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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Fahrverbot und Mofa
Morgen zusammen,
mein Nachbar kam gestern zu mir und fragte, ob er "demnächst" für ein paar Monate mein altes Mofa haben könnte oder ob er es mir abkaufen könnte. Er hat ein Fahrverbot, bzw einen Führerscheinentzug ins Haus stehen und meint, er könne mit seiner alten Prüfbescheinigung aber weiterhin Mofa fahren (er ist 32) Grundsätzlich würde ich ihm natürlich das Mofa leihen. Er muss damit nur zum nächsten Bahnhof und zurück, damit er zur Arbeit kommt und auf der Strecke fährt kein Bus. Die Frage ist nur, darf er das überhaupt und mache ich mich evtl. strafbar, wenn ich ihm wissentlich ein Mofa leihe ? Hat da jemand Erfahrungen damit?
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#2
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Er darf es nicht. Was er darf ist ein E- Fahrrad fahren. Allerdings nur eins ohne Versicherungskennzeichen. Ferner gehe ich davon aus, dass Du Dich strafbar machen würdest wenn Du ihm Dein Mofa leihst und er damit im öffentlichen Strassenverkehr fährt. Sofern man Dir nachweisen kann, dass Du gewusst hast das ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Verkaufen kannst Du es ihm, das ist erlaubt.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#3
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Mangels Fachwissen kann ich Deine Fragen nicht beantworten, aber mit einem Elektrofahrrad könnte Dein Nachbar die Probleme umgehen.
Aber besoffen darf er mit dem E-bike auch nicht fahren.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen Geändert von huebi (15.08.2024 um 09:25 Uhr) Grund: Lady An war schneller |
#4
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Moin
Ich glaube, er darf nicht. Das ginge am Sinn eines Fahrverbots durch Führerscheinentzug vorbei. Rate Deinem Nachbar, sich bei geeigneter Stelle zu informieren. Und wenn er nicht darf, machst Du Dich strafbar. Verkaufen ginge aber.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#5
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Wenn es danach geht dürfte er aber auch keinen Eroller mehr fahren...(versicherungskennzeichen, fremdangetrieben)
Ich glaube Mofa wäre io. Alles über 25km/h ist es nicht. Aber Abhilfe schafft zur not eine Fahrschule. laut ADAC: Zitat:
Wenn man den Autoführerschein verliert, darf man ja auch weiterhin Boot fahren, ich nehme an das ist hier ähnlich.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#6
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Hallo Heinz,
er braucht eine separate Prüfbescheinigung. Dann dürfte es laut google gehen. Vor 1965 ist er ja nicht geboren (dann ginge es wohl auch).
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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#7
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Für das Mofa braucht man eine Prüfbescheinigung und keinen Führerschein, vielleicht ist das der Knackpunkt.
Laut Bussgeldkatalog.org ist das wohl ok: https://www.bussgeldkatalog.org/mofa...ng%20gestattet. "Kann man bei Führerscheinentzug Mofa fahren? Ja, dies ist erlaubt, sofern das Mofa bauartbedingt maximal 25 km/h erreichen kann und Sie eine separate Prüfbescheinigung („Mofa-Führerschein”) besitzen. Sind Sie vor dem 1. April 1965 geboren, ist das Mofafahren auch ohne Prüfbescheinigung gestattet."
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Morrrpheus auch bekannt als Sascha |
#8
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Die Prüfbescheinigung ist lt. #1 vorhanden.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#9
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Und auch hier hilft wieder ein blick in die "allwissende Müllhalde".
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 25 Fahrverbot (1) Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1, die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Ist das Mofa ein Kfz? https://www.gesetze-im-internet.de/s...en%20zu%20sein. Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung (2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Wenn ihm das Fahrverbot für jede Art Kfz auferlegt wird darf er das MoFa nicht führen.
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Gruß Mirko
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#10
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Die Prüfbescheinigung hilft auch nicht wenn ihm jede Art Kfz zu führen untersagt wird.
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Gruß Mirko |
#11
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Und wenn Du ihm in diesem Fall das MoFa leihst, dann lautet der Text der Anzeige die Du bekommst in etwa so: " Sie ließen zu, oder ordneten an..."
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Gruß Mirko
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#12
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Da kommt es meines Wissens (kein RA, also auch nur „gefährliches Halbwissen“) drauf an, was genau vorliegt.
