boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 31 von 31
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 04.04.2003, 05:39
Benutzerbild von Jendral
Jendral Jendral ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.02.2003
Ort: Dorsten
Beiträge: 171
27 Danke in 21 Beiträgen
Standard Kleiner Waffenschein

Hallo,

wie sieht eigentlich die Rechtslage seit dem 1.4.2003 aus, wenn man eine bisher waffenscheinfreie Signalabschusspistole genutzt hat? Muss man nun den "kleinen Waffenschein" beantragen?

Folgenden Hinweis habe ich dazu gefunden: In §12(3),4. steht: "Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer eine Signalwaffe ... als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug ... führt."

__________________
Gruss Dirk
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 04.04.2003, 06:38
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

moin,

nimm das Ding und trag es zur nächsten Polizeiwache, die helfen dir weiter. Ich war gestern mit meiner alten "Signalpistole" (Schreckschuss) auch dort und wurde geholfen.

Willy
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 04.04.2003, 06:40
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Und was haben die gesagt?
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 04.04.2003, 07:11
Benutzerbild von Rauti
Rauti Rauti ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.02.2002
Ort: mit Dom
Beiträge: 1.985
Boot: Hoffentlich das Letzte
3.049 Danke in 1.090 Beiträgen
Standard

@ Willy,

haben Sie dich zwischenzeitlich wieder freigelassen??
__________________
Gruss Thomas,

Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc
Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 04.04.2003, 07:18
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.655 Danke in 1.946 Beiträgen
Standard

Hallo Zusammen !
Ich habe zwar mal den "Knallschein" gemacht, nehme aber als Signalpistole immer eine 9 mm Schreckschuss mit an Bord.
Nach der Info über den Kleinen Waffenschein habe ich bei unserer Polizeidienststelle angerufen, die haben mir ein Formular zum Ausfüllen zugeschickt (Name, Adresse, Alter, Wohnorte der letzten 5 Jahre...) Das habe ich ausgefüllt und zurückgeschickt und nun sollte ich "in vier bis sechs Wochen" meinen kleinen Waffenschein bekommen.
Grüße
Heinz
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 04.04.2003, 07:27
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

als Besitzer eines Bootes, (evt. auch als Charterer) kannst du das Bedürfnis nachweisen, einerichtige Signalwaffe zu besitzen. Wenn du nun noch die entsprechende Sachkundeprüfung hast, bekommst du eine Waffenbesitzkarte inkl. Munitionserwerbeberechtigung und kannst dir dann eine Leuchtpostole Cal 4 kaufen. Willst du sie ins Ausland mitnehmen brauchst du innerhalb der EU noch den internationalen Feuerwaffenpass, den man auch ohne Probleme bekommt. Damit hast du ein vernünftiges Signalmittel und kannst auf die vielfach angebotenen " waffensitzkarten freien" Mitteln verzichten.

Für Schreckschusspistolen mit denen auch Leuchtmittel abegeschossen werden können brauchst du den neuen kleinen Waffenschein. Das neue Waffenrecht, das seit dieser Woche gilt, ist allerdings noch so neu, dass kaum eine Behörde Bescheid weiss, noch Formulare hat.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 04.04.2003, 08:11
Benutzerbild von 1WO
1WO 1WO ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: bei Wiener Neustadt
Beiträge: 5.494
Boot: Fjord 650S
2.711 Danke in 1.250 Beiträgen
Standard

Hallo an Alle!
Ich kann jetzt nur von Österreich sprechen: Ein Signalmittel (egal welcher Bauart und Kaliber) fällt nicht in die Definition Waffe gemäß Waffengesetz.
In Österreich fällt eine Signalpistole unter das Pyrotechnikgesetz und ist nicht Waffenscheinpflichtig (aber meldepflichtig).
Frei erhältlich ab 18 Jahren mit Personalausweis. Ausführung ins Ausland wird von der zuständigen Behörde genehmigt ( da gibts aber Transportbestimmungen).

Grüße Andi
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 04.04.2003, 08:17
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

hallo 1WO. ja ihr in A habts da etwas leichter, ihr dürft ja auch noch frei Flinten kaufen ohne WBK.

Die Genehmigung der Ausfuhr ist aber nicht wichtig, da Waffenrecht jeweils den regionalen Bestimmungen unterliegt und deshalb z.B in DL eine WBK für eine Signalpistole notwendig ist, zusätzlich innerhalb der EU der Feuerwaffenpass.

In vielen Ländern ist die Einfuhr aber generell verboten, dann nützt dir der freie Erwerb nichts.

