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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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L200 als LKW
Hallo,
ich habe mir einen Mitsubishi L200 zugelegt und da es sich zufällig so ergeben hat mit LKW Zulassung. zuerst dachte ich klasse, Steuern gespart. Was mir der Händler nicht gesagt hat mußte ich dann bei einer Polizeikontrolle (Donnerstags) auf den Weg in den Urlaub erfahren. der nette Beamte warnte mich davor Sonntags mit Hänger aus dem Urlaub zurückzukommen- Gemäß Ferienreiseverordnung sei das verboten und würde mit 200EU geahndet. Da es terminlich nicht anders ging (Fähre)hätte ich Sonntags die Bayrische Autobahn (besonders scharfe Beamte) benutzen müssen. Also aus der Not eine Tugend gemacht und das Boot direkt in Montenegro stehen gelassen- fliege ich demnächst eben in den Urlaub Jetzt ist der LKW erst mal über. Nach Rücksprache mit dem Tüv benötige ich eine Herstellerbescheinigung das der PKW baugleich ist um eine Ummeldung als PkW hinzubekommen. Gruß Ingo |
#2
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Man kann sich doch eine Sondergenehmigung für LKWs besorgen, damit man auch am Wochenende damit fahren darf oder? Allgemein Fietransporter dürfen ja Wochenends auch fahren
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MfG Dennis Mangelnde PS werden durch Wahnsinn ersetzt |
#3
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Seit wann ist ein Bootstransport mit einem Viehtransport zu vergleichen ???? Nimmt ein Boot Schaden, wenn es nicht am Sonntag transportiert werden darf
ein sich fragender Uwe |
#4
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Leider hatte ich dieses Erlebnis mit meinem T4 Doka u. Boot auch.
Musste dank freundlicher Polizei nichts bezahlen. 1.Punkt Plus 40 Euronen kostet es normal. |
#5
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Die Lkw bzw. Pick up Regelung hat sich steuermäßig eigentlich erledigt.
Die Dinger werden wie PKWs besteuert und lohnen sich dadurch eigentlich nicht mehr.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#6
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Zitat:
Such mal auf der Mitsubishi-Homepage das Autohaus Bollbuck in Hamburg-Harburg raus und ruf da an. Ich stand vor 2 Jahren vor der Entscheidung L200 oder Pajero Sport. Habe den Verkäufer mit der Problematik konfrontiert und der hat sich für mich schlau gemacht. Angeblich wäre eine PKW Zulassung mit LKW-Steuersatz möglich, speziell für den L200. Oder so ähnlich Ich persönlich habe mich gegen den L200 entschieden, weil der Pajero Sport mir persönlich mehr Vorteile bietet. Gruß Torben PS: der junge Verkäufer von damals ist nicht mehr im Team verzeichnet... Geändert von GrunAIR (28.08.2007 um 19:58 Uhr) |
#7
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Nicht ganz richtig
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MFG Sascha |
#8
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Das Problem kenn ich, wenn wir Sonntags aus Holland kommen fahre ich mit dem DOKA Nissan (noch LKW)
direkt von der AB ab und über die Landstrasse, sind aber auch nur 15km. Jetzt will das Finanzamt das ich als PKW versteuert werde. Der Einspruch läuft noch, genau diese Geschichte habe ich als Begründung angeführt, die müssen jedem von der Schmiere in ganz Deutschland bescheid sagen das ich Sonntags mit Anhänger fahren darf Ich sag Bescheid wie es ausgeht.
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#9
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So ist es. Diese Mischbesteuerung ist Geschichte, Hintergrund war, die Steuersparmodelle für Besserverdienende wegzukriegen. Viele haben ihre (damals neue Sparte) SUV's als LKW angemeldet, sind damit aber nicht als Nutzfahrzeug in Erscheinung getreten, sondern die Zahnarztfrieda ist damit gemütlich zum Einkaufen gegondelt.
Und das war der Regierungssippe irgendwann zuviel und es gab ein neues Gesetz. Die ganz alten Karren haben Bestandsschutz, läßt man die neu zu, dann ist der Ofen leider aus. Also entweder 2 Sitze und abgeteilten Laderaum ohne Sitze, dann gibt es ne LKW-Zulassung und gleichzeitig das allgemeingültige LKW-Fahrverbot wenn man mit Anhänger unterwegs ist. Oder als PKW zulassen, dann kostet die Choose zwar erheblich mehr Steuern, aber es fasst einem Sonntag nachmittags auch keiner mehr an die Nüsse. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi Geändert von Eckaat (28.08.2007 um 20:11 Uhr)
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#10
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Gilt aber nur für Sportanhänger denke ich.
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Gruß,Matze |
#11
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Zitat:
Paul |
#12
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Und denke dran, wenn die dich anhalten bist du ausser der Strafe auf dem Parkplatz bis Montag gefangen, die lassen dich keinen Meter mehr weiterfahren
Das nächste Problem ist meist, das dein Auto nur noch 2 Sitzplätze eingetragen hat , gerade bei Kleinbussen ärgerlich
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Gruß Jörg |
#13
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Fahre einen Nissan Pick Up und zahle 172 Euro Steuern
Das Finanzamt hat zwar versucht,die Steuern auf 700Euro anzuheben,aber ich hab den Beamten eine Denksportaufgabe gegeben Gruss Sascha
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MFG Sascha |
#14
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Hi Sascha,
habe das gleiche Auto und aktuell das gleiche Problem, wie war deine Denksportaufgabe ?
