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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 12.04.2007, 15:27
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Standard Habe einen Bootstrailer verliehen und der ist jetzt verunfallt? Was tun?

Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder Tips geben?

Ich habe meinen Bootsanhänger verliehen und dem ich den Hänger geliehen habe ist jemand Fremdes hinten drauf gefahren.

Also Schuldig ist die Fahrerin die drauf gefahren ist.
Ihre Versicherung hat mir auch schon geschrieben, das der Schaden gemeldet wurde und ich ein Kostenvoranschlag einreiche sollte.

Jetzt mein Problem der Hänger ist ein Heinemann Bj.85,
soweit ich weiß gibt es Heinemann nicht mehr.
Woher kriege ich die Ersatzteile bzw. den Kostenvoranschlag.

Defekt ist vorne die Kupplung zum Anhängen, die Lichleiste inkl. Lampen u. den herausziehbaren Stangen und ob sonst etwas gestaucht oder krum ist kann man nicht erkennen.

Ich denke mal nicht das Teile von Fremfabrikaten passen oder?

Was teile ich der Versicherung mit?

Gruß Carsten
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Gruß Carsten
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  #2  
Alt 12.04.2007, 15:30
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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wende dich an einen normalen KFZ Gutachter, die begutachten auch Anhänger und Trailer oder geh besser noch zu einem Verkehrsanwalt und lass den machen.
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Gruß Olli
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  #3  
Alt 12.04.2007, 15:34
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Ui das ging ja fix!

Nur zu dumm das ich den Hänger nicht mehr anhängen kann,
da die der Kupplungskopf gespreizt und verbogen ist.
Er wurde mir zurück gebracht auf einem Autotransporter nur jetzt extra einen leihen um zu einem Gutachter zu fahren.

Zu einem Anwalt, wer soll das denn alles bezahlen und die ganze Zeit (?), denke mal der Hänger hat gerade mal einen Gebrauchtwert von ca. 400-500€
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Gruß Carsten
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  #4  
Alt 12.04.2007, 15:39
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Der Gutachter kommt auch zu dir.
Die Kosten für das Gutachten zahlt doch eh die Versicherung...

Lass am besten die Versicherung des Gegners einen Gutachter stellen.
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If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #5  
Alt 12.04.2007, 15:42
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Seestern Seestern ist offline
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Mach ein paar detaillierte Fotos und fahr zu S&E in Brackel, die sollen Dir mal einen Kostenvoranschlag machen. Könnte mir vorstellen, dass die das können (solltest Du vielleicht vorher telefonisch klären).

Ich vermute jedoch einen wirtschaftlichen Totalschaden - aber das ergibt der Kostenvoranschlag. Kosten für den Kostenvoranschlag - sofern sie anfallen - trägt m.W. die gegnerische Versicherung - auch das würde ich klären.

Solltest Du nach Kostenvoranschlag abrechnen wollen, bedenke, dass Du den Betrag erstmal nur netto ausgezahlt bekommst und durch Belege für Teile oder Neuanschaffung nachweisen musst, wenn Du MwSt. bezahlt hast - erst dann wird Dir auch diese erstattet.
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Andreas
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  #6  
Alt 12.04.2007, 15:48
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nightforce nightforce ist offline
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Hallo Karsten,
vereidigte KFZ-Gutachter stellen ein entsprechendes Schadensgutachten aus.
Die kommen auch zu dir gefahren, wenn sie den Ort des zu begutachteten Teiles wissen.
Du mußt nix bewegen.
Bei Gutachtern der Versicherung des Gegners würd ich vorsichtig sein, die will natürlich Kosten sparen, such dir einfach jemand aus deiner Gegend.
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Gruß Frank
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Geändert von nightforce (12.04.2007 um 15:55 Uhr) Grund: nochwas angefügt
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  #7  
Alt 12.04.2007, 15:51
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Zu einem Anwalt, wer soll das denn alles bezahlen und die ganze Zeit (?), denke mal der Hänger hat gerade mal einen Gebrauchtwert von ca. 400-500€
Den Anwalt zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung im Verhältnis des Verschuldens, d.h. wenn der Gegner 100% schuld war, übernimmt die gegnerische HPV auch 100%.

Gutachter ist nicht unbedingt erforderlich, bei Schäden von unter 750 € wird idR auch ein Kurzgutachten einer Fachwerkstatt akzeptiert. Bei einem Wert des Hängers von 400-500 handelt es sich vermutlich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Schließ mal ne Verkehrsrechtsschutzversicherung ab (ist eine der ganz wenigen sinnvollen Versicherungen)
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Gruß Thomas
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  #8  
Alt 12.04.2007, 15:55
Thodi Thodi ist offline
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Also Kostenvoranschlag reicht nicht aus!!!Die Versicherungen warten eben nicht auf Dich und falschen dann richtig rum.

