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  #1  
Alt 23.05.2007, 20:05
MrBurns010 MrBurns010 ist offline
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Hallo,
Ich habe mal eine ganz doofe Frage bezüglich des Verkaufes eines Bootes.
Meine Mutter ist im Dezember letzten Jahr verstorben.
Ich bin alleinerbe.
Sie hatte sich vor einiger Zeit bei einem Bekannten ein Sportboot
gekauft. Mit dazugehörigem Anhänger.
Jetzt muss ich das Boot unbedingt Verkaufen da ich große Geldprobleme bekommen habe.
Ich habe jetzt folgendes hier liegen:
- Fahrzeugschein vom Bootstransporter (auf den Namen des Bekannten) (normale Farbe wie ein KFZ Fahrzeugschein)
- ABE für den Anhänger (Eingetragener Eigentümer ist mir Unbekannt)
-Grünen "Fahrzeugschein" steht drauf Bescheinigung. Sieht aus wie ein Fahrzeugschein vom Aufbau her. Unten rechts mit abgeschnittener Ecke.
-Grüner "Fahrzeugbrief" steht drauf Gutachten. Sieht auf wie nen Fahrzeugbrief vom Aufbau her
-Grünes Beiblatt zum Gutachten
-Alter TÜV Bericht von 1998 (HU)

Den Kaufvertrag auf meine Mutter habe ich hier auch noch irgendwo.
Finde den nur gerade in den ganzen Unterlagen nicht.
Was brauche ich alles um das Boot verkaufen zu können?
Denke mal das ich den Hänger direkt mit Verkaufen werde.
Vielen Dank für die Hilfe!!!
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  #2  
Alt 23.05.2007, 20:20
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin!

Zunächst mal: Willkommen im

Zitat:
Zitat von MrBurns010 Beitrag anzeigen
-Alter TÜV Bericht von 1998 (HU)
Was brauche ich alles um das Boot verkaufen zu können?
Das was Du da vorliegen hast, ist schon mal ein guter Anfang. Wenn der neue Besitzer den Trailer ummelden will, wird er wohl zur HU müssen, aber verkaufen kannst Du ihn natürlich auch so.

Wenn außer dem Kaufvertrag für das Boot selbst nichts mehr da ist, sollte der eigentlich auch genügen, um es beim WSA anmelden zu können. Da schon der TÜV-Bericht fast 10Jahre alt ist, vermute ich, daß das Boot schon ein älteres Schätzchen ist? Dann braucht's auch keine CE-Konformitätsbescheinigung.

mfg
Martin
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  #3  
Alt 23.05.2007, 20:27
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen

Das was Du da vorliegen hast, ist schon mal ein guter Anfang. Wenn der neue Besitzer den Trailer ummelden will, wird er wohl zur HU müssen, aber verkaufen kannst Du ihn natürlich auch so.
...........

Meinst du das jetzt im ernst?

Wie sieht es mit einem EIGENTUMNACHWEIS für Boot und Trailer aus

Code:
Fahrzeugschein vom Bootstransporter (auf den Namen des Bekannten)
Gruß
UWE
PS
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  #4  
Alt 23.05.2007, 20:56
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Moin Uwe,

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen

Meinst du das jetzt im ernst?

Wie sieht es mit einem EIGENTUMNACHWEIS für Boot und Trailer aus

Code:
Fahrzeugschein vom Bootstransporter (auf den Namen des Bekannten)
Klar meine ich das im Ernst. Wenn er die in seinem Besitz befindlichen Papiere des Trailers und einen Kaufvertrag auf den Namen seiner (verstorbenen) Mutter hat, reicht das.

Ok, im Ernstfall evtl. noch eine Kopie des Erbscheins, aber danach wird sicher kein Straßenverkehrsamt und ganz sicher kein WSA fragen, wenn er die restlichen Papiere soweit vorlegen kann. Die genannten Unterlagen reichen auf jeden Fall aus, um das Eigentum glaubhaft zu machen, und das ist alles, was das WSA interessiert. Oder hast Du für Dein Boot einen "Fahrzeugbrief" und/oder mußtest schon mal beweisen, daß es wirklich Dein Boot ist?

mfg
Martin
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  #5  
Alt 23.05.2007, 21:14
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also im Fahrzeugschein vom Bootstransporter steht ja der Bekannte drin.

und im Kaufvertrag ja auch .....
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  #6  
Alt 23.05.2007, 21:26
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Zitat:
Zitat von MrBurns010 Beitrag anzeigen
also im Fahrzeugschein vom Bootstransporter steht ja der Bekannte drin.

