![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen
![]() |
#1
|
||||
|
||||
![]()
Moin zusammen,
leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen mein Boot verkaufen. Dieses ist über den Hafen hinaus bekannt für seinen guten Zustand, die Pflege und das Refit, welches ich machen lies. So war ich auch nicht verwundert, als sich sofort Interessenten einfanden u.A. auch jemand aus meiner Stegnachbarschaft. Dieser schaute sich das Boot mehrmals intensiv-auch mit seiner Frau- an und wollte es unbedingt haben. Der Käufer in Spe- ein großer Landwirt- zeigte mir im Vorfeld sogar seine Reichtümer und Ländereien ![]() Der Verkauf wurde dann auch mit Handschlag besiegelt, der Vertrag sollte folgen. Ich habe mich natürlich gefreut und den anderen Interessenten abgesagt. Im Anschluss bat mich der „Käufer“, ob es nicht möglich sei, eine größere Summe in Bar zu bezahlen, den Rest erst später, zum Jahresende…da schwante mir schon Böses. Als dann auch noch die Barzahlung über verschiedene Strohmänner laufen sollte und er einen weiteren Aufschub für die Endzahlung bat, wusste ich, dass hier was extrem falsch läuft. Ich sagt ihm, dass ich auf Überweisung bestünde, auch ich muss ja nachweisen- lt. Geldwäschegesetz- wo das Geld herkommt. An diesem Punkt trat er vom Kauf zurück ( Trotz Handschlag). Nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand, habe ich dann auch Abstand vom Verkauf genommen. So kann es gehen! Deshalb- so schade es ist- heutzutage reicht ein Handschlag leider nicht mehr aus. Also im brav Vertrag machen und am besten mehrere Zeugen dabei haben
|
#2
|
||||
|
||||
![]()
Gilt übrigens für alles, was irgendwo Behördlich zugelassen werden muss oder >1k€ kostet.
Selbst bei einem Fernseher oder Gaming Pc...
__________________
Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#3
|
||||
![]()
Ja, die armen Landwirte.
![]() Wer weiss, wofür es gut ist, dass es so gekommen ist. Gute Besserung und vielleicht findest du ja ein anderes Boot, was du dennoch fahren kannst. Hast das Boot ja gar nicht so lange gehabt, wenn ich mich recht entsinne...?... Grüße Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]()
|
#4
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Wahrscheinlich bin ich raus aus dem Thema Boote, kann es mir noch gar nicht vorstellen. Schauen wir mal ![]() |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Barzahlung ist doch kein Problem! Bei einer späteren Einzahlung auf dein Konto gibst du nur an, woher das Geld stammt ( Bootsverkauf ) und kannst den Umstand auch durch einen Vertrag ( den du ja noch gemacht hättest ) nachweisen.
Bei dem Boot, Alter und Größe hätte ich den Käufer nicht einfach ziehen lassen. Und solange er das Boot nicht vollständig bezahlt hat, gibt es auch keine Übergabe. Also ich hätte hier kein Problem gehabt.
__________________
Gruß Holger
|
#6
|
|||||
![]() Zitat:
Springt er trotz An- oder Teilzahlung später ab, muss die Anzahlung zurück bezahlt werden. In voller Höhe. Darum ist eine Anzahlung im Grunde nie was wert und das Risiko mit dem Boot bleibt beim TE. Versicherung usw. Grüße Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]()
|
#7
|
||||
|
||||
![]()
Ich regle im Vertrag immer, was passiert, wenn die vereinbarte Schlussrate nicht kommt.
1) Vertrag wird automatisch rückabgewickelt, d.h. ich kann sofort an wen anderes weiter verkaufen 2) Rückzahlung des bisher erhaltenen Geldes minus eine Summe X für den extra Aufwand. Besonders wichtig nach meiner Meinung ist Teil 1) Denn beide gehen einen Vertrag ein. Fehlt die Vereinbarung kann ich sonst nämlich nicht einfach anders verkaufen, denn ich habe das Ding ja bereits verkauft. Viel Erfolg beim weiteren Verkauf. Gruß Rüdiger
|
#8
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Typische Kosten für den Schadensersatz wären: Liegeplatzgebühren, Versicherungsbeiträge, Kosten Einwinterung, Kosten für Werbeanzeige, Kosten für den Rechtsbeistand, fremde Schadenersatzansprüche ( z.B. für das neue Boot ) usw. usw. Am Ende bekommt der Käufer von seinen 10 K€ Anzahlung, nur 3K€ wieder. Deshalb pauschalieren!
