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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Johnson 1,5 PS mit defekter Membran???
Hallo liebe Wissende!
Hier eine Amateurfrage , deren Antwort mir viel Ärger ersparen könnte: Ich habe vor einem Monat meinen Johnson 1 Zyl. Zweitakter mit 1,5 PS; Mod. Nr. IR 69C (Made in Belgium)über Ebay vertickert, da ich diesen selbst kaum genutzt hatte und mit Familienzuwachs momentan gar nicht mehr dazu komme, ihn zu nutzen. Jetzt behauptet der Käufer vier Wochen (!) nach Kauf, der Motor würde nicht funktionieren und er hätte ihn deshalb an eine Werkstatt gegeben, wo man als Ursache eine defekte "Membran" festgestellt habe. Nach Rücksprache mit zwei Bekannten, die von Zweitaktern deutlich mehr verstehen als ich, bestehen doch ernsthafte Zweifel, ob es bei diesem Motor (den ich nie zerlegt hatte) überhaupt so eine "Membran" gibt. Oder meint der Käufer etwa den Impeller? Genauere Angaben habe ich vom Käufer nicht erhalten. Fakt ist, dass der Motor unmittelbar vor Versand noch erfolgreich getestet wurde, ich also hier schlicht und ergreifend ein dummdreistes, nachträgliches Preisdrücken vermute. Für jeden sachdienlichen Hinweis falle ich Unwissender dankbar auf die Knie! Geändert von zweitaktamateur (14.08.2007 um 20:09 Uhr) Grund: Rechtschreibung korregd |
#2
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Na schön, die Membran ist kaputt, wo auch immer die am Motor ist.
Solange der Käufer nicht damit rausrückt was er will würde ich ganz entspannt bleiben. Hast du beim Angebot oder im Kaufvertrag irgendwelche Garantien oder Gewährleistungen gegeben? Sicher nicht. Abwarten und Ruhe bewahren! |
#3
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Da würde ich auch locker bleiben. Wieso gibt der Käufe den Motor ohne Rücksprache in die Werkstatt? Garantie oder ähnliches ist immer über den Verkäufer abzwickeln, wenn überhaupt.
Eine "Membran" gibt es eigentlich nur in der Benzinpumpe (wenn vorhanden), ist ein € 1o,- Artikel und im vorbeigehen gewechselt. Sonst gibt es nur noch die sogenannten Flatterventile.. die gehen aber nicht wirklich kaputt. Gruß Schuko |
#4
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Hast du nich die Klausel Privatverkauf mit reingeschrieben? Ist halt Restrisiko wenn der Motor beim Verkäufer läuft, und dann nach 4 Wochen beim Verkäufer nicht mehr, außerdem testet man den gleich nach erhalt und nich nach 4 Wochen. Ich würd mir da keine Gedanken machen.
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#5
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Der Motor hat keine Membrane aber ein Flatterventil.
Das kann man aber umdrehen oder nachbiegen.
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#6
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Hi,
wie alt war/ist den das gute Stück?! Wenn es ein normaler Verschleißschaden ist brauchst du dir auf gar keinen Fall Sorgen machen, solche Risiken geht man als Gebrauchtkäufer eben ein.
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Gruß Christian |
#7
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Wenn der Link vom Motor bei noch aktiv ist setze ihn doch hier mal rein ..
Wäre halt Interessant was Du dort geschrieben hast . Ansonsten hat der Verkäufer erst einmal Dich anzuschreiben o.ä. und Dir die möglichkeit der Nachbesserung zu geben .. Wer weiß wer da inzwischen dabei war... Also immer locker bleiben
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By Karsten
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#8
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Drum prüfe, wer sich vertraglich bindet...
Zuerst mal herzlichen Dank für die zahlreichen Reaktionen und sehr nützlichen Informationen!!!
Für alle. die es interessiert zum Nachlesen: Die Auktion lief unter der Ebay Art. Nr. 190129353062 Den Motor hatte ich vor ca. zwei Jahren selbst gebraucht aus 1. Hand gekauft und kenne also das genaue Alter nicht. Er dürfte aber über 10 Jahre alt sein. Doch das Ding war bis auf ein paar Lackabplatzer (was bei der Alukonstruktion nix ausmacht) Tip Top gepflegt. Nur als ein Beispiel: Der Erstbesitzer hat akribisch im Handbuch notiert, mit welchen Mengen Benzin/Öl er den Motor "eingefahren" hat. Auch ich habe z.B. immer vor dem Einmotten den Motor so lange laufen lassen, bis das komplette restliche Zweitaktgemisch verbrannt war und der Motor ausging (ja so weit reichen meine bescheidenen Kenntnisse dann doch noch). Dann möchte ich auf die Fragen zur rechtlichen Seite eingehen: Natürlich habe ich mich als Verkäufer mit dem üblichen Sprüchlein (Gebraucht von Privat, keine Gewährleistung, etc.) abgesichert, wobei in div. Foren zum Thema Internetauktionen ja fast immer unter dem Strich gesagt wird, dass man am besten nur mit einem RA auf dem Schoß an Ebay-Geschäften teilnehmen sollte. Ansonsten käme es mir rechtlich ja nur zu gute, wenn der Käufer (so es nicht nur bla, bla war) ohne mein Wissen und Einverständnis einen Reparaturauftrag in einer Werkstatt erteilt hat. Damit hat er (bzw. ein Dritter) sich ja an dem Motor zu schaffen gemacht und somit sind Gewährleistungsansprüche ohnehin nichtig! Eure technischen Infos haben die Meinung meiner Bekannten bekräftigt, bzw. noch mehr konkretisiert. Ja, ja eine "Membran" ! Vielleicht will da auch nur eine unterbeschäftigte Werkstatt ein paar Euronen einstreichen. ...und für mich heißt das: ausser Nippes nix mehr bei Ebay vertickern. Das ist den potentiellen Streß einfach nicht wert. Ich hab jetzt dem Käufer eine ellenlange Antwort gesendet (Motto: Immer freundlich bleiben). Schau mer mal, ob er sich nochmal rührt... Alle Daumen hoch für das . Carry on!!! |
#9
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Ebay
nicht´s für Ungut, aber wer so blöd ist und bei Ebay ungesehen für über 200,- € so einen alten Rührstab kauft, hat selber schuld. Gruß, Matze
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#10
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Du hast alles richtig gemacht .. verkauf ohne alles ...
Also ruhig kommen lassen ..
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By Karsten
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#11
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MFG René
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