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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Steht in der "BOOTE", da hat einer ein Boot von einer Frau gekauft, der Eigner, ihr Vater, war verstorben.
Der Vorbesitzer war auch verstorben,....Papiere und Schlüssel vorhanden, schien alles klar. Der Käufer hat viel Geld rein gesteckt und wollte es dann anmelden, leider fehlte die Rumpfnummer, also machte er eine Anfrage mit der Motornummer beim damaligen Importeur in WHV.... Dem hatte man das Boot vor 9 1/2 Jahren gestohlen! ![]() Der gutgläubige Käufer hat für das Boot alles in allem 23000 Euro bezahlt.....und nochmal 16500 an den damals bestohlenen Importeur,...dem das Boot noch immer gehörte! Dolle Sache das.... Gruß Willy |
#2
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Es ist ein uralter Rechtsgrundsatz, daß man an gestohlener Sache kein Eigentum erwerben kann. Das ist auch gut so. In Russland kann man bei gutgläubigem Erwerb rechtmässiger Eigentümer einer gestohlenen Sache werden: Das geklaute Auto ist damit legal Eigentum desjenigen, der's vom Dieb geklaut hat - und der ursprüngliche Eigentümer steht im Regen.
![]() Gruß, Jörg |
#3
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Schon wahr, doch für den arglosen Käufer eine bittere Pille.
Ich war bisher bei keinem Boot absolut sicher ob es dem Verkäufer auch gehört....wie denn auch? Keines der Boote hatte eine Rumpfnummer geschweige denn Werftpapiere....die Neptun haben nur eine Segelnummer....natürlich auf dem Segel. Gruß Willy |
#4
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![]() Zitat:
Da keine richtige Quelle angegeben ist, scheint diese Geschichte in das Reich der Urban-Legends zu gehören. Sollte sie dennoch wahr sein, dann fordert ein einigermaßen bei Verstand seiender Käufer seine Kaufsumme zurück. Und das Ding mit dem Importeur ist dann eine Geschichte, die er dann mit dem Vorbesitzer abzumachen hat. Schließlich hat er das Boot nicht von einem Hehler gekauft, sondern (augenscheinlich) rechtmäßig erworben. Und wenn so etwas nicht verjährt, dann geht die Geschichte erstmal den gegangenen Weg wieder retour. Wo sind wir denn? Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (28.06.2007 um 20:09 Uhr)
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#5
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Unsinn,
steht in der BOOTE.....ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Gruß Willy |
#6
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Das hab ich schon mitbekommen, trotzdem isses Käse. Irgendwie müssen ja alle Redakteure ihre Wurschtblätter voll kriegen.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#7
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Eigentlich nicht nachvollziehbar, wir hatten den Fall mit einem GAbelstapler.
Eigentlich das selbe, wir haben es nur rausgefunden, da man für die Fahrgestellnummer ersatzteile bestellte, in unserem Fall war es jedoch so, dass wir keinen Anspruch mehr auf den Stapler hatten, da es für den jetzigen Eigentümer nicht nachvollziehbar gewesen sein soll, dass es sich um einen gestohlenen Stapler handelte, da der jetzige Eigentümer Ihn von einem Händler hatte und man die Verkaufhistorie nicht nachvollziehen konnte. Ende vom Lied, wir sind auf unseren Kosten sitzen geblieben. Grüße, Tom
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX ![]() |
#8
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Und trotzdem ein "Willy" ?
Wenn wir uns mal treffen geb ich ein alkoholfreies Bier aus! ![]() Das haste nun davon!! ![]() Gruß Willy |
#9
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Andere Staaten handhaben das anders (mW auch zB die Niederlande), aber bei uns ist es halt so. |
#10
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Die schreiben auch was von "Kurz vor der Verjährung"....damit meinen die 10 jahre.
![]() Willy |
#11
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ich denke auch das sowas mal verjährt hier hört der grundsatz: "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht" aber auf.....der ursprüngliche besitzer hat doch damals bestimt einen wertausgleich von seiner versicherung bekommen
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#12
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![]() Zitat:
da hast Du im Prinzip schon Recht, Ecki, der Verkäufer ist derjenige, an den sich der Betroffene halten muss, ob der auffindbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt ... Der ursprüngliche Eigentümer hat jedenfalls einen Herausgabeanspruch gegen den jetzigen Besitzer, unabhängig von der Frage, ob der zumindest notwendige Erhaltungsaufwenungen pp. vom Eigentümer verlangen kann. Wegen des Kaufpreises muss er sich jedenfalls an den Verkäufer halten. gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#13
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Wenn ich mich recht erinnere, dann gab/gibt es auch im deutschen Recht den gutgläubigen Erwerb und zwar bei Erwerb einer beweglichen Sache im Zuge einer öffentlichen Versteigerung.
Beschwören würde ich das allerdings nicht. Meine letzte Vorlesung im Privatrecht liegt schon einige Jahrzehnte zurück. Servus Paul |
#14
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![]() Zitat:
Das Gericht möchte ich sehen, welches diesen Anspruch nicht durchsetzt. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#15
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#16
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Bin ich denn der Einzige hier der die Boote liest?
Die Tochter des letzten Eigners, der verstorben ist, hat damit seine Schulden bezahlt....nun ist nix mehr zu holen. ![]() Gruß Willy
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#17
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nein Willy,
habe ich auch gelesen, ich hoffe mir passiert so was nicht auch mal
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#18
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![]() Uff, ich dachte schon ich sei ein absonderlicher Sonderling.... ![]() Willy |
#19
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damit das hier mal nicht ganz durcheinander geht aber nur mal ganz kurz:
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#20
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ecki, wenn bspw. ein insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers läuft, dann wird Dir auch ein Gericht nicht mehr helfen, das wird dann nämlich gar nicht mehr entscheiden... (§ 240 ZPO). Wozu auch ![]()
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#21
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@ woody
Da brauchst Du noch nicht mal bis Russland gehen wegen dem Eigentum an gestohlenen Sachen. Das ist in Holland auch so. War auch ein Bericht in der Boote letztes Jahr. Stimmte tatsächlich. Ich habe mit dem "benachteiligten" Händler gesprochen. Lothar |
#22
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Oder ist es Mode geworden, bei nicht gefälligen Forderungen gleich Privatinsolvenz anzumelden? ![]() Oder wohne ich zu weit nordöstlich? Fragen über Fragen.....Gruß Ecki
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#23
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Dann ist die Versicherung der Eigentümer, weil dieser seine Eigentumsrechte an die Versicherungsgesellschaft abgetreten hat. Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#25
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Insolvenz muss ja nur ein Beispiel sein, in dem Artikel in der Zeitschrift (im Ausgangsposting zitiert) war es so, dass die Verkäuferin (Erbin des Vorbesitzers) alleinerziehend war und von Sozialhilfe lebte. Es zählt wirtschaftlich doch nur das Ergebnis: es ist nichts zu holen ... Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
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