Abgesehen davon gilt für Schiffe unter deutscher Flagge das deutsche Waffenrecht an Bord, sofern es nicht regional noch weiter eingeschränkt wird.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 04.04.2003, 08:34
Benutzerbild von 1WO
1WO 1WO ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: bei Wiener Neustadt
Beiträge: 5.494
Boot: Fjord 650S
2.711 Danke in 1.250 Beiträgen
Standard

@ Gerd 1000
Du hast ganz recht. Das Problem der Transportgenehmigung hatte ich mal bei der Einfahrt in Slowenien. Die haben mich gefilzt und wegen der Pistole mit Munition ganz schön Radau geschlagen.
Aber der Aufkleber an der Windschutzscheibe und ein Wisch der Bezirkshauptmannschaft haben da genügt (der Policeman wollte mein halbes Urlaubsgeld damit er mich weiterfahren läßt- aber unter Kollegen geht das dann- der Aufkleber ist von der Polizei, das Kapperl auf der Hutablage hat dann den Rest gegeben).

Wie wir alle wissen machen die aber sowieso was sie wollen- Gesetz oder nicht!

Grüße Andi

Nachtrag: Da kommt raus das ich selber Polizist bin- habe aber nur einen Bekannten der mir das Zeug gegeben hat. Zieht übrigens auch bei der Grenzkontrolle recht gut. Vorsicht: Unsere Mädels in Uniform sind die schlimmsten. Ich wechsle immer die Spur zu einem Mann.
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 04.04.2003, 08:39
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

solche Vorteile hätte ich natürlich auch gerne. Aber die Slo sind eigentlich sehr zugänglich (Eu läßt grüssen). Ich habe letztes Jahr die Botschaft angeschrieben ob ich eine Waffe (Flinte) mit an Bord nehmen darf und bekam innerhalb weniger Tage positive Nachrichten. Auf die Antwort aus HR warte ich seit Dezember. Berlin hat mir nur mitgeteilt sie sind nicht zuständig, das wäre München. Und da liegts nun.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 04.04.2003, 08:56
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.02.2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.528
Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
3.504 Danke in 1.993 Beiträgen
Standard

Moin Dirk,

es ist zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein zu unterscheiden.

Für Einzelheiten gib bei Google mal die Begriffe ein.

Dir genügt die Waffenbesitzkarte
Sie berechtigt zu:
Erwerb der Signalpistole
Besitz der Signalpistole
Benutzung für den vorgesehenen Fall

Du darfst auf Gurnd dieser Berechtig die Waffe in der Öffentlichkeit nicht führen, d.h. nicht mit dem tiefgeschnallten Colt herumlaufen.
Wenn du das möchtest brauchst du einen Waffenschein.

Die Waffenbesitzkarte erhältst du bei dem für dich zuständigen Ordnungsamt. Du muß dieser Behörde nachweisen:
a) Persönliche Eignung
b) Notwendigkeit des Besitzes

zu a) geht meistens über den "Knallschein" bei mir hat es damals genügt, nachzuweisen, daß ich im Rahmen meiens Wehrdienstes an genau dieser Waffe ausgebildet worden bin.

zu b) Eigentumsnachweis über ein seegehendes Wasserfahrzeug. Charterer haben soweit meine Erfahrung reicht sehr schlechte Karten.

Die Entscheidung über die Erteilung ist eine Einzelfallentscheidung mit Ermessensspielraum des Beamten.

U.
__________________
Gruß
Uwe
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 04.04.2003, 09:05
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

hallo Ugies, sehr schön dargestellt:

Eine kleine Ergänzung: Im berechtigten Falle. d.h. bei Nachweis des Bedürfnisses ist es keine Einzelfallentscheidung sondern gutes Recht. Also kein Grund vor Beamten zu "buckeln" (Anders ist es bei Charteren. da hängts vom Goodwill ab.) Der Sachkundenachweis ist zumindest in Bayern immer erforderlich.

Außerdem brauchst du eine Genehmigung zum Munitionserwerb, die du mit beantragen musst, die in der Regel dann gleich in die WBK mit eingtragen wird.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 04.04.2003, 09:17
Benutzerbild von JB
JB JB ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.03.2003
Ort: Seevetal / Schlei
Beiträge: 311
Boot: Sea Ray 230 DA
220 Danke in 122 Beiträgen
Standard

Moin, moin,

ich habe folgendes dazu gefunden:

