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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 04.09.2023, 15:42
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Standard Seearbeitsübereinkommen

Warum steht in der Prüfliste 1-63 etwas von 8 Personen wenn im Seearbeitsübereinkommen von je 6 Personen, abweichend z.b. "1 Bad für 2 benachbarte Schlafräume mit einer Gesamtbelegschaft von 4 Seeleuten" gesprochen wird?

https://www.deutsche-flagge.de/de/redaktion/dokumente/dokumente-dienststelle/pruefliste_seeunterkunftsvo.pdf

Ist es nach Seearbeitsübereinkommen auf Sportbooten z.b. 12 Meter, zulässig, dass ein dauerhafter Skipper sich ein Bad mit den Passagieren teilt? "1 Bad je 6 Personen"

https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---normes/documents/normativeinstrument/wcms_c186_de.pdf

Geändert von fluffi81 (04.09.2023 um 15:49 Uhr)
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  #2  
Alt 04.09.2023, 16:02
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Dein Ernst?

Die Prüfliste ist für Fracht und Kreuzfahrtschiffe.

Sportboot und dauerhafter angestellter Skipper? Unter deutscher Flagge????
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 04.09.2023, 16:18
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Also ich teile mir als Skipper mit meiner Crew nicht nur das Bad
und WC, sondern auch die Pantry, den Salon, das Achterdeck und
sogar die Koje!

Klaus, der nicht wusste das dies illegal ist
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  #4  
Alt 04.09.2023, 16:20
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Dein Ernst?

Die Prüfliste ist für Fracht und Kreuzfahrtschiffe.

Sportboot und dauerhafter angestellter Skipper? Unter deutscher Flagge????
Lies doch erstmal richtig.
Die Prüfliste gilt für JEDES Schiff.
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  #5  
Alt 04.09.2023, 16:21
Lady An Lady An ist offline
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Ups Klaus, auf unserem Boot hat meine 2te Hälfte ein eigenes Bad und WC und eine eigene Koje. Wie spartanisch bist Du denn eingerichtet.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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  #6  
Alt 04.09.2023, 16:23
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Also ich teile mir als Skipper mit meiner Crew nicht nur das Bad
und WC, sondern auch die Pantry, den Salon, das Achterdeck und
sogar die Koje!

Klaus, der nicht wusste das dies illegal ist
Geht um Neubauten.
Wie das vor 2013 geregelt wurde weiss ich nicht.
Wer ist denn deine Crew mit der du im selben Bett schläfst?
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  #7  
Alt 04.09.2023, 16:24
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Zitat:
Ist es nach Seearbeitsübereinkommen auf Sportbooten z.b. 12 Meter, zulässig, dass ein dauerhafter Skipper sich ein Bad mit den Passagieren teilt? "1 Bad je 6 Personen"
Wenn du aus einem Sportboot ein gewerblich genutztes "Sportboot" mit
angestelltem Skipper machen willst, dann gelten natürlich die obigen
Vorschriften und noch viele mehr.
Wenn man ein Sportboot als Freizeitboot nutzt, dann gelten diese Vorschriften
nicht.

Klaus, der des Lesens mächtig ist
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  #8  
Alt 04.09.2023, 16:26
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Ups Klaus, auf unserem Boot hat meine 2te Hälfte ein eigenes Bad und WC und eine eigene Koje. Wie spartanisch bist Du denn eingerichtet.
Bin eben nur so ne kleine Null und hab keine Linssen.

Klaus, der aus Gründen Wert auf eine gemeinsame Koje legt
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  #9  
Alt 04.09.2023, 16:29
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Wenn du aus einem Sportboot ein gewerblich genutztes "Sportboot" mit
angestelltem Skipper machen willst, dann gelten natürlich die obigen
Vorschriften und noch viele mehr.
Wenn man ein Sportboot als Freizeitboot nutzt, dann gelten diese Vorschriften
nicht.

Klaus, der des Lesens mächtig ist
Och Klaus...
Geh doch bitte auf die Fragen ein statt hier zu schreiben das du die Frage endlich verstanden hast.
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  #10  
Alt 04.09.2023, 16:30
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Wer ist denn deine Crew mit der du im selben Bett schläfst?
Junge, jetzt wird es aber indiskret!

Klaus, nur ne kleine Skipper-Null und kein Kapitän zur See
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  #11  
Alt 04.09.2023, 16:32
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Warum steht in der Prüfliste 1-63 etwas von 8 Personen wenn im Seearbeitsübereinkommen von je 6 Personen, abweichend z.b. "1 Bad für 2 benachbarte Schlafräume mit einer Gesamtbelegschaft von 4 Seeleuten" gesprochen wird?
Warum weicht die deutsche Norm rechtswidrig ab?