Fahre den Trailer zur Werkstatt deines Vertrauen und lass es da machen.

Gutachter wird so und so nötig sein.
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  #9  
Alt 12.04.2007, 15:55
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Zitat:
Zitat von nightforce Beitrag anzeigen
Hallo Karsten,
vereidigte KFZ-Gutachter stellen ein entsprechendes Schadensgutachten aus.
Die kommen auch zu dir gefahren, wenn sie den Ort des zu begutachteten Teiles wissen.
Du mußt nix bewegen.
ist im Prinzip richtig. Nur: bei einem so geringen Schaden berufen sich die Haftpflichtversicherer gerne auf die Schadenminderungspflicht und verweigern den Ersatz der Gutachterkosten. Problemlos kann man zu einem Gutachter erst ab 750 € Schadensumme raten, und selbst da würde ich die Kostenübernahme kurz abklären
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  #10  
Alt 12.04.2007, 15:58
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Hallo Carsten,

ich sehe das wie Andreas. Wenn der Trailer ohnehin nur noch einen Wert von 400-500 € hatte, sieht das nach wirtschaftlichem Totalschaden aus und dann sollte man es auch ruhig vermeiden, unnötig weitere Kosten zu verursachen, obwohl ein Anwalt von der gegenerischen Versicherung bezahlt werden würde.
Mach zwei drei Fotos vom Schaden und maile sie der gegenerischen Versicherung. Sollen die entscheiden wie es weitergeht. Wenn die Dich mit einer zu geringen Zahlung abspeisen wollen, bleibt Dir immernoch der Weg über den Anwalt, aber das sollte sich auch so klären lassen.
Zahlen tut sowas zwar die Versicherung, aber ja nicht aus eigener Tasche. Das und mehr holen sie sich ja alles vom Verursacher wieder (über die Hochstufung). Wenn Du mit dem Verursacher selbst sprichst, und der rechnen kann, zahlt er Dir den Schaden vielleicht sogar aus eigener Tasche und erhält sich damit seinen SFR.

Gruß
Norman
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  #11  
Alt 12.04.2007, 16:00
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nightforce nightforce ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
ist im Prinzip richtig. Nur: bei einem so geringen Schaden berufen sich die Haftpflichtversicherer gerne auf die Schadenminderungspflicht und verweigern den Ersatz der Gutachterkosten. Problemlos kann man zu einem Gutachter erst ab 750 € Schadensumme raten, und selbst da würde ich die Kostenübernahme kurz abklären
Stimmt, es schadet sicher nicht, sich mit der gegnerischen Versicherung diesbezüglich kurzzuschließen, ich würde das auf jeden Fall tun.
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  #12  
Alt 12.04.2007, 16:00
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Hallo,

Ihre Versicherung hat mir auch schon geschrieben, das der Schaden gemeldet wurde und ich ein Kostenvoranschlag einreiche sollte.
Zitat:
Zitat von Thodi Beitrag anzeigen
Also Kostenvoranschlag reicht nicht aus!!!

Gutachter wird so und so nötig sein.
wenn die Versicherung schon schreibt, dass ein KVA reicht, gibts bei der Kostenübernahme mit dem Gutachter Ärger.
Wenn an der Schadensumme noch ne Null dranhängen würde, hättest du recht, aber nicht bei 400 €
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  #13  
Alt 12.04.2007, 16:06
kaptainkoch kaptainkoch ist offline
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Hallo,

ja vielen Dank Euch allen.

Die Verursacherin hat den Schaden aber schon bei Ihrer Versicherung gemeldet, da die mich ja schon angeschrieben hat. Aber ich werde Sie ja vorher nochmal anrufen, vieleicht will Sie es ja wirklich so bezahlen.

Nur das Problem ist das es die Firma Heinemann nicht mehr gibt und ich nicht weiß ob ich passende Ersatzteile bekomme für den Hänger.

Was ist falls Nein?
Dann ist mein Hänger reif für den Schrott bzw. nur noch als Hafentrailer zu gebrauchen. Was bekomme ich da von der Versicherung?
Gibt es einen Zeitwert bei so einem Trailer oder nehmen die Versicherungen den Durchnitts Gebrauchtpreis?
Tüv wurde im Februar noch Neu gemacht.

Werde auch mal Fotos machen und am Samstag nach S&E fahren,
die sind ja bei mir um die Ecke.

