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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Schwimmsteg und Fragen
Hallo Forumsmitglieder,
ich habe heute mal eine Frage an unsere Experten, und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe die Möglichkeit einen Stegplatz zu kaufen, der wirklich günstig ist. Der Nachteil ist, ich muss mir einen Schwimmsteg selber anbauen und kaufen/bauen. Nach langen suchen hier im Forum habe ich zwar Angaben zu Schwimmkörpern (Fässer) gefunden die zum Bau verwendet werden aber noch keinen Lieferanten?? Mein größtes Problem ist aber die Tragfähigkeit. Gibt es da Formeln, wie ich dieses Berechnen könnte. Ich meine z.B. 100 Liter Luftvolumen ergeben eine Tragfähigkeit von XX kg. Der Steg soll ca. 9,50 -10,00 Meter lang werden und ca. 1,00 Meter breit. Er sollte auch bei drei Personen noch nicht untergehen. Des Weiteren würde mich interessiere, wie die Fässer fest gemacht werden. Eigentlich gesagt, möchte ich einen Schwimmsteg selber bauen – weiß noch nicht wie – und bin daher wieder auf das einzig Wahre Bootsforum angewiesen. Für eure antworten bedanke ich mich schon jetzt. Gruß und eine schöne Saison2007 Thomas |
#2
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Zitat:
der Auftrieb entspricht genau der Masse des durch den Schwimmkörper verdrängten Volumens an Wasser. Also kannst Du Liter Schwimmervolumen gleich der maximalen Tragfähigkeit in kg sehen. Hast du z.B. einen Schwimmer mit den Abmessungen 100cm x 40cm x 40cm so verdrängt dieser - bei vollständiger Versenkung - maximal 100 x 40 x 40 = 160.000 ccm Wasser. Das sind 160 Liter und damit maximal Auftrieb für 160 kg. Das Gewicht des Schwimmkörpers selber, den Anteil für den Schwimmsteg usw. mußt Du natürlich abziehen. Bezugsquellen kenne ich leider auch nicht. Ich würde aber versuchen darauf zu achten, das der Schwimmer nirgends breiter ist als der Steg. Sonst muß man beim Anlegen jedesmal Kratzer am Rumpf befürchten. Dir auch eine schöne Saison 2007
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Gruß Jürgen G.
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#3
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Mit 10x1 Meter hast du schon richtig was vor dir. Der Steg sollte sich ja bei Belastung auch nicht sonderlich senken. Am Besten und billigsten arbeitest du dann mit Wassercontainern im Gitterrahmen. Daran kannst du im umgedrehten Zustand hervorragend den Steg drauf schrauben. Sie aber zu, dass du nicht die Teile mit Holzpalette nimmst, sondern die Ganzmetall-Teile. Wenn Du zwei nimmst, die jeweils nur bis zur Hälfte eintauchen sollen, hast du schon eine Tragfähigkeit von 1 Tonne. Dass sollte reichen. Wenn nicht, kannst du ja einen nachlegen.
Quelle ist ganz einfach: Gib einfach "1000 Liter" oder "Wassercontainer" bei ebay in die Suche ein... hier z.B.: http://cgi.ebay.de/1000-Liter-Wasser...QQcmdZViewItem (PaidLink)
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#4
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Also wir haben bei unseren winzigen Booten einfach von bekannten einen Steg bekommen, denn die sanieren ihre Anlage. Unter unseren Stegen sind einfach so kleine Kanister, dafür aber überall. Da drauf sind Alu-träger und Mahagonibretter.
Die neuen Stege, die ein gutes Stück weiter Flussabwärts liegen, sind mit solchen blauen Fässern aufgebaut und oben dann wahrscheinlich etwa so wie unsere. Naja, bei solchen Konstruktionen kann man zwar schon locker mit 5 Leuten auf einem Element (4m mal 1m) Stehen, es wackelt aber auch. Um dann die 10m zu erreichen würde ich (auch um die Stege bequemer aus dem Wasser zu holen) einfach mehrere Elemente bauen.