Ist es nach Seearbeitsübereinkommen auf Sportbooten z.b. 12 Meter, zulässig, dass ein dauerhafter Skipper sich ein Bad mit den Passagieren teilt? "1 Bad je 6 Personen"
Diese Frage wird in den Links nicht erläutert, daher hier die Frage.
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  #12  
Alt 04.09.2023, 16:34
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Och Klaus...
Geh doch bitte auf die Fragen ein statt hier zu schreiben das du die Frage endlich verstanden hast.
Naja, wer Fragen stellt bekommt Antworten.
Ob die immer erwünscht sind ... ?

Klaus, der manchmal etwas auch nicht verstehen will
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  #13  
Alt 04.09.2023, 16:37
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Du gehst hier aber 0 auf die Frage ein.
Damit zerstört du den Thread.
Dann las das Antworten doch sein...
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  #14  
Alt 04.09.2023, 16:41
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Hilf mir damit ich es verstehe ...
Was ist ein "dauerhafter Skipper"?

Klaus, der überall schreibt, wo es ihm gefällt
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  #15  
Alt 04.09.2023, 16:59
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Hilf mir damit ich es verstehe ...
Was ist ein "dauerhafter Skipper"?

Klaus, der überall schreibt, wo es ihm gefällt
Skipper wohnt 6 Monate auf dem Schiff
Nimmt in 12 Wochen je 4-5 Passagiere auf. (Ein Bad)
Ist das nach Seearbeitsübereinkommen richtig?
Oder die deutsche Fassung?
Die deutsche Fassung ist rechtswidrig weil 1-63 rechtswidrig ist.
Oder woher nehmen die die Erlaubnis aus dem Seearbeitsübereinkommen?

Oder sind hier 8 Personen gemeint?
die Toilettenanlagen sollten in bequemer Nähe von Schlaf- und Waschräumen, aber
getrennt von ihnen, gelegen sein, ohne direkten Zugang von den Schlafräumen oder
von einem Durchgang zwischen Schlafräumen und Toiletten, der keinen anderen
Zugang hat; dies sollte nicht für Toilettenanlagen gelten, die benachbarten Schlaf-
räumen mit einer Gesamtbelegschaft von höchstens vier Seeleuten zugeordnet sind;


Das heisst Grund/Fachwissen oder Durchlesen vor einer Antwort.
Habe ja extra zitiert und verwiesen...

Geändert von fluffi81 (04.09.2023 um 17:05 Uhr)
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  #16  
Alt 04.09.2023, 17:08
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Junge! Hol mal bitte Luft und beruhige dich!
Du bist keinem großen Skandal auf der Spur,
sondern bringst offensichtlich etwas durcheinander.

Da du in Selbstbauer gepostet hast und auch von einem
Neubau sprichst, gleichzeitig aber nach einem 12 m Sportboot
fragst, kombiniere ich mal frei ...

Du baust sowas wie ein Sportboot/Hausboot, "was auch immer"
und willst zahlende Passagiere befördern. Wo diese Passagiere
befördert werden, Binnen oder Buten hast du noch nicht gesagt.

Richtig? Bitte korrigiere mich, wenn du was anderes planst
(man kann das nicht ahnen).

Dann gelten die obigen Vorschriften für dein Vorhaben und dein
Skipper oder du brauchst/t eine eigene Kabine und ein eigenes Bad.

Warum die Vorschriften deiner Meinung nach nicht zusammen passen,
fragst du am besten bei denjenigen nach, die dieses Vorschriften gemacht
haben. Oder du gehst gleich zu einem Schiffsbauingenieur der sowas
gelernt hat und Erfahrungen mitbringt.

Hier ist ein Freizeit/Sportboot-Forum in dem sich auch ein paar
ehemaliger Berufler tummeln.

Klaus, der schon wieder viel zu viel geschrieben hat
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  #17  
Alt 04.09.2023, 17:31
Fitch Fitch ist offline
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Ich denke er versucht nur seinem Arbeitgeber klar machen zu wollen, dass er ein eigenes Bad haben will.

Der hat wohl nie gedient.
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  #18  
Alt 04.09.2023, 17:31
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T-Technik T-Technik ist offline
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8.654 Danke in 2.438 Beiträgen
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Stichwort : EU-Sportbootrichtlinien

2,5 - 24 m Länge fester Rumpfkörper



Der erste Schritt gewerblich :


See , als "Ausbildungsfahrzeug" mit max. 12 zahlenden Gästen + Crew

Abnahmebedingungen durch BG Verkehr .... früher SeeBG

Befähigung mindestens SKS


Binnen ,

Fahrgastschiff, kann auch kürzer als 20 m sein .

