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  #1  
Alt 07.08.2007, 18:00
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susaone susaone ist offline
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Standard Verkaufsvertrag - Widerrufsrecht?

Hallo zusammen? Wie kann ich sicher einen privaten Bootsvertrag abwickeln?
Insbesondere gefällt mir die gesetzliche Widerrufsfrist nicht, die ja wohl auch bei Bootskaufverträgen gilt...oder?
Eine Probefahrt wurde gemacht und ich möchte wie besehen verkaufen.
Vorhandene Mängel werden schriftlich festgehalten.
Nur im Endeffekt weisst man nie, was hinter dem Käufer steht und der haut mit dem Boot ab und was auch immer dann passiert und der tritt dann vom Vertrag zurück und man ist der Geschädigte und das Boot ist sonstwo. Hat jemand sinnvolle Tips? Danke!
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  #2  
Alt 07.08.2007, 18:42
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
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Standard

Mach' Dir da 'mal keinen Kopf. Was z. B. bei ebay oft über ominöse Europäische Vorschriften geschrieben wird entbehrt für Privatverkäufe jeder Grundlage. In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher.
Beim Verkauf von privat jedoch gelten im wesentlichen die Dinge, die im Kaufvertrag geregelt sind. Und da steht es Dir weitgehend frei, Klauseln aufzunehmen oder eben nicht.
Nur eines gilt eben auch ohne Vertrag: die verkaufte Sache muß die Eigenschaften tatsächlich aufweisen, die du ihr zusprichst. Soll heißen, wenn Du Dein Boot mit der Angabe "läuft super und ohne Probleme" verkaufst, bist Du schon 'mal auf dünnem Eis.

Grüße

Matthias.

P.S. Musterverträge gibt's zuhauf im Netz, auch hier im kompetenten Forum in der Suche.

Geändert von Segelmatt (07.08.2007 um 18:46 Uhr)
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  #3  
Alt 07.08.2007, 23:44
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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ein tolles einstands-posting...

Rechtsberatung pur gibt es hier nicht.

Mehr sag ich dazu besser nicht,
im übrigen unterscheiden sich "Bootskaufverträge" nicht von sonstigen Kaufverträgen, also bspw. über einen gebrauchten Toaster.




.... trotzdem willkommen.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #4  
Alt 08.08.2007, 10:35
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Zitat:
Zitat von susaone Beitrag anzeigen
Hallo zusammen? Wie kann ich sicher einen privaten Bootsvertrag abwickeln?
Insbesondere gefällt mir die gesetzliche Widerrufsfrist nicht, die ja wohl auch bei Bootskaufverträgen gilt...oder?
Eine Probefahrt wurde gemacht und ich möchte wie besehen verkaufen.
Vorhandene Mängel werden schriftlich festgehalten.
Nur im Endeffekt weisst man nie, was hinter dem Käufer steht und der haut mit dem Boot ab und was auch immer dann passiert und der tritt dann vom Vertrag zurück und man ist der Geschädigte und das Boot ist sonstwo. Hat jemand sinnvolle Tips? Danke!
Hi,

eine gesetzliche Widerrufsfrist gibt es bei derartigen privaten Geschäften nicht, ist ja kein gewerbliches Versand- oder Haustürgeschäft.

Boot nur bei vollständiger Bezahlung herausgeben, dann bist du auf der sicheren Seite.

Gewährleistungsausschluss sollte ausdrücklich vereinbart und im Kaufvertrag fixiert sein.
Alle dir bekannten Mängel gewissenhaft im Kaufvertrag anführen, so dass du auch nicht wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels im Nachhinein belangt werden kannst.

Gruß
Justin
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  #5  
Alt 08.08.2007, 10:48
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Hallo,

am besten du verkauftst als "Bastler-/Schlachtobjekt" und schreibst so wenig wie möglich an Eigenschaften in den Kaufvertrag rein. Da kann die dann nichts auf die Füsse fallen.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #6  
Alt 08.08.2007, 13:29
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Hallo,

am besten du verkauftst als "Bastler-/Schlachtobjekt" und schreibst so wenig wie möglich an Eigenschaften in den Kaufvertrag rein. Da kann die dann nichts auf die Füsse fallen.
Aber nur dann, wenn der geforderte Preis dem einer reinen Ausschlachtware entspricht (Schrottpreis) und nicht dem ortsüblichen Verkehrswert eines fahrbereiten oder urlaubsklaren Bootes der jeweiligen Gattung und des jeweiligen Alters.

Auch den privaten Verkäufer gebrauchter Gegenstände trifft die Offenbarungspflicht ihm bekannter Mängel und dieser Pflicht kann er sich nicht entheben bzw. diese umgehen, wenn er den Kaufgegenstand einfach als Bastlerobjekt bezeichnet. Wird zwar oft versucht, klappt aber, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, i. aller Regel nicht.

