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  #1  
Alt 24.09.2007, 19:41
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Standard Motorboot-Führerschein

Hallo wer kann mir was über den alten Motorboot Schein sagen?

mein kumpel hat son teil 1998 gemacht und sich nie wieder damit beschäftigt
nun steht in dem guten stück: Der Inhaber name anschrift und so.

ist berechtigt,ein Motorsportfahrzeug auf den Seesciffahrtsraßen und den Küstengewässen im sinne des § 1 der Motorbootführerscheinverordnung
vom 17. Januar 1067 (bundesgesetzblatt 2 S.731) zu führen.
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  #2  
Alt 24.09.2007, 20:22
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Das scheint der alte SBF-Küste/See zu sein.
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Gruß Carsten

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen.
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  #3  
Alt 24.09.2007, 21:10
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Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
Hallo wer kann mir was über den alten Motorboot Schein sagen?

mein kumpel hat son teil 1998 gemacht und sich nie wieder damit beschäftigt
nun steht in dem guten stück: Der Inhaber name anschrift und so.

ist berechtigt,ein Motorsportfahrzeug auf den Seesciffahrtsraßen und den Küstengewässen im sinne des § 1 der Motorbootführerscheinverordnung
vom 17. Januar 1067 (bundesgesetzblatt 2 S.731) zu führen.
Das ist aber mal ein sehr altes Gesetz, muss wohl noch von Harald Blauzahn erlassen worden sein,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #4  
Alt 24.09.2007, 21:14
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...sollte bestimmt 1967 heißen - oder
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Gruß Carsten

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  #5  
Alt 25.09.2007, 07:38
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Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
Hallo wer kann mir was über den alten Motorboot Schein sagen?

...
Der DMYV im allgemeinen und speziell unter Führerscheine ganz unten auf der Seite unter Sonstiges.

Also, "umschreiben" lassen und gut is.

Gruß Lutz
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  #6  
Alt 25.09.2007, 08:00
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Ist vielleicht noch zu früh für mich?!
Da hat jemand 1998 einen Sportbootführerschein (See) erworben; was ist denn nun an diesem Schein 'alt' und warum sollte er umgeschrieben werden?

Visara.
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  #7  
Alt 25.09.2007, 08:39
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Da muß gar nichts umgeschrieben werden! Ein SBF von 1998 ist doch aktuell!
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  #8  
Alt 25.09.2007, 09:05
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Da muß gar nichts umgeschrieben werden! Ein SBF von 1998 ist doch aktuell!
Eben, so seh ich das auch.

Visara.
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  #9  
Alt 25.09.2007, 09:10
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Da muß gar nichts umgeschrieben werden! ...
Stimmt.
Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
... Ein SBF von 1998 ist doch aktuell!
Stimmt nicht, siehe hier.
"Der nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 ausgestellte Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein weiter. Auch die in der DDR ausgestellten Berechtigungsscheine für die Sportschifffahrt behalten weiterhin ihre Gültigkeit."

Also, nicht aktuell aber gültig = kein zwingender Handlungsbedarf.

Gruß Lutz
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  #10  
Alt 25.09.2007, 09:50
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Stimmt.

Stimmt nicht, siehe hier.
"Der nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 ausgestellte Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein weiter. Auch die in der DDR ausgestellten Berechtigungsscheine für die Sportschifffahrt behalten weiterhin ihre Gültigkeit."

Also, nicht aktuell aber gültig = kein zwingender Handlungsbedarf.

Gruß Lutz
Hallo Lutz

dies stimmt nicht ganz. es ist zwar richtig das die Führersheine ihre Gültigkeit behalten. dies aber nur innerhalb Deutschlands. wer Ins Ausland fährt benötigt den SBF-Binnen bzw. See nach europäischen Richtlinien. festzustellen ist dieser an der Dreisprachjigen ausvertigung der Gültigkeit (steht meist hinten). Du kannst ja auch noch mit dem alten grauen Lappen auto fahren allerdings nur in Deutschland wenn du ins Ausland willst brauchst du min. den Rosa Lappen.
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  #11  
Alt 25.09.2007, 13:25
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Ich bin mir nicht sicher, ob ein im Heimatland gültiger "Schein" nicht auch in anderen Ländern gilt.

Allerdings wird nicht jeder kontrollierende Beamte jeden (ehemaligen) "Schein" jedes Landes kennen und so sind Probleme vorprogrammiert.

Deshalb hatte ich ja weiter oben (#5) auch geschrieben:
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
..Also, "umschreiben" lassen und gut is. ...
Gruß Lutz
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  #12  
Alt 25.09.2007, 13:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Hallo Lutz

dies stimmt nicht ganz. es ist zwar richtig das die Führersheine ihre Gültigkeit behalten. dies aber nur innerhalb Deutschlands. wer Ins Ausland fährt benötigt den SBF-Binnen bzw. See nach europäischen Richtlinien. festzustellen ist dieser an der Dreisprachjigen ausvertigung der Gültigkeit (steht meist hinten). Du kannst ja auch noch mit dem alten grauen Lappen auto fahren allerdings nur in Deutschland wenn du ins Ausland willst brauchst du min. den Rosa Lappen.
Das ist definitiv falsch. Es gibt zwar immer wieder Ausländische Polizisten die den grauen Schein KFZ FS nicht anerkennen wollen aber es gibt eine ganz klare Weisung der EU das diese Scheine weiter gültig sind. Da aber Diskussionen mit ausländischen Polizisten selten Spaß machen ( Toto udn Harry könnte man wohl in Italien kaum drehen) empfiehlt es sich den Kfz Schein umschreiben zu lassen, Plicht oder gar Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es aber in keinem Fall. Mit älteren Bootsscheinen habe ich noch nie gehört das es in HR oder anderswo Probleme gab.
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Gruß Olli
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  #13  
Alt 25.09.2007, 13:34
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So hatte ich das auch in Erinnerung, war mir aber nicht sicher.

Auf jeden Fall hat ein aktueller EU "Schein" den Vorteil, dass ihn wahrscheinlich jeder "Dorfpolizist" kennt und deshalb keine Debatten in Landessprache geführt werden müssen.

Gruß Lutz
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  #14  
Alt 25.09.2007, 19:32
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gut ich habe nur gehört das alte scheine teilweise ihre gültigkeit angeblich verloren haben. also ist dieser schein jetzt der aktuelle see schein richtig?
es steht nämlich nicht unten drauf so wie heute üblich.
Aber da Seeschifffahrtsstarssen und Küstengewässer drin steht geh ich mal davon aus das es sich umd den See schein handelt.
oder ist jemand anderer meinung?
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  #15  
Alt 26.09.2007, 05:27
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Jain

Es ist ein gültiger "Seeschein", aber nicht der aktuelle "Seeschein".

Man darf damit das angegebene Fahrgebiet befahren, im Hoheitsgebiet anderer Staaten kann es bei Kontrollen Probleme geben.

Ruft doch einfach mal in der

Führerscheinstelle DMYV
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel.: 0 40 / 63 90 43 - 0
Fax .: 0 40 / 63 90 43 - 11

an.

Ist ein Festnetzgespräch, kostet also nicht die Welt, und da sitzen die, die das täglich machen. Erfährst auch gleich den Preis für die Umschreibung und kannst Dich dann entscheiden.

Gruß Lutz
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  #16  
Alt 26.09.2007, 10:24
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das ist ne idee wrd ich meinem kumpel mal die nummer geben.
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