#1
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Kennzeichen Kleinfahrzeuge europaweit
Hallo Mädels und Jungs
In D kann man das Kennzeichen ja wahlweise beidseitig am Bug, beidseitig am Heck oder am Spiegel anbringen. Die RheinSchPV verlangt am Bug (D, NL, F), verlangt irgendjemand irgendwo was anderes? Und weiß jemand, ob am Heck bzw. am Spiegel in Spanien und Italien anerkannt oder geduldet wird? Und wie sieht's auf der Donau aus? Bin gerade dabei, die Beschriftung zu planen und hätte am Bug gerne den Bootsnamen statt der Kennung, aber nicht, wenn das dauernd nur Ärger gibt. Dann kommt die Kennung an den Bug und der Name ans Heck. Und bitte, kein "ich glaube...", ich bräuchte schon verläßliche Angaben Danke, Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#2
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#3
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Zitat:
Da habe ich das alles ja her. Was mich interessiert sind die Erfahrungen im europäischen Ausland, welche Kennzeichnung anerkannt wird und welche nicht. Die Entenpolizei bei Dir um die Ecke hat mir folgendes geschrieben: Zitat:
Michael
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#4
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Mach dir ein Schildchen zum umhängen.....ich hatte mal ein (Auto) Kennzeichen mit der Bootskennung....waren natürlich etwas zu klein die Buchstaben und Zahlen, hat aber nie einer was gesagt weil gut lesbar.
Und konnte man prima umhängen.... Willy |
#5
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Hallo Michael,
welches europäische Land welche Form der Kennzeichnung akzeptiert, weiß ich leider auch nicht. Lt. Merkblatt des Bundesverkehrsministerium für Wassersportler werden die deutschen Kennzeichen und ihre Anbringung wohl in den Niederlanden, Frankreich, Italien, Bodensee (auch österreichische und schweizerische Teile) anerkannt. Aber was ich viel schlimmer finde, ist die Tatsache, dass man es in der BRD noch nicht geschafft hat, die absoluten Widersprüche zwischen der KIFzKV-Bin-Sch und der Rhein- oder MoselSchPVO zu bereinigen. Während danach auf Rhein und Mosel die Anbringung an "den beiden Vorderseiten" verlangt wird, läßt die KIFzKV-BinSch die wahlweise Anbringung "an den beiden Bug- oder Heckseiten oder am Siegelheck" zu. Auf der Donau wird nur die Anbringung "an der Außenseite" verlangt und die BinSchStrO macht keine exakten Angaben über die Anbringung der amtlichen Kennzeichen. Totales Chaos schon in der BRD! Armes Europa! Da sind wir wieder auf das Wohlwollen der jeweiligen WaSchPo angewiesen. Der Vorschlag mit den umhängbaren Brettern dürfte für jemanden, der jeden Ärger mit der Kennzeichnung im Ausland vermeiden will, auch problematisch werden. Die Schilder müßten schon fest angebracht sein, was z.B. bei einem Stahlboot nicht so einfach ist. Wer will schon nachträglich an verschiedenen Rumpfstellen Mutter aufschweißen o.ä.? Aber einfach lose aufhängen wird sicher nicht akzeptiert. Gruß Wepi Geändert von Wepi (08.07.2007 um 13:31 Uhr) |
#6
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Naja, Fakt ist, Kennung beiderseits am Bug geht immer, wer nicht aus D raus will, darf eben auch anders. Michael
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#7
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Katalonien
Hier bei uns,an der Costa Dorada,mit Sicherheit (vermute!!! ganz Spanien)muss Name und Zul. Nr.am Boot sein.Dabei ist es egal, ob der Name 2x am Bug steht und die Zulassung am Heck, oder umgekehrt.Anzuraten ist immer die Nationalfagge achtern und Gastflagge darüber.In den Häfen wird seit letzem Jahr( in Catalunya zumindest) immer 1.der Bootsführerschein 2.die Zulassungspapiere(egal ob ADAC oderintern.Bootsschein) 3.GANZ WICHTIG:der gültge Versicherungsnachweiss(mit Zahlbeleg) VOR dem Zuwasserlassen gefordert.In der Praxis werden aber Boote ohne Kennzeichnung nicht einmal ermahnt, sodern eher aus Neugier gestoppt.Wie schon gesagt, die Flagge hilft, aber der Versicherungsnachweiss ist Vorschrift!!! Gruss Konny
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#8
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Zitat:
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OK, so soll's ja auch sein. Bootshaftpflicht? Ist hier nicht Vorschrift, bei euch schon? Ich hab' zwar eine (der Hafen verlangt das auch), aber einen "Zahlbeleg" habe ich nicht, nur einen internationalen Versicherungsschein (sowas, wie die grüne Versicherungskarte beim Auto). Ist ja lustig, was manche Länder so alles sehen wollen.... Michael
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#9
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Kennzeichen von Kleinfahrzeugen
Hallo alle miteinander!
Meines Wissens müssen Kleinfahrzeuge die den österreichischen Teil der Donau befahren links und rechts am Bug und am Vordeck unmittelbar vor der Scheibe das Kennzeichen in 20cm hoher schwarzer Schrift tragen. Am Vordeck wegen der Schleusen. Schiffsname ist ja bekanntlich auf der Donau unerheblich und kann daher überall angebracht werden. Ich hoffe damit geholfen zu haben, liebe Grüsse aus Wien.
