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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 11.04.2003, 20:07
Benutzerbild von Cyrus
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Standard Garantie Frage

Ich dachte bis heute das es auf technischen Neuwaren 2 Jahre Garantie gibt und auf gebrauchte 1 Jahr.

Jetzt erzählte mir ein Gebrachtewagenverkäufer, das er auf gebrauchte Wagen ein halbes Jahr geben muß und kein Jahr.

Was ist den nun richtig?
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  #2  
Alt 11.04.2003, 20:24
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Hallo Cyrus,
Auszug aus dem Gesetzestext

Mit Stichtag 01.01.2002 wird die gesetzliche Gewährleistung für alle NEUEN Produkte von bisher einem halben Jahr auf mindestens zwei Jahre angehoben.

Auch bei GEBRAUCHTEN Produkten muss ein Händler künftig Gewährleistung geben und zwar für mindestens ein Jahr.

Achtung!
Die neuen Gewährleistungsregeln gelten nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern (privaten Kunden) und gewerblichen Verkäufern.
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Gruß vom Rheinland
Markus
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  #3  
Alt 11.04.2003, 20:52
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Gibt es bei Kraftfahrzeugen eine Ausnahme?

Er sagte er war dafür auf einen Lehrgang?!
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  #4  
Alt 11.04.2003, 20:56
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Wissen tue ich es nicht , aber ich kann mir nicht vorstellen das es ausgerechnet für Kraftfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung gibt.
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Gruß vom Rheinland
Markus
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  #5  
Alt 11.04.2003, 20:56
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Standard Re: Garantie Frage

Zitat:
Zitat von Cyrus
Jetzt erzählte mir ein Gebrachtewagenverkäufer, das er auf gebrauchte Wagen ein halbes Jahr geben muß und kein Jahr.

Was ist den nun richtig?
Hallo Cyrus,
ich kann Dir ganz aktuell sagen, das es auf Gebrauchtwaren die durch den Handel verkauft werden, 1 Jahr Garantie gibt. Bei meinem neuen Gebrauchtboot wollte der Händler das Risiko nicht selbst eingehen und hat deshalb für das Boot eine 1jährige Gebrauchtboot-Garantie-Versicherung für mein Boot abgeschlossen.
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Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #6  
Alt 11.04.2003, 21:01
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OK, danke... Ich glaube der gute Mann muß mal seine Alsheimer behandeln lassen.
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  #7  
Alt 12.04.2003, 09:55
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Unterscheidet mal Garantie und Gewährleistung.
Nach neuem Recht muss der Händler, Firma, ... 1/2 Jahr Garantie und bis 2 Jahre Gewährleistung.
Der Unterschied ist das bei Gewährleistung die Beweislast bei dir ist, das der Schaden bei Übergabe schon vorhanden war.
Das gilt imho so auch für gebrauchte KFZ.

Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
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  #8  
Alt 12.04.2003, 15:48
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Bernd,

wenn ich Dich richtig verstanden habe.
Sieht das wie folgt aus?!

Ich verkaufe Dir einen Motor. Der Motor fliegt nach 3 Monaten auseinandern. Dann darf (muß) ich ihn reparieren.

oder

Ich verkaufe Dir einen Motor. Der Motor fliegt nach 7 Monaten auseinandern. Dann mußt Du mir beweisen, das er beim Kauf schon defekt war und ich muß nix machen.

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  #9  
Alt 12.04.2003, 17:27
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Cyrus schau mal auf http://www.garantie.at/content/tipps...hrleistung.php
http://www.campusrabatt.de/garantie.htm
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Grüße Gerhard
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  #10  
Alt 12.04.2003, 18:10
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So hab ich das verstanden, Cyrus.
Aber ich werde bei Zeiten mal einen befreundeten Selbstständigen fragen, der mir das schonmal versucht hat zu erklären

Bernd
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Bernd
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  #11  
Alt 13.04.2003, 09:27
Guido W: Guido W: ist offline
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Hallo Cyrus

Nach 3Monaten musst du ihn auch nicht rep. wenn er den Schaden
selbst verursacht hat( nur du musst es ihm beweisen).

Nach 7 Monaten musst du ihn auch rep. wenn er dir beweisen kann
das der Schaden schon vor dem Kauf gewesen ist.

soweit zur Theorie!!

Die Praksis

Gerichtsverhandlung, Sachverständigengutachten,Gerichtsverhandlun, Gerichtsverhandlung, wieder Sachverständigengutachten. Gerichtsverhandlung

meine Freundin streitet sich schon fast 2 Jahre und kein Licht am ende des Tunnels.

mfg Guido
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  #12  
Alt 13.04.2003, 09:56
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Na das ist ja eine Gummibandgewährleistung.

Also in Wirklichkeit ist das keine große Verbesserung für den Verbraucher.
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  #13  
Alt 13.04.2003, 11:27
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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doch Cyrus, sogar eine gewaltiger. Wenn du früher reklamiert hast, konnte der Verkäufer sagen - was wollen sie denn, das ist ihnen doch selbst passiert. Und du hast das Problem nachzuweisen, dass der Mangel schon bei Auslieferung war.

Heute muss er innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass es bei der Übergabe noch nicht war, also hat er das Problem.

In der Praxis ein gewaltiger Unterschied.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #14  
Alt 13.04.2003, 13:17
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd1000
Heute muss er innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass es bei der Übergabe noch nicht war, also hat er das Problem.
Früher wie heute haben das einige meiner Händler dadurch gelöst, daß sie sich bei Übergabe des ungeöffneten Kartons ein "Ware geprüft und erhalten" haben unterschreiben lassen... dennoch haben sie sich immer korrekt bei Reklamationen verhalten!

Nur einmal habe ich nach einer "Reparatur" (defekte Bildstabilisierung) einen Monitor mit gesprungener Bildröhre zurückerhalten und ihn auch nicht gleich ausgepackt... da wollten sie sich nicht in die Verantwortung nehmen lassen.
Aber da sie die Annahme von Reklamationsfällen genauso handhaben, wie die Ausgabe, habe ich ihn einige Zeit später im selben Zustand wieder eingeliefert (die Bildstabilisierung war auch wieder ausgefallen). Das Teil wurde nicht ausgepackt oder geprüft, sondern einfach zum Hersteller geschickt.
Der musste nun von einem Transportschaden ausgehen und schwupp... gab's auch eine neue Röhre...
Das war übrigens in der letzten Woche der dreijährigen Garantie-Zeit
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