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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 10.09.2023, 10:28
Tamino Tamino ist offline
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Standard Gaunerzinken

Bei uns in der Nachbarschaft sind Kreidezeichen aufgefallen, die Gaunerzinken entsprechen könnten. Es könnte also eine Diebesbande die Straßen unsicher machen.
Angenommen ein solcher Verbrecher bricht in mein Haus ein und ich begegne ihm, welche Abwehrmaßnahme darf ich treffen? Im Kampf hätte ich keine Chance.
__________________
Handbreit Jens
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  #2  
Alt 10.09.2023, 10:37
Gerd1234 Gerd1234 ist offline
Deckschrubber
 
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Laut der Deutschen Gesetzeslage darfst du nur die Polizei anrufen .
Alles andere wäre Selbstjustiz und unter umständen Körperverletzung.
selbst wenn du jemanden in dem Fall das er keine Waffe hat festhälst wäre dieses sogar als Freiheitsberaubung zu werten .
bring dich selbst bzw. deine Kinder und Frau in Sicherheit ,Material lässt sich alles ersetzen ,wenn du im Handgemenge ein Messer in die Rippen kriegst ist es das nicht wert.
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  #3  
Alt 10.09.2023, 10:37
Meikel1969 Meikel1969 ist offline
Cadet
 
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  #4  
Alt 10.09.2023, 11:05
eis eis ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Gerd1234 Beitrag anzeigen
Laut der Deutschen Gesetzeslage darfst du nur die Polizei anrufen .
Alles andere wäre Selbstjustiz und unter umständen Körperverletzung.
selbst wenn du jemanden in dem Fall das er keine Waffe hat festhälst wäre dieses sogar als Freiheitsberaubung zu werten.
Völliger Unfug. Selbstverständlich darfst du das , sofern du dazu in der Lage bist und du dir das selbst zutraust. Das nennt sich Jedermann Festnahme Recht und ist gem. Paragraf 127 StGB auch verbrieft. Ob sich das im Eventualfall realisieren lässt, lass ich mal offen.
__________________
Gruß
Karsten
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  #5  
Alt 10.09.2023, 11:11
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
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Du darfst ein Hausverbot aussprechen und dieses auch körperlich durchsetzen.

Faktisch sind solche Heldentaten Blödsinn, dass weißt Du genau so gut wie ich.
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Alex
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  #6  
Alt 10.09.2023, 11:12
Gerd1234 Gerd1234 ist offline
Deckschrubber
 
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Nun der Eventualfall ist bei mir schon mal eingetreten und der Jenige hat mich anschließend wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung Angezeigt.
Ich durfte ein Ordnungsgeld Bezahlen da die Schürfwunde die er beim Sturtz erlitt Unverhältnißmäßig war sagte der liebe Richter.
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  #7  
Alt 10.09.2023, 11:17
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
Commander
 
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Bei uns sind das Kinderstreiche,es war erst auch große Aufregung !
Gruß Ralf
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  #8  
Alt 10.09.2023, 11:19
eis eis ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd1234 Beitrag anzeigen
Nun der Eventualfall ist bei mir schon mal eingetreten und der Jenige hat mich anschließend wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung Angezeigt.
Ich durfte ein Ordnungsgeld Bezahlen da die Schürfwunde die er beim Sturtz erlitt Unverhältnißmäßig war sagte der liebe Richter.
Kenne die Hintergründe bei dir nicht. Spielt aber grundsätzlich auch keine Rolle . Das Festnahmerecht für Bürger ist halt existent, sofern die Rahmenbedingungen gegeben sind. Und wenn jemand in dein Haus einsteigt, ist das eine Straftat und dieses Recht greift. Aber das war auch gar nicht die Frage des TE, da er sich körperlich nicht dazu in der Lage sieht. Das war nur eine Anmerkung auf deine These.
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Gruß
Karsten
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  #9  
Alt 10.09.2023, 11:27
Gerd1234 Gerd1234 ist offline
Deckschrubber
 
