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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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HU vom Trailer "leicht" überzogen...
So, heute mit dem Heku-Trailer zum Tüv gefahren, war leicht überfällig. Boot und Trailer standen 7 Jahre ungenutzt im Garten rum. Letze HU wäre 10/99 gewesen. So durfte ich dann 2 mal die selbe Untersuchung machen lassen, weil heute eine HU nur 2 MONATE gehalten hätte-bis 10/07. Aber ich darf ja vorziehen, also habe ich jetzt bis 08/09, natürlich mit zweimal bezahlen! Aber der Prüfer war nett und ohne größere Probleme ging das Teil durch. Die Ausgabe für 2 neue Reifen hat sich wohl doch gelohnt
Ich mache jetzt noch eben den Aussenborder fertig damit morgen vormittag gleich meine neue Karriere als Segler losgehen kann...
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#2
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Was soll denn der Blödsinn?
Haben die den Trailer zweimal oder zu zweit geprüft? Wenn du erst im Oktober zur HU gefahren wärst, hättest du dann nur einmal bezahlen müssen? Ich versteh die Welt, zumindest den TÜV nicht mehr.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Zitat:
richtig! von 1-24 Monate ist alles möglich. Abhängig vom letzten fälligen Prüfungstermin MFG René
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MFG René
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#4
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Zitat:
Das ist auch ein bißchen von der Tagesfom des Prüfers und der "Nase" des Fahrzeughalters abhängig... Ich habe ein ähnliches Problem mit einmal zahlen regeln können. Aber ich kannte den Prüfer gut. Eigentlich wäre da eine Vollabnahme fällig gewesen, wegen der langen Zeit des überziehens, wenn mich nicht alles täuscht.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#5
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Mir wurde gesagt, solange er angemeldet ist, kann ich ihn 7 Jahre ohne TÜV stehen lassen.
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#6
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Wenn der Trailer (und auch jedes andere Fahrzeug) länger als ein Jahr abgemeldet ist, brauchst du zur Wiederanmeldung eine Vollabnahme. Die ist billiger als zwei "normale" Hauptuntersuchungen. Ist das Fahrzeug aber die ganze Zeit angemeldet, dann hast du das oben beschriebene Prozedere.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#7
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Es täuscht dich
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MFG René |
#8
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mich deucht die Grenze wäre so bei 7 Jahren gewesen, aber bin mir da wirklich nicht sicher.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#9
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Dachte ich auch, ist aber nicht (mehr?) Wäre wohl anders gewesen, wenn er die ganze Zeit abgemeldet gewesen wäre...
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#10
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Zitat:
Hab mal gegoogelt: Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV SÜD zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet". Gruß Willy Geändert von Giligan (17.08.2007 um 18:54 Uhr) Grund: Nachtrag |
#11
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Der Kram hat sich im März diesen Jahres geändert. Vollabnahme gibts nicht mehr. Sondern nur die normale HU.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#12
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Als das Gebamsel irgendwo im Garten stand, hat das niemand interessiert ob Tüv oder nicht. Mir ist das nu auch (fast) egal, bin ja wieder im grünen Bereich und morgen wird getestet....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#13
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Das kommt auf den Prüfer an. Ich hatte meinen Trailer verborgt und es fiel dem Borger auf daß der TÜV 7 Monate abgelaufen war. Er fur zur Dekra und bekam wieder für volle 2 Jahre die Plakette. Das geht nun schon viele Jahre so. Der Trailer ist sogar immer noch auf den vorbesitzer angemeldet da dieser seit 6 Jahren nicht in der Lage ist mir den Fahrzeugbrief rauszusuchen
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#14
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Zitat:
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Gruß,Matze |
#15
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Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#16
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Das es solch Blödsinn gibt, ist nur der Gebührenhascherei geschuldet!
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#17
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Die Kehrseite ist, dass bisher immer die Leute auch noch belohnt wurden, die ihre HU überzogen hatten. D.h. sie wurden finanziell für ein Vergehen belohnt. Ist doch auch nicht richtig, oder?
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#18
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Sehe ich nicht so: Der Trailer hat doch nicht am Straßenverkehr teilgenommen, während er ohne gültige HU im Garten stand! Warum soll er denn jetzt nun (gebührentechnisch) zweimal untersucht werden, und warum zum Teufel würde einmal reichen, wenn der Zweijahrestakt gerade dran wäre - das ist und bleibt Blödsinn!!!
Wenn jemand am Verkehr teilnimmt, dann soll er auch die Verkehrssicherheit gewährleisten, möglichst nicht nur deutsche Fahrzeuge, denn so wird - EU sei Dank - bald jeder LKW usw. in LT oder LV zugelassen sein. Spart doch Kohle, oder?! Entweder alle oder keiner! - Ich würde übrigens freiwillig mein Auto zweijährlich überprüfen lassen - obwohl ich nur 6000 km im Jahr damit fahre! Bernd.
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