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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#5
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Hallo,
und Danke erst ma für eure Antworten. Mit dem Auftrieb, das ist ja nun klar, Dank Jürgen seiner Beschreibung. Eine Frage habe ich aber noch. Wie verhält sich der Steg im Winter, wenn es zufriert. Ich sehe oft Stege, mit blauen Fässern als Auftriebskörper, die bleiben im Winter im Wasser. Wäre dieses mit den beschriebenen Wassercontainern auch möglich. Der Steg soll auch im Winter. Eine Strömung, die gegen den Steg drückt ist nicht vorhanden. Gruß Thomas |
#6
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Ich müßte lügen, wenn ich sage, ich weiß genau was passiert...
Kann vielleicht sein, dass sie vom Eisdruck einwenig eingedrückt werden, was sich aber hinterher wieder gibt. Möglich, dass es besser ist, sie oben zum Druckausgleich zu öffnen, wenn sie komplett eingeeist sind, dazu ist ja der Ablasshahn gut. Ich denke aber mal, es wird nicht viel passieren und bei dem Preis, den du für diese Dinger in der Regel bezahlst, ist auch mal schnell einer neu gemacht... Ist halt immer nur ein Kompromiss zu richtigen GFK oder Stahl-Schwimmkörpern.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#7
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vielleicht hilft dir: http://www.jetfloat-international.com/ Preis zwischen EUR 50 bis 70 pro Modul
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Ahoi Bob Crane
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#8
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hallo plauer-see,
kann dir leider mit einem schwimmsteg nicht wirklich helfen, hätte aber mal gerne eine paar fragen: wie und von wem kauft man einen liegeplatz und wie gut ist der preis ? hatte hier im forum mal so eine frage, aber du wärst jemand der das scheinbar auch kann... danke vorab H²O |
#9
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Hi Thomas,
wir verwenden auch die blauen Fässer unter unseren Stegen im Club. Die Strömung ist da kein Thema, aber im Winter die Eisschollen, wenn vor unserem Baggerweiher am Rhein die Schiffe vorbeifahren und das Wasser absaugen, oder der Wind die Dinger in Schwung bringt. Dann kommen die Schollen mit mehreren Tonnen Gewicht angeschwommen und drücken uns jedes Jahr mehrere Fässer aus den Halterungen, obwohl die mit V2A- Paketbändern befestigt sind. Zur Konstruktion: achte darauf, daß der Rahmen möglichst biege- und verwindungssteif ist, sonst läufst du wie auf einem Trampolin. Gruß Helle M.Y.Franziska z.Zt. Surwold/Küstenkanal
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Fremde sind Freunde, die man nur noch nicht kennen gelernt hat. Den Download für "Juan Baader" findet Ihr hier: https://www.boote-forum.de/showthrea...=125041&page=4
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#10
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Hallo H²O,
also wie kauft man ein Stegplatz. Der Stegbesitzer möchte aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen den Steg verkaufen. Darauf wurde ich aufmerksam. Verkauft wird der Stegplatz mit Notariel beglaubigten Zufahrtsrecht zum Steg. Am Steg befindet sich eine Wasseruhr für Trinkwasser und momentan wird noch eine Landstromleitung mit Zwischenzähler für jeden Anleger gebaut. Kaufen kanst du aber nur den Steg (Anleger). Für die Wasserfläche mußt du eine Miete, jährlich an das WSA zahlen. dazu kommt noch eine Abgabe an die zuständige Fischerreibehörde. Für mich stellt sich daher die Frage: 1. Kaufe ich einen Steg, wo ich momentan liege. Mein Boot ist 3,55 Meter breit - die Dalben sind 3,80 auseinander. In der länge sind vom Quersteg bis zu den Dalben 7 Meter - meine reine Bootslänge sind etwas über 10 Meter. Mit Badeplattform und Bugsprit sogar 12 Meter. Also etwas eng und das Boot steht hinten sehr weit über. 2. Kaufe ich einen Steg, den ich noch selber Bauen müßte für den Halben Preis. Gegeben wäre der Zugang und drei Dalben zum Befestigen eines Schwimmsteges. Der Vorteil für mich wäre, ich könnte den Schwimmsteg auf 10 meter länge bauen und hätte in der Breite keine Einschränkung mehr. Außerdem könnte ich das Boot seitlich betreten. Der Anbau des zusätzlichen Steges wurde zugestimmt da in Ufernähe Stegplätze durch den Schilfwachstum entfallen. Preise ? kannst du gerne haben, auch Bilder soweit du möchtest. Aber Sorry, erst im Spätsommer soweit der Kauf abgeschlossen ist. Gruß Thomas |
#11
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Hallo Helle,
auch danke für deine Antwort. Mit den blauen Fässern, meint ihr diese hier. Kunststoff-Fass, 220 Liter, mit Spundloch Gruß Thomas |
#12
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hallo plauer-see,
danke für die infos ! und noch viel erfolg beim kauf und schwimmsteg bauen !! bin auf die bilder und den preis (kosten, miete etc.) gespannt... gruss H²O |
#13
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Zitat:
die Miete an das WSA ist klar, denen gehört ja quasi das Gewässer. Für die Abgabe an die Fischereibehörde/ Fischereiberechtigten gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage. Auch wenn (neuen) Eigentümern von Bootsstegen das immer wieder suggeriert wird. Ist der unkündbare Vertrag erst einmal von Dir unterschrieben, gibt es kein zurück mehr: "Verträge sind dazu da, dass sie erfüllt werden." (Das ist ja auch gut so) Bei Interesse gerne weitere Einzelheiten zu dem Rechtsstreit, den unser Verein mit den Fischereiberechtigten geführt hat. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#14
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Hallo Lutz,
und Danke für deine Antwort. Ich hätte interesse an weitere Einzelheiten zu euren Rechtsstreit. Auch per PN oder Mail. Leider finde ich wenig Aussagekräftige Informationen zu dieser Abgabe. Alle (Stegbesitzer) Zahlen diese Abgabe,vor allen in Brandenburg aber keiner kann einen eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür nennen. Soweit war ich nun auch schon gekommen. Deshalb macht mich nun deine Aussage wirklich neugierig. Ich meine damit, nicht das ich vor Abgaben drücken möchte. Aber warum soll ich etwas Zahlen, wofür es keine Grundlage oder gar eine Satzung giebt. Also, wie gesagt, deine Aussage mach mich neugierig. Geändert von plauer-see (15.06.2007 um 21:05 Uhr) |
#15
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Hallo Thomas,
ich schonwieder... Erinnerst dich an deinen ollen Benzmotor? Zum Steg, ja, genau diese Fässer werden gern unter Stege geschraubt. find ich sogar eismäßig besser, als die Gitterkontainer.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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#16
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Zitat:
klar erinnere ich mich. Seit dem Läuft der alte Benz super. Danke auch zum Hinweis zu den Fässern. Gruß Thomas |
#17
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Hallo Thomas,
