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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Zusammen,
Vorab die notwendigen Grundinformationen: ich habe ein Bayliner 180, Bj. 2002 mit einem Mercury AB 2-Takter/4-Zylinder mit 125 PS. Das Teil steht heut noch so da, wie es die Brunswick-Werke verlassen hat. Ich hatte mal über die Bodenseezulassung meines Boots nachgedacht ( was aber wegen des Motors nichts wird ). Dabei bin ich auch über das dafür wohl notwendige CE-Kennzeichen gestolpert. Fakt ist, das mein Boot wohl kein CE hat, obwohl Bj. 2002. Soweit ich weiss, hat der Vorbesitzer das Teil importiert. Offensichtlich hat ihn wohl keiner nach dem CE gefragt ( obwohl er das Teil gewerblich genutzt hat ). Um ehrlich zu sein, habe ich mir bei dem Kauf auch keine Gedanken darum gemacht. Als ich das Boot beim WSA angemeldet habe, kam zwar eine kurze Frage nach dem CE-Kennzeichen, aber ich hab mit dem Achseln gezuckt und gut wars. Das Boot wurde zugelassen und fertig. Was mir jetzt Gedanken macht ist folgendes: wenn ich das Teil verkaufen möchte, könnte der Preis um so tiefer fallen, je höher da Thema CE kommt. Zugegeben, der Kaufpreis, den ich im Dezember 2006 bezahlt habe, war recht niedrig, aber was hilft mir das wenn ich wegen dem fehlenden CE das Teil nur sehr schlecht oder gar nicht verkaufen könnte. Also beschäftige ich mich mit dem Thema "Nachzertifizieren". Ich habe bei Bayliner auf der Homepage, genauer gesagt im Teilekatalog eine Rubrik CE-Certification gefunden. Dort sind 6 Positionen aufgeführt, wobei 3 Aufkleber, bzw. Manuells sind. Offensichtlich bekommen CE-Boote ab Werk nur zusätzlich den Batteriehauptschalter. Jetzt habe ich hier im Forum schon häufiger Diskussionen über "CE" verfolgt und dabei verschiedene Preise für die Zertifizierung gehört. Allgemein schein sich das so zwischen 1000 und 1500 Euro zu bewegen. Um Ehrlich zu sein, erscheint mir das für die tatsächliche Gegenleistung recht viel, setzt man das mal ins Verhältnis z.B. zu einer Vollabnahme beim PKW oder so. Ist das wirklich so teuer und hat jemand Erfahrung damit? Hat vielleicht jemand zufällig das gleiche Boot, sprich Bayliner 180 MIT CE? Der könnte mir mal mitteilen, wo ich ggf. am Rumpf das Kennzeichen finde und was man so an CE-Unterlagen sonst so hat, bzw. bekommt. mfg ITK |
#2
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Irgendwer hat mal geschrieben dass ein deutches Handbuch deines Bootes ausreichen würde.
![]() Aber schlag mich nicht wenns nicht stimmt! Gruß Dirk |
#3
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Das deutsche Handbuch aber nicht mit der Betriebsanleitun´g verwechseln, hat damit nichts zu tun, sondern ist ein allg. handbuch in deutsch über Bootsbenutzung in dem die CE Seite drin ist
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Gruß Jörg |
#4
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![]() Zitat:
@itk
kaceka |
#5
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Hallo,
@Kaceka: das mit den Billig-CE must du mir erklären! der Unterschied zwischen meinem Boot und einen CE-Boot liegt darin, das das CE-Boot den Batteriehauptschalter, einen Aufkleber mit einer CE-Nummer und ( siehe oben ) ein deutsches Handbuch mit einer CE-Seite hat. Würde ich mein Boot nachzertifizieren lassen, bekäme ich einen Aufkleber und vermutlich das entsprechende Zertifikat ( wie auch immer geartet). Den Hauptschalter habe ich schon. Was kann daran "billig"sein? Bei Ersatzteilen kann ich das nachvollziehen, aber hier?!? mfg itk |
#6
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Mit Billig "CE" meinte ich, dass auch unseriöse Anbieter auf dem Markt sind.
