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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.09.2024, 11:47
Benutzerbild von Pharma98
Pharma98 Pharma98 ist offline
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Standard Boot verkaufen- immer kritisch sein!

Moin zusammen,

leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen mein Boot verkaufen. Dieses ist über den Hafen hinaus bekannt für seinen guten Zustand, die Pflege und das Refit, welches ich machen lies.
So war ich auch nicht verwundert, als sich sofort Interessenten einfanden u.A. auch jemand aus meiner Stegnachbarschaft. Dieser schaute sich das Boot mehrmals intensiv-auch mit seiner Frau- an und wollte es unbedingt haben. Der Käufer in Spe- ein großer Landwirt- zeigte mir im Vorfeld sogar seine Reichtümer und Ländereien um seine Seriösität zu unterstreichen. Da wurde ich bereits hellhörig aber- nun gut, man kennt sich ja!
Der Verkauf wurde dann auch mit Handschlag besiegelt, der Vertrag sollte folgen. Ich habe mich natürlich gefreut und den anderen Interessenten abgesagt.
Im Anschluss bat mich der „Käufer“, ob es nicht möglich sei, eine größere Summe in Bar zu bezahlen, den Rest erst später, zum Jahresende…da schwante mir schon Böses. Als dann auch noch die Barzahlung über verschiedene Strohmänner laufen sollte und er einen weiteren Aufschub für die Endzahlung bat, wusste ich, dass hier was extrem falsch läuft. Ich sagt ihm, dass ich auf Überweisung bestünde, auch ich muss ja nachweisen- lt. Geldwäschegesetz- wo das Geld herkommt. An diesem Punkt trat er vom Kauf zurück ( Trotz Handschlag). Nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand, habe ich dann auch Abstand vom Verkauf genommen.
So kann es gehen! Deshalb- so schade es ist- heutzutage reicht ein Handschlag leider nicht mehr aus. Also im brav Vertrag machen und am besten mehrere Zeugen dabei haben
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  #2  
Alt 24.09.2024, 11:52
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Pharma98 Beitrag anzeigen
Also immer brav Vertrag machen und am besten mehrere Zeugen dabei haben
Gilt übrigens für alles, was irgendwo Behördlich zugelassen werden muss oder >1k€ kostet.

Selbst bei einem Fernseher oder Gaming Pc...
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #3  
Alt 24.09.2024, 12:07
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Standard

Ja, die armen Landwirte.
Wer weiss, wofür es gut ist, dass es so gekommen ist.
Gute Besserung und vielleicht findest du ja ein anderes Boot, was du dennoch fahren kannst.
Hast das Boot ja gar nicht so lange gehabt, wenn ich mich recht entsinne...?...

Grüße

Totti
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  #4  
Alt 24.09.2024, 12:13
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ja, die armen Landwirte.
Wer weiss, wofür es gut ist, dass es so gekommen ist.
Gute Besserung und vielleicht findest du ja ein anderes Boot, was du dennoch fahren kannst.
Hast das Boot ja gar nicht so lange gehabt, wenn ich mich recht entsinne...?...

Grüße

Totti
Ja, leider. Bin zwar 17 Jahre auf dem Wasser, aber die Fairline war mein Traum!
Wahrscheinlich bin ich raus aus dem Thema Boote, kann es mir noch gar nicht vorstellen.
Schauen wir mal
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  #5  
Alt 24.09.2024, 12:44
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Barzahlung ist doch kein Problem! Bei einer späteren Einzahlung auf dein Konto gibst du nur an, woher das Geld stammt ( Bootsverkauf ) und kannst den Umstand auch durch einen Vertrag ( den du ja noch gemacht hättest ) nachweisen.
Bei dem Boot, Alter und Größe hätte ich den Käufer nicht einfach ziehen lassen. Und solange er das Boot nicht vollständig bezahlt hat, gibt es auch keine Übergabe. Also ich hätte hier kein Problem gehabt.
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Gruß Holger
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  #6  
Alt 24.09.2024, 12:46
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Bei dem Boot, Alter und Größe hätte ich den Käufer nicht einfach ziehen lassen. Und solange er das Boot nicht vollständig bezahlt hat, gibt es auch keine Übergabe. Also ich hätte hier kein Problem gehabt.
Ist nicht so einfach.
Springt er trotz An- oder Teilzahlung später ab, muss die Anzahlung zurück bezahlt werden. In voller Höhe. Darum ist eine Anzahlung im Grunde nie was wert und das Risiko mit dem Boot bleibt beim TE.
Versicherung usw.