__________________
Gruß Holger Geändert von waterfront (24.09.2024 um 13:08 Uhr)
|
#9
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Und ja, Bar ist kein Problem bis zu einem gewissen Grad. Aber von 5 Parteien und der Käufer erscheint darin nicht? Von wegen.
|
#10
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Zu Blau: Nein, zählt nicht mehr. Vielmehr wird der "Handschlag" nur als Absichtserkläfung gewertet. Nur Tinte auf Papier zählt heute. Darum verkauft man Boote mit einer entsprechenden Wertigkeit nur mit einem schriftlichen Vertrag oder der Königsweg: über einen Makler. Aber dafür sind ja zu viele mit dem "Klammerbeutel gepudert" (sprich zu geizig) Oder der Wert des eigenen Bootes erfährt eine marktgerechte Einordnung durch den Makler ... aber man ja den Kaufpreis + alles was man reingesteckt hat wiederhaben möchte ![]() ![]() ![]()
__________________
LG Arne
|
#11
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
LG Frank
__________________
_________________________ LG Frank |
#12
|
||||
|
||||
![]()
Wo steht, dass ein mündlicher Vertrag nicht mehr gilt? Würde mich interressieren.
|
#13
|
||||
|
||||
![]()
Alles interessant. Aber, ich gebe 5000,- in bar und hole umgehend ab, damit das ein gutes Ende hat
![]() Ok, sorry, Clown gefrühstückt ![]()
__________________
* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#14
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Vertrag per Handschlag Die Schriftform ist nicht die einzige Art, wie ein Vertrag abgeschlossen und rechtsgültig werden kann. Verträge können auch mündlich geschlossen werden – und ebenso per Handschlag. Auch der Handschlag stellt eine rechtsgültige Vereinbarung dar, die demzufolge auch gerichtlich eingeklagt werden kann. Typischer Fall eines rechtswirksamen Vertragsschlusses per Handschlag sind Anschlussaufträge. Dies sind Verträge zwischen denselben Vertragspartnern, die sich durch wiederholende Vertragsvereinbarungen auszeichnen. Häufig geschieht dies im Handel, im Dienstleistungsgewerbe oder etwa auf dem Bau, wenn Gründe wie Zeitersparnis oder geringer Aufwand von Bedeutung sind. Vorsicht ist lediglich dann geboten, wenn höhere Summen im Spiel sind (hier besser darauf achten, dass Zeugen anwesend sind!). Selbstverständlich sollten sich die Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages per Handschlag als integer und zuverlässig erweisen.
__________________
Es ist faszinierend zu sehen, was passiert, wenn man in Geduld abwartet ![]() ![]()
|
#15
|
|
![]() Zitat:
Grüße Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() |
#16
|
||||
|
||||
![]()
Also um nochmal klarzustellen- mir geht es jetzt gar nicht um die rechtlichen Aspekte. Ich habe das Boot 2 Tage später verkauft, ohne jemandem Kredit geben zu müssen. Alles gut.
Was mich so schockt ist, man kennt sich, die Boote liegen nebeneinander. Der Typ verspricht mir 3x das er das Boot unbedingt haben möchte, er gibt mir hierzu sogar die Hand und schaut mir in die Augen. Danach lädt er mich ein, um sein Anwesen zu bestaunen und erzählt mir, wieviel Hunderttausende € er in seinen Hof investiert (die Hälfte wahrscheinlich noch über Subventionen und meine Steuergelder). Dann fragt er nach einem Kredit über einen guten 6-stelligen Betrag bis Ende des Jahres. Dann legt er nach und möchte den Kredit doch lieber bis März ˋ26. Und die Anzahlung erledigen Strohmänner. UNFASSBAR! Da ist mir ja ein lieber „ehrlicher“ Krimineller lieber als so ein Typ.ich habe 30 Jahre selbstständig meine Brötchen verdient und viel erlebt, sowas aber nicht. Das macht mich so sauer, wie ihr wahrscheinlich merkt.
|
#17
|
||||
|
||||
![]()
Glaub ich Dir gern. Erlebe ich im "Kleinen" täglich auf Arbeit...
