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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen? Wie kann ich sicher einen privaten Bootsvertrag abwickeln?
Insbesondere gefällt mir die gesetzliche Widerrufsfrist nicht, die ja wohl auch bei Bootskaufverträgen gilt...oder? Eine Probefahrt wurde gemacht und ich möchte wie besehen verkaufen. Vorhandene Mängel werden schriftlich festgehalten. Nur im Endeffekt weisst man nie, was hinter dem Käufer steht und der haut mit dem Boot ab und was auch immer dann passiert und der tritt dann vom Vertrag zurück und man ist der Geschädigte und das Boot ist sonstwo. Hat jemand sinnvolle Tips? Danke! |
#2
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Mach' Dir da 'mal keinen Kopf. Was z. B. bei ebay oft über ominöse Europäische Vorschriften geschrieben wird entbehrt für Privatverkäufe jeder Grundlage. In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher.
Beim Verkauf von privat jedoch gelten im wesentlichen die Dinge, die im Kaufvertrag geregelt sind. Und da steht es Dir weitgehend frei, Klauseln aufzunehmen oder eben nicht. Nur eines gilt eben auch ohne Vertrag: die verkaufte Sache muß die Eigenschaften tatsächlich aufweisen, die du ihr zusprichst. Soll heißen, wenn Du Dein Boot mit der Angabe "läuft super und ohne Probleme" verkaufst, bist Du schon 'mal auf dünnem Eis. Grüße Matthias. P.S. Musterverträge gibt's zuhauf im Netz, auch hier im kompetenten Forum in der Suche. Geändert von Segelmatt (07.08.2007 um 18:46 Uhr) |
#3
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ein tolles einstands-posting...
Rechtsberatung pur gibt es hier nicht. Mehr sag ich dazu besser nicht, im übrigen unterscheiden sich "Bootskaufverträge" nicht von sonstigen Kaufverträgen, also bspw. über einen gebrauchten Toaster. .... trotzdem willkommen.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#4
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![]() Zitat:
eine gesetzliche Widerrufsfrist gibt es bei derartigen privaten Geschäften nicht, ist ja kein gewerbliches Versand- oder Haustürgeschäft. Boot nur bei vollständiger Bezahlung herausgeben, dann bist du auf der sicheren Seite. Gewährleistungsausschluss sollte ausdrücklich vereinbart und im Kaufvertrag fixiert sein. Alle dir bekannten Mängel gewissenhaft im Kaufvertrag anführen, so dass du auch nicht wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels im Nachhinein belangt werden kannst. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#5
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Hallo,
am besten du verkauftst als "Bastler-/Schlachtobjekt" und schreibst so wenig wie möglich an Eigenschaften in den Kaufvertrag rein. Da kann die dann nichts auf die Füsse fallen.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#6
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Auch den privaten Verkäufer gebrauchter Gegenstände trifft die Offenbarungspflicht ihm bekannter Mängel und dieser Pflicht kann er sich nicht entheben bzw. diese umgehen, wenn er den Kaufgegenstand einfach als Bastlerobjekt bezeichnet. Wird zwar oft versucht, klappt aber, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, i. aller Regel nicht. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#7
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Es geht ja auch (zumindest mir) nicht darum, jemanden Schrott unterzujubeln. Vielmehr will und werde ich mich gegen Andere absichern. Da stürzen wirklich die wildesten und gestörtesten Typen mit total verschobenen Ideen und Gedanken draußen rum. Oder die sind einfach nach einer Woche kaufreuig oder die "Alte" macht Stress wegen der Neuerwerbung und dann wird nach jedem noch so kleinen Haar in der Suppe gesucht. Und sobald ich auch nur den Verdacht eines verschwiegenen Mangels habe kriege ich nicht nur meine Ware/Boot/Auto uws. zurück, ich muß den Käufer eventuell entschädigen und am Ende haben die dann noch mein Eigentum ruiniert... Auf den Zirkus habe ich keinen Bock. Wer blind die Katze im Sack kauft muss wissen was er macht und wer die Ware vorher sogar besichtigt erst recht.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#8
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Grüße Matthias. P.S. dieses Forum ist voll von Bootskäufern, die schon so manchen Verdacht hatten ![]() ![]() |
#9
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Ich wollte doch nur mal schwarzmalen....
Ich habe da zumindest aus beruflichen Gründen im Kfz-Bereich schon die tollsten Stories erlebt...Das glaubt mir eh kein Mensch.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#10
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Nur gut, dass ich nicht der Käufer bin
![]() Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#11
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#12
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Hallo Segelmatt
Genau die Musterverräge suche ich. Habe per Handschlag gestern ein Boot gekauft und suche eben jetzt einen Mustervertrag. Der unter Yacht.de ist schon ganz gut, habe aber einen im Sinn der war in der letzten Ausgabe der Boots-Börse. Nur habe ich diese vergestern entsorgt. Kannst Du mir oder wer anderes weiterhelfn wo ich noch Alterniven finden kann. |
#13
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![]() Eine kurze Vorstellung beim ersten Post wäre schon ganz nett gewesen ![]() Was paßt dir an dem Kaufvertrag unter Yacht.de nicht ![]() ![]() I.ü.: gekauft hast du das Teil doch sowieso schon per Handschlag, fixier die Details doch noch mal selbst kurz schriftlich und gut ist. |
#14
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#15
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Ich habe bei Verkauf vor 2 Wochen diesen Kaufvertrag genommen,
den Gewährleistungsausschluss zusätzlich fixiert und unsere mündlichen Absprachen (z.B. über Zubehör usw.) aufgeführt.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#16
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Schau mal im Internet, da kannst Du den Vertrag schon ausfüllen. Hat mein Bootsverkäufer auch so gemacht, nur noch Unterschrift drunter , Kohle rüber und die Sache ist perfekt.
Oliver |
#17
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Gesetzlicher Wiederruf nur bei Gewerblichen Verkäufen, bei privaten nicht. HAbe in der Richtung schon mal einen Rechtsstreit gewonnen.
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Grüße Michael |
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