Grüße

Totti
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  #7  
Alt 24.09.2024, 12:56
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Ich regle im Vertrag immer, was passiert, wenn die vereinbarte Schlussrate nicht kommt.
1) Vertrag wird automatisch rückabgewickelt, d.h. ich kann sofort an wen anderes weiter verkaufen
2) Rückzahlung des bisher erhaltenen Geldes minus eine Summe X für den extra Aufwand.

Besonders wichtig nach meiner Meinung ist Teil 1)
Denn beide gehen einen Vertrag ein.
Fehlt die Vereinbarung kann ich sonst nämlich nicht einfach anders verkaufen, denn ich habe das Ding ja bereits verkauft.


Viel Erfolg beim weiteren Verkauf.

Gruß Rüdiger
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  #8  
Alt 24.09.2024, 12:59
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ist nicht so einfach.
Springt er trotz An- oder Teilzahlung später ab, muss die Anzahlung zurück bezahlt werden. In voller Höhe. Darum ist eine Anzahlung im Grunde nie was wert und das Risiko mit dem Boot bleibt beim TE.
Versicherung usw.

Grüße

Totti
Schon mal was vom Schadensersatz gehört? Lässt sich auch pauschal im Kaufvertrag vereinbaren. Das Prozessrisko liegt hier übrigens beim Käufer.

Typische Kosten für den Schadensersatz wären: Liegeplatzgebühren, Versicherungsbeiträge, Kosten Einwinterung, Kosten für Werbeanzeige, Kosten für den Rechtsbeistand, fremde Schadenersatzansprüche ( z.B. für das neue Boot ) usw. usw. Am Ende bekommt der Käufer von seinen 10 K€ Anzahlung, nur 3K€ wieder. Deshalb pauschalieren!
__________________
Gruß Holger

Geändert von waterfront (24.09.2024 um 13:08 Uhr)
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  #9  
Alt 24.09.2024, 13:33
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Pharma98 Pharma98 ist offline
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Ich regle im Vertrag immer, was passiert, wenn die vereinbarte Schlussrate nicht kommt.
1) Vertrag wird automatisch rückabgewickelt, d.h. ich kann sofort an wen anderes weiter verkaufen
2) Rückzahlung des bisher erhaltenen Geldes minus eine Summe X für den extra Aufwand.

Besonders wichtig nach meiner Meinung ist Teil 1)
Denn beide gehen einen Vertrag ein.
Fehlt die Vereinbarung kann ich sonst nämlich nicht einfach anders verkaufen, denn ich habe das Ding ja bereits verkauft.


Viel Erfolg beim weiteren Verkauf.

Gruß Rüdiger
Der schriftliche Vertrag war ja noch gar nicht geschlossen. Es war ja erst per Handschlag besiegelt. Darum geht es ja. Und eigentlich zählt Handschlag genauso viel wie ein Vertrag, zumindest vor Zeugen. Und hier ging es mir ja auch um Seriösität.
Und ja, Bar ist kein Problem bis zu einem gewissen Grad. Aber von 5 Parteien und der Käufer erscheint darin nicht? Von wegen.
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  #10  
Alt 24.09.2024, 15:33
SL F33 SL F33 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pharma98 Beitrag anzeigen
Der schriftliche Vertrag war ja noch gar nicht geschlossen. Es war ja erst per Handschlag besiegelt. Darum geht es ja. Und eigentlich zählt Handschlag genauso viel wie ein Vertrag, zumindest vor Zeugen. Und hier ging es mir ja auch um Seriösität.
Und ja, Bar ist kein Problem bis zu einem gewissen Grad. Aber von 5 Parteien und der Käufer erscheint darin nicht? Von wegen.

Zu Blau:
Nein, zählt nicht mehr. Vielmehr wird der "Handschlag" nur als Absichtserkläfung gewertet. Nur Tinte auf Papier zählt heute.
Darum verkauft man Boote mit einer entsprechenden Wertigkeit nur mit einem schriftlichen Vertrag oder der Königsweg: über einen Makler.
Aber dafür sind ja zu viele mit dem "Klammerbeutel gepudert" (sprich zu geizig)
Oder der Wert des eigenen Bootes erfährt eine marktgerechte Einordnung durch den Makler ... aber man ja den Kaufpreis + alles was man reingesteckt hat wiederhaben möchte
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LG Arne
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  #11  
Alt 24.09.2024, 15:38
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pharma98 Beitrag anzeigen
Moin zusammen,

Also im brav Vertrag machen und am besten mehrere Zeugen dabei haben
Sei froh, dass Du keien vertrag genacht hast. Dann hätte er auf Erfüllung klagen können. Deine Zahlung könnte dann auf einen anderen zweiten Rechtsfall hinauslaufen. So bist Du den Pleitegeier los. Hast Dein Boot und kannst/mußt dir leider einen neuen seriösen Käufer suchen. Viel Glück.

