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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
ich habe vor, mir ein Handfunkgerät zu kaufen. Und dazu habe ich zwei Fragen: 1. Darf ich ein Handfunkgerät (Binnenfunk) solo, also ohne festeingebautes betreiben? Hier der Webetext: Handfunkgerät ICOM M 10 E Atis Binnenfunk Handfunkgerät Zugelassen mit ATIS Verkaufe hier ein gutes gebrauchtes Icom Handfunkgerät mit Atis Decoder! Zugelassen in der Binnenschiffahrt! Alle zugelassenen Kanäle 1 Watt wie Vorschrift 2. Ich habe in den 80ern mein Funkzeugnis gemacht. Da nannte es sich noch : Beschränkt gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis. Kann ich damit auch ein Seefunkgerät ohne DSC (darf man die noch nutzen?) z.B: SEEFUNKGERÄT SEARANGER SR 5561 bedienen? Wäre toll, wenn mir da einer weiterhelfen könnte, denn im Internet habe ich nichts finden können. Beste Grüße aus dem Hamburger Hafen Sven |
#2
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Hallo Sven,
m.W. gibt es keine Handfunkgeräte, die für Binnen (als Einzelstation) zugelassen sind. Genaue Infos bekommst Du aber hier. www.bundesnetzagentur.de Die Ansprechpartner können Dir am kompetentesten weiterhelfen.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#3
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grins... ich war eben auf der Homepage von der Bundesnetzagentur..... smile.... irgendwie steige ich da nicht ganz durch. Hatte gehofft, dass es mir einer in verständlichen Sätzen erklären kann.
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#4
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Hallo Sven,
schau da mal nach, da gibt es auch Erklärungen dafür. http://www.mycl.lu/hbif.pdf Soweit ich mich erinnern kann, dürfen Handfunkgeräte nur von Schleppern, Rettungsboote und der Beiboote wie auch Schiffsverbände und im Hafenbecken benutzt werden. Hier ist es nicht von Nöten Atis zu haben, ansonsten ist Atis Pflicht. Wie das mit Deinem Funkschein ausschaut, müsstest Du vermutlich wie bei DSC noch eine Zusatzprüfung machen, zwecks Vertrautheit von Atis-Funktionen. Dein Geär müsste auch eine Umschaltung von 1 Watt auf 0,5 Watt machen können, sonst störst Du im Funk womöglich irgendwo rein und das haben die gar nicht gerne. Gruss Klaus |
#5
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Also, die lage ist ganz eindeutig:
zu 1. Nein, ein Handfunkgerät darf NUR auf einer zugelassenen Funkstation betrieben werden. Eine Funkstation wird von der RegTP nur zugelassen, wenn eine zugelassene FESTstation ein gebaut wird. Fazit: eine Handfunke darf nur in Verbindung mit einer Feststation betrieben werden. Dies hast Du übrigens schon bei Deiner Ausbildung für das Funkzeugnis in den Achtzigern schon gelernt ... ![]() zu 2. Nein, für die DSC-Anwendung gibt es eine eigene Ausbildung und der Betrieb einer DSC-Anlage darf nur von einem entsprechenden Zeugnisinhaber betrieben werden. Dein altes Funkzeugnis reicht hierfür nicht. Beide Punkte sind übrigens eines der "Lieblingsprüfpunkte" der Waschpo ... Es grüßt ein diesbezüglich (Waschpo) leidgeprüfter Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#6
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Handfunkgeräte sind Binnen generell nicht für Sportboote zugelassen.
Sie werden bei den Berufsschiffen als Zweit- oder Drittgerät nur zugelassen, wenn eine Verständigung durch zurufen (Entfernung zu groß) nicht möglich ist.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#7
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... er kommt aus dem Hamburger Hafen. Das ist nicht "binnen", sondern "Küste". Da braucht er sowieso das Seefunkzeugnis ...
![]() Er fragte auch nicht nach Binnen. Nur zur Vervollständigung - habe ich doch richtig verstanden, oder? ![]() Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#8
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![]() ![]() erst mal vielen Dank für die Infos. In den Achzigern war auf einem Binnenschiff und in der Funkausbildung ne Handfunke kein Thema. Ergo: - Kaufe kein Handfunkgerät Binnen. - Kein Seefunk mit DSC. Da müßte das Icom 401 bei SVB ja das Richtige für mich sein. Binnefunk + Seefunk aber kein DSC. ![]() Danke noch für den Link. Endlich mal ein Schriftstück, welches verständlich geschrieben ist. *Sven* |
#9
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![]() Zitat:
![]() ATIS = Automatic Transmission Identification System zu gut deutsch: Automatisches Sendererkennungssystem. Da wird nach jeder Aussendung eine (ATIS-)Kennung gesendet. Wie der Name schon sagt, automatisch, Du brauchst und kannst gar keine ATIS-Funktionen einstellen, bedienen oder sonstwas. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#10
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Warum man im Seebereich kein Handfunkgerät benutzen darf, ist mir persönlich ein Rätsel. Ich stelle mir gerade folgende Situation vor:
Das Boot sinkt, es brennt, kurzum, es muß schnellstmöglich verlassen werden. Es bleibt keine Zeit einen Notruf über DSC zu senden. Wäre nun in der Rettungsinsel ein Handfunkgerät - welches nur im Notfall eingesetzt werden darf - könnte dies möglicherweise lebensrettend sein. Ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber dies berücksichtigen sollte und dies in Zukunft zulassen sollte. Auch sollte man darüber nachdenken, ein Handfunkgerät in einem solchen Notfall auch für "Seefahrer" - welche keinen Funkschein haben - zu genehmigen. Möchte noch dazu anmerken, dass ich alle Funkscheine habe (UBI und LRC) und noch zusätzlich eine Amateurfunklizenz besitze. Viele Grüße von, Wolfgang |
#11
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![]() Zitat:
Aber was ist bei einer normalen Kontrolle? Die Aussage "verwende ich nur in Notfall" wird wohl nicht reichen.... Bernd |
#12
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Im Seebereich können (zugelassene) UKW-Handfunkgeräte zusätzlich zur fest eingebauten UKW-Funkanlage aber auch als eigenständige Seefunkanlage für Sportboote angemeldet werden.
