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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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#1
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2 Fragen zu Problemen Mieter / Vermieter
Mal zwei Fragen dazu, vielleicht hat ja jemand ein paar Tipps wo man weiter stöbern kann und fündig wird.
2 Bekannte haben Angst, sie könnten evtl. demnächst Probleme bekommen: beide wohnen im selben Haus. Fall A: Wohnt schon sehr lange im Haus, hat vor Monaten nach mündlicher Absprache mit dem Vermieter eine andere Wohnung gemietet und bezogen. Vermieter verschwand nach Einzug in den Urlaub. "Mietvertrag machen wir, wenn ich wieder komme." Nun ist er wieder da, verschiebt den Mietvertrag und ist nur einmal durch die Wohnung stolziert, um mitzuteilen, daß er das Haus verkaufen will und läßt sich nicht wieder blicken. A fragt sich nun, ob der evtl. neue Besitzer ihm später einfach ne andere Miete als die mündlich vereinbarte aufs Auge und die Tasche drücken kann. Fall B: B wohnt auch schon länger im Haus. Laut Mietvertrag ist er für Schönheitsreparaturen eie Tapezieren verantwortlich. Das ist, sagen wir mal so, in der Wohnung auch etwas überfällig. Er hat das aber auch verschoben, weil es in einem Raum unterm Dach Wassereinbruch gab, nach Reparatur war der Schaden immer noch nicht ganz behoben und nach erneuter Reparatur unklar, ob es beim nächsten Unwetter wieder durchkommt. Dann gab es noch etwas später einen Wasserschaden in einem anderen Raum, weil in der Wohnung drüber eine Abflußrohr gebrochen war. Den Raum neu tapezieren wollte der Vermieter übernehmen, sobald die Versicherung zahlte. Macht er nicht, Grund dürfte klar sein, der will verkaufen. Nun hat Angst, er kann seine Forderungen an den Vermieter evtl. nicht durchsetzen, weil er für die Wasserschäden nie was schriftlich beim Vermieter geltend machte. Der Vermieter beseitigte sowas früher immer, jetzt aber wohl kein Interesse mehr wegen Verkauf. Da er aber mit Tapezieren auch zu lange wartete, kann man nicht mehr gut erkennen, was Wasserschaden ist und was vergilbte Tapete ist. Und nun hat er Angst, der evtl. neue Besitzer könnte ihm den schwarzen Peter zuschieben uns meinen, das sieht ja alles nur so mies aus, weil du mit Tapezieren zu lange gewartet hast. Einziger Nachweis, daß es Wasserschäden gab, wäreen für B Kontoauszüge, weil er nach den Wasserschäden - vom bisherigen Besitzer akzeptiert, aber nur mündlich vereinbart - eine Mietminderung machte. Nun fragt er sich, ob sowas ausreicht, notfalls nachzuweisen, daß der Zustand der Wohnung nicht alleine auf sein Herauszögern der Renovierung zurückzuführen ist. Und die hat er ja auch verschoben, weil unklar war, ob das Dach nun endlich dicht ist oder nicht. MfG |
#2
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Moin Moin
Vorweg: bin kein Jurist nur jahrezehntelanger Mieter, der lange Jahre in diverseb Butzen gewohnt hat. Erstens : Mieterschutzverein, wenn OB erreichbar wär, da sitzt ein RA im Mieterschutzverein.....mein lieber Schwan, die armen Vermieter. Mietverträge können mündlich geschlossen werden Für die Richtigkeit der Angaben deiner Bekannten gibts doch viele Indizien. Der neue Eigentümer darf den Mieter nicht rauschmeißen, oder grundlos die Miete erhöhen. Nur durch die neue Wohnung (neuer Mietvertrag)ist die gesetzliche Kündigungfrist relativ kurz- Wasserschaden nachzuweiseb, ist kein Thema. Tapete ab und alles klar. Grüße Hans |
#3
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Moin:
zu A) mündlich geschlossenen Mietverträge haben Gültigkeit. Neuer Eigentümer muß auch diesen übernehmen. Wenn bei der Absprache kein Zeuge anwesend war, dann sollte er die Absprache schriftlich nierderlegen und per Brief als Bestätigung an den Vermieter schicken. zu B) die Beseitigung der Wasserschäden ist nur dann Sache des Vermieters, wenn die Ursache in seinem Bereich liegt. Hat z.B. ein über B liegender Mieter die Wanne überlaufen lassen, dann haftet er alleine. Bei Wasserrohrbruch muß der Vermieter bzw. seine VS den Schaden übernehmen. Hier hilft nur Fristsetzung mit Androhung Mietminderung und Klage, wenn er stur bleibt. Kündigungsfristen werden in der Regel überschätzt, da der Vermieter erst einmal überhaupt keine Möglichkeit hat einen Wohnungsmietvertrag zu kündigen, kein vertragswidriges Handeln des Mieters vorausgesetzt. Anders sieht es bei Eigenbedarf aus. Beste Grüße |
#4
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Zitat:
da ich so ein "armer Vermieter" bin, lasse ich einige Wohnungen leer stehen, bevor ich mich mit RA´s rumstreite und oder meinem Geld nachlaufe. Räumungsklagen kosten nur Geld.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#5
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Seitdem ich vermiete habe ich nicht mal die Hälfte meines mir zustehenden Geldes gesehen. Die Geschäftsräume habe ich sogar kostenlos vergeben, mit der Gegenleistung, daß der Nutzer alles in Ordnung hält und die Schäden die der vorherige Mieter hinterlassen hat, renoviert hat.
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#6
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Zitat:
Gruß Ingo |
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