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  #1  
Alt 15.06.2024, 10:19
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Hallo zusammen,

was mich interessiert ?
Ich hatte gelesen, dass die Vercharterer am Starnberger See (oder generell an den bayerischen Seen) führerscheinfrei vermieten.
Vermietet werden ja nur Elektroboote - die sind aber ab 7,5kW doch auch führerscheinpflichtig. Zumindest bei Gastl hatte ich gesehen, dass auch Boote mit 100kW vermietet werden.
Laut Homepage alles führerscheinfrei - wie ist denn hier die Rechtsgrundlage?

Danke für Eure Rückmeldung
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  #2  
Alt 15.06.2024, 10:22
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Moin Marco T und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du hier bist.

Schau dich gerne im Forum um, bring dich mit Beiträgen in passende Themen ein,
so wird dir bei deiner Frage gerne geholfen.

Klaus, Moderator
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Gruß aus Potsdam
Klaus


Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.


Geändert von Fronmobil (16.06.2024 um 11:42 Uhr) Grund: Korrektur
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  #3  
Alt 15.06.2024, 10:36
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Zitat:
Zitat von Marco T Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

was mich interessiert ?
Ich hatte gelesen, dass die Vercharterer am Starnberger See (oder generell an den bayerischen Seen) führerscheinfrei vermieten.
Vermietet werden ja nur Elektroboote - die sind aber ab 7,5kW doch auch führerscheinpflichtig. Zumindest bei Gastl hatte ich gesehen, dass auch Boote mit 100kW vermietet werden.
Laut Homepage alles führerscheinfrei - wie ist denn hier die Rechtsgrundlage?

Danke für Eure Rückmeldung
Wenn der vercharter es so anbietet muss er es verantworten...
Müsste man die Verordnung vom Starnberger See raussuchen was dort in dieser zum Thema steht
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  #4  
Alt 15.06.2024, 10:39
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20 Sekunden Google und man findet es

Zitat:

Die bayerischen Seen Ammersee, Starnberger See und Chiemsee zählen zu den Landesgewässern, es gilt die Bayerische Schifffahrtsordnung. Um ein Sportboot zu führen, benötigen Sie hier keinen Bootsführerschein

https://www.bootspruefung.de/bootsfu...chein-muenchen
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  #5  
Alt 15.06.2024, 11:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
20 Sekunden Google und man findet es

Zitat:

Die bayerischen Seen Ammersee, Starnberger See und Chiemsee zählen zu den Landesgewässern, es gilt die Bayerische Schifffahrtsordnung. Um ein Sportboot zu führen, benötigen Sie hier keinen Bootsführerschein

https://www.bootspruefung.de/bootsfu...chein-muenchen
Danke!

Finde es aber schon eigenartig. Die Regelungen für den SBF Binnen dachte ich gelten für alle deutschen Binnengewässer

Beim Autoführerschein kann Bayern ja auch keine eigenen Regelungen zur Führerscheinpflicht auf deren Land-und Kreisstrassen erlassen
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  #6  
Alt 15.06.2024, 11:11
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Zitat:
Zitat von Marco T Beitrag anzeigen
Danke!

Finde es aber schon eigenartig. Die Regelungen für den SBF Binnen dachte ich gelten für alle deutschen Binnengewässer

Beim Autoführerschein kann Bayern ja auch keine eigenen Regelungen zur Führerscheinpflicht auf deren Land-und Kreisstrassen erlassen
Es gibt Bundeswasserstrassen und Landeswasserstraßen und Landesgewässer... Für alle gibt es seperate Regelungen... Diese muss man je nach Gewässer anschauen...

So gilt auch die 15 PS Führerscheinfreiheit nicht auf allen Landesgewässern oder Landeswasserstraßen... Z.b. am Bodensee nicht.
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  #7  
Alt 15.06.2024, 11:21
Marco T Marco T ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gibt Bundeswasserstrassen und Landeswasserstraßen und Landesgewässer... Für alle gibt es seperate Regelungen... Diese muss man je nach Gewässer anschauen...

So gilt auch die 15 PS Führerscheinfreiheit nicht auf allen Landesgewässern oder Landeswasserstraßen... Z.b. am Bodensee nicht.
Ja- das ist richtig - für den Bodensee ja daher auch ein eigenes Patent.
Ich finde es aber aber irgendwie schräg, dass man in Deutschland auf einem so vielgenutzten See hochmotorige Boote ohne Befähigungsnachweis fahren kann.

Habe aber jetzt auch mal gegoogelt
Evtl. ändert sich da doch was

https://www.sueddeutsche.de/muenchen...oote-1.5846731
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  #8  
Alt 15.06.2024, 11:33
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Zitat:
Zitat von Marco T Beitrag anzeigen
Ja- das ist richtig - für den Bodensee ja daher auch ein eigenes Patent.
Ich finde es aber aber irgendwie schräg, dass man in Deutschland auf einem so vielgenutzten See hochmotorige Boote ohne Befähigungsnachweis fahren kann.

Habe aber jetzt auch mal gegoogelt
Evtl. ändert sich da doch was

https://www.sueddeutsche.de/muenchen...oote-1.5846731
Auf dem Bodensee braust du nicht unbedingt das Bodensee Patent ... Mit dem Sportbootführerschein binnen bekommt man einmal im Jahr eine 4 Wochen Genehmigung ... Für viele reicht das für den Urlaub... Wenn man chartert
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  #9  
Alt 16.06.2024, 10:36
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Marco T Beitrag anzeigen
Ja- das ist richtig - für den Bodensee ja daher auch ein eigenes Patent.
Ich finde es aber aber irgendwie schräg, dass man in Deutschland auf einem so vielgenutzten See hochmotorige Boote ohne Befähigungsnachweis fahren kann.
das liegt halt daran, daß Gewässer unterschiedliche Eigentümer haben und im Gegensatz zu Straßen nur die bundeseigenen Gewässer der Gesetzgebung des Bundes unterliegen (wie man im Vorwort der BinSchStrO auch sehen kann) . Für jedes Landesgewässer muß man die entsprechenden dort geltenden Vorschriften beachten - und die können sowohl strenger (z.B. die nordrhein-westfälische RuhrSchVO, die bis heute einen Führerschein ab 5PS vorschreibt) oder aber auch weiter gefasst sein (wie eben die bayrischen Vorschriften auf den landeseigenen Seen).

lg, justme
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