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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Gaunerzinken
Bei uns in der Nachbarschaft sind Kreidezeichen aufgefallen, die Gaunerzinken entsprechen könnten. Es könnte also eine Diebesbande die Straßen unsicher machen.
Angenommen ein solcher Verbrecher bricht in mein Haus ein und ich begegne ihm, welche Abwehrmaßnahme darf ich treffen? Im Kampf hätte ich keine Chance.
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Handbreit Jens |
#2
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Laut der Deutschen Gesetzeslage darfst du nur die Polizei anrufen .
Alles andere wäre Selbstjustiz und unter umständen Körperverletzung. selbst wenn du jemanden in dem Fall das er keine Waffe hat festhälst wäre dieses sogar als Freiheitsberaubung zu werten . bring dich selbst bzw. deine Kinder und Frau in Sicherheit ,Material lässt sich alles ersetzen ,wenn du im Handgemenge ein Messer in die Rippen kriegst ist es das nicht wert.
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#4
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Völliger Unfug. Selbstverständlich darfst du das , sofern du dazu in der Lage bist und du dir das selbst zutraust. Das nennt sich Jedermann Festnahme Recht und ist gem. Paragraf 127 StGB auch verbrieft. Ob sich das im Eventualfall realisieren lässt, lass ich mal offen.
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Gruß Karsten |
#5
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Du darfst ein Hausverbot aussprechen und dieses auch körperlich durchsetzen.
Faktisch sind solche Heldentaten Blödsinn, dass weißt Du genau so gut wie ich.
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Alex
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#6
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Nun der Eventualfall ist bei mir schon mal eingetreten und der Jenige hat mich anschließend wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung Angezeigt.
Ich durfte ein Ordnungsgeld Bezahlen da die Schürfwunde die er beim Sturtz erlitt Unverhältnißmäßig war sagte der liebe Richter. |
#7
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Bei uns sind das Kinderstreiche,es war erst auch große Aufregung !
Gruß Ralf |
#8
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Zitat:
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Gruß Karsten |
#9
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Karsten Alles Gut ..
Ich persönlich empfehle halt die Blaue Fraktion dazu zu rufen und sich selbst in sicherem abstand zu wägen. sicher ist sicher |
#10
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Handbreit Jens |
#11
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Der Verbrecher sollte gar keine Rechte im Haus, in das er eingebrochen ist, haben. Ein Staatsanwalt und ein Richter, die solch einer Anzeige nachgehen, sind in meinen Augen sehr fragwürdig.
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Handbreit Jens |
#12
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Zitat:
Jemand der aus irgendeinem Grund verfolg wurde und über ein geöffnetes Fenster in deinem Haus kurzzeitig Schutz gefunden hat? Der neue - dir noch nicht bekannte - Freund deiner Tochter? In dem Moment wo du davon ausgehst dass es ein Verbrecher ist, ist es bereits Selbstjustiz. Da in unserer Nachbarschaftnvor kurzem ein ähnlicher Fall war (Familie kam nach Hause - Vater, Mutter , Baby - und im Woh zimmer stand jemand). Die Familie ist sofort wieder raus aus der Wohnung und hat 110 gerufen. Nach Aussage der Polizei auch genau richtig. Die sind selten allein und noch seltener unbewaffnet. Also wenn man schnell ableben möchte zieht man eine „Heldentat“ durch…kurz…
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#13
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Zitat:
- Von außen sichtbare Abschreckung (Alarmanlage, Balkenriegelschloss an der Kellertüre, verstärkte Kellerlichtschachtgitter, Außenkameras, Außenstrahler) - mechanischer Einbruchsschutz (gute Schlösser, Beschläge, verstärkte Fensterriegel, besonders gefährdet ist die Terrassentüre - Automatisch schließende Rollläden bei Dämmerung, automatisches Licht, sodass keiner sicher sein kann, ob jemand abwesend ist oder nicht - Alarmanlage, damit man nicht im Schlaf überrascht wird, am besten mit Telefonwahlgerät - Eine starke Taschenlampe griffbereit in der Nacht, 1000 Lumen oder so Das sollte reichen. Jetzt gibt es Länder mit einfacherem Zugang zu Waffen, stell dir vor, du schießt den über den Haufen. Auch wenn man wegen Notwehr Recht bekommt, der Staatsanwalt verhängt vielleicht U-Haft, du stehst in der Zeitung, die Firma will sich danach vielleicht von dir trennen, du hast einen Tinitus, eventuell Gefährdung von Mitbewohnern, schlechte Nachrede, Einrichtung versaut, nicht gut. Besser erst gar niemanden ins Haus kommen lassen.
