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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.03.2025, 07:31
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Akki Akki ist offline
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Standard Anlieger frei?

Tja, obwohl es reichlich zu diesem Thema im Internet zu lesen gibt, wer nun eine Anlieger Straße befahren darf und wer nicht (gilt übrigens auch für Fahrräder ) ist mir tatsächlich eine Frage übrig geblieben...

Das Grundstück auf dem ich Anlieger bin, verläuft auf einer Recht langen Strecke entlang einer Straße frei für Anlieger. In den Texten heißt es jeweils, das das Grundstück entlang der Straße liegen muss. ABER, muss sich auch zwangsläufig die ZUFAHRT zu diesem Grundstück auf dieser Straße befinden?
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Akki

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  #2  
Alt 15.03.2025, 07:37
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Lippi Lippi ist offline
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Standard

Ich glaube ja. Wenn man vor Einfahrt ins Grundstück die eingeschränkte Strecke wieder verlassen muss, darf man da theoretisch nicht lang fahren.
Darum ist wichtig, im Notfall auf der Anliegerstrecke jemanden besuchen zu wollen
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  #3  
Alt 15.03.2025, 07:40
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Es sei denn man kommt nur über die Anliegerstrasse zu der Straße mit der Zufahrt.
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Gruß Mirko
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  #4  
Alt 15.03.2025, 07:44
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Ich glaube ja. Wenn man vor Einfahrt ins Grundstück die eingeschränkte Strecke wieder verlassen muss, darf man da theoretisch nicht lang fahren.
Darum ist wichtig, im Notfall auf der Anliegerstrecke jemanden besuchen zu wollen
Ja aber das steht so nicht in den Texten. Es könnte sich ja auch um einen angrenzenden Wald handeln, der keinerlei Zufahrt hat...
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  #5  
Alt 15.03.2025, 07:44
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Oder man geht beispielsweise durch den Garten oder einen Hof, der einen Zugang von der Anliegerstraße hat, auf das Grundstück.
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  #6  
Alt 15.03.2025, 07:46
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Ich interpretiere die Strassenverkehrsordnung so, das man ein berechtigtes Anliegen haben muss um sein Ziel zu erreichen und das es keine andere Möglichkeit gibt um es zu erreichen.
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Grüße
mhv
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  #7  
Alt 15.03.2025, 07:50
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Oder man geht beispielsweise durch den Garten oder einen Hof, der einen Zugang von der Anliegerstraße hat, auf das Grundstück.
Ich habe ja ein Gelände-Auto und damit so ungefähr 181 mögliche Zufahrten zu dem Gelände. Aber es gibt halt auch eine vernünftige Zufahrt und die liegt halt ums Eck.
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  #8  
Alt 15.03.2025, 07:54
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich habe ja ein Gelände-Auto und damit so ungefähr 181 mögliche Zufahrten zu dem Gelände. Aber es gibt halt auch eine vernünftige Zufahrt und die liegt halt ums Eck.
Könnte dann Auslegungssache der Ordnungskraft sein, vielleicht mit unterhaltsamen Bußgeldverfahren danach.

Wobei mir einfällt, wir haben hinterm Haus einen asphaltierten Weg, da steht das Fußgänger/Radfahrer Schild an beiden Enden darunter der Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Den Weg befahre ich um dann, mit Erlaubnis des Bauern, über seinen Acker von hinten an unser Grundstück zu fahren wenn ich das Grünzeug schneide und in den Anhänger packe, erspart mir rund 80m Schlepperei übers Grundstück. Bisher hat es noch keine Kontrolle gegeben weil keiner zuständig ist.

Dieser Weg ist eine beliebte Abkürzung, auch die Mülle knallt da durch was schon mal eine heftige Diskussion gab als ich mit meinem Fahrrad auf den Acker ausweichen sollte. Habe dann, was ich bei privaten PKW nie mache, nachgegeben. Die Typen der Mülle sahen aber auch gewalttätig und entschlossen aus .