vielleicht interessiert es ja auch andere Stegbesitzer/ -betreiber. Wir mussten Mitte der 90'er Jahre unsere zu DDR-Tagen errichtetet Vereins-Steganlage sanieren, da etliche Holzdalben verrottet waren. Dazu benötigten wir die Zustimmung des WSA Berlin, welche eine "Fischereirechtliche Stellungnahme" des/der Fischereiberechtigten forderte. Die Fischereiberechtigten legten uns einen Vertrag vor und machten ihre Zustimmung von unserer Unterschrift unter diesen, von uns für die Dauer des bestehens der Steganlage unkündbaren Vertrages abhängig. Drohten sogar mit Abris der Steganlage, wenn wir nicht unterschreiben. Also hat der damals amtierende Vorstand unterschrieben. In den folgenden Jahren führte der Landessportbund Berlin (LSB) etliche gerichtliche Verfahren gegen die Fischereiberechtigten, welche diese regelmäßig verloren. Die Gerichte stellten eindeutig klar, dass es keine Rechtsgrundlage für eine derartige Abgabe gibt. Soweit so gut, oder auch nicht. Wir hatten ja besagten Vertrag, und haben bis vor das Landgericht Berlin geklagt. In allen vorherigen Instanzen hatten wir gewonnen, das Landgericht sah das aber anders. Verträge sind dazu da, dass sie erfüllt werden, was ja prinzipiell auch richtig ist. Sonst bräuchte man keine Verträge. Auch der Umstand, dass keine Rechtsgrundlage für die Zahlung besteht, macht den Vertrag nicht ungültig. Lediglich der Umstand, dass wir unsere Steganlage ca. 2002 verkauft haben, schützt und vor "lebenslänglicher" Zahlung an die Fischereiberechtigten. Die Fischereiberechtigten hatten nichts besseres zu tun, als den neuen Eigentümer einen ähnlichen Vertrag vorzulegen. Dieser hat, durch uns aufgeklärt, den Vertrag nicht unterschrieben und keine Nachteile dadurch. Für die Steganlage an unseren neuen Vereinsgelände hat uns der Fischereiberechtigte bisher keinen neuen Vertrag "angeboten", er wusste wohl, dass wir ihn ausgelacht und "vom Hof geschmissen" hätten. Ich/ Wir können nur jedem empfehlen, derartige Verträge nicht zu unterschreiben. Der Fischereiberechtigte müsste die Rechtmässigkeit seines Anschpruches beweisen, deshalb wird er auch nicht klagen. Den Vertrag später (z.B. wegen Nötigung zur Unterschrift) anzufechten dürfte (wie in unserem Fall) kaum von Erfolg gekrönt sein. Wenn es den einen oder anderen hilft, diese "Abgabe" zu sparen, dann waren unsere tausende Euro für "Entschädigung", Anwalt und Gerichtskosten nicht ganz umsonst. Gruß Lutz P.S. für konkrete Fälle auch gerne noch genauere Hinweise.
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (18.06.2007 um 07:52 Uhr)
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#18
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Lutz, vielen Dank für Deine Beschreibung der Angelegenheit.
Frage: Könnte ein Verkauf plus Rückkauf einen aus diesem Vertrag befreien? Ich habe nämlich auch einen Vertrag mit den Fischern. Zunächst hatten sich sogar 2 Fischereivereine für zuständig erklärt und wollten abkassieren ! Ich kam mir vor, wie in einer Bananenrepublik.
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Gruss, Peter |
#19
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Hallo Peter,
ich bin kein Jurist und kenne Deinen Vertrag nicht. Versuchen würde ich es auf jeden Fall. Ich habe das auch nie verstanden. Entweder zahle ich an das WSA, dann habe Ich die Wasserfläche gepachtet und damit das alleinige Nutzungsrecht oder der Fischer hat das Nutzungsrecht und ich zahle ihm eine Entschädigung, bin Unterpächter und zahle nicht an das WSA. Ich wünsche Dir viel Glück Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#20
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Die Fässer gibt es auch in weiß! Das sieht evtl. bisschen besser aus!?
Kontakt zu Verkäufer dieser Fässer kann ich Dir gern geben. Meld dich halt kurz per PM. Viele Grüße, Eve |
#21
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Wenn du direkt am See liegst: Bei richtigen Frost schiebt das Eis so stark, daß Holzpfäle regelrecht abgeschnitten werden. Das passiert alle paar Jahre am Plauer See. Also baue es so, daß du den Steg abnehmen kannst. Nur so als Tip.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
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