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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Wie viele Personen darf ich auf meinem Boot mitnehmen?
Moin.
Nach der Diskussion und dem Lesen der div. Verordnungen bin ich schon ganz wirr im Kopf und muß euch deshalb schon wieder mit einer Frage nerven: Wie viele Personen darf ich auf meinem Boot mitnehmen? Es ist ein Sportfahrzeug: Erholungszweck, nix gewerblich, kein Entgelt u.s.w. Wir planen eine Rundfahrt mit meinen Kegelverein (ausnahmsweise mal mit Frauen). Wir passen alle aufs Boot, keine Frage. Ursprünglich war die Pinasse entsprechend dem Einsatzzweck als Verkehrs- oder Kommandantenboot für genügend Personen vorgesehen, siehe unten. Aber darf ich das auch? Wer legt die max. Pesonenzahl fest? Die oft in Beiträgen im Netz publizierte Meinung SBF-Binnen = max. Bootslänge 15m, max. 12 Personen kann ich nicht nachvollziehen... In der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin ist als einzige Beschränkung die Größe des Bootes genannt. Ich darf also demnach mit mehr als 12 Personen fahren, so lange das Boot kürzer als 15m ist: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und wie gesagt, es ist, auch wenn die Verordnungen in Ihren Begriffsdefinitionen etwas unterschiedliche Wortlaute haben, ein Sportfahrzeug: ein für Sport- oder Erholungszwecke bestimmtes Schiff. Habe ich etwas überlesen? Danke schon mal für Eure Antworten, Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors! Geändert von agapanthus (20.08.2007 um 12:45 Uhr) Grund: Link eingefügt |
#2
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eine Antwort vom WSA Berlin
Moin.
Ich hatte diese Frage u.a. dem WSA Berlin gestellt und habe von dort ziemlich schnell eine Antwort erhalten. Die will ich Euch nicht vorenthalten, ist ja vielleicht auch für einige von Euch interessant. Zitat:
Gruß Frank P.S. Mal sehen, was (und wann) die WSP antwortet...
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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#3
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Die Personenzahl ist in deinen Papieren angegeben und steht ja sogar, wie zu sehen, auf diesem Typenschild-ähnlichem Ding dort. Da du nicht gewerblich fährst, dass heißt, mit deinem eigenen Verein und eigenen Freunden, kannst du dich an diese maximale Zahl halten. Nur wenn jetzt ein anderer Verein das sieht und auch mal ne Tour mit dir plant, siehts schon anders aus...
Die eingetragene Höchst-Personenanzahl hat seinen Sinn darin, dass im Notfall die Behörden schon vorab wissen, mit wieviel Personen die Retter maximal zu tun bekommen und entsprechende Maßnahmen einleiten können.
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#4
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Moin.
Welche Papiere Es ist ein 46 Jahre altes Boot, nix Papiere. Und der "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" enthält auch darüber keine Angaben. Zitat:
Ich wollt es eben genau wissen, deshalb meine Frage... Gruß Frank
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#5
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Im Zweifelsfall wird es so sein wie im Auto. Soviel Personen, wie vernünftige Sitzplätze vorhanden...
Alles andere wäre zu gefährlich. Du kannst nie sagen, wie das Boot in bestimmten Situationen reagiert, wenn die Meute von links nach rechts läuft... also laß keinen stehen!!!
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#6
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Ich würde genau diese Frage dem WSA Berlin stellen. Dann hast du eine verbindliche Auskunft, auf die du im Zweifelsfall verweisen kannst.
Ansonsten mein Rat, kein Alkohol für den Schiffsführer, weil das wird bei einem Kegelausflug bestimmt kontrolliert. Gruß kaceka |
#7
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Moin
Zitat:
Zitat:
Das ist vielleicht ein schlechtes Beispiel: Und unbeschadet der Sorgfaltspflicht des Bootsführeres steht es mir frei, einen Gutachter zu beauftragen der z.B. mir die max. zulässige Personenzahl bescheinigt, z.B. in einem Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Sportbootvermietungsverordnung-Binnen. Hab ich doch ... siehe oben. Zitat:
Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors! Geändert von agapanthus (22.08.2007 um 16:06 Uhr) |
#8
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Hast du eben nicht. Die Fragestellung bezieht sich alleine auf die Führerscheinregelung, nicht auf die Belastungsfähigkeit und die Ausrüstung deines Bootes.
Wärst du mit deinem Dampfer am Bodensee, hieße es maximale Personenzahl und ein Rettungsmittel für jede Person. Diese Regelung gibt es meines Wissens nach bei dir nicht. Die Brandenburger Schifffahrtsverordnung spricht zum Beispiel von geeigneten Rettungsmitteln aber nennt keine Anzahl. Wenn du jetzt mit 25 Leuten mitten auf dem Wannsee schipperst, gerade mal 10 cm Freibord hast, dann reicht ein alter Rettungsring möglicherweise nicht aus. Deshalb denke ich, würde sich die Frage beim WSA schon lohnen. Übrigens kein Vorurteil - Erfahrung
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Gruß Wolfgang |
#9
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Moin.
Zitat:
Zitat:
Gruß Frank
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#10
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Antwort von der WSP
Moin.
