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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bodensee Miteignergemeinschaft Zoll
Hallo zusammen,
ich (deutscher Staatsangehöriger) möchte mich an einer Miteignergemeinschaft an einem schweizer Segelboot beteiligen. Haupteigner ist schweizer Staatsbürger. Das Boot ist in der Schweiz zugelassen und hat dort auch seinen Heimathafen. Was muss ich zollrechtlich beachten wenn ich jetzt z.B. mit dem Segelboot ins deutsche Hoheitsgebiet einfahren bzw. in deutschen Häfen anlegen möchte. Vielen Dank |
#2
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Zitat:
meine Persönliche Meinung der Haupteigner steht vermutlich in den Papieren, du nicht, und du brauchst vermutlich etwas schriftliches vom Haupteigner das dich Berechtigt das Boot zu führen... der Wonsitz des Haupteigners ist vermutlich dann der Zolltechnische Hauptsitz...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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Zitat:
Als Schweizer Staatsbürger mit einem in der Schweiz zugelassenen Boot kannst du jederzeit in einem Deutschen oder Österreichischen Hafen anlegen. Andersrum gilt das gleiche, sofern es nicht über einen längeren Zeitraum ist, denn dann geht das Boot unter Zollverschluss. Als Deutscher mit einem unter Schweizer Zulassung, sehe ich Zollrechtlich ein Problem. Erkundige dich beim Zoll in Konstanz oder Friedrichshafen. Wenn es so einfach wäre, würden diesen Weg bestimmt mehr gehen. |
#4
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Bin kein Rechtsverdreher aber da wird einiges vermischt (öffentliches Recht = Zoll / privates Recht = Miteigentümerschaft). Da das Boot in der CH immatrikuliert (inkl. Verzollung) ist, kommt CH-Recht zur Anwendung und da hat der deutsche Zoll nichts zu melden bzw. kann Dir nicht weiterhelfen. Deshalb zollrechtlich hast du nichts zu beachten. Jedoch die deutsche Steuerbehörde interessierte sich sicher dafür. Da der Eigentümervertrag aber privates Recht ist, erfährt die Steuerbehörde in DE nichts davon ausser einer deiner Miteigentümer verpfeift Dich und informiert bzw. sendet eine Kopie des Vertrages an die deutsche Steuerbehörde. Die Miteigentümerschaft (einfache Gesellschaft) ist im Obligationenrecht (OR) der CH zu finden und regelt privates Recht. Wenn es schlecht geregelt ist, kann dies zu heftigen Auseinandersetzungen unter den Miteigentümern führen. Lies mal hier:https://www.marlaw.ch/resources/Eign...nd_Yachten.pdf
Nachtrag: Habe noch nie einen Bootsausweis der CH gesehen wo eine Eigentümerschaft (einfache Gesellschaft) eingetragen ist, hingegen bei Körperschaften (AG, GmbH, Vereine, etc.) ist dies der Normalzustand. Die Gemeinde Romanshorn schreibt im Mietvertrag: "Stammeigner ist jene Person, auf deren Namen das Boot bei der Schifffahrtskontrolle gemeldet ist und die als Mieter im Gemeindebootshafen eingetragen ist." Bei eurer Gemeinschaft ist der Stammeigner zugleich der Haupteigner aus der CH. https://www.romanshorn.ch/public/upl...aft_202307.pdf
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." Geändert von heiger (02.07.2024 um 21:42 Uhr) Grund: Mietvertrag Romanshorn |
#5
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Moin moin,
Zitat:
Warum: sofern man sich mit dem Boot nicht nur im schweizer Teil des Sees aufhalten möchte kommt man genau in den hochinteressanten Bereich, daß ein Unionsbürger ein Boot, welches keine Unionsware ist in eben diese einführt - und das könnte u.U. ziemlich interessant werden. Da würde ich auf jeden Fall vor der ersten Fahrt in Unionsgebiet sehr genau mit dem Zoll sprechen, welche möglichen Fallen einen da erwarten und wie man diese vermeiden kann - es hilft niemandem, wenn der Zoll das Boot in Deutschland erstmal an die Kette legt (analog in Österreich). lg, justme
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#6
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Zitat:
Meines Wissens gibt es im Obersee keine definierte Grenze zwischen den Ländern und folglich auch keinen "schweizer Teil des Sees". Oder liege ich da falsch?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#7
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Liegst du richtig, wenn man Wikipedia glauben kann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bodens...f%20festgelegt.