Was mich ärgert, dass meine angebotenen 5k€ ne gereicht hätten ![]() ![]()
__________________
* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#18
|
||||
|
||||
![]()
Wenn nicht Schriftform des Vertrags gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei Immobiliengeschäften), ist ein mündlicher Vertrag gültig, sogar ohne Handschlag.
![]() ![]()
|
#19
|
||||
|
||||
![]()
Falls es Dich beruhigt:
Das erste mal habe ich das 1984 im damaligen Verein erlebt. "Wenn Du jemals dein Boot verkaufen willst, ich schlage sofort zu". Alles Luftnummern. Dann ist entweder gerade ein neues Auto fällig, oder ein Jobwechsel dient sich an, oder die Familienplanung hat "unerwartet zugeschlagen". Seitdem verkaufe ich nur noch ausserhalb des direkten Dunstkreises. Geschäftlich korrekte Abwicklungen ohne emotionale Komponente. Wobei ich immer darauf achte, dass "die Chemie stimmt" ![]()
__________________
Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#20
|
|||
|
|||
![]()
BGB § 125: … können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend. …
![]() |
#21
|
|||
|
|||
![]()
Warum soll es keine mündlichen Verträge mehr geben ? Ich mach beim Brötchenkauf nie nen schriftlichen Kaufvertrag
![]() Und ob Brötchen oder Boot ist grds. auch egal. |
#22
|
||||
|
||||
![]()
Ich kaufe das Boot mit Handschlag, wenn noch kein schriftlicher Vertag gemacht wurde,
so dokumentiert der Handschlag aufjedenfall die vorvertragliche Kaufverpflichtung sowie die vorvertragliche Verkaufsverpflichtung. Ein nicht verkaufen oder nicht kaufen begründet die vorvertragliche Pflichtverletzung "" culpa in contrahendo "" und ist somit Schadensersatzpflichtig
__________________
Gruß Albert
|
#23
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Ohne Worte
|
#24
|
|||
|
|||
![]()
Schwarzbrot ist gut
![]() |
#25
|
||||
|
||||
![]()
Für die §§-Reiter:
Es kommt immer auf das genau gesprochene Wort an. ...und da können sich vor Gericht 99% der Zeugen nicht mehr dran erinnern. Ebenfalls die entsprechende Forumulierung macht den "Vertrag per Handschlag" erst rechtssicher ... und wer hat schon eine Tonaufnahme des "Verkaufsgespräches". Also ab einer gewissen Höhe: Nur schriftlicher Vertrag. Und "Brötchenkaufen" mit dem Verkauf eines Bootes gleichzusetzen ... Und es gilt der Grundsatz: Für eine rechtssichere Aussage muss man jemanden vom Fach konsultieren.
__________________
LG Arne
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Ist das kritisch zu bewerten? | michelangelo | Restaurationen | 0 | 22.05.2018 16:46 |
Seht ihr das kritisch - Sperriger Rettungsring | Sāmpēra | Allgemeines zum Boot | 33 | 23.02.2018 08:54 |
Warum man sein Boot immer verzurren sollt, auf dem Trailer | Flip | Allgemeines zum Boot | 40 | 03.12.2009 13:13 |
Ab welcher Temperatur wirds kritisch mit dem Boot rausholen? | wolf b. | Allgemeines zum Boot | 18 | 18.10.2006 12:47 |
Propeller angeknabbert - schon kritisch oder noch ok? | Seestern | Motoren und Antriebstechnik | 38 | 09.02.2005 16:05 |