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LG Michael
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#14
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Zitat:
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#15
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Zitat:
- eine (mindestens) 110 DB Signalhorndose. ( Standard Equipment auf See )
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Gruß Holger |
#16
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Zitat:
Und zum Thema Gegenwehr oder Festhalten: Ich bin schon einige Male als Ersthelfer tätig gewesen, habe bei verirrten Kindern die Polizei gerufen und bin lautstark bei Belästigungen (dummerweise) eingeschritten. Doch ich hatte einmal den Fehler gemacht bei einem Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft (Berlin Zehlendorf) mit dem Besitzer, der lautstark um Hilfe rief, dem Täter hinterhergelaufen. Zum Glück war der Räuber schneller, ich erspare euch Einzelheiten. Als ich zum Geschäft zurückkam, war meine Frau völlig aufgelöst vor Ort und ebenfalls mehrere Funkwagen. Ich Idiot kam mir wie ein Held vor und wurde dann von der Polizei (nach Datenaufnahme) heftig kritisiert und meiner Frau regelrecht zusammengeschissen und nicht nur an diesem Tag! Mein Handeln war völlig unverantwortlich, der Täter hatte ein Messer als Tatwaffe (Kamera) und hätte sich nur umdrehen brauchen, falls ich ihn eingeholt hätte!!! Rat der Polizei - Niemals in den Weg stellen, jedenfalls nicht bei einem Raub oder nur Wohnungseinbruch - ich habe gelernt.
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Gib niemals auf - höchstens einen Brief. (Heinz Erhardt) _________________________________ Helmut |
#17
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Oh du armes Deutschland. Am besten dem Einbrecher beim Einpacken von Wertgegenständen helfen und ein Taxi rufen damit er nicht so schwer tragen muß.
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Liebe Grüße Willi |
#18
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Die Abschreckung durch Beleuchtung und Jalousien ist schon garnicht mal so schlecht. Dann hört es meiner Meinung nach auf Tipps zu geben. ich würde auf jeden Fall nicht erzählen das man mit Stromschlägen Knüppel oder Forke so einen aus dem Haus treiben kann und im schlimmsten Fall auch in den Graben legen muß oder auch nicht. Eventuell helfen ja auch Hunde oder Gänse.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#19
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Wenn Fremde in der Straße auftauchen ein Foto von den Leuten machen, aber so das sie dies auch sehen. Bei uns haben sie sich nie wieder blicken lassen.
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#20
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Das könnte nun wieder Ärger geben. Jeder hat das Recht am eigenen Bild, und Fremde ohne ihr Einverständnis einfach so gezielt zu fotografieren, ist rechtswidrig. Anders sieht es aus, wenn Fremde sozusagen als Teil der Landschaft mit auf's Bild kommen, beispielsweise bei Urlaubsfotos.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#21
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Wer hier einbricht, greift mich an. Er geht mit erhobenen Fäusten, und ich glaube er hatte irgendwas darin, auf mich los und ich habe ihn abgewehrt. Dabei hat er sich leider weh getan.
Sich zu wehren und seinen Besitz zu schützen hat mit Heldentum nichts zu tun. Aber die Deutschen, habe ich mal gelesen, sind beliebte Opfer weil sie sich nicht oder nur selten wehren. Willy |
#22
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Polizei rufen klingt gut, die haben aber ja kaum Personal, weil irgendwelche Deppen sie eingespart haben...
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Handbreit Jens |
#23
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Zitat:
Im Kampf keine Chance,also gibt es Hilfsmittel um sich Voreile zu verschaffen. Wer geht schon gerne mit einem Messer zu einer Schießerei?
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Gruß,Matze |
#24
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Zitat:
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Gruß,Matze |
#25
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Präventiv schlage ich einen abschreckenden Wachhund vor.
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Immer eine Hand breit Wasser unter dem Kiel. LG Thomas
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