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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 14.07.2024, 10:55
esc2sea esc2sea ist offline
 
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6 Danke in 5 Beiträgen
Standard Bootsverkauf nach England - Betrugsgefahr?

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich im richtigen Unterforum gelandet bin. Ich bräuchte mal Ihren/Euren Rat, wenn es um den Verkauf eines Bootes ins Ausland geht.

Meine Eltern möchten gern ihr Segelboot verkaufen und haben dieses in einer Internetbörse angeboten. Nun hat sich ein Interessent aus England gemeldet, der, nachdem seine Fragen geklärt wurden, das Schiff gern besichtigen will und auch schon konkrete Vorstellungen bzgl. des weiteren Ablaufes geäußert hat.

So würde er für eine Besichtigung (inkl. Probesegeln) anreisen und, sofern man sich handelseinig wird, an Ort und Stelle eine Anzahlung leisten. Zu dem Termin würde er eine Kopie seines Reisepasses mitnehmen, den fertigen Kaufvertrag würden wir mitbringen. Wieder zu Hause angekommen, würde er den Restbetrag überweisen und einen Termin für die Übergabe machen.

Meine Frage: Ist das eine seriöse bzw. übliche Vorgehensweise? Mir kommt das ehrlich gesagt alles ein bisschen überstürzt vor. Welche Risiken ergeben sich hier für mich bzw. meine Eltern als Verkäufer? Natürlich ist es verständlich, wenn beide Seiten sich absichern wollen, wie könnte man das am besten hinbekommen? Sollte man ggfs. einen Anwalt hinzuziehen?

Ich habe gelesen, dass sich Betrugsmaschen vor allem um die Anzahlung drehen, die dann vom Käufer zurückgefordert werden.

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!

Geändert von esc2sea (15.07.2024 um 07:36 Uhr)
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  #2  
Alt 14.07.2024, 10:57
Fronmobil Fronmobil ist offline
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58.579 Danke in 9.547 Beiträgen
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Moin esc2sea und willkommen im boote-forum.de mit deinem ersten Beitrag!
Schön, dass du hier bist.

Schau dich gerne im Forum um, bring dich mit eigenen Beiträgen in passende Themen ein,
so wird dir bei deiner Frage gerne geholfen.

Wenn du Lust hast und Interesse an unserer Gemeinschaft im boote-forum.de,
kannst du dich hier auch vorstellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=52595

Klaus, Moderator
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  #3  
Alt 14.07.2024, 11:28
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
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Boot: No Name Kajütboot
876 Danke in 487 Beiträgen
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Hallo wo soll da ein Betrug sein?
Er kommt selbst und macht eine Anzahlung. Dann überweist er den Rest und holt das Boot ab.
Anders wäre es wenn das Ganze über Scheckzahlungen und eine Spedition laufen sollte. Da ist dann Vorsichtig geboten.
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #4  
Alt 14.07.2024, 13:24
RiVerAn RiVerAn ist offline
Ensign
 
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Die Gefahr liegt dazwischen.
Anzahlung ok, Kaufvertrag ok. Aber was dann, wenn die finale Überweisung nicht kommt, zu spät, unvollständig oder oder....was alles da passiert mit Email, Telefonaten kann sich jeder selbst ausmalen.
Ihr seid an den KV gebunden, wollt das Boot loswerden und könnt nach evtl. viel Warterei es auch nicht erneut verkaufen, da ja ein KV vorhanden ist.
Oder der Käufer wartet genau auf so was, ihr verkauft das Boot und der käufer klagt es dann ein, da ihr euren KV nicht erfüllen könnt
Devise:
Ware gegen Geld, funktioniert immer.
__________________
Gruss Peter