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Karsten Alles Gut ..
Ich persönlich empfehle halt die Blaue Fraktion dazu zu rufen und sich selbst in sicherem abstand zu wägen. sicher ist sicher
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  #10  
Alt 10.09.2023, 11:29
Tamino Tamino ist offline
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Zitat:
Zitat von Meikel1969 Beitrag anzeigen
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Schwierig, wenn er vor mir steht
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Handbreit Jens
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  #11  
Alt 10.09.2023, 11:33
Tamino Tamino ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd1234 Beitrag anzeigen
der Jenige hat mich anschließend wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung Angezeigt.
Ich durfte ein Ordnungsgeld Bezahlen da die Schürfwunde die er beim Sturtz erlitt Unverhältnißmäßig war sagte der liebe Richter.
Der Verbrecher sollte gar keine Rechte im Haus, in das er eingebrochen ist, haben. Ein Staatsanwalt und ein Richter, die solch einer Anzeige nachgehen, sind in meinen Augen sehr fragwürdig.
__________________
Handbreit Jens
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  #12  
Alt 10.09.2023, 11:54
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Der Verbrecher sollte gar keine Rechte im Haus, in das er eingebrochen ist, haben. Ein Staatsanwalt und ein Richter, die solch einer Anzeige nachgehen, sind in meinen Augen sehr fragwürdig.
Aha…und jeder in deinem Haus ist ein Verbrecher?

Jemand der aus irgendeinem Grund verfolg wurde und über ein geöffnetes Fenster in deinem Haus kurzzeitig Schutz gefunden hat?
Der neue - dir noch nicht bekannte - Freund deiner Tochter?

In dem Moment wo du davon ausgehst dass es ein Verbrecher ist, ist es bereits Selbstjustiz.

Da in unserer Nachbarschaftnvor kurzem ein ähnlicher Fall war (Familie kam nach Hause - Vater, Mutter , Baby - und im Woh zimmer stand jemand).
Die Familie ist sofort wieder raus aus der Wohnung und hat 110 gerufen.
Nach Aussage der Polizei auch genau richtig.
Die sind selten allein und noch seltener unbewaffnet.
Also wenn man schnell ableben möchte zieht man eine „Heldentat“ durch…kurz…
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #13  
Alt 10.09.2023, 13:07
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Angenommen ein solcher Verbrecher bricht in mein Haus ein und ich begegne ihm, welche Abwehrmaßnahme darf ich treffen?
Egal was die Polizei gerne hätte und welche Waffen man besitzen darf, ich habe lange darüber nachgedacht, die Prioritäten sollten folgende sein:

- Von außen sichtbare Abschreckung (Alarmanlage, Balkenriegelschloss an der Kellertüre, verstärkte Kellerlichtschachtgitter, Außenkameras, Außenstrahler)
- mechanischer Einbruchsschutz (gute Schlösser, Beschläge, verstärkte Fensterriegel, besonders gefährdet ist die Terrassentüre
- Automatisch schließende Rollläden bei Dämmerung, automatisches Licht, sodass keiner sicher sein kann, ob jemand abwesend ist oder nicht
- Alarmanlage, damit man nicht im Schlaf überrascht wird, am besten mit Telefonwahlgerät
- Eine starke Taschenlampe griffbereit in der Nacht, 1000 Lumen oder so


Das sollte reichen. Jetzt gibt es Länder mit einfacherem Zugang zu Waffen, stell dir vor, du schießt den über den Haufen. Auch wenn man wegen Notwehr Recht bekommt, der Staatsanwalt verhängt vielleicht U-Haft, du stehst in der Zeitung, die Firma will sich danach vielleicht von dir trennen, du hast einen Tinitus, eventuell Gefährdung von Mitbewohnern, schlechte Nachrede, Einrichtung versaut, nicht gut.


Besser erst gar niemanden ins Haus kommen lassen.
__________________
LG Michael
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  #14  
Alt 10.09.2023, 13:34
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd1234 Beitrag anzeigen
Nun der Eventualfall ist bei mir schon mal eingetreten und der Jenige hat mich anschließend wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung Angezeigt.
Ich durfte ein Ordnungsgeld Bezahlen da die Schürfwunde die er beim Sturtz erlitt Unverhältnißmäßig war sagte der liebe Richter.
Die Geschichte glaubst du doch selbst nicht! Wenn überhaupt, dann gibt es für Körperverletzung eine Strafe, aber niemals ein Ordnungsgeld. Und wenn ich einen Eindringling mit angemessener Gewalt von meinem Besitztum vertreibe, dann habe ich einen Rechtfertigungsgrund aus 32 StGB (Notwehr) bzw. aus 127 (1) StGB, wenn ich ihn - notfalls auch mit Gewalt- festhalte oder einsperre, bis die Polizei da ist
__________________
Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #15  
Alt 10.09.2023, 13:40
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waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
Egal was die Polizei gerne hätte und welche Waffen man besitzen darf, ich habe lange darüber nachgedacht, die Prioritäten sollten folgende sein:

- Von außen sichtbare Abschreckung (Alarmanlage, Balkenriegelschloss an der Kellertüre, verstärkte Kellerlichtschachtgitter, Außenkameras, Außenstrahler)
- mechanischer Einbruchsschutz (gute Schlösser, Beschläge, verstärkte Fensterriegel, besonders gefährdet ist die Terrassentüre
- Automatisch schließende Rollläden bei Dämmerung, automatisches Licht, sodass keiner sicher sein kann, ob jemand abwesend ist oder nicht
- Alarmanlage, damit man nicht im Schlaf überrascht wird, am besten mit Telefonwahlgerät
- Eine starke Taschenlampe griffbereit in der Nacht, 1000 Lumen oder so


Das sollte reichen. Jetzt gibt es Länder mit einfacherem Zugang zu Waffen, stell dir vor, du schießt den über den Haufen. Auch wenn man wegen Notwehr Recht bekommt, der Staatsanwalt verhängt vielleicht U-Haft, du stehst in der Zeitung, die Firma will sich danach vielleicht von dir trennen, du hast einen Tinitus, eventuell Gefährdung von Mitbewohnern, schlechte Nachrede, Einrichtung versaut, nicht gut.


Besser erst gar niemanden ins Haus kommen lassen.
Ich möchte noch ergänzen:
- eine (mindestens) 110 DB Signalhorndose. ( Standard Equipment auf See )
__________________
Gruß Holger
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  #16  
Alt 10.09.2023, 13:46
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaelH Beitrag anzeigen
Egal was die Polizei gerne hätte und welche Waffen man besitzen darf, ich habe lange darüber nachgedacht, die Prioritäten sollten folgende sein:

- Von außen sichtbare Abschreckung (Alarmanlage, Balkenriegelschloss an der Kellertüre, verstärkte Kellerlichtschachtgitter, Außenkameras, Außenstrahler)
- mechanischer Einbruchsschutz (gute Schlösser, Beschläge, verstärkte Fensterriegel, besonders gefährdet ist die Terrassentüre

Passt und wird auch von der Polizei gerne gesehen und empfohlen.

- Automatisch schließende Rollläden bei Dämmerung, automatisches Licht, sodass keiner sicher sein kann, ob jemand abwesend ist oder nicht
- Alarmanlage, damit man nicht im Schlaf überrascht wird, am besten mit Telefonwahlgerät
- Eine starke Taschenlampe griffbereit in der Nacht, 1000 Lumen oder so

Beruhigt vermutlich das eigene Sicherheitsempfinden, doch nachts wird eher nicht eingebrochen, die meisten Einbrüche finden tagsüber statt, nach Möglichkeit nicht, wenn Nachbarn im Garten und die Haus- oder Wohnungseigentümer Zuhause sind, einfaches klingeln reicht zum Überprüfen aus!
........
Besser erst gar niemanden ins Haus kommen lassen.
Habe meine Anmerkungen oben in fett geschrieben.

Und zum Thema Gegenwehr oder Festhalten: Ich bin schon einige Male als Ersthelfer tätig gewesen, habe bei verirrten Kindern die Polizei gerufen und bin lautstark bei Belästigungen (dummerweise) eingeschritten.

Doch ich hatte einmal den Fehler gemacht bei einem Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft (Berlin Zehlendorf) mit dem Besitzer, der lautstark um Hilfe rief, dem Täter hinterhergelaufen. Zum Glück war der Räuber schneller, ich erspare euch Einzelheiten.
Als ich zum Geschäft zurückkam, war meine Frau völlig aufgelöst vor Ort und ebenfalls mehrere Funkwagen. Ich Idiot kam mir wie ein Held vor und wurde dann von der Polizei (nach Datenaufnahme) heftig kritisiert und meiner Frau regelrecht zusammengeschissen und nicht nur an diesem Tag!