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Gruß Mirko
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#8
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Zitat:
Gruß |
#9
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Das liest sich hier aber ganz anders: https://www.igkb.org/bodensee/wem-gehoert-der-bodensee
Und die Befugnisse bis „weit ins Hinterland“ sind ganz normale Regelungen in den Zollgrenzbezirken, die es nicht nur in der Nähe vom Bodensee gibt.
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Gruß Mirko
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#10
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme, Zollbeamten im Normalfall als freundlich, äußerst kompetent und auskunftsfreudig aber auch absolut humorlos kennengelernt habend. Geändert von justme (05.07.2024 um 09:45 Uhr) |
#11
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Zitat:
Zum Umkehrschluss: Als Schweizer fahre ich mit einem DE-Boot in einen CH-Hafen und werde von der CH-Seepolizei kontrolliert und die fragen nach den Besitzverhältnissen. Ich halte Ihnen den DE-Ausweis unter die Nase und nenne den DE-Eigentümer der mir das Boot zum unentgeltlichen Gebrauch überlassen hat, die Fragen bei den DE-Amtskollegen nach und DE bestätigt die Besitzverhältnisse. Nun beweise mir mal, dass dies mein Boot ist?? Die CH-Seepolizei hat eher die Befürchtung, dass das Boot geklaut ist... aber auch hier so lange in DE nichts gemeldet ist hat die CH-Seepolizei keinen Grund ein Boot an die Kette zu legen. Noch etwas, ein Boot mit DE-Ausweis und DE-Kennzeichen als Eigentum nützt mir nichts, weil ich es in der CH nicht benutzen kann .
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." |
#12
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Also es diskutieren Personen aus Hannover, Berlin, Bern München hier. Kennt ihr den Bodensee?
In der Bootsschule hatte man uns damals so gesagt, dass wir im Normalfall nur die Dinge für den eigenen Gebrauch dabei haben sollen, weil wir immer wieder auch in Häfen anderer Länder, speziell Schweiz als nicht EU Staat kommen können. Aber es gibt keine Zoll Stellen für die Häfen und auch wenn ich dort schon übernachtet habe, wurde keine Meldung an den Zoll gemacht. Die Hafenmeister wollen meist nur die Daten vom Boot und einen Namen haben. Ich glaube ich musste in den wenigsten Häfen meine Adresse abgeben. Der "Grenzübergang" ist hier also absolut nicht ersichtlich. Die Zollboote sichern als alles erstes Mal ihre Küste ab, daher fahren diese meist "auf einer Linie". Es gibt aber keine definierte Staatsgrenze. Das wurde mir in der Fahrschule damals auch von einem Polizisten, der auf dem Bodensee ist bestätigt. Die Behörden dort arbeiten aber auch sehr eng miteinander zusammen. Also im Zweifelsfall kann man sich da nicht irgendwo "verstecken". Ich denke der sinnvollste Tipp ist und bleibt, wenn man sicherheit haben will: Frag beim Zoll am Bodensee nach. Es wird ja schließlich nicht der erste Präzedenzfall sein. Ansonsten bleibt noch die Alternative: Einfach machen und schauen was passiert.
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#13
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Moin moin,
Zitat:
Das Gleiche gilt im Übrigen, wenn ich als deutscher Staatsbürger Waren temporär aus der Union aus- und später wieder einführen will - bei der Rückeinfuhr bin ich beweispflichtig, daß die Waren Unionswaren bzw. abgabenfreie Rückwaren sind. U.a. aus diesem Grund ist man gut beraten, vor einer Reise in die Schweiz oder in andere, nicht zur Union gehörende Länder für mitgeführte Waren von entsprechendem Wert eine entsprechende Zollklärung zu machen. Und genauso ist es die Pflicht, bei Rückkehr selbstständig und ohne Aufforderung zuallererst beim Zoll aufzuschlagen - das gilt z.B. auch an der gesamten deutschen Seeküste. Im Übrigen hat der Zoll die Regeluungen für den Bodensee in seinem Merkblatt für Schiffsführer auch genau so aufgeführt: Zitat:
lg, justme
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#14
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ich bin jedenfalls oft genug darauf herumgefahren um mich gegen einen Liegeplatz am Bodensee zu entscheiden.