und im Kaufvertrag ja auch .....
Als Verkäufer? Und Käufer war Deine Mutter? Dann sollte das Eigentumsnachweis genug sein.

mfg
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  #7  
Alt 23.05.2007, 21:35
MrBurns010 MrBurns010 ist offline
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Genau er war verkäufer und meine Mutter käuferin.
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  #8  
Alt 23.05.2007, 21:49
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Na ja, ich würde auf jeden Fall einen Nachweis haben wollen,
wer der Besitzer des Bootes ist

Aber vielleicht bin ich zu vorsichtig oder habe zu viel
gehört bzw. gelesen

Gruß
UWE
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  #9  
Alt 23.05.2007, 21:50
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Dann sollte es auch keine Probleme bei Zulassung oder Anmeldung für den neuen Besitzer geben.

mfg
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  #10  
Alt 24.05.2007, 07:45
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Stell doch einfach mal ein paar Bilder hier im Flohmarkt ein.
Vielleicht findet sich hier jemand für dein Boot.
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Gruß Thomas


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  #11  
Alt 24.05.2007, 16:03
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Als ich letztes Jahr mein Boot gekauft habe, man solls nicht glauben war der Trailer noch auf den Vor vor Besitzer zugelassen. Das Straßenverkahrsamt konnte den Trailer nicht zulassen weil er ja noch auf den Namen des vor vor Besitzers lief.
Für die Zulassung des Bootes hat der Kaufvertrag gereicht.
Aber die Eigentumsverhältnisse sollten schon klar sein, vieleicht ist es ja auch eine Erbgemeinschaft und einer möchte das Boot schnell verkaufen.
Aber bitte ich möchte hier niemanden etwas unterstellen.
Das ist rein rechtlich.
Im Kaufvertrag steht der Name der Mutter: Was wäre wenn ich das Boot meines Vaters verkaufe, außer das er mich vierteilen würde.

Ich kenne nicht die genauen Gesetze aber er muß, denke ich schon einen Eigentumsnachweis haben.

Sollte ich völlig falsch liegen" ENTSCHULDIGUNG".

Bernd
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  #12  
Alt 24.05.2007, 18:07
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Moin Bernd,

Zitat:
Zitat von Adria Kapitän Beitrag anzeigen
Als ich letztes Jahr mein Boot gekauft habe, man solls nicht glauben war der Trailer noch auf den Vor vor Besitzer zugelassen. Das Straßenverkahrsamt konnte den Trailer nicht zulassen weil er ja noch auf den Namen des vor vor Besitzers lief.
Das ist, mit Verlaub, Humbug. Kein Straßenverkehrsamt interessiert sich bei der Zulassung für die Eigentumsverhältnisse, die im übrigen aus den Papieren eines Anhängers auch gar nicht hervorgehen. Für die Ummeldung des Anhängers braucht es in diesem Fall die Betriebserlaubnis, den letzten Fahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung (wer meldet einen Boots-Trailer ab??), den Personalausweis des künftigen Halters sowie evtl. eine "Vollmacht zum Zulassen", falls derjenige nicht selbst beim SVA aufschlägt und eine gültige HU-Bescheinigung, ggf. noch eine Versicherungsbestätigung. Wenn der Trailer nicht steuerfrei ist (war da nicht was in Berlin?) wird auch noch eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer benötigt. Je nach SVA kann es sein, daß der Trailer vorgeführt werden muß, um die Fahrgestell-Nr. zu überprüfen. Das war allerdings alles nicht in der ursprünglichen Frage gefragt worden, da hieß es viel mehr:

Zitat:
Zitat von MrBurns010
Was brauche ich alles um das Boot verkaufen zu können?

Zitat:
Zitat von Adria Kapitän Beitrag anzeigen
Ich kenne nicht die genauen Gesetze aber er muß, denke ich schon einen Eigentumsnachweis haben.
Und wie genau würdest Du den erbringen wollen? Durch eidesstattliche Versicherung? Zeugenaussagen? Notarielle Beglaubigung?

Ein simpler, von BoatShop24, Mobile.de oder sonstwo runtergeladener Kaufvertrag mit MrBurns als Verkäufer und dem künftigen Käufer als Käufer genügt!

Zitat:
Zitat von Adria Kapitän Beitrag anzeigen
Sollte ich völlig falsch liegen" ENTSCHULDIGUNG". Bernd
ok, akzeptiert

mfg
Martin [Kfz-Händler, der schon mal ein Auto zugelassen hat ]
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