boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Reisen > Mittelmeer und seine Reviere



Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 27.10.2024, 20:31
Benutzerbild von Corvette
Corvette Corvette ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Willich
Beiträge: 112
Boot: Hellwig Milos 630 open IB MAG 350
162 Danke in 57 Beiträgen
Standard Aktuelle Regeln für den Gardasee

Ich fahre seit 18 Jahren auf dem Gardasee im Sommerurlaub Boot.
Zuletzt mit unserer 300 PS Milos.

Diese habe ich jetzt verkauft, da sich das für 2 Wochen Gardasee nicht rechnet.
Stattdessen miete ich mir in Deutschland für 2 Wochen ein gleichwertiges Boot.
Leider haben sich in diesem Jahr die Gesetze für das Bootsfahren auf den See geändert.
Alles wegen der 2 betrunkenen Münchener und ihrem Vorfall in 2021.

Für Mietboote gilt jetzt die 0,0 Promille Grenze und ein Verbot des Ziehens von Wasserski und Tubes.

Für eigene Boote gilt die 0,5 Promille Grenze und Wasserski ist erlaubt.
Da wir "unser" Boot in Deutschland mieten, stellt sich die Frage, was gilt für uns?

Werden wir als Leihboot eingestuft oder, da wir das Boot aus Deutschland mitbringen, als eigenes Boot?

Ich habe alle möglichen Stellen angefragt, inkl. der Guardia Costeria.
Eine Beantwortung der Frage habe ich nicht erhalten.

Weiß jemand mehr?
__________________
Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 28.10.2024, 23:32
Benutzerbild von Hatti R
Hatti R Hatti R ist offline
Captain
 
Registriert seit: 27.01.2019
Ort: Regensburg
Beiträge: 741
Boot: Bayliner Ciera 2655
Rufzeichen oder MMSI: HATTI 2 / DB2458
1.053 Danke in 380 Beiträgen
Standard

Soweit ich mich an den Fernsehbericht unlängst erinnere, muss der eingetragene Eigner an Bord sein. Ansonsten gilt es als Charter.

Da melden sich aber sicherlich noch Gardaseespezialisten….
__________________
Grüße aus Regensburg
Holger
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 06.11.2024, 22:50
Benutzerbild von SeaCat2017
SeaCat2017 SeaCat2017 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.03.2018
Beiträge: 288
Boot: 30 special
531 Danke in 174 Beiträgen
Standard

Hallo Volker,

soweit ich weiß wird nach Artikel 38 des neuen NAUTIC-Kodex, der dem „Fahren von Sporteinheiten unter Alkoholeinfluss“ gewidmet ist, von einem Zustand der Berauschung und damit von Strafbarkeit gesprochen, wenn der Blutalkoholgehalt über 0,5 Gramm pro Liter liegt.

Dies gilt -meine ich- für alle Boote. Für Boote größer 40 PS mit italienischer Flagge und für deutsche Boote größer 5 PS, für die ein Führerschein erforderlich ist, muss allerdings eine nüchterne Person mit Führerschein weiterfahren, sonst wird es noch teuerer. Hierauf geht auch der Bericht ein. Ein Unterschied der Promillegrenze
zwischen Mietbooten und „eigenen“ Booten ist mir nicht bekannt.

Für italienische Mietboote ohne Führerschein (< 40 PS) gilt möglicherweise eine Sonderregelung, die 0,0 Grenze. Habe ich aber noch nie gehört. Am besten fragst Du einen Vermieter.

Gruß
Oliver
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 06.11.2024, 23:03
Benutzerbild von Corvette
Corvette Corvette ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Willich
Beiträge: 112
Boot: Hellwig Milos 630 open IB MAG 350
162 Danke in 57 Beiträgen
Standard

Ich habe mein "Wissen" aus dem Bericht "Bootsraser im Visier", der auf ARTE lief.
Dieses Jahr hatten wir uns ein Boot (führerscheinpflichtig) am Lago gemietet.
Wir wurden nicht auf die 0,0 Promille Grenze hingewiesen.
Und auch in dem Chartervertrag stand nichts davon - den habe ich ja noch.
Ich habe auch mit den Fahrschulen, die auf dem Gardasee den deutschen Bootsführerschein mit Prüfung anbieten, angeschrieben.
Die waren zwar sehr nett und hilfsbereit, wussten aber auch keine Antwort.
Ich habe inzwischen ca. 25 Mails verschickt, um die Frage zu klären.
Leider antwortet die Guardia Costeria nicht.
Weder die Zentrale noch die Station in Salo.
Mir geht es eigentlich auch nicht um die Alkoholregel. Ich trinke tagsüber keinen Alkohol.
Es geht mir primär um das Wasserskiziehen, dass ja mit Leihbooten verboten ist.
__________________
Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 07.11.2024, 12:37
Benutzerbild von Wassersportler
Wassersportler Wassersportler ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 2.917
Boot: Sea Ray 210 Overnighter
2.359 Danke in 1.248 Beiträgen
Standard

Bei den Führerscheinfreien Booten kann ich ein Wasserskiverbot noch verstehen. Aber wenn ich einen Führerschein habe definitiv nicht mehr. Mir völlig unverständlich.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 07.11.2024, 12:59
Benutzerbild von SeaCat2017
SeaCat2017 SeaCat2017 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.03.2018
Beiträge: 288
Boot: 30 special
531 Danke in 174 Beiträgen
Standard

Liebe Gardaseefreunde,

die Frage ist einfach zu beantworten.

