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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bootsverkauf nach England - Betrugsgefahr?
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin. Ich bräuchte mal Ihren/Euren Rat, wenn es um den Verkauf eines Bootes ins Ausland geht. Meine Eltern möchten gern ihr Segelboot verkaufen und haben dieses in einer Internetbörse angeboten. Nun hat sich ein Interessent aus England gemeldet, der, nachdem seine Fragen geklärt wurden, das Schiff gern besichtigen will und auch schon konkrete Vorstellungen bzgl. des weiteren Ablaufes geäußert hat. So würde er für eine Besichtigung (inkl. Probesegeln) anreisen und, sofern man sich handelseinig wird, an Ort und Stelle eine Anzahlung leisten. Zu dem Termin würde er eine Kopie seines Reisepasses mitnehmen, den fertigen Kaufvertrag würden wir mitbringen. Wieder zu Hause angekommen, würde er den Restbetrag überweisen und einen Termin für die Übergabe machen. Meine Frage: Ist das eine seriöse bzw. übliche Vorgehensweise? Mir kommt das ehrlich gesagt alles ein bisschen überstürzt vor. Welche Risiken ergeben sich hier für mich bzw. meine Eltern als Verkäufer? Natürlich ist es verständlich, wenn beide Seiten sich absichern wollen, wie könnte man das am besten hinbekommen? Sollte man ggfs. einen Anwalt hinzuziehen? Ich habe gelesen, dass sich Betrugsmaschen vor allem um die Anzahlung drehen, die dann vom Käufer zurückgefordert werden. Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten! Geändert von esc2sea (15.07.2024 um 07:36 Uhr)
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#2
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Moin esc2sea und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du hier bist. Schau dich gerne im Forum um, bring dich mit eigenen Beiträgen in passende Themen ein, so wird dir bei deiner Frage gerne geholfen. Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de, kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595 Klaus, Moderator |
#3
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Hallo wo soll da ein Betrug sein?
Er kommt selbst und macht eine Anzahlung. Dann überweist er den Rest und holt das Boot ab. Anders wäre es wenn das Ganze über Scheckzahlungen und eine Spedition laufen sollte. Da ist dann Vorsichtig geboten.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#4
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Die Gefahr liegt dazwischen.
Anzahlung ok, Kaufvertrag ok. Aber was dann, wenn die finale Überweisung nicht kommt, zu spät, unvollständig oder oder....was alles da passiert mit Email, Telefonaten kann sich jeder selbst ausmalen. Ihr seid an den KV gebunden, wollt das Boot loswerden und könnt nach evtl. viel Warterei es auch nicht erneut verkaufen, da ja ein KV vorhanden ist. Oder der Käufer wartet genau auf so was, ihr verkauft das Boot und der käufer klagt es dann ein, da ihr euren KV nicht erfüllen könnt Devise: Ware gegen Geld, funktioniert immer.
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Gruss Peter Ein Leben ohne Boot ist möglich aber sinnlos.
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#5
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Das funktioniert nur wenn das Geld echt und kein Falschgeld ist.
Warum soll das anders nicht funktionieren. Im Kaufvertrag festlegen bis wann das Geld auf dem Konto zu sein hat. An sonsten Anzahlung weg und Boot wird andersweitig verkauft.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#6
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Man macht doch einen Kaufvertrag.
Ist der richtig gemacht - kein 0815 aus dem Netz- dann steht da drin, daß die weitere Abwicklung innerhalb von zB 2 Wochen vom Käufer zu erfüllen ist. Bei nicht erfüllen erlischt der Vertrag und die Anzahlung verfällt zu Gunsten des Verkäufers. ....Uli war schneller
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#7
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Anzahlung bei Übergabe, Restzahlung erst später?
Warum sollte sich jemand bei einem Privatverkauf darauf einlassen? Internationale Rechtsstreitigkeiten auf privater Ebene? Das Risiko wäre mir zu hoch. Übergabe erst nach vollständiger Bezahlung, anders ginge es bei mir nicht, zumindest nicht bei unbekannten Käufern.
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Grüße aus Regensburg Holger |
#8
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#9
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Tag!