Nun ist auch die Antwort der WSP da: Zitat:
Gruß Frank
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#11
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Zitat:
Wenn man die "Sitzplätze" auf der Bordwand mitzählt, sind's bestimmt 12 Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#12
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In meiner kleinen Hellwig sind auch 2 back-to-back Sitze, also 4 Sitzplätze vorhanden. In den Papieren sind aber unglaubliche 8 (acht) Personen eingetragen. Erreichen möchte ich diese Personenzahl allerdings nicht, das sagt mir mein gesunder Menschenverstand....
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#13
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Du fährst ein kleines Boot mit großem Motor und das auf dem Rhein und da sprichst Du von "gesundem Menschenverstand"
Viel Spaß, Michael
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#14
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Moin,
ich glaube, so richtig wird es nur ein Richter beurteilen können, wenn jemand zu Schaden gekommen ist.... Gruß Willy |
#15
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#16
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Hier der umgekehrte Fall: Ich hab 9 Sitzplätze im Boot, laut Schild dürfen aber nur 6 Personen oder 900 lbs (also ca. 420 Kilo) mitfahren. Wieso eigentlich? Die 9 Personen könnte das Boot locker vertragen.
Und: Was passiert, wenn ich "vollbesetzt" angehalten werde? Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (27.08.2007 um 14:20 Uhr) |
#17
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Zitat:
Du kannst aber so viele Leute mitnehmen, wie du für richtig hältst.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#18
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Das würde ich so jetzt nicht stehenlassen. das einzge was wirklich zählt ist was in der Zulassung steht. Bernd |
#19
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Zitat:
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#20
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Zitat:
Für meine beiden (Bj 1970 und 1979) gibt's überhaupt keine Zulassung. Für Eigenbauten übrigens eben so wenig. Und nun? Was sagt denn die Entenpolizei dazu? Gibts da nicht sowas wie mindestens 1,7mm Profiltiefe, ääh, ich meinte Freibord Scheint tatsächlich ein Problem zu sein. Michael
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#21
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In der aktuellen Boote ist ein Fall geschildert, bei dem ein Skipper vor Gericht eins auf die Nase bekommen hat, weil er das Schiff überladen hat.
Der hat halbgewerblich Taucher zum Spot gefahren, aber nur SBF in der Tasche. Beim Warten da er wohl so doof zur Welle gestanden, dass er Wasser gezogen hat. Nachdem er die Taucher wieder eingeladen hat, wurde beim Lösen des Ankers die Karre versenkt. Er hatte keine Rettungsmitteln an Bord, bzw. wusste nicht Bescheid. Kurzgefasstes Ende vom Lied : 30 Monate Führerscheinentzug und Kosten des Verfahrens (200€). Lächerlich. Also mach Dir keine Sorgen |
#22
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Oh man, schon wieder Schwarzfahren.
Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#23
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Ich denke mal, das Problem wird erst kommen, wenn die Versicherungen sich aus irgend einem Schaden rauswinden wollen... Da werden dir die schlauen Leute dann schon sagen, dass das alles nicht passiert wäre, wenn einer weniger an Bord gewesen wäre!!
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#24
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Deshalb versichern Versicherungen nicht die grobe Fahrlässigkeit (außer bei Haftpflicht) und den Vorsatz, wobei egal ob bedingt oder direkt; aber immer die leichte Fahrlässigkeit. Sonst würde die Haftpflicht oder Kasko ja nie bezahlen brauchen....
In den Papieren steht nichts von Tragfähigeit, Verdrängung mit Beladung oder Sitzplatzanzahl. Ind er Zualssung vom WSA steht nur was von verdrängung. Ich habe zwei Boote. In beiden Scheinen steht: "Keine Angabe". Darf ich jetzt nicht mehr fahren? Auch sonst dürfte sich ein Crewmitglied bei einem Segler nicht auf 's Vorschiff setzen. Das ist ja selten eine Sitzbank. Bei gewerblichen Booten ist das eine andere Sache, weil die, soweit ich weiß, u.a. von der BG-See abgenommen oder zumindest auf Verlangen begutachtet werden. Die wollen eine max. Personenzahl haben. Ich will aber nicht verschweigen, dass es bei einem Unfall zu Fragen kommen kann, wenn auf dem Aufkleber 8 Personen steht und 25 Mann an Bord waren. Aber wegen ein oder zwei Personen mehr? Wer will da den Nachweis führen, dass bei zwei Personen weniger an Bord der Skipper den Frachter besser gesehen hätte? Ich würde in jedem Fall bestreiten, dass es Probleme mit der WSP gibt, wenn du statt 8 eben 9 Personen im Boot hast. Welche Rechtsgrundlage soll da angewendet werden?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#25
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Zitat:
Hmm wo fahrt ihr mit den Teilen und woher bekommt ihr ne Zulassung dafür? Ich hab nen Seebrief fürs Meer wo die zugelassene Personenzahl drinstehen und nen Binnenzulassungsschein wo ebenfalls die Personenanzahl drinnensteht. Und zwar nicht aus irgend einen Papier sondern nach persönlicher Begutachtung eines Beamten der zuständigen Landesregierung. Wie kam ich nur auf die absurde Idee, dass solche Dinge innerhalb der EU annähernd gleich geregelt sind Bernd |
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