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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Rechnung bezahlen?
Hallo Mitglieder
Brauch heute mal einen Rat bzw. Eure Meinung. Zur Vorgeschichte: Hatte mir vor eineinhalb Jahren ein Boot mit Yamaha AB gekauft. Bereits zu Beginn habe ich Probleme mit dem Leerlauf gehabt. Immer wieder verschluckte sich der Motor im Standgas, sprang dann aber sofort wieder an. Also, zu meinem "Händler des Vertrauens" (nicht bei ihm gekauft, da er damals nichts liefern konnte, mich aber dennoch beraten hat). Dazu gleich eine Vollinspektion und ein paar Sachen einbauen/nachbessern lassen. NAch ganzen sechs Wochen abgeholt: "...geht alles" seine Aussage, deshalb schön bezahlt, unter anderem Vergaser reinigen, einstellen, Zündung einstellen, Kerzen... In den Urlaub gefahren, gleiches Problem, Motor geht im Stand aus und ich donner im Hafen ständig beim Anlegen an den Steg. Zurück in D, Händler angerufen: Bring's vorbei, hab aber keine Zeit. Nach sechs bis sieben Wochen und etlichen Hinweisen, dass ich das Boot auch mal fahren will und in den Urlaub möchte, war es fertig. "Jetzt alles OK, war die Zündspule, etc". Im Urlaub das gleiche dann wieder. Absterben des Motors, zudem die Batteriepole nicht befestigt, so dass ich reinrudern mußte, zweiter Tank funktioniert nicht-Folge:keine Lust mehr auf das Boot, könnte es abfackeln. Zurück in D, Händler anrufen: "Weiß auch nicht mehr, was es sein kann. Versuche ein Steuergerät zu besorgen, melde mich, weil jetzt keine Zeit" Nach acht Wochen immer noch kein ANruf, dann auf Messe... Also, über BF eine andere Firma empfohlen bekommen, zwei Wochen und 143€ später fertig und alles bestens. Boot trotzdem verkauft! Heute: Rechnung von über 200€ (nach etwa 4 Monaten) vom alten Händler. Damals angeblich wieder eingestellt, alles gesäubert, neue Zündspule. Jetzt mal ehrlich: Soll/Muss ich zwei Mal das gleiche bezahlen, obwohl der Fehler nicht behoben wurde? Wieso hat der andere Händler das auf Anhieb geschafft? Gibt es hier vielleicht jemand, der eine Werkstatt hat und zu solchen Rechnungen mal was sagen kann? Vielen Dank im voraus |
#2
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Also so ganz verstehe ich es nicht, hab's jetzt mehrfach gelesen.
War das Boot neu? Für welche Reparatur hast du von welchem Händler / Werkstatt eine Rechnung bekommen? Wann war die Reparatur und was wurde mit welchem Erfolg gemacht? Gab's garantie, bzw. Gewährleistung? Was heißt "damals angeblich wieder eingestellt"? 2-3 Worte pro Satz mehr sind manchmal ganz hilfreich. Geändert von sea-commander (29.11.2007 um 17:26 Uhr) |
#3
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Ich hatte leider das gleiche Problem mit meinem alten AB. Einstellungen und Inspektion machen lassen, ewig gewartet, knappe 300 Euronen bezahlt, aber danach war der AB nur noch Schrott.
Ich kenne die Geschichten mit wieder hin bringen noch mal ewig warten und wieder teuer zahlen. Nicht mit mir. Ich habe den AB, als defekt natürlich, in die Bucht gestellt und mir was solides gebrauchtes zugelegt. Also in Deinem Fall würde ich die zweite Rechnung auf gar keinen Fall bezahlen.
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Gruß Georg www.rk-awacs-geilenkirchen.de Nec scire fas est omnia. Igitur intrat in forum.
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#4
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Zitat:
Kennst du den geschlossenen Werkvertrag? War machen sie 1. 2. 3. für Betrag x vereinbart oder war bring die Kiste zum laufen vereinbart? MFG René
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MFG René |
#5
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Warum hast Du den Verkäufer nicht in die Pflicht genommen ??
Wenn der Händler es nicht in den Griff bekommt muß er nachbessern.. kostenlos.
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By Karsten
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#6
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Zitat:
Jetzt hab ichs endlich begriffen.