Geändert von Giligan (15.03.2025 um 08:01 Uhr)
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  #9  
Alt 15.03.2025, 08:13
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Dieser Weg ist eine beliebte Abkürzung, auch die Mülle knallt da durch was schon mal eine heftige Diskussion gab als ich mit meinem Fahrrad auf den Acker ausweichen sollte. Habe dann, was ich bei privaten PKW nie mache, nachgegeben. Die Typen der Mülle sahen aber auch gewalttätig und entschlossen aus .
Willst Du damit sagen, dass der Müllwagen Deiner Meinung nach Dir mit Deinem Fahrrad Platz machen sollte und somit er in den Acker fahren sollte???
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  #10  
Alt 15.03.2025, 08:15
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Hat es alles schon gegeben.
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  #11  
Alt 15.03.2025, 09:12
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Willst Du damit sagen, dass der Müllwagen Deiner Meinung nach Dir mit Deinem Fahrrad Platz machen sollte und somit er in den Acker fahren sollte???
Was macht ein Müllwagen auf einem Fußweg?
Die Polizei hätte den Fahrer verwarnt und zurück geschickt.

Da gehen Mütter mit ihren Kindern spazieren, müssen die samt Kinderwagen auch in den Acker?
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Alt 15.03.2025, 09:58
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Was machen denn die armen Mütter wenn ein Traktor mit einem Heuanhänger kommt? Die dürfen ja da fahren und sind tlw. breiter als ein Müllauto. Soll der sich dann sein Feld oder das vom Nachbarbauernhof kaputt fahren? Echt, manche Dinge kann ich nicht nachvollziehen. Das war/ist ein landwirtschaftlicher Weg. Da sollte der Kleinere / Schwächere / Leichtere immer dem weitaus größerem den Vortritt lassen. Mein Gott, in was für einer Welt leben wir denn eigentlich heutzutage, dass über so etwas auch noch diskutiert werden muss.
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  #13  
Alt 15.03.2025, 10:38
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Genau.
Ich fahre auch manchmal Fahrrad, würde aber nie auf die Idee kommen, mir da ein "Recht" einzufordern.
Nicht die STVO zählt da, sondern gesunder Menschenverstand.
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Alt 15.03.2025, 11:21
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Genau.
Ich fahre auch manchmal Fahrrad, würde aber nie auf die Idee kommen, mir da ein "Recht" einzufordern.
Nicht die STVO zählt da, sondern gesunder Menschenverstand.
Gerade daran fehlt es bei vielen Radfahrern. Und der Instinkt für Gefahren ist der Evolution scheinbar zum Opfer gefallen.
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Gruß Klaus

Schöne Grüße an den August
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  #15  
Alt 15.03.2025, 11:49
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Hey Akki,

ist deine Zufahrt über einen anderen Weg als über die Anliegerstraße erreichbar?
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Alex
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  #16  
Alt 15.03.2025, 12:21
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Was macht ein Müllwagen auf einem Fußweg?
Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Was machen denn die armen Mütter wenn ein Traktor mit einem Heuanhänger kommt? Die dürfen ja da fahren und sind tlw. breiter als ein Müllauto. Das war/ist ein landwirtschaftlicher Weg. Da sollte der Kleinere / Schwächere / Leichtere immer dem weitaus größerem den Vortritt lassen. Mein Gott, in was für einer Welt leben wir denn eigentlich heutzutage, dass über so etwas auch noch diskutiert werden muss.
Der Fußweg ist für landwirtschaftlichen Verkehr freigeben, nicht für Müllwagen. Punkt. "In was für einer Welt leben wir denn eigentlich heutzutage, dass über so etwas auch noch diskutiert werden muss?"

Der gesunde Menschenverstand ist schon mal eine gute Richtschnur, sich nicht immer gleich persönlich angegriffen zu fühlen, eine weitere.

Ich lasse mich grundsätzlich nicht von irgendwelchen Schnöseln in großen oder kleinen Autos beeindrucken. Bin aber immer gern bereit, Menschen, die bei der Arbeit sind, insbesondere denen, die bei Wind und Wetter meinen Dreck wegräumen, den Vortritt zu lassen.
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Gruß, Jörg


Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und das Andere.