LG
Frank
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  #12  
Alt 24.09.2024, 15:38
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Wo steht, dass ein mündlicher Vertrag nicht mehr gilt? Würde mich interressieren.
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  #13  
Alt 24.09.2024, 15:45
Benutzerbild von Lippi
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Alles interessant. Aber, ich gebe 5000,- in bar und hole umgehend ab, damit das ein gutes Ende hat






Ok, sorry, Clown gefrühstückt
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MfG* * * *Mario
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  #14  
Alt 24.09.2024, 15:50
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Aurora-13 Aurora-13 ist offline
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Zitat:
Zitat von SL F33 Beitrag anzeigen
Zu Blau:
Nein, zählt nicht mehr. Vielmehr wird der "Handschlag" nur als Absichtserkläfung gewertet. Nur Tinte auf Papier zählt heute.
...........................
Zitat der IHK - München: "Vertragsrecht". :https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/

Vertrag per Handschlag
Die Schriftform ist nicht die einzige Art, wie ein Vertrag abgeschlossen und rechtsgültig werden kann. Verträge können auch mündlich geschlossen werden – und ebenso per Handschlag. Auch der Handschlag stellt eine rechtsgültige Vereinbarung dar, die demzufolge auch gerichtlich eingeklagt werden kann.

Typischer Fall eines rechtswirksamen Vertragsschlusses per Handschlag sind Anschlussaufträge. Dies sind Verträge zwischen denselben Vertragspartnern, die sich durch wiederholende Vertragsvereinbarungen auszeichnen. Häufig geschieht dies im Handel, im Dienstleistungsgewerbe oder etwa auf dem Bau, wenn Gründe wie Zeitersparnis oder geringer Aufwand von Bedeutung sind. Vorsicht ist lediglich dann geboten, wenn höhere Summen im Spiel sind (hier besser darauf achten, dass Zeugen anwesend sind!). Selbstverständlich sollten sich die Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages per Handschlag als integer und zuverlässig erweisen.
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Es ist faszinierend zu sehen,
was passiert, wenn man in Geduld abwartet

Helmut
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  #15  
Alt 24.09.2024, 15:52
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Zitat:
Zitat von Aurora-13 Beitrag anzeigen
Zitat der IHK - München: "Vertragsrecht". :https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/

Vertrag per Handschlag
Die Schriftform ist nicht die einzige Art, wie ein Vertrag abgeschlossen und rechtsgültig werden kann. Verträge können auch mündlich geschlossen werden – und ebenso per Handschlag. Auch der Handschlag stellt eine rechtsgültige Vereinbarung dar, die demzufolge auch gerichtlich eingeklagt werden kann.

Typischer Fall eines rechtswirksamen Vertragsschlusses per Handschlag sind Anschlussaufträge. Dies sind Verträge zwischen denselben Vertragspartnern, die sich durch wiederholende Vertragsvereinbarungen auszeichnen. Häufig geschieht dies im Handel, im Dienstleistungsgewerbe oder etwa auf dem Bau, wenn Gründe wie Zeitersparnis oder geringer Aufwand von Bedeutung sind. Vorsicht ist lediglich dann geboten, wenn höhere Summen im Spiel sind (hier besser darauf achten, dass Zeugen anwesend sind!). Selbstverständlich sollten sich die Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages per Handschlag als integer und zuverlässig erweisen.
Das ist aber HGB, nicht BGB.

Grüße

Totti
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  #16  
Alt 24.09.2024, 16:12
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Pharma98 Pharma98 ist offline
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Also um nochmal klarzustellen- mir geht es jetzt gar nicht um die rechtlichen Aspekte. Ich habe das Boot 2 Tage später verkauft, ohne jemandem Kredit geben zu müssen. Alles gut.

Was mich so schockt ist, man kennt sich, die Boote liegen nebeneinander. Der Typ verspricht mir 3x das er das Boot unbedingt haben möchte, er gibt mir hierzu sogar die Hand und schaut mir in die Augen. Danach lädt er mich ein, um sein Anwesen zu bestaunen und erzählt mir, wieviel Hunderttausende € er in seinen Hof investiert (die Hälfte wahrscheinlich noch über Subventionen und meine Steuergelder). Dann fragt er nach einem Kredit über einen guten 6-stelligen Betrag bis Ende des Jahres. Dann legt er nach und möchte den Kredit doch lieber bis März ˋ26. Und die Anzahlung erledigen Strohmänner.
UNFASSBAR! Da ist mir ja ein lieber „ehrlicher“ Krimineller lieber als so ein Typ.ich habe 30 Jahre selbstständig meine Brötchen verdient und viel erlebt, sowas aber nicht. Das macht mich so sauer, wie ihr wahrscheinlich merkt.
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  #17  
Alt 24.09.2024, 16:16
Benutzerbild von Lippi
Lippi Lippi ist gerade online
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Glaub ich Dir gern. Erlebe ich im "Kleinen" täglich auf Arbeit...