Dein Boot braucht die PCA (POST CONSTRUCTION ASSESSMENT) Zertifizierung und die dürfen nur die "benannten Stellen" (notified bodies) machen. Daher der Hinweis auf den Germanischen Lloyd oder IMCI. Diese Zertifizierer übernehmen mit ihrer Unterschrift die Produktverantwortung. Dieses Haftungsrisiko ist der Grund, dass solch eine Nachzertifizierung eben nicht ganz billig ist.
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Gruß Wolfgang |
#7
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Durch die Nachzertifizierung wird die benannte Stelle zum Bootsbauer. Dies mit allen Folgen wie Produkthaftung und ähnlichen nicht gerade uninteressanten Sachen. Dieses Risiko muss natürlich auch mit getragen werden.
Eine Nachzertifizierung hat immer zur Folge, dass das Boot eine neue Baunummer (Rumpfnummer) bekommt. Die illegalen Zertifizierungen haben dies nicht. Best regards Michael Hammermeister
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Wir leben und erleben: MADE IN GERMANY |
#8
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Hallo,
irgend jemand hat in diesem Forum mal was von 5 Jahren, nicht verkaufen, usw. geschrieben. So nach dem Motto, nach 5 Jahren gilt das Teil als Eigenbau und braucht keine CE mehr. Schlagt mich jetzt nicht für diese wackligen Aussagen, aber irgendwie sowas habe ich hier gelesen gelesen (ich suche noch). Letztendlich geht es natürlich darum, was mit meinem Boot mal wird, so ohne CE. Kann man mich zum Nachzertifizieren "zwingen"? mfg itk |
#9
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![]() Zitat:
nur wegen verkaufen würde ich mir da keinen Kopf machen, der Käufer kann ja deine Zulassung übernehmen, dann fragt da auch weiter keiner nach CE, da wird einfach der Eigner in der Zulassung geändert und fertig ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#10
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![]() Zitat:
Frag doch schon mal an, ob sie einen Liegeplatz für dich haben. ![]() http://www.santa-fu.de/ ![]()
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Gruß Wolfgang |
#11
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Hallo,
in der Broschüre "Informationen zum Bootskauf" vom Bundesverband Wassersportwirtschaft steht: "Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen." Ich weiss leider nicht mehr, wo ich die Broschüre damals runtergeladen habe. Bernd |
#12
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![]() Zitat:
bist du da Stammgast ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#13
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Hat mal jemand ein Bildchen von so ner CE-Plakette am Boot?
Bei den billigsten Produkten aus China ist doch einfach nur so nen CE-Kleber drauf (das Design kann man ja sogar offiziell Downloaden) und im besten Fall noch ein schlecht kopiertes Blatt A5 in der Betriebsanleitung. Meines Wissens gibt es keine offizielle Prüfung sondern ein Hersteller erklärt eben dass es so ist (konform) und basta. |
#14
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![]() Zitat:
Gruß Andreas |
#15
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![]() Zitat:
![]() ![]() Zumal ich keine erschüternden, auf der Produkthaftung basierenden Unternehmensschicksale aus D oder EU kenne. Hier scheint old Europe (Verbraucher und Gerichte) doch ausnahmsweise nicht alles dem Amiland nachzumachen |
#16
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![]() Zitat:
das ist auch korrekt, aber ITK hatte doch deutlich geschrieben, dass das Baujahr seines Bootes 2002 ist! Gruß Wepi |
#17
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Ich glaube, ohne CE hätte es gar nicht "in Verkehr gebracht", sprich verkauft werden dürfen. Aber das hilft dir auch nicht weiter.
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#18
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Hallo Fraenkie,
hier ist eine
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#19
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Dieses Theam ist hier schon so oft erläutert worden,
da gibt es kaum etwas weiteres zu schreiben.!! Ich bin zwar ein Gegner des Hinweises auf die Suchfunktion, da ich ungern einen Austausch an " Meinungen " abwürge,aber in diesem Fall -----> Suchfunktion !!! Danke.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#20
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"Inverkehrbringen" bezieht sich auf gewerblichen Verkauf. Das Boot wurde jedoch offensichtlich von einer Privatperson erworben und damit nicht "in (den innergemeinschaftlichen) Verkehr gebracht".
Grüße Matthias. |
#21
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![]() Zitat:
Zur CE-Plakette von ralfschmidt: Sie ist ein gutes Beispiel, wie solch eine Plakette aussehen sollte.
