#1
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Niederlande
Hallo zusammen , was muß ich denn alles an bord haben ( Sportboot)
wenn ich auf der Maas unterwegs werde und kontrolliert werde?? ( Flaggen , Feuerlöscher, Papiere usw.) Geändert von Carsten41238 (05.06.2007 um 15:05 Uhr) |
#2
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NL-Flagge, Deutsche Flagge, BFF-Flagge, übliche Sicherheitsausrüstung, und.....vor allen Dingen einen funktionierenden Quickstop!!!! Letzteres kostest schon mal um die 100 EUR, wenn nicht vorhanden....
Und deine ganzen Papiere: Führerschein, Bootsschein
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#3
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Hallo Carsten,
nichts anderes als in D auch..... AUSSER: falls es kein offnes Sportboot ist muss der aktuelle Wateralmanak an Bord sein - gibt es in jedem Yachthafen. Bei Kontrollen fragen die nur nach dem Führerschein, wenn das Boot schneller als 20 km/h bauartbedingt kann oder größer 15m ist. Flagge: natürlich den Adenauer und in klein die von NL als nette Geste. und für uns: selbstverstämdlich noch den BF-Wimpel! Ich bin auf der Maas und angrenzenden diversen Seen noch nie kontrolliert worden, nur nett gegrüsst (ob es am Wimpel liegt?). Ja, auch von der WaPo und das regelmässig, obwohl ich keinen von dene kenne und mein Boot zu den sogenannten schnellen Motorbooten gehört, da es schneller als 20 kann und fährt. PS (nach edit): und wie Micha schrieb unbedingt den Notstopp am Mann haben!
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) Geändert von Pit (05.06.2007 um 15:14 Uhr) Grund: Micha war scnheller..... |
#4
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Zitat:
Schwimmwesten für alle an Bord befindlichen Personen, Feuerlöscher, Quickstopleine bei offenen Sportbooten muß wenn vorhanden angelegt sein (dafür durfte ich in Lemmer Strafe zahlen), Gültiger IBS und Versicherungsnachweis. Die Pflicht zur Flaggenführung ist mir nicht bekannt. Beachten, wenn D u. NL - Flagge an einem Mast geführt werden die Gastlandflagge oben führen (Gebietet die Höflichkeit). Nicht Sicher bin ich mir ob noch das Mitführen der Vorschriften für die NL-Gewässer notwendig ist. Viele Grüße f.j.freund www.juergen-freund.de |
#5
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wie schon gesagt: nicht bei offenen Booten, so bald eine Kabine drauf ist muss es mit, das Wateralmanak
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#6
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Und es muß eine Haftpflichtversicherung bei schnellen Booten bestehen!!!
Übrigens: Ich bin in diesem Jahr schon 2X von der Entenpolizei angehalten worden, einmal Kontrollcheck von allem, inkl. Schwimmwesten und Feuerlöscher, einmal Alkoholtest. Also Vorsicht. |
#7
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Hier steht das wichtigste und das Teil ist auch in deutsch bei den Blauen Jungs erhältlich. Zu mindestens haben sie es auf der diesjährigen Boot verteilt.
Infos Eine wichtige Änderung ist das Tragen der Schwimmweste im offenen Boot des stehenden Rudergängers. Wir Schauchifahrer sind davon gerne betroffen. Hans |
#8
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Zitat:
Da sag ich nur: Remember the times when sex was save and motorbicycles were dangerous... |
#9
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Und...
Zitat:
was ist mit der Reg.-Nr. für Boote über 20 km/h? Deutsche Registrierung z.B. vom DMYV in 15 cm hohen Buchstaben auf beiden Bootsseiten. Oder in Holland auf der Post(?) kaufen. Was ist bitte BFF-Flagge? Analog zum DMYV-Stander? Verbandsflagge nach Bck, Gastlandflagge auf Stb (die 'vornehme' Seite), Clubflagge an den Bug. Und in Belgien nicht die rote Flagge mit weißem Rechteck in der Mitte nicht vergessen! Ist gem. Auskunft Hafenmeister Tony aus Antwerpen Willemdok immer noch erforderlich. Gruß Walter |
#10
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Das Kennzeichen (in der Tat Pflicht für schnelle Motorboote) muß auch in den Niederlanden nicht größer sein als in D, denn die lieben Nachbarn haben inzwischen auch Fielmann.
Und Antwerpen lag gestern noch in Belgien, insofern sind diese Angaben nicht ganz zutreffend für die Niederlande: da braucht's gar keine Flagge. Man darf aber trotzdem. Groetjes Matthias. |
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