Was mich ärgert, dass meine angebotenen 5k€ ne gereicht hätten



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MfG* * * *Mario
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  #18  
Alt 24.09.2024, 16:16
Sayang Sayang ist offline
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Wenn nicht Schriftform des Vertrags gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. bei Immobiliengeschäften), ist ein mündlicher Vertrag gültig, sogar ohne Handschlag. Mit dem “Klammerbeutel gepudert” ist man eher, wenn man das negiert, denn der Spruch hat mit Geiz nichts zu tun.
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  #19  
Alt 24.09.2024, 16:18
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
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Boot: MAB 12
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Falls es Dich beruhigt:
Das erste mal habe ich das 1984 im damaligen Verein erlebt.
"Wenn Du jemals dein Boot verkaufen willst, ich schlage sofort zu".
Alles Luftnummern.
Dann ist entweder gerade ein neues Auto fällig, oder ein Jobwechsel dient sich an, oder die Familienplanung hat "unerwartet zugeschlagen".

Seitdem verkaufe ich nur noch ausserhalb des direkten Dunstkreises.
Geschäftlich korrekte Abwicklungen ohne emotionale Komponente.
Wobei ich immer darauf achte, dass "die Chemie stimmt"...
__________________
Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #20  
Alt 24.09.2024, 16:21
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist aber HGB, nicht BGB.

Grüße

Totti
BGB § 125: … können Verträge sowohl mündlich als auch schriftlich oder auch in jeder anderen Form, beispielsweise durch nonverbale Kommunikation, abgeschlossen werden. Das heißt, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam und für beide Vertragsparteien verpflichtend. …
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  #21  
Alt 24.09.2024, 16:23
MichaB. MichaB. ist offline
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562 Danke in 357 Beiträgen
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Warum soll es keine mündlichen Verträge mehr geben ? Ich mach beim Brötchenkauf nie nen schriftlichen Kaufvertrag .
Und ob Brötchen oder Boot ist grds. auch egal.
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  #22  
Alt 24.09.2024, 17:37
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Boot: zurzeit keins
2.944 Danke in 1.279 Beiträgen
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Ich kaufe das Boot mit Handschlag, wenn noch kein schriftlicher Vertag gemacht wurde,
so dokumentiert der Handschlag aufjedenfall die vorvertragliche Kaufverpflichtung sowie die vorvertragliche Verkaufsverpflichtung.
Ein nicht verkaufen oder nicht kaufen begründet die vorvertragliche Pflichtverletzung
"" culpa in contrahendo "" und ist somit Schadensersatzpflichtig
__________________
Gruß Albert
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  #23  
Alt 25.09.2024, 00:04
Metalfriese Metalfriese ist offline
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Zitat:
Zitat von MichaB. Beitrag anzeigen
Warum soll es keine mündlichen Verträge mehr geben ? Ich mach beim Brötchenkauf nie nen schriftlichen Kaufvertrag .
.
Kein Kassenzettel? Also quasi "Schwarzbrot" ??
__________________
Ohne Worte
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  #24  
Alt 25.09.2024, 07:58
MichaB. MichaB. ist offline
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Schwarzbrot ist gut . Natürlich gibts nen Kassenzettel, das ist aber nicht der Kaufvertrag. Der Kassenzettel bestätigt nur, dass ich die im vorher mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag zu erbringende Leistung (Übergabe des Geldes an den Bäcker) erbracht habe.
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  #25  
Alt 25.09.2024, 11:01
SL F33 SL F33 ist offline
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Für die §§-Reiter:

Es kommt immer auf das genau gesprochene Wort an.
...und da können sich vor Gericht 99% der Zeugen nicht mehr dran erinnern.
Ebenfalls die entsprechende Forumulierung macht den "Vertrag per Handschlag" erst rechtssicher ... und wer hat schon eine Tonaufnahme des "Verkaufsgespräches".

Also ab einer gewissen Höhe: Nur schriftlicher Vertrag.

Und "Brötchenkaufen" mit dem Verkauf eines Bootes gleichzusetzen ...

Und es gilt der Grundsatz:
Für eine rechtssichere Aussage muss man jemanden vom Fach konsultieren.
__________________
LG Arne
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