Könnte es sein das der Rahmen gestaucht ist, wenn ja macht das was?

Gruß
Carsten
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  #14  
Alt 12.04.2007, 16:06
Thodi Thodi ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
wenn die Versicherung schon schreibt, dass ein KVA reicht, gibts bei der Kostenübernahme mit dem Gutachter Ärger.
Wenn an der Schadensumme noch ne Null dranhängen würde, hättest du recht, aber nicht bei 400 €
PS-glaube nicht was die Versicherungen schreiben.Habe das mit meinem Auto durch.
Erst hies es unter 1000 € da langt Kostenvoranschlag und das zog sich hin u dann wollten die ein Gutachten haben.

Es ging um 800€ aber hatte da meinen Bekannten in der KFZ Werkstatt und er kennt sich aus.
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  #15  
Alt 12.04.2007, 16:23
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nightforce nightforce ist offline
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Naja, so einfach ist das nun auchnicht,
Haftpflichtversicherer zahlen die Kosten in der Regel nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wiederbeschaffungswertes (Zeitwert), wenn die Kosten einer Reparatur diesen Wert überschreitet, nennt man das dann wirtschaftlichen Totalschaden.
Klar kann er zum Anhängerbauer oder Stahlbauer seiner Wahl gehen und sich nen Kostenvoranschlag dafür anfertigen lassen, aber nur ein Gutachten bestimmt auch den Zeitwert.
Klar argumentiert die Versicherung so, weil die Gutachterkosten auch nicht ganz ohne sind, und man die durch nen Kostenvoranschlag einer Werkstatt sparen könnte, was durchaus auch manchmal Sinn macht.
Wenn sie also nen Kostenvoranschlag möchte, dann gib ihr doch den.
Kein Anhänger ist so aufgebaut, das nur der Hersteller den reparieren könnte.
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  #16  
Alt 12.04.2007, 16:23
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Seestern Seestern ist offline
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Ist das ein gebremster oder ein ungebremster Trailer?

Einen ungebremsten würde ich wahrscheinlich mit einem Vorschlaghammer und neuen Rückleuchten und einem neuen Kupplungskopf aus dem eBay selbst wieder herrichten.
Mein ungebremster Trailer war auch ohne Unfall ein Fall für einige Ersatzteile, die habe ich auch aus dem eBay bzw. von S&E und nicht herstellerspezifisch. Anhängevorrichtungen z.B. sind genormt (rund vs. eckige Deichsel, 60mm vs 70mm sind die 4 Varianten, glaube ich.)
Ein Bekannter hat gerade einen verzogenen ungebremsten Anhänger auch mit etwas Gewalt und neuen Siebdruckplatten wieder hergerichtet - sieht aus wie neu.

Da machst Du mit Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder einer Barzahlung durch den Verursacher vermutlich einen guten Deal.

Bei einem gebremsten oder gar einer Tandemachse sehe ich das etwas kritischer, da sollte vielleicht wirklich ein Fachbetrieb mal gucken.

Und mal ganz im Ernst: die Versicherung ist doch froh, wenn sie hier mit 500 EUR formlos rauskommt! Gutachter + Anwalt etc., um dann hinterher nur 425 statt 500 EUR zu bezahlen, rechnet sich auch für den Versicherer nicht.
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Andreas
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  #17  
Alt 12.04.2007, 16:24
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Bei einem Anhänger mit solch einem niedrigen Zeitwert besteht die Gefahr, daß die Versicherung das Bezahlen der Gutachterrechnung verweigern kann(Schadensminderungspflicht). Wenn Du trotzdem einen "eigenen" Gutachter beauftragst, kann es Dir zumindestens passieren, daß Du die Gutachterkosten vorstrecken mußt. Um dem allem aus dem Weg zu gehen, würde ich zuerst den Hänger von dem Gutachter der Versicherung begutachten lassen. Wenn Du mit dessen Gutachten nicht einverstanden bist-stehn Dir immer noch alle anderen Wege offen, aber so schlecht sind die Versicherungsgutachter auch nicht, und die Schadensabwicklung geht dann meist sehr schnell. Ärger und Arbeit hast Du so oder so-Sorry
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Ciao
Barracuda

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  #18  
Alt 12.04.2007, 17:29
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Noch was vergessen: wenn Dir was an einem richtig sportlichen Kostenvoranschlag liegt - 200m hinter S&E ist Fahrzeugbau Rose. Die verstehen auch von Rahmenbau etc. was, sind aber meiner Erfahrung nach preislich eher im Premiumsegment unterwegs.
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  #19  
Alt 12.04.2007, 17:54
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Der Camping-Fritze S&E ist vielleicht nicht grad die erste Adresse für Anhängerreparaturen. Einige Teile dafür mögen die ja etwas überteuert an der Wand hängen haben, aber...