Ein Leben ohne Boot ist möglich aber sinnlos.
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  #5  
Alt 14.07.2024, 13:31
uli07 uli07 ist gerade online
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7.271 Danke in 4.480 Beiträgen
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Das funktioniert nur wenn das Geld echt und kein Falschgeld ist.
Warum soll das anders nicht funktionieren. Im Kaufvertrag festlegen bis wann das Geld auf dem Konto zu sein hat. An sonsten Anzahlung weg und Boot wird andersweitig verkauft.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #6  
Alt 14.07.2024, 13:32
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
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876 Danke in 487 Beiträgen
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Man macht doch einen Kaufvertrag.
Ist der richtig gemacht - kein 0815 aus dem Netz- dann steht da drin, daß die weitere Abwicklung
innerhalb von zB 2 Wochen vom Käufer zu erfüllen ist. Bei nicht erfüllen erlischt der Vertrag und die Anzahlung verfällt zu Gunsten des Verkäufers.

....Uli war schneller
__________________
Gruß Jürgen


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  #7  
Alt 14.07.2024, 14:43
Benutzerbild von Hatti R
Hatti R Hatti R ist offline
Captain
 
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Anzahlung bei Übergabe, Restzahlung erst später?
Warum sollte sich jemand bei einem Privatverkauf darauf einlassen?
Internationale Rechtsstreitigkeiten auf privater Ebene? Das Risiko wäre mir zu hoch.
Übergabe erst nach vollständiger Bezahlung, anders ginge es bei mir nicht, zumindest nicht bei unbekannten Käufern.
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
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  #8  
Alt 14.07.2024, 15:09
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jessig1 jessig1 ist offline
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Boot: No Name Kajütboot
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Zitat:
Zitat von Hatti R Beitrag anzeigen
Anzahlung bei Übergabe, Restzahlung erst später?
....
Wo steht das?
__________________
Gruß Jürgen


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  #9  
Alt 14.07.2024, 15:15
Benutzerbild von Desertbyte
Desertbyte Desertbyte ist offline
Captain
 
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Boot: Aquamar Bahia 20
Rufzeichen oder MMSI: OEX3621
682 Danke in 275 Beiträgen
Standard

Tag!

Klingt an sich unkritisch für mich und von der Vorgehensweise auch nachvollziehbar.

Wenn alles stimmt - wozu lang herummachen? …ich bin da selbst ähnlich gestrickt.

Aber die Übergabe des Bootes würde ich nur nach Zahlungseingang des vollständigen Restbetrages am Konto zulassen/durchführen.
Überweisungen verhindern jedes Falschgeldrisiko bzw. unerwünschte Nachverhandlungen.

LG, Roland
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  #10  
Alt 14.07.2024, 15:18
Baracuda17 Baracuda17 ist offline
Captain
 
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Boot: Charter, Segel und Motor
948 Danke in 351 Beiträgen
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Ich sehe da überhaupt kein Problem, er zahlt an wenn das Boot ihm zusagt, Kaufvertrag machen und er fährt nach Hause und überweist den Restbetrag, danach holt er es ab.Also ist das Boot vor der Übergabe vollständig bezahlt.
Gruß Bernd
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  #11  
Alt 14.07.2024, 16:12
Benutzerbild von supernasenbaer
supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Boot: Ibis 2, Yamaha WR500G, Rudernussschale
2.627 Danke in 915 Beiträgen
Standard

