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  #1  
Alt 09.07.2007, 19:13
brmpfl brmpfl ist offline
Commander
 
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Standard Kaskoversicherung: Allgefahrendeckung vs. Teilgefahrendeckung

Hallo,

gerade beschäftige ich mit Vollkaskoversicherungen für Boote.
Dabei werden von den Versicherern zum Einen die Allgefahrendeckung (alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert) und die Teilgefahrendeckung (alles versicherten Sachen und Gefahren sind aufgeführt) angeboten.

Der Preisunterschied ist dabei nicht unerheblich. Weil das Versichern unbekannter Gefahren (man weiß ja nie ) wahrscheinlich mit entsprechend vielen Fragezeichen verbunden ist, sind Versicherungen mit Allgefahrendeckung erheblich teurer.

Oder ist das nur Marketing? Ist die Allgefahrendeckung wirklich nötig?

Welchen Geltungsbereich und welche Gefahren müßte eine Versicherung mit Teilgefahrenabdeckung abdecken?


Hajo
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  #2  
Alt 09.07.2007, 21:45
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Jörg Jörg ist offline
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Standard

Auch bei sogenannten Allgefahrendeckungen gibt es gravierende Unterschiede, bei manchen Versicherern ist die Ausschlußliste mehrere Seiten lang und es wird mit Allgefahrendeckung geworben

Frag mal Norman http://www.boote-forum.de/member.php?u=799 der berät dich kompetent und ehrlich
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Gruß Jörg
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  #3  
Alt 10.07.2007, 09:13
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Es gibt keine noch so lange Liste mit Einzelgefahren, die an eine gute Allgefahrendeckung rankommt. Nach Murphy´s Law tritt sowieso immer der Schadensfall ein, der gerade nicht versichert ist.

Jörg hat aber Recht, es sind auch diverse Allgefahrendeckungen auf dem Markt, bei denen durch es Ausschlüsse und Einschränkungen gibt, die in einer echten Allgefahrendeckung nichts zu suchen haben. Da hilft nur intensives Vergleichen. Die Haken und Hintertürchen im Kleingedruckten sind oft so versteckt, dass man sie leicht überliest.
Das Gemeine daran ist, dass man eigentlich lesen muss, was nicht drinsteht. Das setzt aber die Kenntnis über das, was drinstehen könnte voraus. Oft wird mit geschicktem Satzbau eine Deckung suggeriert, die sich bei genauerem lesen als "nur in ganz bestimmten Fällen versichert" herausstellt.

Gruß
Norman
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  #4  
Alt 10.07.2007, 09:37
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PderSkipper PderSkipper ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Das Gemeine daran ist, dass man eigentlich lesen muss, was nicht drinsteht. Das setzt aber die Kenntnis über das, was drinstehen könnte voraus.
Dafür haben wir ja dich!
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water.
If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot.
Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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  #5  
Alt 10.07.2007, 09:41
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Trave-Andy Trave-Andy ist offline
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GENAU!!!!


Andy
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Grüße Andy

Lieber mit drei kleinen Schritten ans Ziel kommen, als mit einem großen Schritt auf die Nase fallen.
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  #6  
Alt 10.07.2007, 22:47
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen

Oder ist das nur Marketing? Ist die Allgefahrendeckung wirklich nötig?
Fast alle "Allgefahrenversicherungen" schließen alle häufig vorkommenenden Schäden aus. Mir ist eine Versicherung, die exakt aufzählt wann sie zahlt tausendmal lieber, als eine die mir aufzählt wann sie nicht zahlt.

Beispiel:

Teilgefahrenversicherung:
"Versichert sind alle Schäden aufgrund von Wassereinbruch."

Allgefahrenversicherung:
Ausschlossen sind Schäden durch Regen, Schnee ...

Nun liegt das Boot im Winterlager im Freien. Es schneit stark. Später taut der Schnee und läuft durch die Persenning in das Boot. Als der Eigner im März zu seinem Boot kommt ist durch das Wasser und den folgenden Schimmel erheblicher Schaden entstanden. Die "Allgefahrenversicherung" verweigert die Zahlung, während die "Teilgefahrenversicherung" problemlos zahlt.

Hübsch ist es auch, wenn bei "Allgefahrenversicherungen" bei Sinken die Maschinenanlage nicht versichert ist.

Wirklich erstaunlich, wie bereitwillig sich die Kundschaft mit dem Marketing-Gag "Allgefahrenversicherung!" verarschen läßt.

Sieht man sich die Liste der versicherten Gefahren bei einer guten Teilgefahrenversicherung (Pantaenius) an, so muß man schon sehr kreativ sein, um einen Schadensfall zu konstruieren in dem nicht geleistet wird.
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  #7  
Alt 11.07.2007, 00:55
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo "hier könnte Dein Vorname stehen ",

Zitat:
Fast alle "Allgefahrenversicherungen" schließen alle häufig vorkommenden Schäden aus.
Welche häufig vorkommenden Schäden sind das denn Deiner Meinung nach?

Zitat:
Nun liegt das Boot im Winterlager im Freien. Es schneit stark. Später taut der Schnee und läuft durch die Persenning in das Boot.
In diesem Fall brauchst Du keine Versicherung, sondern jemanden der sich mit Einwintern auskennt und Dir erklärt, dass man die Persenning im Winter nicht unabgedeckt Eis und Schnee aussetzt.

Zitat:
Hübsch ist es auch, wenn bei "Allgefahrenversicherungen" bei Sinken die Maschinenanlage nicht versichert ist.
Das ist ja nun Quatsch. Bei welcher Gesellschaft soll das sein?