Im Binnenbereich sind UKW-Handfunkgeräte für Sportboote grundsätzlich nicht zugelassen. Quelle: Telefonische Auskunft der Bundesnetzagentur. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#13
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![]() Zitat:
gestatte mir zu der von Dir geschilderten und durchaus vorstellbaren Situation eine Frage: würdest Du persönlich auf eine Handfunke an Bord verzichten, weil die Obrigkeit ("die Rechtsprechung") dies verbietet? Ich nicht! Grüße XJR |
#14
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Die Niederländer sind da schon etwas weiter.
![]() Hier kann man mittlerweile Handfunken mit Atis benutzen und zulassen. Gruß Sunwind |
#15
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![]() Zitat:
@XJR Interessante Rechtsauffassung hast Du da, Gesetze gelten für Dich also nicht. ![]() Hast wohl auch ´ne scharfe Schußwaffe an Bord, denn die erhöht ja auch die Sicherheit, z.B. bei Piratenüberfällen ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#16
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![]() Zitat:
Recht hat halt nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun, und oftmals noch viel weniger mit gesundem Menschenverstand. Insbesondere wenn man sieht, was in angrenzenden Ländern mit Leichtigkeit und ohne jegliches Problem und ohne Folgeschäden erlaubt/machbar ist, kann man als gegängelter Bürger (eher unterwürfiger Bittsteller und Zahlmeister) einen "Hals" bekommen. Das man dann auf "Das Gesetz" pfeift, ist bei einem Thema wie diesem in meinen Augen weder einen ![]() ![]()
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#17
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Hallo xtw,
im Seebereich ist das mit der Handfunke ja legal und Binnen sicher nicht unbedingt nötig. Der Vergleich mit der Schußwaffe war absichtlich überspitzt gewählt, also den ![]() Bei "Rot" über die Straße laufen, Fahrad ohne Licht, 50 in der 30er-Zone, 80 in der Stadt, Parken in der zweite Spur, Winterreifenpflicht ... Jeder fühlt sich irgendwo gegängelt. Seit über 20 Jahren fahre ich Auto ohne Winterreifen und habe noch keinen dadurch bedingten Unfall verursacht. Vollkommen Recht gebe ich Dir (Euch) mit den unterschiedlichen Regelungen und Gesetzen in der EU. In anderen Ländern kann man eine Signalpistole kaufen und gut, aber in D kann man sich seit zwei Jahren nicht auf eine Prüfungsumfang für Seenotsignalmittel einigen. ![]() Trotzdem, wenn jeder die ihm unsinnig erscheinenden Gesetze missachtet ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Unbestritten, Lutz. Aber es gibt Gesetze, deren ÜBERTRETUNG (und wir bewegen uns hier ja "nur" im OWIG-Bereich) mehr Sinn ergibt wie die Einhaltung. Mit den Signalmitteln hast Du z.B. einen solchen Bereich angesprochen - die derzeitige Situation ist lächerlich, und der lebensrettende Sinn solcher Signalmittel unbestritten. Fakt : seit 2 Jahren kann niemand einen Schein zum legalen Bezug machen ! (Anm : es geht über Umwege, z.B. durch einen Sprengschein und privat erworbene Befähigung).
Bei einer Handquetsche, die ja nicht bösen Zielen dient, sondern Kommunikation auf See bis zur Seenotmeldung, sehe ich es genauso - bei "Rot über die Ampel", wo ggf. mein Leben oder das anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist, sehe ich es GANZ anders ! ![]() |
#19
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Wir liegen ja gar nicht so weit auseinander mit unseren Meinungen und so lange kein Schaden entsteht ist es ja eigentlich auch vertretbar Gesetze etwas großzügig auszulegen.
Gerade bei der "Signalmittel-Geschichte" ist es wirklich aberwitzig. Jeder der mal beim Bund oder der NVA war, ist in puncto Schußwaffen Sachkundig. Ich hatte das "Vergnügen" mit Makarow und Kalaschnikow zu schießen, Handgranaten zu werfen, TNT-Sprengladungen zu zünden und nicht zuletzt Fallschirmleuchtkugeln abzufeuern. Letzt muß ich mit mit Nico-Signal und 80 m Steighöhe begnügen, weil ich legal keine "richtigen" Signalraketen erwerben darf. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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