Gruß
Justin
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  #7  
Alt 08.08.2007, 13:46
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Es geht ja auch (zumindest mir) nicht darum, jemanden Schrott unterzujubeln. Vielmehr will und werde ich mich gegen Andere absichern. Da stürzen wirklich die wildesten und gestörtesten Typen mit total verschobenen Ideen und Gedanken draußen rum. Oder die sind einfach nach einer Woche kaufreuig oder die "Alte" macht Stress wegen der Neuerwerbung und dann wird nach jedem noch so kleinen Haar in der Suppe gesucht. Und sobald ich auch nur den Verdacht eines verschwiegenen Mangels habe kriege ich nicht nur meine Ware/Boot/Auto uws. zurück, ich muß den Käufer eventuell entschädigen und am Ende haben die dann noch mein Eigentum ruiniert... Auf den Zirkus habe ich keinen Bock. Wer blind die Katze im Sack kauft muss wissen was er macht und wer die Ware vorher sogar besichtigt erst recht.
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Grüße Ingo

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  #8  
Alt 08.08.2007, 14:51
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
Und sobald ich auch nur den Verdacht eines verschwiegenen Mangels habe kriege ich nicht nur meine Ware/Boot/Auto uws. zurück, ich muß den Käufer eventuell entschädigen und am Ende haben die dann noch mein Eigentum ruiniert...
Nein, eben das kann bei einem Privatverkauf nicht passieren, da muß schon mehr als nur ein Verdacht kommen. Vordruck benutzen, fertig.

Grüße

Matthias.

P.S. dieses Forum ist voll von Bootskäufern, die schon so manchen Verdacht hatten ) in Bayern, Hamburch, West- und Ostdeutschland... mussten ihre Boote alle behalten )
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  #9  
Alt 08.08.2007, 15:01
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Ich wollte doch nur mal schwarzmalen....

Ich habe da zumindest aus beruflichen Gründen im Kfz-Bereich schon die tollsten Stories erlebt...Das glaubt mir eh kein Mensch.
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  #10  
Alt 08.08.2007, 15:24
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Nur gut, dass ich nicht der Käufer bin
Wilfried
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  #11  
Alt 08.08.2007, 15:29
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...abwarten, kommt vielleicht noch...
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  #12  
Alt 26.07.2009, 09:37
regatto regatto ist offline
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Hallo Segelmatt
Genau die Musterverräge suche ich. Habe per Handschlag gestern ein Boot gekauft und suche eben jetzt einen Mustervertrag. Der unter Yacht.de ist schon ganz gut, habe aber einen im Sinn der war in der letzten Ausgabe der Boots-Börse. Nur habe ich diese vergestern entsorgt. Kannst Du mir oder wer anderes weiterhelfn wo ich noch Alterniven finden kann.
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  #13  
Alt 26.07.2009, 09:53
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von regatto Beitrag anzeigen
Der unter Yacht.de ist schon ganz gut, habe aber einen im Sinn der war in der letzten Ausgabe der Boots-Börse. Nur habe ich diese vergestern entsorgt. Kannst Du mir oder wer anderes weiterhelfn wo ich noch Alterniven finden kann.
Na denn mal willkommen im , Unbekannter

Eine kurze Vorstellung beim ersten Post wäre schon ganz nett gewesen

Was paßt dir an dem Kaufvertrag unter Yacht.de nicht Ansonsten findest du den Kaufvertrag der Bootsbörse auch wieder in der aktuellen Ausgabe

I.ü.: gekauft hast du das Teil doch sowieso schon per Handschlag, fixier die Details doch noch mal selbst kurz schriftlich und gut ist.
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Gruß Thomas
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  #14  
Alt 26.07.2009, 10:04
bootsmann bootsmann ist offline
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Zitat:
Zitat von regatto Beitrag anzeigen
Hallo Segelmatt
Genau die Musterverräge suche ich. Habe per Handschlag gestern ein Boot gekauft und suche eben jetzt einen Mustervertrag. Der unter Yacht.de ist schon ganz gut, habe aber einen im Sinn der war in der letzten Ausgabe der Boots-Börse. Nur habe ich diese vergestern entsorgt. Kannst Du mir oder wer anderes weiterhelfn wo ich noch Alterniven finden kann.
Du hasst aber schon auf das Datum des Beitrags von Segelmatt geachtet?
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
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  #15  
Alt 26.07.2009, 10:23
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alaska alaska ist offline
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Ich habe bei Verkauf vor 2 Wochen diesen Kaufvertrag genommen,
den Gewährleistungsausschluss zusätzlich fixiert und unsere mündlichen
Absprachen (z.B. über Zubehör usw.) aufgeführt.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #16  
Alt 26.07.2009, 21:04
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Schau mal im Internet, da kannst Du den Vertrag schon ausfüllen. Hat mein Bootsverkäufer auch so gemacht, nur noch Unterschrift drunter , Kohle rüber und die Sache ist perfekt.

Oliver
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  #17  
Alt 27.07.2009, 18:37
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santhos santhos ist offline
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Gesetzlicher Wiederruf nur bei Gewerblichen Verkäufen, bei privaten nicht. HAbe in der Richtung schon mal einen Rechtsstreit gewonnen.
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Grüße
Michael

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