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  #1  
Alt 18.07.2007, 10:45
Benutzerbild von Tschinkefraeser
Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Standard Lichtleiste Trailer

Hallo zusammen,

hab da mal ne Frage zum Thema Lichtleiste am Trailer. Habe nun schon einige umgebaute US Trailer gesehen bei denen die Beleuchtung etwa höhe Spiegel aufhört und das Z hinten raus steht. Laut gesetzt dürfen Transportgüter ja 1m nach hinten überstehen ohne dass ne Fahne oder so montiert wird.
Ist das zulässig? Da Schraube und Z scharfkantige Teile enthält müsste man es in diesem Fall wohl abdecken und dann ist es erlaubt, oder?

Gruß
Dirk
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  #2  
Alt 18.07.2007, 11:02
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Bernd-Andreas Bernd-Andreas ist offline
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Hallo Dirk,

der Propeller muß in jedem Fall im Bereich der Straßenverkehrsordnung abgedeckt sein.
Über die Lichtleiste sollte dieser meines Wissens nach keinesfalls weiter als 1m hinausragen - und das erfordert bereits eine zusätzliche reflektierende Warntafel und bei Dunkelheit zu der Warntafel eine rotes Licht.
Eigendlich sind Boot und Trailer so abgestimmt, daß das Boot komplett hinter die Lichtleiste past -außer wenn der Trailer zu kurz ist.

Gruß
Bernd-Andreas
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  #3  
Alt 18.07.2007, 11:38
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Zitat:
Zitat von Bernd-Andreas Beitrag anzeigen
außer wenn der Trailer zu kurz ist.
Ist ein US Trailer, da ist das normal. Gibt sogar ne richtig schöne Anleitung, ist größtenteils auch hier anwendbar, nur halt nicht bei Beleuchtung und Bremsen!

http://www.searay.com/PDF/Towing_Gui...wing_guide.pdf

Gruß
Dirk
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  #4  
Alt 18.07.2007, 18:22
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd-Andreas Beitrag anzeigen
Hallo Dirk,

...
Über die Lichtleiste sollte dieser meines Wissens nach keinesfalls weiter als 1m hinausragen - und das erfordert bereits eine zusätzliche reflektierende Warntafel und bei Dunkelheit zu der Warntafel eine rotes Licht.
...

Gruß
Bernd-Andreas
Nein bis zu 1 m ohne irgendeine Kenntlichmachung ab 1 m muss dann kenntlich gemacht werden mit Flagge oder Tafel bzw. Licht bei Dunkelheit

Zitat:
§22 STVO Ladung
...
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über
eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des
Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht
berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs
nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange
auseinandergehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes
Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe
mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht
werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an
gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
...
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Grüße Daniel
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  #5  
Alt 18.07.2007, 19:24
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zitat:Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein


zumindest im ösiland ist aber dann auch die höchstgeschwindigkeit einzuhalten

autobahn >60 km/h
überland>50km/h
stadtgebiet>40km/h
und rundumleuchte(gelb)!!!
hoffe mich richtig errinnern zu können
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
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  #6  
Alt 19.07.2007, 00:10
denni1078 denni1078 ist offline
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Höchst oder mindest?
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  #7  
Alt 19.07.2007, 08:59
Skibbää Skibbää ist offline
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...und das sind Vorschriften die für ein PKW mit max 3,5to Anhängerlast gelten? wird da nicht zwischen LKW und PKW unterschieden?Ich meine es ist schön das das geht, aber 20,75 m für einen PKW ??? seit Ihr sicher???

mfg
Skibbäär
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  #8  
Alt 19.07.2007, 09:18
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
...und das sind Vorschriften die für ein PKW mit max 3,5to Anhängerlast gelten? wird da nicht zwischen LKW und PKW unterschieden?Ich meine es ist schön das das geht, aber 20,75 m für einen PKW ??? seit Ihr sicher???

mfg
Skibbäär
Naja, 20 Meter erreiche ich glaub nicht! Max 5m Auto + ca. 8m mit rausragendem Antrieb!

Gruß
Dirk
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  #9  
Alt 19.07.2007, 09:51
Benutzerbild von klaautermann
klaautermann klaautermann ist offline
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Moin, ich meine gelernt zu haben: 80 Kmh auf Autobahn und 60 Kmh Landstraße.
Ganz wichtig ist dann noch die Stützlast, wenn die zu gering ist, kann das Kfz augehebelt werden. (eigene Erfahrung)
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  #10  
Alt 19.07.2007, 10:01
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Stützlast ist sehr wichtig, aber auch mit 80 km/h! Sollte nie einen Nulldurchhang geben.

Das pendeln kommt zu 90% daher!

Gruß
Dirk
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  #11  
Alt 19.07.2007, 18:30
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
...und das sind Vorschriften die für ein PKW mit max 3,5to Anhängerlast gelten? wird da nicht zwischen LKW und PKW unterschieden?Ich meine es ist schön das das geht, aber 20,75 m für einen PKW ??? seit Ihr sicher???

mfg
Skibbäär
Jap da bin ich sicher so steht es in der STVO kannst selber bei www.juris.de nachsehen und nachlesen! Das man die 20,75m mit einem PKW gespann nur sehr schwer erreichen kann ist klar aber so wie es da steht darf ohne irgend ein Problem gefahren werden wenn man davon abweicht muss man sich das genehmigen lassen! Es wird nicht zwischen LKW und PKW unterschieden. Im übrigen in anderen Ländern können andere Regelungen gelten die von mir Zitierte Stelle ist aus der STVO die in Deutschland gilt!!!!
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Grüße Daniel
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