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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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§ 12 Absatz 3 UStG
Hallo Leute,
wollte mal fragen, ob jemand weiß, wie die Prüfung des steuerfreien Bezuges von Solarprodukten erfolgt. Bsp. Ich kaufe ein Gerät, welches mit 0% MwSt lt. § 12 Absatz 3 UStG berechnet wird. Im Online Shop hake ich an, dass ich für den Bezug in Frage komme. Wer prüft das? Angenommen ich würde ein Gerät für 500€ kaufen...der Fiskus ja wohl nicht. Wenn ich eine Anlage für 50.000 € kaufe mag das anders sein. Weiß das jemand? Danke Euch....
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VG, Alex |
#2
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Wenn du das ding Privat nutzt musst du nichts nachweisen. Gewerblich willst du es nachweisen da du ja ust pflichtig bist.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#3
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Prüfen tut das erst einmal niemand, bis auf der Händler der schaut ob Du Dein Kreuzchen gemacht hast. Wobei nicht gesagt ist, ob der Fiskus bzw. der Zoll nicht doch einmal bei Dir anklopft.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#4
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Jetzt bin ich gespannt...für welchen Privaten zweck kann man 50k in Solarmodule stecken?
Selbst mit Speicher und 30kwp(was ja die grenze ist) ist man nichtmal bei 20k...Da wird jeder Händler nach der Verwendung fragen und sich absichern. Zitat:
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#5
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Wenn du zwei oder drei Zähler im Haus hast oder drei Häuser ist das gut möglich, oder wenn du alles machen läßt bist du bei 30Kw/p mit nem riesen
Speicher garnicht soweit weg von 50000 Euro.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#6
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Zitat:
Kannst auch 30 häuser bauen...sobald jedes haus mehr als 1k wp aufm dach hat wird das steuerpflichtig.(und natürlich auf deinen namen läuft...) Du kommst nicht sinvoll an diese grenze ohne aktiv steuerhinterziehung zu betreiben und das fällt auch händlern auf.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#7
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Hinweis:
Dieser Thread unterliegt aufgrund der letzten Postings besonderer Beobachtung bzgl. der Einhaltung der Forenregeln (z.Bsp. Verbreitung von Informationen über illegale Aktivitäten) durch die Moderatoren. Klaus, in seiner Aufgabe als Moderator |
#8
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Zitat:
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#9
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Mein fehler. Bei mehreren Anlagen ist die Grenze 100k wp https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...e-steuerregeln Zitat:
Da steht es auch recht gut erklärt.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#10
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Zitat:
PV-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 15 kW (peak) je Wohn- und Gewerbeeinheit, die genannten 100kwp problemlos überschreiten..... |
#11
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Um mal auf die Frage des TO zurueck zu kommen, wenn Du als Privatmensch Solarkram kaufst, klickst Du erstmal nur das Haekchen an, oder bestaetigst das dem Haendler in der von ihm geforderten Weise, dass Du die Voraussetzungen erfuellst.
Das Finanzamt wird auch keinesfalls von Dir Steuern nachfordern, denn nicht Du bist bei Kauf evtl MwSt-pflichtig, sondern der Haendler. Viele Haendler haben in den Bedingungen stehen, dass, wenn sie (bei einer spaeteren Pruefung) fuer Deinen Kram MwSt nachbezahlen muessen, sie sich das von Dir wiederholen koennen. Aber das sehe ich rel gelassen, solange ich die Bedingungen, die im Gesetz und den Ausfuehrungsvorschriften stehen, eingehalten habe. Also eine nicht orstveraenderliche Solaranlage mit/ohne Speicher auf oder neben Deinem Wohnhaus installierst, Anlagen auf bewegten Objekten wie Booten fallen da nicht drunter, auch keine PS oder Faltpanel usw Insofern sehe ich das als rel waghalsig an, dass verschiedene Haendler auch PS, Faltpanel usw nur ohne MwSt verkaufen. Aber auch da gilt, solange Du nicht falsche Angaben machst, ist das Schlimmste, was Dir passieren kann, dass spaeter der Haendler von Dir die MwSt nachfordert. |
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