Klingt an sich unkritisch für mich und von der Vorgehensweise auch nachvollziehbar. Wenn alles stimmt - wozu lang herummachen? …ich bin da selbst ähnlich gestrickt. Aber die Übergabe des Bootes würde ich nur nach Zahlungseingang des vollständigen Restbetrages am Konto zulassen/durchführen. Überweisungen verhindern jedes Falschgeldrisiko bzw. unerwünschte Nachverhandlungen. LG, Roland |
#10
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Ich sehe da überhaupt kein Problem, er zahlt an wenn das Boot ihm zusagt, Kaufvertrag machen und er fährt nach Hause und überweist den Restbetrag, danach holt er es ab.Also ist das Boot vor der Übergabe vollständig bezahlt.
Gruß Bernd
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#11
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Wie schon geschrieben wurde:
- alle Absprache und Fristen im KV festhalten - Wenn Restzahlung nicht bis zum Stichtag X vorhanden ist der KV aufgehoben, die Anzahlung wird abzügl. Gebühren für Auslandsüberweisung zurückerstattet - das Boot bleibt bis zur vollst. Bezahlung das Eigentum des Verkäufers
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#12
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Das einzige was ich nicht verstehe, warum muß er heim fahren um den Rest zu überweisen.
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Gruß Klaus Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2 |
#13
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Na ja, wir wissen ja nicht, um welchen Kaufpreis es geht. Vermutlich recht hoch, sonst würde man sich nicht auf so einen Weg machen.
Ich als Käufer persönlich würde es auch für besser halten, den Kaufpreis erst kurz vor Abholung, die ja noch organisiert werden muss, zu bezahlen. Alleine aus dem Grund, dass in der Zwischenzeit einiges passieren kann (Unwetter, Unfall etc.). Habe ich alles bereits bezahlt, kann ich u.U. alles verlieren. So befindet sich das Boot kurz vor Abholung im Risikobereich des Vorbesitzers.
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#14
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Stimmt, habe falsch gelesen.
Käufer fährt nach Anzahlung heim, überweist den Restbetrag und kommt dann wieder zur Abholung. Demnach: auch meiner Meinung OK. Aber im Vertrag eine Frist zur Abholung setzen, mit der Vetragsauflösungsoption, wenn die Frist überschritten wird.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#15
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
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#16
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Dann hast du einen anderen Post#1 wie alle anderen😎
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#17
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Ein kurzes Update zu diesem Thema:
Der englische Interessent war die letzten zwei Tage über bei uns und hat das Boot besichtigt. Es wurde ein Vertrag gemacht, der u.a. einen Übergabetermin und eine Anzahlung in Höhe von 10% vorsieht. Wieder zu Hause angekommen, hat der Käufer heute die Anzahlung überwiesen, diese wurde auch unserem Konto gutgeschrieben. Nun möchte er gerne noch ein Foto des Personalausweises meiner Mutter via Whatsapp haben, obwohl wir ihm diesen bereits gestern zwecks Identifikation und Abgleichs der Vertragsdaten gezeigt haben. Wir haben da doch ziemliche Bedenken in Bezug auf den Datenschutz. Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen?
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#18
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Die geforderte Persokopie ist m.E. ein Indiz für betrügerisches Vorgehen, u.U. geplanter Missbrauch der Daten.
Ich würde den Verkauf stornieren und abbrechen.
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Gruß Heinz,
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#19
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Schreibst ihm das du wegen Datenschutz keinen Ausweis verschickst. Er hätte sich alles angeschaut das müßte wohl reichen. Fertig.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#20
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@TE:
Du bist schon viel zu weit gegangen. Der Gebrauchtbootmarkt stagniert m.M.n., was einen verleitet, auf solche Angebote einzugehen. Deutliches Signal wäre: der englische Patient akzeptiert anstandslos eine VB, die über den heutigen, hiesigen Verhältnissen liegt. Aber leider schreibst Du zu Boot und Preis keine Details. Seh zu, dass Du da raus kommst. Geld zurück überweisen und gut ist. Der wird in der EU nicht klagen.
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Gruss, Dirk |
#21
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Zitat:
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#22
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Frag mal Deine Bank ob das Geld safe ist und nicht zurückgebucht werden kann... Stichwort Western Union usw.
Ansonsten den Ausweis erst schicken wenn alles Geld sicher bei Euch ist. Kann durchaus sein, dass er KV und PA für die Zollanmeldung braucht. |
#23
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Zitat:
Für mich stinkt das zum Himmel
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#24
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Zitat:
Das hat rein gar nix mit Datenschutz zu tun, selbst die Nummer des Ausweises gehört da rein. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com
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#25
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Richtig aber ein Bild des persos würde ich nie verschicken
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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