Der Fahrer des Wasserski-Bootes muss im Besitz eines Führerscheins sein und von einer Person unterstützt werden.

Insofern darf ein führerscheinfreies Mietboot -außer der Führer hat einen Führerschein und der Vermieter lässt dies zu- keinen Wasserskifahrer, Tube oder Ähnliches ziehen.

Gruß
Oliver
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 07.11.2024, 16:13
Benutzerbild von Corvette
Corvette Corvette ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Willich
Beiträge: 112
Boot: Hellwig Milos 630 open IB MAG 350
162 Danke in 57 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von SeaCat2017 Beitrag anzeigen
Liebe Gardaseefreunde,

die Frage ist einfach zu beantworten.

Der Fahrer des Wasserski-Bootes muss im Besitz eines Führerscheins sein und von einer Person unterstützt werden.

Insofern darf ein führerscheinfreies Mietboot -außer der Führer hat einen Führerschein und der Vermieter lässt dies zu- keinen Wasserskifahrer, Tube oder Ähnliches ziehen.

Gruß
Oliver
Ist leider (!!) nicht richtig.
Auch mit einem führerscheinpfichtigen Mietboot darf kein Wasserski gezogen werden.
Darauf wurden wir vom Vermieter dieses Jahr hingewiesen.
Und diese Regel kommt nicht vom Vermieter, sondern ist Gesetz.
Also hatten wir immer etwas Angst.
__________________
Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 07.11.2024, 21:51
Benutzerbild von SeaCat2017
SeaCat2017 SeaCat2017 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.03.2018
Beiträge: 288
Boot: 30 special
531 Danke in 174 Beiträgen
Standard

Hallo Volker,

möglicherweise verwechselt der deutsche Vermieter etwas und soll die Quelle vorlegen.

Wenn ich das Dekret vom 21.09.2021 richtig verstehe , gilt gemäß Art 4, Punkt 4 in Verbindung mit Anhang 2 , a) die Regelung nur für führerscheinfreie Boote, die an einen Bootsführer ohne Führerschein vermietet werden. Hier hat der Vermieter die Pflicht den Mieter gemäß Anhang 2 darauf hinzuweisen.
Diese Regelung ist auch logisch und sinnvoll. Bei den Spezialisten, die mit den führerscheinfreien Booten unterwegs sind, besteht sonst Gefahr.

Quelle:
MINISTERO DELLE INFRASTRUTTURE E DELLA MOBILITA' SOSTENIBILI

https://www.gazzettaufficiale.it/att...30giorni=false

Gruß
Oliver

Geändert von SeaCat2017 (07.11.2024 um 22:07 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 07.11.2024, 22:54
Benutzerbild von Corvette
Corvette Corvette ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Willich
Beiträge: 112
Boot: Hellwig Milos 630 open IB MAG 350
162 Danke in 57 Beiträgen
Standard

Danke Oliver

Leider passt das alles nicht auf den Gardasee.
8 Knoten innerhalb von 5000 Meter passt nicht.
Nirgendwo steht etwas von 0,0 Promille.
__________________
Gruß

Volker
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 09.11.2024, 07:37
Benutzerbild von SeaCat2017
SeaCat2017 SeaCat2017 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 18.03.2018
Beiträge: 288
Boot: 30 special
531 Danke in 174 Beiträgen
Standard

Liebe Gardaseefreunde,

lasst Euch nicht beirren. Das Dekret gilt für Mietboote in Italien und auch am Gardasee..

https://www.nauticabenaco.com/gardas...ermietung.html

Nautica Benaco verweist (Verhalten bei der Navigation) auf dieses Dekret.

Der Vermieter Lepanto beschreibt das Verbot in seinen Bedingungen (Punkt 3)

https://www.rentbooking.it/de/gesch%C3%A4ftsbedingungen

Wenn Ihr unsicher seid, besprecht das mit dem Vermieter.

Gruß
Oliver
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gibt es irgendwelche staatlichen regeln für den bootseigenbau ??? Tommy633 Selbstbauer 5 15.12.2009 18:34
Regeln für Gardasee für Segelboot s.chiemsee Segel Technik 3 19.09.2008 16:14
Gardasee, aktuelle Sicherheits-Vorschriften minesweaper Mittelmeer und seine Reviere 1 19.04.2008 16:12


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.