Geändert von Giorgio P. (15.03.2025 um 16:02 Uhr)
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  #17  
Alt 15.03.2025, 13:58
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Zitat:
Zitat von Giorgio P. Beitrag anzeigen
Der Fußweg ist für landwirtschaftlichen Verkehr freigeben, nicht für Müllwagen. Punkt. In was für einer Welt leben wir denn eigentlich heutzutage, dass über so etwas auch noch diskutiert werden muss? ...
Nein, muss man nicht diskutieren, aber in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind Müllabfuhrfahrzeuge grundsätzlich von vielen allgemeinen Verkehrsbeschränkungen ausgenommen. Das gilt auch für Straßen, die für bestimmte Fahrzeugtypen wie landwirtschaftliche Fahrzeuge oder ähnliche Verkehrsteilnehmer beschränkt sind. Müllabfuhrfahrzeuge gehören zu den sogenannten "Dienstfahrzeugen", die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig sind.
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  #18  
Alt 15.03.2025, 20:40
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Wären da Tonnen zu entleeren, kein Problem aber die kürzen nur 1-2 Minuten ab. Und sie fahren da 50 und mehr, der Fahrer musste richtig in die Eisen und da hört es bei mir auf.
Natürlich hätte ich mich nicht überrollen lassen.
So und was die Landwirte angeht, die fahren dann über die Äcker oder halten freiwillig an.

"Da sollte der Kleinere / Schwächere / Leichtere immer dem weitaus größerem den Vortritt lassen."

Ja, war in der Steinzeit so, da galt das Gesetz des Stärkeren auch hier in Deutschland.
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  #19  
Alt 15.03.2025, 21:21
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Gilt auf dem Rhein und in den großen Häfen immer noch.
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  #20  
Alt 15.03.2025, 21:25
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In NL auch aber auf dem Wasser bleibt man selten im Schlamm stecken wenn man ein wenig beiseite fährt.
Ich fahre übrigens kein Rennrad und nicht durch die Gegend andere zu ärgern, für mich gelten die Verkehrsregeln auch wenn ich auf dem Fahrrad sitze.
Wenn ich mit meinem Rad fahre, dann weil das Wetter, die Fahrstrecke und die Art der Besorgungen es zulassen.
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  #21  
Alt 15.03.2025, 21:31
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wären da Tonnen zu entleeren, kein Problem aber die kürzen nur 1-2 Minuten ab. Und sie fahren da 50 und mehr, der Fahrer musste richtig in die Eisen und ...
Auch die Abkuerzung zu nehmen ist kein Problem, Du empfindest es als Problem. Dein Empfinden ersetzt oder ergaenzt die Gesetzeslage aber nicht. Und nein, die Polizei haette den Muellwagen nicht zurueck geschickt.

Dass der Muellwagen 50 km/h faehrt: das darf er auch. Das ist aber ein ganz neuer Vorwurf.

Das wird natuerlich nichts an Deiner Meinung aendern, dass der Muellwagen da nichts zu suchen hat.
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  #22  
Alt 15.03.2025, 21:52
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Auch die Abkuerzung zu nehmen ist kein Problem, Du empfindest es als Problem. Dein Empfinden ersetzt oder ergaenzt die Gesetzeslage aber nicht. Und nein, die Polizei haette den Muellwagen nicht zurueck geschickt.

Dass der Muellwagen 50 km/h faehrt: das darf er auch. Das ist aber ein ganz neuer Vorwurf.

Das wird natuerlich nichts an Deiner Meinung aendern, dass der Muellwagen da nichts zu suchen hat.
Nun,

wir hatten auch mit unseren Dienstfahrzeugen, (Fernmeldeamt) Sonderrechte. Diese durften aber nur genutzt werden wenn es zur Durchführung einer Diensthandlung erforderlich war.
So dürfte es auch für die Müllabfuhr gelten. Müssen die Leute Tonnen leeren, dann dürfen sie die Sonderrechte nutzen, nicht abkürzen um schneller voran zu kommen. Dazu bedürfte es, wie auch für die Landwirtschaft, eines Zusatzschildes. "Für Landwirtschaft und Abfallentsorger frei"
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  #23  
Alt 16.03.2025, 03:50
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renn-harry renn-harry ist offline
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Öhhmmm um was ging es hier?��
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #24  
Alt 16.03.2025, 07:48
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Nun,
wir hatten auch mit unseren Dienstfahrzeugen, (Fernmeldeamt) Sonderrechte. Diese durften aber nur genutzt werden wenn es zur Durchführung einer Diensthandlung erforderlich war.
Damals besonders oft anzutreffen auf dem Bürgersteig vor Kaffeestuben
__________________
Viele Grüße
Gerhard
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  #25  
Alt 16.03.2025, 12:55
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Damals besonders oft anzutreffen auf dem Bürgersteig vor Kaffeestuben
Und es gab nur keinen bösen Zettel unter die Scheibenwischer weil die Verteiler ebenfalls Kaffee mochten.
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