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Good Day To Be Alive, Sir |
#7
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Moin RTL,
ja, so ging es mir auch! So wäre es besser gewesen Aber der Inhalt ist ja das wichtige und zeigt wieder mal auf, wie deutlich man einen Auftrag erteilen muß ohne in eine Falle zu tappen
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Gruß, Fritz |
#8
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Hallo,
also wenn ich einen Motor mit Mängeln zur Wartung/Reparatur bringe, darf ich doch davon ausgehen, dass ich einen reparierten Motor zurück bekomme der auch ordentlich läuft. Oder muss ich wenn die Werkstatt den Fehler nicht findet und auf Verdacht immer neue Baugruppen wechselt (die eigentlich nicht defekt sind) das gesamte Ersatzteillager erdulden und bezahlen?-kann ich mir eigentlich so nicht vorstellen. Auch auf eine Reparatur gibt es Gewährleistung wenn der eigentliche angezeigte Mangel nicht behoben wurde. Ich würde anzeigen , dass ich auf Grund der Nichterfüllung der vereinbarten Leistung die Rechnung nicht bezahle (ansonsten werde ich in Verzug gesetzt und Schlimmstenfalls kommt der Gerichtvollzieher wenn ich garnicht reagiere)
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Viele Grüße Jürgen |
#9
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Zitat:
Wobei bei Variante 1 wenigstens für beide eindeutig geklärt ist wer was zu leisten hat.
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MFG René |
#10
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OK, noch mal etwas klarer.
Habe das Boot im Sept. 2006 bei der Firma Nxxxxx gekauft. Das sie mich total über den Tisch gezogen hatten, habe ich erst im Frühjahr 2007 bemerkt, da ich es dort zum ersten Mal zum Einsatz gebracht habe. Bin dann zu meinem Händler, bei dem ich mein erstes Boot gekauft habe und den ich bislang auch weiterempfohlen habe. Das war etwa im April 07 Auftrag: Mach alles, was Dir auffällt, insbesondere beseitige das Problem mit dem absterbenden Motor, baue einen zweiten Tank ein mit verstellbarem Wechselbenzinhahn. Fünf Wochen später, kurz vor dem Urlaub, konnte ich es abholen. Aussage: Fehler beseitigt, alles andere gemacht. Italienfahrt: Rausfahren, Motor aus, startet nicht mehr, also zurück ans Ufer paddeln. Dort Fehler gefunden, Batterieklemmen nicht fest. Weiter fahren, Motor stirbt wieder im Leerlauf ab, zweiter Tank funktioniert nicht. Juli wieder zum Händler, Auftrag: Tank soll funktionieren und der Motor nicht absterben. Ewiges Hin und Her, nach sechs oder sieben Wochen habe ich noch beim Zusammenschrauben geholfen. Aussage: Jetzt alles bestens, habe die Zündspule ausgetauscht und vergaser/Zündung nachgestellt. Rechnung schicke ich, hab ich noch nicht fertig. Nächste Fahrt , gleicher Scheißfehler, im Hafen die Lacher natürlich auf meiner Seite. Wieder Reklamation, hab keine Zeit, weil Messe..... Also Boot zu einem anderen Händler, 143€ später hat es funktioniert. Reine Einstellungssache sagte mir dieser. Gestern Anruf des Händlers: Brauchen Ihre neue Adresse, wollen Ihnen Kalender schicken. Habe kurz erklärt, dass eine andere Firma den Motor zum Laufen gebracht hat. Kein Ton von einer Rechnung. Heute dann die Post: Zündspule 90€ (hat aber nix gebracht, also warum getauscht?), Tankanschluß erneuert (Warum? hab ich schon mal beim Einbau bezahlt, sollte also auch funktionieren, oder ist das die sog. Kundenbindung?) Vergaser gereinigt und eingestellt, noch ein Hunni. Rest der Rechnung waren E-Teile, die ich mitgenommen habe. Ich bin der Meinung, dass ich weder die erste, noch die zweite hätte zahlen sollen, bzw. zahlen sollte. Der einzige, der was bewirkt hat, ist die Firma aus Mainz, und die hat ihr Geld. Sehe ich etwas falsch? Geändert von Cooky-Crew (29.11.2007 um 19:59 Uhr) Grund: Firmen Name entfernt! |
#11
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Das BGB sagt zum Werkvertrag deutlich aus, dass der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes "ich krieg die Kiste schon zum Laufen" und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist. Vorraussetzung ist natürlich, dass der Auftrag sinngemäß erteilt wurde. "Bring die Kiste zum Laufen!" Wenn anschließend Nachbesserungen nötig sind, geht das zu Lasten des Unternehmers.