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Immer eine Handbreit Wasser unter dem Propeller
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#10
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Hallo,
sehr aufschlußreich war zu diesem Problem mein Anruf beim Bundesverkehrsministerium. Man war dort sehr überrascht, dass es einen Widerspruch zwischen der Kennzeichenverordnung und der RheinSchPoVo gab, das war dort offenbar bisher niemandem aufgefallen. Mit einer Angleichung sei sicher nicht so rasch zu rechnen, da dazu die jeweiligen Anliegerstaaten beteiligt werden müßten. Der Rat war daher, die Kennzeichen gemäß RheinSchPoVo bzw. MoselSchPoVo anzubringen, dann sei man bei Auslandsbesuchen auf der sicheren Seite! Gruß Wepi |
#11
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Die RheinSchPV erlaubt lediglich beidseitig Bug, diese Kennzeichnung ist aber auf dem gesamten Rhein in allen Staaten zulässig, dies gilt natürlich für die Kennzeichnung nach Kennzeichenverordnung nicht. Man kann also mit den Kennzeichen der Kennzeichenverordnung in ganz D rumgondeln, auch auf dem (deutschen Teils des) Rhein, mit Kennzeichen nach RheinSchPV zusätzlich auch auf den restlichen Teilen des Rheins. HTH Michael
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#12
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Hallo Michael,
im Prinzip hatte ich das ja auch so gemeint, wie Du es darstellst. Aber es hat mich doch erschüttert, dass man beim BVM offenbar überhaupt nicht wußte, dass in der RheinSchPoVo etwas anderes steht als in der BinSchKennzeichenverordnung. Und ich finde schon, dass da ein Widerspruch vorliegt, denn normalerweise gehen spezielle örtliche Regelungen den allgemeinen vor. Also ist nicht völlig klar, ob auf dem deutschen Teil des Rheins die RheinSchPoVo oder die Kennzeichenverordnung Vorrang hat. Beim BVM meinte man dazu nur, dass sehr wahrscheinlich kein deutscher WaSchPolizist auf dem Rhein die Anbringung des Kennzeichens nach der Kennzeichenverordnung am Spiegel beanstanden würde. In den anderen Anliegerstaaten sehe das möglicherweise anders aus, daher der Rat, gemäß RheinSchPoVo zu kennzeichnen. Gruß Wepi |
#13
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Zitat:
Da hast Du allerdings recht. Zitat:
Solange die Entenpolizei da aber etwas näher an der Realität ist, mache ich mir darum wenig Sorgen. Trotzdem habe ich die Kennzeichen bei mir nach RheinSchPV angebracht, sicher ist sicher Michael
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#14
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Hallo,
der Thread ist zwar schon älter, aber ist der dort beschriebene Stand noch aktuell? Ich habe eine Frage zur Kennzeichnung auf dem Rhein. Was muss denn ausgewiesen werden? Der Schiffsname UND die das Kennzeichen (Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen)? Oder reicht das Kennzeichen alleine? Danke Gruß Peter |
#15
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Hier: https://www.gesetze-im-internet.de/k...022600995.html
ist alles geregelt. Ein Name ist nicht vorgeschrieben, auch nicht, wo ein solcher angebracht wird. Grüße Matthias. |
#16
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Das ist ja für die Schleusen richtig hilfreich.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#17
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Jährlich werden abertausende Sportboote geschleust, dass es zu massiven Problemen wegen fehlender oder "falsch" angebrachter Bootsnamen gab, habe ich noch nie gehört.
Scheint also kein wirkliches Schleusen-Problem zu sein Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Nur weil du das noch nie gehört hast? Wohl eher weil die meisten sich mit einem Namen melden.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#19
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Zitat:
Schiffsnamen beidseitig an der Brücke und (ein mal) am Heck, dort noch ergänzt um den Heimathafen. Kommt ja auf ein paar Buchstaben mehr nicht an, oder? Lg, Saint-Ex Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (29.12.2019 um 21:40 Uhr) |
#20
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Hi ?
Andererseits kann ich jeden verstehen, der sein Boot nicht unnötig mit Kennzeichen, Heimathafen, Funkkennung, "Namen der Kinder on Tour und des Bordhundes" etc. bekleben möchte. Geändert von sporty (29.12.2019 um 22:05 Uhr)
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#21
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Zitat:
Davon war ja wohl auch gar keine Rede... Lg, Saint-Ex Gesendet von meinem SM-N950F mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#22
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Also ich versteh die Diskussion nicht...
was wurde den beim Führerschein beigebracht... Vorschrift ist Deutschland Binnen ein amtlich oder amtlich annerkanntes Kennzeichen... in dunkler Farbe auf hellem Grund oder heller Farbe auf dunklem Grund... mindetgröße 10 cm... An beiden Seiten am Bug oder an beiden seiten am Heck oder am Spiegelheck... Eine weitere Kennzeichnung mit Namen, Heimathafen oder sonstwas ist nicht vorgeschrieben.. kein Sportboot benötigt einen Namen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#23
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Hi?
Etwas Spaß muss auch mal sein. |
#24
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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stimmt..
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