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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechtsfrage
Moin, ich brauche mal einen Rat !
Ich habe vor 1 Woche zwei Akkupacks samt Ladegerät für meine Funkgeräte gekauft. Da die Teile schon 10 Jahre alt sind habe ich den Verkäufer extra gefragt ob die auch für die Nachfolgegeräte kompatibel sind. Diese Frage wurde bejaht. Nach der Lieferung stellte sich heraus das die Akkupacks zwar an dem Nachfolgegerät funktionieren, an meinen Geräten jedoch nicht. Wissen möchte ich jetzt nur ob der Verkäufer verpflichtet ist seinen Kram zurückzunehmen.? Er ziert sich jedenfalls gewaltig, nach dem Motto ist alles nicht meine Schuld liegt an meinen Geräten, er braucht die mal für einen Tag zum überprüfen u.s.w.
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Viele Grüße Dieter |
#2
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Du hast doch ein 14 tägiges Rückgaberecht, egal ob defekt oder nicht passend usw.
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Gruß Jörg
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#3
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Also, dass vorgefertigte Akkupacks für bestimmte Geräte einen mehrfachen Generationswechsel innerhalb von 10 Jahren "überstehen" sollen, halte ich für fraglich. Sag mal, um welche Geräte es sich genau handelt. Wenn es damals NiCd Zellen waren sind es heute sicherlich NiMh oder noch was besseres. Dann kann man schon mal nicht mehr die alte Ladetechnik verwenden. Insofern war die Aussage des Verkäufers vielleicht einwenig 'blauäugig'...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#4
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Zitat:
Kenwood UBZ-LF68
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Viele Grüße Dieter |
#5
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Zitat:
Wenn der Verkäufer wirklich bestätigt hat, dass das zusammen passt und es ist nicht so muss er lt. dem aktuellen Gew.leistungsrecht die Akkus zurück nehmen auch wenn es ihm nicht passt.
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Gruß vom Oberrhein. |
#6
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Zitat:
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#7
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sehe ich genauso. wo und wie hast du gekauft und wie liegen dir die aussagen des verkäufers vor?
cu xen |
#8
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Dann brauchst du den UPB-1 Akku.
Ich hoffe, du hast nicht den Originalen für über 32,- Euro gekauft, sondern den Axcom-Nachbau mit den guten Sanyo Zellen für 9,95 Euro.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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Gekauft habe ich im Einzelhandel, die Aussage habe ich natürlich nur mündlich !
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Viele Grüße Dieter |
#10
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Zitat:
Die funktionieren aber nicht !! Mit normalen Mignon Zellen geht die Funke, mit NI-Mh Akkus auch !!
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Viele Grüße Dieter |
#11
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hervorzüglich . zeugen? aber letzendlich ist vermutlich die aussage über:
NiCd Zellen und NiMh ausschlaggebend. es wird so sein wie immer: mit treuem hundeblick und armer familienvater kommste weiter wie utner androhung der wandlung aufgrund der fehlenden aber zugesicherten produkteigenschaft, beides sind aber wege, die du gehen kannst, der erste verbaut meist nicht den zweiten, aber umgekehrt lg xen |
#12
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Zitat:
Dieses Rückgabe recht ist aber auf freiwilliger basis des Händlers. Wenn die also Doofmarkt, Geizmarkt und Konsorten dir ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen dann sind sie dazu eigentlich nicht gesetztlich verpflichtet. Verpflichtet sind sie dazu erst in dem eigenblick wenn sie es in ihrer AGB mit reingenommen haben und da sie das haben, sind sie nun auch dazu verpflichtet. So jedenfalls habe ich das gelernt. Wie das bei deinem Eck-Elektronikhändler ist weiß ich nicht. Lass dir mal die AGB zeigen, die muss er dir zur verfügung stellen, bzw sogar für jedermann ersichtlich aushängen.
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#13
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Er hat sie sich liefern lassen und lt. Fernabsatzges. kann er die Dinger ohne Begründung zurückgeben, der Händler ist zur Rücknahme verpflichtet...
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. |
#14
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Zitat:
Bei der zugesicherten Eigenschaft hat dir der Verkäufer bestätigt, dass das Teil dieses und jenes kann, tuts dann aber nicht. Das Rückgaberecht hast du auch, wenn dir das Produkt bloß nicht gefällt, aber ansonsten seinen Zweck erfüllt. |
#15
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Zitat:
Das Fernabsatzgesetz ist übrigens seit 1.1.2002 Teil des BGB, §§ 312b ff
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#16
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@ToDi
wenn der Einzelhändler aber in seinem AGB ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, brauch man sich doch gar nich rumärgern ob nun jemand eirgendwelche Funktionen zugesichert hat oder nicht und ob das Gerät diese erfüllt oder nicht. Beispiel: Ich hab mit mal eine Freisprecheinrichtung gekauft, zu Hause merkte ich daß die totaler Schrott ist und nicht funzt wie sie soll. Bin zum Markt hab gesagt gefällt mir nicht, Geld wiederbekommen, fertich. Sonst hätten die das teil in Reparatur geschickt und ich hät 2 wochen auf mein Geld gewartet oder noch so ein scheiß ding bekommen
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#17
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Zitat:
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#18
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Zitat:
Nur: ohne hier im BF die AGBs von Dieters Einzelhändler zu kennen, können wir dazu nichts sagen. Und da der Verkäufer sich schon so komisch anstellt, geh ich mal davon aus, dass die kein Rückgaberecht anbieten. |
#19
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Zitat:
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#20
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Also mal ehrlich:
ich versteh den Händler nicht! Wegen 2x 30,00 Euro mach ich doch keinen Aufstand und verärgere mir einen Kunden. Der soll die richtigen Akkus liefern und verrechnen. Vielleicht einfach mal miteinander reden.
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Gruß vom Oberrhein.
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