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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.09.2023, 11:39
ZRincewind ZRincewind ist offline
Cadet
 
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Boot: Waterland 600 Bj. 1976
12 Danke in 4 Beiträgen
Standard Niederlande Führerscheinpflicht

Bevor man hier Überflüssige Fragen stellt sollte man Google und Co befragen.
Nur bekomme ich da unterschiedliche Antworten.
Also frage ich euch:

Vorab: Ich habe noch keinen Bootsführerschein!
Meine Waterland 600 ist unter 15 Meter und unter 20 Km/h - also in den
Niederlanden führerscheinfrei. Zumindest auf Binnengewässern.
Nun lese ich zum einen das "Binnen" alles ist was innerhalb liegt. Also
einschließlich Ijsselmeer.
Andere Seiten behaupten das Ijsselmeer, Wattenzee und einige Andere
sehr wohl führerscheinpflichtig sind.
Was stimmt nun wirklich?
Wichtig währe für mich das Alkmaardermeer - da muss ich durch oder eben Außen herum.

LG

Stefan
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  #2  
Alt 11.09.2023, 12:15
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Bayliner 175BR
Rufzeichen oder MMSI: Papa, wollen wir Boot fahren ?
8.144 Danke in 2.626 Beiträgen
Standard

Zum Fahren auf dem Ijsselmer benötigt man den Sportboot See Schein.
Siehe z.B. https://skipper.adac.de/reviere/niederlande/
__________________
Viele Grüße
Michael
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  #3  
Alt 11.09.2023, 13:29
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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10.048 Danke in 3.466 Beiträgen
Standard

Ebenso im Markermeer und der Waddenzee, hier braucht man einen SBF See.

Ob das auch für Boote unter 15m und unter 20km/h gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich kann nur zum SBF raten, vor Allem IJsselmeer und Waddenzee, letztlich auch das Markermeer können auch anders als Ententeich.

Gruß

Totti
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  #4  
Alt 11.09.2023, 13:34
uli07 uli07 ist offline
Fleet Admiral
 
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Ort: Bad Oeynhausen
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7.264 Danke in 4.476 Beiträgen
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Dazu habe ich jetzt mal ne Frage.
Ich meine mich erinnern zu können als ich meine Scheine gemacht habe die Rede davon war das das was im Ausstellerland gilt auch für die "Urlaubsländer" gilt, egal was es für die Einheimischen für Gesetze gibt. Ist das heute nicht mehr so?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #5  
Alt 11.09.2023, 14:13
User 99851
Gast
 
Beiträge: n/a
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Das war nie so und ist auch nicht so. Da gibt es zwischenstaatliche Verträge bzw. europarechtliche Lösungen. So pauschal, wie du schreibst, war es nie und wird es sicherlich auch nie werden.
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  #6  
Alt 11.09.2023, 14:33
Lady An Lady An ist gerade online
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4.278 Danke in 1.909 Beiträgen
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Abgesehen davon was die Versicherungen im Schadensfall dazu sagen wenn im Ausland etwas passiert ohne den dort oder auch in Deutschland vorgeschriebenen Befähigungsnachweis erbracht zu haben. Ich würde mich nicht auf solch ein Risiko einlassen.
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  #7  
Alt 11.09.2023, 14:35
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Ist ein Angabefeld im Antrag zur Haftpflicht und Kasko, seit wann der SBF vorhanden ist.
Also sicher gibt es da eine gewissen Relevanz.

Grüße

Totti
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  #8  
Alt 11.09.2023, 15:23
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Dazu habe ich jetzt mal ne Frage.
Ich meine mich erinnern zu können als ich meine Scheine gemacht habe die Rede davon war das das was im Ausstellerland gilt auch für die "Urlaubsländer" gilt, egal was es für die Einheimischen für Gesetze gibt. Ist das heute nicht mehr so?
So habe ich es auch gelernt.
Der US Amerikaner braucht z.B. in D keinen Bootsführerschein, da es in den USA keinen vorgeschriebenen gibt/gab.

Das galt/gilt natürlich nicht für Residents.
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  #9  
Alt 11.09.2023, 15:52
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Starboard Beitrag anzeigen
Das war nie so und ist auch nicht so. Da gibt es zwischenstaatliche Verträge bzw. europarechtliche Lösungen. So pauschal, wie du schreibst, war es nie und wird es sicherlich auch nie werden.
Naja ganz so ist es nicht...

Ein Boot unter holländischer Flagge darf man auch als deutscher führerscheinfrei fahren wenn in Holland dafür kein Führerschein erforderlich ist....

