecht ist nicht einfach so zu beantworten.
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#12
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Zur Not kostenfrei selbst beim Nachlassgericht eine Neueröffnung des Testaments beantragen.
Dann bekommst du ebenso kostenfrei mitgeteilt, Ob es überhaupt ein Testament gibt Ob es einen vom Gericht eingesetzten Nachlassverwalter gibt. Geht meist sogar recht schnell.
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gregor |
#13
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Moin,
Mein Tipp (habe das auch alles durch) erstberatung beim Fachanwalt für erbrecht. Ist ne Pauschale, vor 1,5 Jahren 250€ zuzgl Steuern. Hat mir viel Geld gespart. Aber fix, tempus fugit Vg Stefan
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