Auf der Rahmer Str. ist noch ein richtiger "Anhänger-Bauer" der Anhänger auch auf Maß fertigen kann. Da wäre es auch ein Versuch wert.

Oder was ist mit der Overhaus GmbH Evinger Str. 70 ? Müßte doch bei Dir in der Ecke sein!

http://www.mein-anhaenger.de/about/index.php
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Akki

irgendwas ist ja immer...

Geändert von Akki (12.04.2007 um 18:04 Uhr)
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  #20  
Alt 12.04.2007, 18:25
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moin,
fang ganz einfach vorne an, sprech mit dem unfallverurscher. wenn der zahlt ist gut.
wenn nicht mach so 10 fotos und schick sie der versicherung. ich hatte was ähnliches, mit der huk-coburg als versicherung des verursachers, ich hatte meine kohle innerhalb von 5 tagen.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #21  
Alt 12.04.2007, 22:04
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Defekt ist vorne die Kupplung zum Anhängen, die Lichleiste inkl. Lampen u. den herausziehbaren Stangen und ob sonst etwas gestaucht oder krum ist kann man nicht erkennen.

Ich denke mal nicht das Teile von Fremfabrikaten passen oder?

Was teile ich der Versicherung mit?

Gruß Carsten
Moin Carsten,

zur "finanziellen" Seite (KVA oder Gutachten) haben sich ja mittlerweile genug Leute geäußert, dazu will ich mich nicht auch noch auslassen, such Dir einfach eine Meinung aus . Was die Technische Seite angeht: Wenn da nur die von Dir oben aufgeführten Teile beschädigt sind, sehe ich für eine Instandsetzung keine besonderen Schwierigkeiten auftauchen. Zugköpfe sind inzwischen eigentlich Standard-Bauteile und für kleines Geld zu haben. (ungebremst unter anderem hier: http://www.kupplung.de/-?$part=shop....ory&id=1741348)
Einzelteile für Lichtleisten etc. gibt's da ebenfalls oder in jedem besseren Zubehörshop. (Habe ich vor einiger Zeit auch gebastelt, als ich meinen 10m US-Trailer überführen mußte: Ein billiges 2,30m-Alu-Richtscheit aus dem Baumarkt, 2 Kastenleuchten, 2 Rückstrahler, 10m Kabel, einen Stecker und eine Handvoll Schrauben. Das ganze hat eine knappe Stunde Arbeit und keine 30€ gekostet und sah top aus ...)

mfg
Martin

ps: ICH würde vom Trailer ein paar Fotos machen, mir einige vergleichbare aus den Bootsbörsen ausdrucken und den Kram an die Versicherung und den Verursacher schicken mit der Aufforderung, den für die Wiederbeschaffung erforderlichen Betrag zu überweisen. Dann einfach die Reaktion abwarten...
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #22  
Alt 13.04.2007, 09:25
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Guten Morgen,

ja das war sehr hilfreich alles.

Werde Axels Tip ausprobieren, denn die Fa. Overhaus ist direkt bei mir um die Ecke.

War gestern noch bei S&E die wollten aber für einen Kostenvoranschlag nach meinen Fotos 45,-€ haben, das fand ich ganz schön teuer.

Falls Overhaus mir nicht weiterhelfen kann, werde ich die Versicherung (HUK Coburg) anschreiben und denen Fotos, Ersatzteilpreise und Gebrauchtpreise von Trailern zukommen lassen. Dann mal schauen was die antworten.

@Axel woher weißt Du wo ich wohne? Kennen wir uns bzw. kennst Du meinen Vater?

Gruß Carsten
__________________
Gruß Carsten
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  #23  
Alt 13.04.2007, 10:32
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
....@Axel woher weißt Du wo ich wohne? Kennen wir uns bzw. kennst Du meinen Vater? Gruß Carsten
guckst du pn
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.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #24  
Alt 13.04.2007, 10:49
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Emotion Emotion ist offline
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28.556 Danke in 11.477 Beiträgen
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Carsten, erinnerst du dich noch an den Kyrell und den Google Earth Threat?
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #25  
Alt 13.04.2007, 12:49
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Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Carsten, erinnerst du dich noch an den Kyrell und den Google Earth Threat?
Jetzt nicht direkt, was war denn da?
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Gruß Carsten
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