Sobald das Boot in Deutschland zugelassen ist benötigt man auch in Holland den deutschen Führerschrinnwenn er für dieses Boot in Deutschland benötigt wird...

Sollte das Boot in Deutschland Führerschein frei sein in Holland aber nicht braucht man natürlich auch den entsprechenden Führerschein...

Gutes Beispiel kann man auch Italien nennen ... mit italienischen booten darf auch der deutsche mit 40 os Führerschein frei fahren. Mit einem deutschen benötigt er ab 15 PS den Führerschein
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  #10  
Alt 11.09.2023, 16:27
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Hi
Ist schon so wie Volker schreibt.
Die niederländischen Vercharterer müssten sonst schließen . . .
Welche Reviere, trotz geografischer "Binnenlage" als Seegebiet mit den dann gültigen Führerscheinregelungen gelten,
kann in den Revierangaben nachgelesen werden.
Grüße
Jürgen

Anekdote an Rande: Gerade am WE 2 Boote mit deutscher Registrierung und ausschließlich großer NL-Flagge gesehen.

Geändert von sporty (11.09.2023 um 16:32 Uhr)
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  #11  
Alt 11.09.2023, 16:36
uli07 uli07 ist offline
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Jürgen, nicht das wir uns falsch verstehen. Ich meine nicht die niederländischen Verleihboote. Das ist was ganz anderes, genau wie die Leihboote auf der Müritz.
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  #12  
Alt 11.09.2023, 16:46
Benutzerbild von sporty
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Hi Uli
Wo siehst Du den Unterschied zwischen einem 15t Verleihboot und einem 15t Eignerboot?
Beide auf Binnengewässern in NL bewegt.
Vor einigen Jahren habe ich diese Frage auch per e-mail an die "Politie te water" und "Rijkswaterstraat" gerichtet.
Zugleich hatte ich auch die Frage nach nötiger Registrierung gestellt.
Die gleich lautende Auskunft beider Angefragten war: "Für uns gelten die in NL gültigen Regeln. Egal wer das Boot fährt."
Grüße
Jürgen

Geändert von sporty (11.09.2023 um 16:53 Uhr)
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  #13  
Alt 11.09.2023, 16:51
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Uli
Wo siehst Du den Unterschied zwischen einem 15t Verleihboot und einem 15t Eignerboot?
Beide auf Binnengewässern in NL bewegt.
Grüße
Jürgen
Ich bin zwar nicht Uli, aber die Verleihboote in NL sind entsprechend gedrosselt, was die Geschwindigkeit angeht.
Grundsätzlich finde ich das auch nicht gut, dass Boote solcher Dimension ohne SBF ausgegeben werden.
Egal ob in Holland oder in Deutschland.

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 11.09.2023, 16:52
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Kanalschwimmer Kanalschwimmer ist offline
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  #15  
Alt 11.09.2023, 16:53
uli07 uli07 ist offline
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Wenn du so fragst, garkeinen. Beide Boote gehören dem auf dem sie zugelassen sind.
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  #16  
Alt 11.09.2023, 17:00
Benutzerbild von sporty
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Grundsätzlich finde ich das auch nicht gut, dass Boote solcher Dimension ohne SBF ausgegeben werden.
Egal ob in Holland oder in Deutschland.
Hi
Da stimme ich Dir vollumfänglich zu.
Es hat sich n.m.M allerdings auch deutlich entspannt.
Durch Ausstattung der Boote mit BSR und HSR, sowie bessere Einweisung der Charter-Skipper sind z.B. die "Schleusen- und Brückenabenteuer" seltener geworden.
Die Vercharterer möchten auch möglichst unbeschädigte Boote zurück bekommen.
Grüße
Jürgen
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  #17  
Alt 11.09.2023, 18:01
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Jürgen, nicht das wir uns falsch verstehen. Ich meine nicht die niederländischen Verleihboote. Das ist was ganz anderes, genau wie die Leihboote auf der Müritz.
Es ist relativ egal ob das Boot ein Verleihboot oder Eignerboot ist... entscheidend in Holland ist die große und die erreichbare Geschwindigkeit...

So lange es unter holländischer Flagge fährt und unter den besagten Parametern bleibt ist es führerscheinfrei ...

Nehmen wir das Boot den TO es ist eine waterland 600...
Das Boot dürfte um die 30 PS haben...

Es ist ein verdränger und hat daher eine max. Geschwindigkeit von unter 20 kmh ...