Wie schon geschrieben wurde:
- alle Absprache und Fristen im KV festhalten
- Wenn Restzahlung nicht bis zum Stichtag X vorhanden ist der KV aufgehoben, die Anzahlung wird abzügl. Gebühren für Auslandsüberweisung zurückerstattet
- das Boot bleibt bis zur vollst. Bezahlung das Eigentum des Verkäufers
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #12  
Alt 14.07.2024, 19:54
Benutzerbild von Wassersportler
Wassersportler Wassersportler ist offline
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2.359 Danke in 1.248 Beiträgen
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Das einzige was ich nicht verstehe, warum muß er heim fahren um den Rest zu überweisen.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #13  
Alt 14.07.2024, 20:30
Andrei Andrei ist offline
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1.984 Danke in 1.079 Beiträgen
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Na ja, wir wissen ja nicht, um welchen Kaufpreis es geht. Vermutlich recht hoch, sonst würde man sich nicht auf so einen Weg machen.
Ich als Käufer persönlich würde es auch für besser halten, den Kaufpreis erst kurz vor Abholung, die ja noch organisiert werden muss, zu bezahlen.
Alleine aus dem Grund, dass in der Zwischenzeit einiges passieren kann (Unwetter, Unfall etc.). Habe ich alles bereits bezahlt, kann ich u.U. alles verlieren. So befindet sich das Boot kurz vor Abholung im Risikobereich des Vorbesitzers.
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  #14  
Alt 14.07.2024, 21:01
Benutzerbild von Hatti R
Hatti R Hatti R ist offline
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Boot: Bayliner Ciera 2655
Rufzeichen oder MMSI: HATTI 2 / DB2458
1.053 Danke in 380 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Wo steht das?
Stimmt, habe falsch gelesen.
Käufer fährt nach Anzahlung heim, überweist den Restbetrag und kommt dann wieder zur Abholung.

Demnach: auch meiner Meinung OK.
Aber im Vertrag eine Frist zur Abholung setzen, mit der Vetragsauflösungsoption, wenn die Frist überschritten wird.
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
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  #15  
Alt 14.07.2024, 21:30
Benutzerbild von jogie
jogie jogie ist gerade online
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Boot: QS 470 50PS AB
4.704 Danke in 2.699 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jessig1 Beitrag anzeigen
Wo steht das?
Klar und deutlich in Post #1
__________________
Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht

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  #16  
Alt 14.07.2024, 22:33
Benutzerbild von jessig1
jessig1 jessig1 ist offline
Vice Admiral
 
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Beiträge: 1.255
Boot: No Name Kajütboot
876 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Klar und deutlich in Post #1
Dann hast du einen anderen Post#1 wie alle anderen😎
__________________
Gruß Jürgen


Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert.
Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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  #17  
Alt 06.08.2024, 16:26
esc2sea esc2sea ist offline
 
Registriert seit: 12.07.2024
Beiträge: 6
6 Danke in 5 Beiträgen
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Ein kurzes Update zu diesem Thema:

Der englische Interessent war die letzten zwei Tage über bei uns und hat das Boot besichtigt. Es wurde ein Vertrag gemacht, der u.a. einen Übergabetermin und eine Anzahlung in Höhe von 10% vorsieht. Wieder zu Hause angekommen, hat der Käufer heute die Anzahlung überwiesen, diese wurde auch unserem Konto gutgeschrieben.

Nun möchte er gerne noch ein Foto des Personalausweises meiner Mutter via Whatsapp haben, obwohl wir ihm diesen bereits gestern zwecks Identifikation und Abgleichs der Vertragsdaten gezeigt haben. Wir haben da doch ziemliche Bedenken in Bezug auf den Datenschutz.

Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen?
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  #18  
Alt 06.08.2024, 16:45
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
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Ort: Fuldabrück/Stanković a. Pelješac
Beiträge: 5.561
Boot: Kein Eigenes mehr....
20.248 Danke in 5.988 Beiträgen
Standard

Die geforderte Persokopie ist m.E. ein Indiz für betrügerisches Vorgehen, u.U. geplanter Missbrauch der Daten.
Ich würde den Verkauf stornieren und abbrechen.
__________________

Gruß Heinz,


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  #19  
Alt 06.08.2024, 16:49
uli07 uli07 ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: Bad Oeynhausen
Beiträge: 8.633
7.271 Danke in 4.480 Beiträgen
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Schreibst ihm das du wegen Datenschutz keinen Ausweis verschickst. Er hätte sich alles angeschaut das müßte wohl reichen. Fertig.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #20  
Alt 06.08.2024, 16:50
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Startpilot Startpilot ist gerade online
Admiral
 