Neues Waffengesetz

Jeder, der eine so genannte Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen vier Wände bei sich trägt ("führt"), braucht ab 01.04.2003 einen "Kleinen Waffenschein"; andernfalls macht er sich strafbar. Zahlreiche bisher nicht erlaubnispflichtige Gegenstände (z.B. Elektroschockgeräte, verschiedene Spring- und Faustmesser, Butterflymesser sowie Wurfsterne etc.) unterliegen ab 01.04.2003 einem Umgangsverbot. Wer dies nicht beachtet, macht sich zukünftig strafbar. Besitzt jemand am 01.04.2003 solche Gegenstände, wird das Verbot nicht wirksam, wenn er sie bis zum 31.08.2003 unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt.


ganzer Text hier: http://www.kriminalportal.de/polizei...ndex_48487.cfm

"Kleiner Waffenschein"

Der kleine Waffenschein ist die Erlaubnis zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen außerhalb befriedeten Besitztums. Die Erlaubnis wird unbefristet erteilt und gilt allgemein für das Führen von Gas- und Schreckschusswaffen. Die Gebühr hierfür beträgt 50,- €.

Antragsformular zum Download (pdf-Datei, 190 KB) http://www.berlin.de/imperia/md/cont...stab314/68.pdf
(Das ausgefüllte Formular muss per Post eingesandt oder persönlich abgegeben werden. Eine Antragstellung per Mail oder Fax ist nicht möglich.)

Außerdem können die Anträge hierfür bei jedem Polizeiabschnitt entgegengenommen und auch dort wieder abgegeben werden. Zuständig für die Bearbeitung dieser Anträge ist dann die neu errichtete Außenstelle des
LKA 522:
Pablo-Picasso-Str. 2
13057 Berlin
Tel.: 5474 - 47 122 / - 47 130
Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 09.00 bis 15.00 Uhr


ganzer Text hier: http://www.berlin.de/polizei/LKA/lka...usw.html#klein
__________________
Gruß Jens
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 04.04.2003, 09:20
Benutzerbild von ugies
ugies ugies ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 01.02.2002
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.528
Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
3.504 Danke in 1.993 Beiträgen
Standard

Waffenscheine - ob groß oder klein dienen wie du richtig schreibst zum führen, d.h. tragen in der Öffentlichkeit.

Das ist bei einer Signalpistole regelmäßig nicht der Fall. Sie wird nur besessen, d.h. sie liegt unter Verschluß an ihrem vorgesehenen Einsatzort - einem verschließbaren Schrank im Boot.

U.
__________________
Gruß
Uwe
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 04.04.2003, 09:45
Benutzerbild von Jendral
Jendral Jendral ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.02.2003
Ort: Dorsten
Beiträge: 171
27 Danke in 21 Beiträgen
Standard

Hallo Leute,

genau darum geht es ja. Da ich nur ein Schlauchboot besitze, nützt mir der Pyroschein überhaupt nichts, da die Vorschrift eindeutig besagt, dass da Boot einen abschliessbaren RAUM haben muss.

Ich habe ein bisher Waffenscheinfreies Abschussgerät benutzt. Dazu habe ich halt im Gesetzestext den og. Paragraphen gefunden und mich würde halt interessieren, wie dieser anzuwenden ist.

Ich werde mich also am Wochenende mal auf zur Polizei machen und nachfragen, der Tipp ist glaube ich der beste.
__________________
Gruss Dirk
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 04.04.2003, 10:02
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
5.655 Danke in 1.946 Beiträgen
Standard

Hallo Jendral,
bei mir ist das Problem ähnlich gelagert wie bei Dir: Ich habe zwar den Knallschein, aber mein Bayliner 2052 geht nicht als Seegängig durch. Laut Behörde müssen Schlaf und Kochgelegenheit sowie Toilette an Bord nachgewiesen werden und das Boot sollte mindestens 7 m lang sein.
Aus dem Grund hat es bei mir dann nur zur 9mm gereicht (hoffentlich brauche ich das Ding nie!)

Aber wie schon gesagt, der kleine Waffenschein ist reine Formalität.
Die Frage wäre auch noch: Ist der Transport im Auto oder im Trailerboot schon ein "Führen" ? - ich bin mir da nicht sicher.

Und die Pistole auf dem Boot einzuschließen halte ich für problematisch denn im Ernstfall findest du mit SIcherheit den Schlüssel nicht.
Bei mir hängt der Ballermann in einer Kunststoffdose neben dem Verbandkasten und der roten Fahne in der Schlupfkabine an der Wand.

Grüße
Heinz
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 04.04.2003, 10:09
Benutzerbild von 1WO
1WO 1WO ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.11.2002
Ort: bei Wiener Neustadt
Beiträge: 5.494
Boot: Fjord 650S
2.711 Danke in 1.250 Beiträgen
Standard

Wenn das so ein Problem darstellt, wäre es dann nicht besser auf diese Seenotsignalgeber (diese Büchse da, mit eingebauten Leuchtzeichen) zu kaufen, oder darf man das auch nicht?
Andi
__________________
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 04.04.2003, 12:06
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

@ Thomas und Rauti,

ist ja inzwischen alles gesagt, mir haben sie auch so ein Formular mitgegeben...und natürlich freigelassen.