Bei einem Fahrverbot ist das Mofa mit eingeschlossen, dann darf er auch das Mofa nicht fahren. Ein Führerscheinentzug bezieht sich auf den Führerschein. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist davon ausgenommen und weiterhin gültig.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#13
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ich sehe schon, das wird schwierig. Er soll am besten seinen Anwalt fragen und sich eine belastbare Aussage dazu holen. Das Mofa würde ich ihm schenken. Er kann es auf seinen Namen umschreiben, die Versicherung übernehmen und mir später wieder zurück schenken. Dann bin ich zumindest aus der Nummer raus.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#14
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Grob verkehrswidriges Verhalten führt zu einem Fahrverbot, das temporär gilt. Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen zu einem unbegrenzten Führerscheinentzug. Bei einem Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis meistens nur durch eine MPU wiederzuerlangen.
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#15
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Zitat:
Verkauf es ihm für 1€ (mit rudimentärem Kaufvertrag) und kaufe es danach für 1€ (mit Kaufvertrag) wieder zurück.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#16
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Zitat:
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis, das ist die richtige Bezeichnung, wird einem quasi die charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr abgesprochen. Und da ein MoFa ein Kfz ist, fällt das auch darunter. Der Führerschein ist nur das Dokument, das die erworbene Fahrzeugerlaubnisklasse dokumentiert. Den man im Falle des Entzuges der Fahrerlaubnis auch nie wieder sieht. Dann darf man nämlich alle Fahrerlaubnisse neu machen. Vorausgesetzt die Behörde bewilligt deinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis.
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Gruß Mirko |
#17
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Wenn er nicht Mofa fahren darf, soll er sich nen Eroller besorgen. Die bringen auch 20km/h und darf er immer fahren.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#18
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Zitat:
Auf die Schnelle recherchiert: https://www.bussgeldkatalog.org/mofa-fahren-trotz-mpu/ Dort steht dann (grüne markierung im Bild) Edit: Hier steht es sogar ganz eindeutig - die Verlässlichkeit der Quelle mag/kann ich nicht beurteilen. https://www.rueden.de/bussgeldkatalo...rscheinentzug/
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#19
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Der Ärmste, so viel zu schnell gewesen oder (schlimmer noch) mehr als beschwipst gefahren?
Ich würde das mit dem Mofa nicht machen (wenn es überhaupt erlaubt wäre). Fahrradfahren müssen hat sicher auch einen erzieherischen Effekt und sensibilisiert für die Probleme der Zweiradfahrer. |
#20
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Das mit dem Fahrrad/eBike kann ich nur befürworten.
Beim eBike muss man idR nur die Pedale bewegen damit der Motor mitläuft Meine Frau hat ein eBike. Im „Turbo“-Modus zieht der Motor das Rad inkl Fahrradanhänger kit zwei Kindern drin auf 25km/h wenn sie nur lastlos mit in die Pedale tritt. Reichweite bei voller Unterstützung um 30km (die benutzt man aber nicht immer…im Normalfall ist der Akku nach ner Tagestour nicht ganz leer).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#21
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Leicht Mofa bis 20km/h geht, da FS frei
So man sowas noch auftreiben kann Oder E Roller mit Sitz https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtmofa
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Gruss Robert |
#22
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Ich weiß ja nicht ob der Nachbar auch ein Boot hat. Hieß es nicht mal, mit der Fahrerlaubnis wäre dann auch der Bootsführerschein weg? Nur so Interesse halber
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#23
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Nein! Die Führerscheinstelle könnte, wenn sie vom Bootsführerschein wüsste und eine allgemeine Nichteignung zum führen von Fahrzeugen vermutet würde (z.b. starker Drogenkosum) es der zuständigen Behörde für den Bootsführerschein melden, die müsste dann entscheiden.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#24
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Bei einem Bekannten war es so, dass er bei Abgabe des FS für 1 Monat einen Zettel ausfüllen musste, wo eine der Fragen lautete: Sind sie im Besitz anderer amtlicher Führerscheine.
Das Mofafahren muss gehen irgendwie, da hier ein Versicherungsmakler mit Alkohol erwischt wurde und dann paar Monate mit nem Mofa hier öfters vorbei kam. (Eins mit großen LM Rädern, sah sogar schick aus und war fast so schnell, wie ich mitm Fahrrad )
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#25
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Ja gut wie beim h4 Antrag, wo man einfach "nein" bei sonstige besitztümer ankreuzt, die Megayacht verschweigt und trotzdem durchkommt...Deutsche Bürokratie ist schon was Feines.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
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