Abnahme durch SUK

Befähigung : Entsprechende Unionsbefähigung .



Sonderregelung für Kleinfahrzeuge,

Z.B. Ausbildungsboote

Befähigung : Kleinschifferzeugnis



Binnen oder Seeschiff welches unter Deutschem Recht fährt !!!

Unter Malta, Taiwan, Schnick-Schnack, . . . ,

muß mann sich die entsprechenden rechtlich geltenden Vorschriften ranziehen !



So mein Kenntnisstand. Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #19  
Alt 04.09.2023, 17:54
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Zitat:
Zitat von fluffi81 Beitrag anzeigen
Lies doch erstmal richtig.
Die Prüfliste gilt für JEDES Schiff.
Gewerblich genutzt + dauerhaft bewirtschaftet von einem angestellten Skipper (nicht Eigner) + unter deutscher Flagge fahrend + 12m + kein zweites Bad vorhanden

Gleich absoluter Einzelfall oder du willst uns veräpplen.

12m (40 Fuß) wird üblicherweise ohne Skipper verchartert, da sind ja maximal vier zahlende Gäste möglich.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #20  
Alt 04.09.2023, 17:57
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Schon bei einer Bavaria 39 gibt es die Version mit zwei Bädern.
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  #21  
Alt 04.09.2023, 18:24
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Junge! Hol mal bitte Luft und beruhige dich!
Du bist keinem großen Skandal auf der Spur,
sondern bringst offensichtlich etwas durcheinander.

Da du in Selbstbauer gepostet hast und auch von einem
Neubau sprichst, gleichzeitig aber nach einem 12 m Sportboot
fragst, kombiniere ich mal frei ...

Du baust sowas wie ein Sportboot/Hausboot, "was auch immer"
und willst zahlende Passagiere befördern. Wo diese Passagiere
befördert werden, Binnen oder Buten hast du noch nicht gesagt.

Richtig? Bitte korrigiere mich, wenn du was anderes planst
(man kann das nicht ahnen).

Dann gelten die obigen Vorschriften für dein Vorhaben und dein
Skipper oder du brauchst/t eine eigene Kabine und ein eigenes Bad.

Warum die Vorschriften deiner Meinung nach nicht zusammen passen,
fragst du am besten bei denjenigen nach, die dieses Vorschriften gemacht
haben. Oder du gehst gleich zu einem Schiffsbauingenieur der sowas
gelernt hat und Erfahrungen mitbringt.

Hier ist ein Freizeit/Sportboot-Forum in dem sich auch ein paar
ehemaliger Berufler tummeln.

Klaus, der schon wieder viel zu viel geschrieben hat
Es geht um das Verständnis der Vorschrift...
Warum schnallst du das nicht?
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  #22  
Alt 04.09.2023, 18:25
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Stichwort : EU-Sportbootrichtlinien

2,5 - 24 m Länge fester Rumpfkörper



Der erste Schritt gewerblich :


See , als "Ausbildungsfahrzeug" mit max. 12 zahlenden Gästen + Crew

Abnahmebedingungen durch BG Verkehr .... früher SeeBG

Befähigung mindestens SKS


Binnen ,

Fahrgastschiff, kann auch kürzer als 20 m sein .

Abnahme durch SUK

Befähigung : Entsprechende Unionsbefähigung .



Sonderregelung für Kleinfahrzeuge,

Z.B. Ausbildungsboote

Befähigung : Kleinschifferzeugnis



Binnen oder Seeschiff welches unter Deutschem Recht fährt !!!

Unter Malta, Taiwan, Schnick-Schnack, . . . ,

muß mann sich die entsprechenden rechtlich geltenden Vorschriften ranziehen !



So mein Kenntnisstand. Grüße : TOMMI
Ja mein lieber...
Die habe ich oben verlinkt ...
Warum schnallt das hier keiner?
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  #23  
Alt 04.09.2023, 18:26
fluffi81 fluffi81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Gewerblich genutzt + dauerhaft bewirtschaftet von einem angestellten Skipper (nicht Eigner) + unter deutscher Flagge fahrend + 12m + kein zweites Bad vorhanden

Gleich absoluter Einzelfall oder du willst uns veräpplen.

12m (40 Fuß) wird üblicherweise ohne Skipper verchartert, da sind ja maximal vier zahlende Gäste möglich.
Alter lies dir die Frage doch Mal durch -.-
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  #24  
Alt 04.09.2023, 18:32
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Mag ihn bitte Mal jemand in Urlaub schicken, danke .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #25  
Alt 04.09.2023, 18:41
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Mit welchem Recht? Weil er sich genervt fühlt?

Eher nicht
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