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Gruß Wolfgang |
#22
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Moin,
Zitat:
![]() Zitat:
Martin |
#23
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![]() Zitat:
![]() Denn wenn Du oder irgendjemand anders, inclusive Kaceka, ein Produkt von privat erwirbt, egal wo auf diesem Planeten, führt er oder sie es nicht in den "Europäischen Wirtschaftsraum" ein. Einfuhr in den "Europäischen Wirtschaftsraum" ist wiederum gewerbsmäßiger Handel. Es scheint nicht zu vermitteln zu sein, daß "Inverkehrbringen" keine bootsspezifische Angelegenheit ist. Es werden all möglichen und unmöglichen Gegenstände "in Verkerhr gebracht", und für die gelten dann halt bestimmte Regeln. Wenn alles das, was hier so über die Sportbootrichtlinie verbreitet wird (jetzt auch noch mit "Billigzertifizierung"), auch nur ansatzweise richtig wäre, dann erklärt mir doch bitte 'mal, warum weiterhin Tag für Tag gebrauchte Boote jeden Alters auf diversen Marktplätzen, sei es nun Ebay, Boot24 oder sonstwo, ge- und verkauft und in der Folge problemlos angemeldet werden, ohne auch nur ansatzweise mit der Sportbootrichtlinie zu kollidieren. Das Restaurationsforum hier wäre tot, weder Glumpo, noch ich, noch sonstjemand hätte mit seinem restaurierten Böötchen fahren können, Lars würde sich nicht über seinen Motor, sondern über seine Zulassung ärgern, etc. etc. Grüße Matthias. P.S. Ein "Notified Body", also die benannte Stelle, übernimmt niemals die Produkthaftung. Weder bei Föns, noch bei Rasierapparaten, noch bei Medizinprodukten, noch bei Booten.
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#24
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Hallo,
also eigentlich wollte ich mich ja aus dem 1357. CE Thread raushalten. Aber einmal schreib ich trotzdem nochwas dazu. Nur eines Vorab: Meine Infos u. Erkenntnisse sind aus Ö. Ich gehe aber davon aus das die Bestimmungen Europaweit gleich sind, allerdings geht aus vielen Posts hier hervor das sie in D (noch) anders ausgelegt werden. Das ändert aber nix an den Bestimmungen und dem Risiko das selbige jederzeit plötzlich auch bei euch umgesetzt werden können. Wenn ein Boot kein CE hat, muß man um eine Zulassung für innerhalb der EU (also ne Nummer für zb. HR gibts trotzdem) zu erhalten nachweisen das dieses Boot vor dem 16.6.98 innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurde. Wobei denen vollkommen egal ist wer hier mit wem verkehrt oder wo was einführt. Vollkommen wurscht ob privat oder gewerblich. Unter anderen werden dafür zb folgende Beweise Problemlos anerkannt: Eine Zollbestätigung über die Einfuhr in ein EU Land mit datum älter 16.6.98. Oder auch der Nachweis das das Boot schonmal in der EU zugelassen war (zb der Löschbescheid des Vorbesitzers vom Schiffsregister oder ne alte Zulassungsurkunde) Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zwar ein Seebrief beantragt werden, aber er enthält den Zusatz das er nur ausserhalb der EU gültig ist. Aus diesen Bestimmungen ist klar, dass so ein Nachweis natürlich wenn überhaupt nur dann gelingen kann wenn das Boot älter als 1998 ist. Denn selbst dem dümmsten Beamten dürfte klar sein, dass ein Boot mit BJ 2002 nicht vor 1998 in verkehr gebracht werden konnte. ![]() Grüße Bernd p.s. Eine kleine Lücke hab ich (zumindest damals) im System entdeckt: Bei mir gingen sie allgemein davon aus dass wenn es schonmal eine Zulassung in der EU gab alle bedinungen bei dieser damaligen Zulassung geprüft wurden und daher keine weitere Prüfung notwendig ist. Wenn man also eine alte Zulassung vorzeigen könnte ......... Keiner kann aber sagen ob das immer so bleiben wird oder überall so gehandhabt wird. Durchaus möglich das sie irgendwann mal trotzdem genauer prüfen. |
#25
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Und genau das ist falsch und wird auch in Österreich nicht richtig. Wie kommst Du darauf? Sicherlich hast Du aber einen Verweis auf eine Quelle?
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