Es ist also unter holländischer Flagge Führerscheinfrei egal ob es ein deutscher oder Niederländer fahrt...

Unter deutscher Flagge mit deutscher Zulassung ist es führerscheinpflichtig in Holland dann braucht er den Sportbootführerschein je nach Fahrgebiet...
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Geändert von billi (11.09.2023 um 18:11 Uhr)
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  #18  
Alt 11.09.2023, 18:21
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ebenso im Markermeer und der Waddenzee, hier braucht man einen SBF See.
Ein Boot ist in NL entweder führerscheinpflichtig oder nicht, egal wo man es bewegt. Auch der Vaarbewijs 2 (bei uns SBF See) ist nur bei führerscheinpflichtigen Booten erforderlich
Das Boot des TE is in den gesamten NL nicht führerscheinpflichtig.
Und bei den meisten Versicherungen ist "die für das befahrene Revier vorgeschriebene Fahrerlaubnis" erforlderlich. Also kommt von der Seite auch keine Vorschrift.

Groetjes

Matthias.
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  #19  
Alt 11.09.2023, 18:23
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Es ist also unter holländischer Flagge Führerscheinfrei egal ob es ein deutscher oder Niederländer fahrt...

Unter deutscher Flagge mit deutscher Zulassung ist es führerscheinpflichtig in Holland dann braucht er den Sportbootführerschein je nach Fahrgebiet...
Auch das ist nicht richtig. In den Niederlanden gelten immer noch die niederländischen Vorschriften, hier das BPR. Und da ist es vollkommen uninteressant, welche Flagge am Heck weht.

Grüße

Matthias.
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  #20  
Alt 11.09.2023, 18:25
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Zum Fahren auf dem Ijsselmer benötigt man den Sportboot See Schein.
Siehe z.B. https://skipper.adac.de/reviere/niederlande/

Der Meinung war ich früher auch, doch
Rob hat das anders erklärt.
Ab Beitrag 88...

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=220554
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Grüße Richard
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  #21  
Alt 11.09.2023, 19:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Unter deutscher Flagge mit deutscher Zulassung ist es führerscheinpflichtig in Holland dann braucht er den Sportbootführerschein je nach Fahrgebiet...
Hi Volker
Ist das wirklich so schwer?
Woraus schließt Du das?
Siehe #12
Bin gespannt.
Grüße
Jürgen
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  #22  
Alt 11.09.2023, 19:56
Benutzerbild von Tuckerboot-Lühe
Tuckerboot-Lühe Tuckerboot-Lühe ist offline
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Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Der Meinung war ich früher auch, doch
Rob hat das anders erklärt.
Ab Beitrag 88...

https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=220554

Hmmm. Wem soll man glauben?
Dem ADAC oder dem Privatmann und Niederländer Rob?[emoji848]
Zumal die überwiegende Meinung bei der Google-Suche dem ADAC zustimmt.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße
Michael
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  #23  
Alt 11.09.2023, 19:57
Benutzerbild von billi
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Volker
Ist das wirklich so schwer?
Woraus schließt Du das?
Siehe #12
Bin gespannt.
Grüße
Jürgen
So zumindest kenne ich es und habe ess so gelernt ...
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Gruß Volker
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  #24  
Alt 11.09.2023, 20:10
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floka.floka floka.floka ist gerade online
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28.194 Danke in 6.640 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Tuckerboot-Lühe Beitrag anzeigen
Hmmm. Wem soll man glauben?
Dem ADAC oder dem Privatmann und Niederländer Rob?[emoji848]
Zumal die überwiegende Meinung bei der Google-Suche dem ADAC zustimmt.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
Ich weiß das einige Info vom ADAC schlichtweg falsch sind, der allzeit zitierte Stegfung bestätigt die Aussage von Rob

https://www.stegfunk.de/bootsfuehrer...an-nicht-oder/
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Grüße Richard
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  #25  
Alt 11.09.2023, 20:21
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Zitat:
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Hi Uli
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Vor einigen Jahren habe ich diese Frage auch per e-mail an die "Politie te water" und "Rijkswaterstraat" gerichtet.
Zugleich hatte ich auch die Frage nach nötiger Registrierung gestellt.
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Jürgen

Zu Blau:
Und der Rennleitung in NL ist es schnurzpiepensonstwasegal was da für ein Wimpelchen hinten oder sonstwo am Boot dran ist, genau so egal ist wo das Boot registriert ist.
Wer fährt, hat die NL gültigen Regeln einzuhalten.
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LG Arne
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