Mein Handeln war völlig unverantwortlich, der Täter hatte ein Messer als Tatwaffe (Kamera) und hätte sich nur umdrehen brauchen, falls ich ihn eingeholt hätte!!!
Rat der Polizei - Niemals in den Weg stellen, jedenfalls nicht bei einem Raub oder nur Wohnungseinbruch - ich habe gelernt.
__________________
Gib niemals auf - höchstens einen Brief.
(Heinz Erhardt)
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Helmut
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  #17  
Alt 10.09.2023, 13:55
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Gummiente Gummiente ist offline
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Oh du armes Deutschland. Am besten dem Einbrecher beim Einpacken von Wertgegenständen helfen und ein Taxi rufen damit er nicht so schwer tragen muß.
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Liebe Grüße
Willi
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  #18  
Alt 10.09.2023, 14:05
uli07 uli07 ist offline
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Die Abschreckung durch Beleuchtung und Jalousien ist schon garnicht mal so schlecht. Dann hört es meiner Meinung nach auf Tipps zu geben. ich würde auf jeden Fall nicht erzählen das man mit Stromschlägen Knüppel oder Forke so einen aus dem Haus treiben kann und im schlimmsten Fall auch in den Graben legen muß oder auch nicht. Eventuell helfen ja auch Hunde oder Gänse.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #19  
Alt 10.09.2023, 14:05
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schimi schimi ist offline
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Wenn Fremde in der Straße auftauchen ein Foto von den Leuten machen, aber so das sie dies auch sehen. Bei uns haben sie sich nie wieder blicken lassen.
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  #20  
Alt 10.09.2023, 14:20
Benutzerbild von kornatix
kornatix kornatix ist offline
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Boot: Shetland 570 Bj. 1978 unter kroatischer Flagge
9.806 Danke in 2.530 Beiträgen
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Das könnte nun wieder Ärger geben. Jeder hat das Recht am eigenen Bild, und Fremde ohne ihr Einverständnis einfach so gezielt zu fotografieren, ist rechtswidrig. Anders sieht es aus, wenn Fremde sozusagen als Teil der Landschaft mit auf's Bild kommen, beispielsweise bei Urlaubsfotos.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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  #21  
Alt 10.09.2023, 14:56
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Giligan Giligan ist gerade online
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Wer hier einbricht, greift mich an. Er geht mit erhobenen Fäusten, und ich glaube er hatte irgendwas darin, auf mich los und ich habe ihn abgewehrt. Dabei hat er sich leider weh getan.
Sich zu wehren und seinen Besitz zu schützen hat mit Heldentum nichts zu tun. Aber die Deutschen, habe ich mal gelesen, sind beliebte Opfer weil sie sich nicht oder nur selten wehren.

Willy
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  #22  
Alt 10.09.2023, 14:57
Tamino Tamino ist offline
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Polizei rufen klingt gut, die haben aber ja kaum Personal, weil irgendwelche Deppen sie eingespart haben...
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Handbreit Jens
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  #23  
Alt 10.09.2023, 14:58
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Bei uns in der Nachbarschaft sind Kreidezeichen aufgefallen, die Gaunerzinken entsprechen könnten. Es könnte also eine Diebesbande die Straßen unsicher machen.
Angenommen ein solcher Verbrecher bricht in mein Haus ein und ich begegne ihm, welche Abwehrmaßnahme darf ich treffen? Im Kampf hätte ich keine Chance.
Wenn ich hier schreibe was ich tue um meine Familie zu schützen,kommt es wieder als Provokation rüber
Im Kampf keine Chance,also gibt es Hilfsmittel um sich Voreile zu verschaffen.
Wer geht schon gerne mit einem Messer zu einer Schießerei?
__________________
Gruß,Matze
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  #24  
Alt 10.09.2023, 14:59
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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4.958 Danke in 2.940 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wer hier einbricht, greift mich an. Er geht mit erhobenen Fäusten, und ich glaube er hatte irgendwas darin, auf mich los und ich habe ihn abgewehrt. Dabei hat er sich leider weh getan.
Sich zu wehren und seinen Besitz zu schützen hat mit Heldentum nichts zu tun. Aber die Deutschen, habe ich mal gelesen, sind beliebte Opfer weil sie sich nicht oder nur selten wehren.

Willy
Und das sehe ich ganz genau so
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Gruß,Matze
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  #25  
Alt 10.09.2023, 15:09
Benutzerbild von Jontom
Jontom Jontom ist offline
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754 Danke in 382 Beiträgen
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Präventiv schlage ich einen abschreckenden Wachhund vor.
__________________
Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel.

LG Thomas
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