Zitat:
Sieht man sich die Liste der versicherten Gefahren bei einer guten Teilgefahrenversicherung (Pantaenius) an, so muß man schon sehr kreativ sein, um einen Schadensfall zu konstruieren in dem nicht geleistet wird.
Kreativ muss man nicht sein, man braucht sich nur die tatsächlich entstandenen Schadensfälle hier im Forum anzusehen.
Ich habe letzte Saison eine Regulierung eines Motor- und Antriebsschadens durch Muscheln im Ansaugtrakt des Z-Antriebs gehabt und René (Divefreak) hatte dazu sogar mal einen thread aufgemacht (finde ich leider gerade nicht wieder).

Der Gelcoatschden von Gerd1000 ist auch ein gutes Argument für eine Allgefahrendeckung, ich kenne jedenfalls keine Einzelgefahrenauflistung, bei der Schleifstaub durch Hafenarbeiten aufgeführt ist.


Zitat:
Zitat von Gerd1000
...mit meinem vorletzten Boot war ich vor ein paar Jahren eine Woche in Gibraltar, neben einer Baustelle. Später als ich es in Marbella waschen wollte stellte sich heraus, dass das ganze Gelcoat fleckig war, wohl von dem Schleifstaub der Baustelle. Ich habe dann so ziemlich jedes Mittel ausprobiert war aber zwecklos.

Das ganze Boot muste dann nach Rückkehr nach Mallorca von einer Firma mit Spezialmitteln behandelt werden. Damit ging das meiste weg. Den Rest hat dann so nach und nach die Sonne erledigt, denn die Flecken bleichen aus. War ein Schaden von 15.000 DM.

Was ich dir aber sagen wollte. Wenn du eine Kaskoversicherung hast ist sowas gedeckt. Ich wußte das auch nicht und kam nur durch Zufall drauf.

Von der Versicherung kam dann sofort ein Sachverständiger der den Schaden regulierte. Anstandslos.

Ich werde mich hier nicht zu Mitbewerbern äußern, aber man sollte sich selber mal die Frage stellen, warum die von Dir angesprochene Gesellschaft zwar eine Allgefahrendeckung für 5 Einzelrisiken bietet, die gesamten Restrisiken aber mit einer kurzen Teilgefahrendeckung abhandeln will...

Zitat:
Wirklich erstaunlich, wie bereitwillig sich die Kundschaft mit dem Marketing-Gag "Allgefahrenversicherung!" verarschen läßt.
Bei einer Allgefahrendeckung kommt übrigens noch die Beweislastumkehr hinzu. Das bedeutet, die Gesellschaft muß Dir nachweisen, dass ein Schaden nicht versichert ist (ist einfach, denn dann müsste er ja unter Ausschlüsse aufgeführt sein).
Bei einer Teilgefahrendeckung musst Du der Gesellschaft nachweisen, dass der Schaden versichert ist und da werden dann plötzlich die von Juristen formulierten Bedingungen interessant...

Ich stimme aber mit Dir dahingehend überein, dass eine Allgefahrendeckung allein kein Allheilmittel ist, es kommt immer auf die gesamten Bedingungen an. Trotzdem gilt nach wie vor, was ich in meinem letzten Posting schon geschrieben habe: Keine noch so lange Liste an Einzelgefahren kann so ausführlich sein, dass sie an eine eine gute Allgefahrendeckung rankommt, da zwangsläufig immer nicht versicherte Gefahren entstehen werden.

Gruß
Norman
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  #8  
Alt 11.07.2007, 09:01
dietmarf dietmarf ist offline
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Hallo,

ich habe eine Allgefahrendeckung. Da ich sie schon in Anspruch nehmen musste kann ich nur bestätigen was Normen schreibt.

Gruß

Dietmar
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  #9  
Alt 11.07.2007, 09:59
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boneman boneman ist offline
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Nun Rheinsegler,

ist kann Dir nur exemplarisch "meine" Ausschlüsse bei der Allgefahrendeckung mitteilen, ich fühle mich damit o.k. versichert:

Ausgeschlossen sind Schäden durch:

1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
2. Kontruktions- und Materialfehler
3. Abnutzung im gewöhnlichen Umfang
4. Normale Witterungseinflüsse, Rost, Wurm, Ratte
5. Verlieren von Gegenständen
6. Diebstahl nicht verzurrter oder verschlossener Teile
7. Radioaktivität
8. Mittelbare Schäden, z.B. Beeinträchtigung der Rennfähigkeit oder Minderwert
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  #10  
Alt 11.07.2007, 13:06
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Nun Rheinsegler,

Ausgeschlossen sind Schäden durch:

1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
2. Kontruktions- und Materialfehler
3. Abnutzung im gewöhnlichen Umfang
4. Normale Witterungseinflüsse, Rost, Wurm, Ratte
...
wobei bei mir die Folgeschäden mitversichert wären. Also, bricht mir das Want wegen Materialermüdung, wird das Want (Stahlseil, was den Mast in Querrichtung am Kippen hindert) nicht ersetzt. Abder der unmittelbar darauf folgende Mastbruch.
Zumindest hab ich die Versicherungsbedingungen so verstanden.
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  #11  
Alt 11.07.2007, 13:22
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boneman boneman ist offline
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Jepp, steht bei mir auch so sinngemäß. Punkt 2 bezieht sich "auf das unmittelbar" betroffene Teil.
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