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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Lichtleiste Trailer
Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage zum Thema Lichtleiste am Trailer. Habe nun schon einige umgebaute US Trailer gesehen bei denen die Beleuchtung etwa höhe Spiegel aufhört und das Z hinten raus steht. Laut gesetzt dürfen Transportgüter ja 1m nach hinten überstehen ohne dass ne Fahne oder so montiert wird. Ist das zulässig? Da Schraube und Z scharfkantige Teile enthält müsste man es in diesem Fall wohl abdecken und dann ist es erlaubt, oder? Gruß Dirk |
#2
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Hallo Dirk,
der Propeller muß in jedem Fall im Bereich der Straßenverkehrsordnung abgedeckt sein. Über die Lichtleiste sollte dieser meines Wissens nach keinesfalls weiter als 1m hinausragen - und das erfordert bereits eine zusätzliche reflektierende Warntafel und bei Dunkelheit zu der Warntafel eine rotes Licht. Eigendlich sind Boot und Trailer so abgestimmt, daß das Boot komplett hinter die Lichtleiste past -außer wenn der Trailer zu kurz ist. Gruß Bernd-Andreas |
#3
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Ist ein US Trailer, da ist das normal. Gibt sogar ne richtig schöne Anleitung, ist größtenteils auch hier anwendbar, nur halt nicht bei Beleuchtung und Bremsen!
http://www.searay.com/PDF/Towing_Gui...wing_guide.pdf Gruß Dirk |
#4
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Zitat:
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel
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#5
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zitat:Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein zumindest im ösiland ist aber dann auch die höchstgeschwindigkeit einzuhalten autobahn >60 km/h überland>50km/h stadtgebiet>40km/h und rundumleuchte(gelb)!!! hoffe mich richtig errinnern zu können
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liebe grüsse aus wien franz |
#6
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Höchst oder mindest?
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wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein. Grüße Daniel |
#7
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...und das sind Vorschriften die für ein PKW mit max 3,5to Anhängerlast gelten? wird da nicht zwischen LKW und PKW unterschieden?Ich meine es ist schön das das geht, aber 20,75 m für einen PKW ??? seit Ihr sicher???
mfg Skibbäär |
#8
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Zitat:
Gruß Dirk |
#9
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Moin, ich meine gelernt zu haben: 80 Kmh auf Autobahn und 60 Kmh Landstraße.
Ganz wichtig ist dann noch die Stützlast, wenn die zu gering ist, kann das Kfz augehebelt werden. (eigene Erfahrung) |
#10
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Stützlast ist sehr wichtig, aber auch mit 80 km/h! Sollte nie einen Nulldurchhang geben.
Das pendeln kommt zu 90% daher! Gruß Dirk |
#11
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Zitat:
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