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#15
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Zitat:
Das kommt auf die Beamten an, ich durfte bisher immer (2x) mit einer Ermahnung weiterfahren. Dummstellen und ein doofes Gesicht machen hilft manchmal(fällt mir nicht schwer ). Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#16
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Warum glaub ich dir das nur aus Wort? MFG René P.S nicht böse sein....
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MFG René
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#17
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Zitat:
Hab der Dame erklärt ,das ich die hohen Steuern ja zahlen würde,aber der TÜV mir aus baulichen Gründen keinen PKW einträgt. Danach hab ich erklärt,das ich ,wenn ich den Steuerbescheid anerkenne ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz fahre. Nun wollte ich eigentlich nur noch wissen,ob im Falle eines Unfalls das Finanzamt alle weiteren Kosten übernimmt,oder ich mir ,bis der Fall geklärt ist,einen Leihwagen auf Amtskosten nehmen könne. Naja,ich hab die Dame ganz gut zum stottern gebracht,sie wolle sich nochmal schlau machen. Zwei Tage später hatte ich einen neuen Steuerbescheid über 172Euro Gruss Sascha PS:Nissan Navara BJ:2000 LKW offener Kasten zul.Gewicht.2810KG 5 Sitzer
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MFG Sascha |
#18
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Mir ist das selbst noch nicht passiert, aber meinem Kollegen auf der 500km Heimfahrt von einer Off-Road Veranstaltung, von Sonntag früh um 9 bis Montag 0Uhr stand er auf nem Autobahnarkplatz ohne Toilette, ohne Verpflegung, er durfte nicht mal bis zur 5km entfernten Raststätte weiterfahren ............vielleicht war sein Gesichtsausdruck zu intelligent
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Gruß Jörg |
#19
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Zitat:
Warum solltest du ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz fahren, die Besteuerung hat nun rein gar nichts damit zu tun.
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Gruß Jörg |
#21
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Cool !!! Danke
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"Es ist nicht deine Schuld das die Welt ist wie sie ist, es wär nur deine Schuld wenn sie so bleibt" cc. FARIN URLAUB |
#22
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Das ist mir schon klar, aber du verlierst noch lang keinen Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis, nur weil dir das Amt den PKW-Steuersatz verrechnet.
Allerdings ist die Versteuerungsberechnung vom zuständigen Finanzamt abhängig und somit in jedem landkreis anders gehandhabt, bei uns zahlt man auf Geländewagen geschlossen ohne vorfahren zu müssen beim Finanzamt LKW Steuer, in der Nachbarstadt muß man beim FA vorfahren und den "LKW" besichtigen lassen, wird da nuranerkannt wenn Seitenscheiben mit Blechen zugeschweisst sind und das Auto den Eindruck eines Arbeitsautos macht. Es liegt also im Ermesen des Sachbearbeiters
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Gruß Jörg |
#23
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Hallo Ingo,
ich hab mir einen Mazda BT 50 1,5 Cab zugelegt, das Teil hat knapp 1,2 to Zuladung bei 3 to Anhängezuglast, die Pritschenlänge ist 1,75m - wegen der zu kurzen Pritsche ist der L200 für mich uninteressant. Soweit mir bekannt werden die Doppelkabiner als PKW besteuert, wegen dem Verhältnis Innenraum zu Pritschenlänge. Wenn die Fahrzeuge über 2,8 to sind, dann gelten sie aber als LKW und unterliegen somit diesen Regelungen - ich war letztens am Überholen (alle Brummis mit 60 Sachen in Reihe geschlichen), als ein LKW Überholverbot war (ich mit 140 PS vorbeigezogen) - gleichzeitig wurden rechts die LKW's zur Kontrolle herausgewunken (was guggt der Sheriff so böse rüber???) => kost 60 Euro und 1 Point. Ich hab mir auf die Pritsche ein aufwändigeres Hardtop getellt, ob ich damit eine Umschreibung als SoKfz-WoMo bekomme steht momentan noch in den Sternen, da ich keinen Platz für ein festes Spülbecken mit Abwassertank finde. Das Anhängerzugverbot gilt zwar für alle Lkw's, aber speziell für gewerblich genutzte Fahrzeuge und die story mit dem Weiterfahrverbot halt ich für ein Gerücht. http://www.pickup-wohnkabinen-forum....52de9c5ecee606
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
#24
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die meisten dieser Fahrzeuge wurden weder als PKW noch als LKW zugelassen, sondern galten als sog. Kombinationsfahrzeuge (ab 2.8 to) ...
Zulassung und Versicherung als PKW und Steuer nach Gewicht ... (wie bei den Sonderfahrzeugen Wombi) .... aber beides ist Geschichte und es gab keinen Bestandsschutz, im Gegenteil, das Gesetz wurde nachträglich beschlossen und die betroffenen wurden rückwirkend zur Kasse gebeten ...
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#25
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jo - bissel unglücklich ausgedrückt
unter 2,8to strassenverkehrsrechtlich ein PKW über 2,8to a) LKW => Anhänger-Wochenendefahrverbot in Ferienzeit bzw. AnhängerSonntagsfahrverbot mit Anhänger bei Fahrzeugen bis 3,5to b) SoKfz - Wohnmobil => kein Anhängerzugverbot an Sonn-/Feiertagen bzw. Wochenenden während der Ferienzeit so hab ich den Kladderadatsch verstanden, wobei die Rennleitung verschärft gewerblich aussehende Fahrzeuge wegen der Arbeitszeiten der Fahrer überprüft - bei vielen PickUp's sind Firmen die Eigentümer und nicht PrivatLeute.
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grüsse Jürgen Let it RIB Gesellenprüfung im Hafengammeln bestanden: kochen, im Hafenbecken nach Schlüssel tauchen, abhauen ohne zu bezahlen |
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