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Ort: Roermond km80 LO
Beiträge: 3.921
Boot: MAB 12
8.911 Danke in 3.160 Beiträgen
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@TE:
Du bist schon viel zu weit gegangen.
Der Gebrauchtbootmarkt stagniert m.M.n., was einen verleitet, auf solche Angebote einzugehen.
Deutliches Signal wäre: der englische Patient akzeptiert anstandslos eine VB, die über den heutigen, hiesigen Verhältnissen liegt.
Aber leider schreibst Du zu Boot und Preis keine Details.
Seh zu, dass Du da raus kommst.
Geld zurück überweisen und gut ist.
Der wird in der EU nicht klagen.
__________________
Gruss, Dirk


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  #21  
Alt 06.08.2024, 17:02
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Bergi00 Bergi00 ist offline
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Beiträge: 4.889
Boot: MY ZELAZKO , Cobra Futura 36
Rufzeichen oder MMSI: DB 4948
9.881 Danke in 4.049 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
@TE:
Du bist schon viel zu weit gegangen.
Der Gebrauchtbootmarkt stagniert m.M.n., was einen verleitet, auf solche Angebote einzugehen.
Deutliches Signal wäre: der englische Patient akzeptiert anstandslos eine VB, die über den heutigen, hiesigen Verhältnissen liegt.
Aber leider schreibst Du zu Boot und Preis keine Details.
Seh zu, dass Du da raus kommst.
Geld zurück überweisen und gut ist.
Der wird in der EU nicht klagen.
Bearbeitungsgebühr abziehen…..
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #22  
Alt 06.08.2024, 17:11
MichaB. MichaB. ist offline
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546 Danke in 349 Beiträgen
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Frag mal Deine Bank ob das Geld safe ist und nicht zurückgebucht werden kann... Stichwort Western Union usw.
Ansonsten den Ausweis erst schicken wenn alles Geld sicher bei Euch ist. Kann durchaus sein, dass er KV und PA für die Zollanmeldung braucht.
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  #23  
Alt 06.08.2024, 17:12
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billi billi ist gerade online
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34.240 Danke in 20.755 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von esc2sea Beitrag anzeigen
Ein kurzes Update zu diesem Thema:

Der englische Interessent war die letzten zwei Tage über bei uns und hat das Boot besichtigt. Es wurde ein Vertrag gemacht, der u.a. einen Übergabetermin und eine Anzahlung in Höhe von 10% vorsieht. Wieder zu Hause angekommen, hat der Käufer heute die Anzahlung überwiesen, diese wurde auch unserem Konto gutgeschrieben.

Nun möchte er gerne noch ein Foto des Personalausweises meiner Mutter via Whatsapp haben, obwohl wir ihm diesen bereits gestern zwecks Identifikation und Abgleichs der Vertragsdaten gezeigt haben. Wir haben da doch ziemliche Bedenken in Bezug auf den Datenschutz.

Wie würdet Ihr in diesem Fall vorgehen?
Für was braucht der Käufer deine Daten ? Eher braucht der Verkäufer die daten des Käufers...

Für mich stinkt das zum Himmel
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Gruß Volker
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  #24  
Alt 06.08.2024, 17:25
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Die geforderte Persokopie ist m.E. ein Indiz für betrügerisches Vorgehen, u.U. geplanter Missbrauch der Daten.
Ich würde den Verkauf stornieren und abbrechen.
Zumindest die Perso-Daten beider Parteien gehören in jeden Kaufvertrag.
Das hat rein gar nix mit Datenschutz zu tun, selbst die Nummer des Ausweises gehört da rein.

Grüße

Totti
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  #25  
Alt 06.08.2024, 17:26
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Zumindest die Perso-Daten beider Parteien gehören in jeden Kaufvertrag.

Grüße

Totti
Richtig aber ein Bild des persos würde ich nie verschicken
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