Das macht mich natürlich nicht zum Zollexperten. Aber einige Erlebnisse auch auf dem Landweg mit Zoll und anderen Behörden haben bei mir folgende Grundsätze reifen lassen: Nichts überflüssiges dabei haben, wenn es nicht persönliche Ausrüstung (Kleidung, Waschzeug, Zelt, etc.) ist. Wenn man etwas dabei haben muss, was nicht in diese Kategorie fällt, vorher sich genauestens kundig machen, wie damit umzugehen ist.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#15
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Zitat:
[1] „Bei einem Kondominium teilen sich mehrere Staaten die territoriale Souveränität über ein ihnen gemeinsam gehörendes Gebiet. Das Gebiet selbst ist nicht Träger von Souveränität und damit auch nicht Völkerrechtssubjekt So spart man sich sogar die Marine (blöde Anmerkung: Da könnten sich manche im Land wo einst Milch und Honig floss auch mal ne Scheibe von abschneiden). Also die heutigen Anreinerstaaten D, CH, Aut haben sich drauf geeinigt, dass es nix zu einigen gibt. Der See wie seit Urzeiten allen gemeinsam gehört und gemeinsam verwaltet wird. Das macht einige seltsame Dinge möglich, die eigentlich mit EU-Recht nie und nimmer zu vereinbaren sind. Trotz CE-Zeichen kommt nicht jedes Boot auf den Bodensee zum Beispiel........ Auf was man sich (ohne das es geschrieben ist) verständigt hat ist, dass wohl alles landseits der 20 mtr. Tiefenlinie zum jeweiligen Staat am Ufer "gehört". Wobei auch das eigentlich ohne Konsequenzen ist für uns Bootsfahrer. Bsp (also nur so willkürlich herausgegriffen ).: Alkoholgrenze: Für Bootsführer gilt wie für Autofahrer eine Grenze von 0,5 Promille Alkohol (Bodensee: 0,8 Promille) In über 50 Jahren auf dem See haben wir jeden möglichen Hafen angelaufen und nie was mit Zoll zu tun gehabt. Und es war von allem genug an Bord. Zu den Zeiten als Kippen in CH noch deutlich billiger waren sind manche Motorboote regelmässig jeden Sonntag in die CH gefahren. Und wurden dann irgendwann bei ihrer Rückkehr direkt am Steg erwartet. Ferngläser und Kontakt mit den Schweizer Kollegen hatte der Zoll wohl schon damals Zu dem Fall hier: Solange das Boot nicht dauerhaft in die Union gebracht wird, sondern seine SG (oder was auch immer) Nummer behält und seinen Liegeplatz Sommer wie Winter an sich in der CH hat kann das eigentlich kein Problem sein. Das ist ja nur "Gast".
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (05.07.2024 um 13:14 Uhr)
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#16
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Moin moin,
Zitat:
Das schöne Merkblatt des Zolls für Schiffsführende von Wassersportfahrzeugen gibt's auch gerade frisch in einer neuen Auflage, interessant sind hier die Nummern 3.1 und 2.1b: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downl...ssersport.html lg, justme |
#17
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Zitat:
Nach dem heutigen Pressebericht, verwundert es mich nicht mehr: https://www.blick.ch/ausland/deutsch...d19939083.html
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." |
#18
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Moin moin,
Zitat:
Von diesen Grundsätzen gibt es jetzt Ausnahmen, die sich auf durch Besucher (=Nicht-Unionsbürger) mitgebrachte und von ihnen während des Aufenthalts in der Union benutzte Waren, die am Ende auch wieder ausgeführt werden beziehen (=temporäre Einfuhr oder in Zoll-Deutsch eben 'Überführung in die vorübergehende Verwendung') - nur in diesen Fällen darf man auf die regulär zwingend erforderliche Zollabwicklung verzichten und das vereinfachte Verfahren der "konkludenten Zollanmeldung" nutzen. Das trifft hier auf den OP aber nicht zu - hier will ein Unionsbürger eine Ware, die gerade nicht Unionsware (und auch keine Rückware) ist wiederkehrend in die Union ein- und ausführen, und das geht ohne entsprechende Einzelfallgenehmigung, die einen von der Pflicht zur Gestellung und förmlichen zollrechtlichen Anmeldung befreien würde gerade eben nicht (und ist ganz nebenbei auch noch eine Steuerstraftat, die in dem Fall vermutlich nicht ganz so einfach eingestellt werden würde wie in dem beschriebenen Zeitungsartikel, wo der Einführer ja lediglich gegen die Pflicht zur Gestellung und Anmeldung beim Überschreiten der Zollgrenze verstoßen hat, grundsätzlich aber bereits die förmliche Zollanmeldung in die Wege geleitet hatte). lg, justme Geändert von justme (13.07.2024 um 09:35 Uhr) |
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