Da ich das Ding aber nicht mit mir rumschleppen möchte, da ich inzwischen eine "richtige" Signalpistole habe, lasse ich alles so wie es ist, die Schreckschuß im Keller und gut.

Willy
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 04.04.2003, 12:41
Benutzerbild von boatman
boatman boatman ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.04.2002
Ort: FOUR WINNS 205 sd powered by OMC Cobra
Beiträge: 2.351
24 Danke in 14 Beiträgen
Standard

Wir haben auch eine "Richtige" aus "seegängigen" Zeiten. Daher muss ich mich wohl nur mal um das Ausfuhrdingsbums kümmern.
__________________
Gruß, Thomas
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 04.04.2003, 13:30
Benutzerbild von Jendral
Jendral Jendral ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 05.02.2003
Ort: Dorsten
Beiträge: 171
27 Danke in 21 Beiträgen
Standard

Schaut mal hier:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf

im §12(3)4.

Werde ich mal ausdrucken und mitnehmen...
__________________
Gruss Dirk
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 04.04.2003, 14:37
Edwin Klarmann Edwin Klarmann ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.01.2003
Ort: Berchtesgadenerland
Beiträge: 87
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hallo

Da ich auch aus Bayern bin, ist es mit einer Signalpistole nicht
so leicht. Boot auch ne 2052
Wie ist es mit so einem Nicosignalgerät? Sind die erlaubt bzw
taugen die überhaupt etwas? Hat da jemand erfahrung?
Zu meiner Schreckschuß kann ich nur sagen, daß ich die Leutkugeln
nach ca. zwei Jahren zum Jahreswechsel verschießen wolte,
aber die meisten nicht mehr leuchteten.
Und am wenigsten gingen die Roten.

Gruß
Edwin
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 04.04.2003, 15:14
Benutzerbild von Sailor21
Sailor21 Sailor21 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 22.10.2002
Ort: Monschau(Kreis Aachen) Revier: Rursee
Beiträge: 268
Boot: Neptun22
16 Danke in 13 Beiträgen
Sailor21 eine Nachricht über ICQ schicken Sailor21 eine Nachricht über AIM schicken
Standard

mich würde auch intressieren ob die Abschußgerät von Nica auch so einen Schein brauchen.
Angehängte Grafiken
 
__________________
gruß, Christoph
Mit Zitat antworten top
  #23  
Alt 04.04.2003, 15:30
Edwin Klarmann Edwin Klarmann ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 19.01.2003
Ort: Berchtesgadenerland
Beiträge: 87
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard

Hi

Genau so ein Teil meine ich.
Da sind die Leuchtkörper Luft und Wasserdicht eingearbeitet.
Funktionssicher 3 Jahre.

Gruß
Edwin
Mit Zitat antworten top
  #24  
Alt 04.04.2003, 16:03
Maremosso Maremosso ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.02.2002
Ort: Schweiz
Beiträge: 18
1 Danke in 1 Beitrag
Standard

So nen Nico habe ich auch.
Kurz vor dem Verfallsdatum habe ich die zu Silvester abgeschossen.

In Seenot möchte ich nicht auf so ein Spielzeug angewiesen sein!
Steht aber auch drauf: persönlicher Signalgeber!
Für die Person im Wasser bestimmt gut - für weite Entfernungen ist das nicht ausreichend!

Gruß
Marcus
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 04.04.2003, 17:20
Segelwilly
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Maremosso
So nen Nico habe ich auch.
Kurz vor dem Verfallsdatum habe ich die zu Silvester abgeschossen.

In Seenot möchte ich nicht auf so ein Spielzeug angewiesen sein!
Steht aber auch drauf: persönlicher Signalgeber!
Für die Person im Wasser bestimmt gut - für weite Entfernungen ist das nicht ausreichend!

Gruß
Marcus
Moin,

der Unterschied zu "richtiger" Signalmunition ist gewaltig. Ich habe zu Silvester, um mich mit der Signalpistole vertraut zu machen , zwei rote, eine mit und eine ohne Fallschirm abgeschossen, außerdem diese kleinen Nico Dinger.
In Leuchtkraft und Brenndauer kein Vergleich. Allerdings, besser als gar nichts sind die Nicos allemal!

Gruß Willy
PS. der Rückstoß und das Schussgeräusch, sprich Knall sind nicht ohne, ich rate da zur Vorsicht!
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 31 von 31



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.