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Gruss, Axel |
#12
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Hallo Speed,
ist zwar ärgerlich, aber wenn der Händler was an deinem Boot getauscht hat muß du wenigstens die Teile bezahlen, über die Arbeitszeit könnte man evtl. streiten wenn das Nachbesserungen waren
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#13
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Hallo,
Wenn der Händler sich nicht einsichtig zeigt, würde ich bezahlen, aber es wäre mein letzter Besuch bei diesem Händler gewesen. Ist natürlich Mist, wenn man keinen anderen Händler in der Nähe hat. Bernd |
#14
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Haste schon einmal versucht mit dem Händler über die Sache zu sprechen. Vielleicht könnt Ihr Euch ja auch so einigen oder auf Kulanz halt. Gespräche sind oft immer besser als zu streiten
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#15
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Rein gefühlsmäßig würde ich die zweite Rechnung nicht bezahlen...ABER...
Auf alle Fälle kannst du alles was auf beiden Rechnungen auftaucht streichen. Schwierig wird es, wenn Teile gewechselt wurden bzw. Arbeiten ausgeführt wurden, die nicht zum Beheben des Defektes notwendig waren. Am besten wäre ein klärendes Gespräch und eine gütliche Einigung. Ich hätte als Werkstatt ein schlechtes Gewissen und würde dir Rechnung in den skat drücken...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#16
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Auf jeden Fall würde ich versuchen mit dem Händler zu reden, denn das ist immer besser als zu streiten. Wenn der allerdings bockig ist, hast Du schlechte Karten. Er hat eine Dienstleistung erbracht die er auch nachweisen kann (Rechnung). Das selbige erfolglos war, kannst Du jetzt wohl nicht mehr nachweisen, denn der Motor läuft ja. Rechtlich einwandfrei wäre es gewesen, das Boot zur Probe zu fahren und bei wieder auftreten des Mangels beim Händler Nachbesserung zu verlangen und die Rechnung bis dahin offen zu halten.
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#17
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und ich hab' jetzt gar nichts' mehr begriffen
Gruß Ernst |
#18
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moin,
Zitat:
er kann übrigens sehr wohl beweisen, das der erste nix als murks abgeliefert hat. lass den doch mal einen sachkundenachweis erbringen, sind doch oft genug nur verpuppte hobbyschrauber. es gibt ja von dem zweiten, der da dran war eine rechnung und nu läuft dat mopped . da wäre ich aber nun uneinsichtig, auf so eine werkstatt kann ich verzichten. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#19
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[quote=hartmut2801;735208]moin,
es gibt ja von dem zweiten, der da dran war eine rechnung und nu läuft dat mopped . da wäre ich aber nun uneinsichtig, auf so eine werkstatt kann ich verzichten. Das ist sicher richtig, beweist aber noch nicht, daß der Motor nach Abholen von Händler 1 nicht gelaufen hat. Es sagt nur, daß der Motor bei Anlieferung bei Händler 2 nicht gelaufen hat. Was dazwischen war ist wohl nicht zu belegen. Natürlich kann man auf so eine Werkstatt verzichten. Hier geht es allerdings um den Nachweis bei einem hoffentlich zu vermeidenden Rechtsstreit. |
#20
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Mit dem Händler reden koste erst einmal nichts und kann viel Ärger (der Anwalt kommt sofort) ersparen.
Wenn ich einen Auftrag erteile, wird genau festgehalten, welcher Fehler behoben werden soll und welcher Kostenrahmen einzuhalten ist, wird es teurer oder dauert länger, Bitte um Rückruf. Werden "defekte" Teile getauscht kann man sie sich mitgeben lassen, sind ja mein Eigentum. Wenn noch OK erst Ärgern, dann zurücklegen, zurückbringen oder verkaufen. Bei Markenhändlern gibt es doch noch die Muttergesellschaft, bei der man sich mit dem Problem melden kann, der Händler riskiert bei Fusch oder Täuschung seinen Vertrag (bei x Beschwerden). Den einen oder anderen € kann man aber auch sparen, wenn man Teile vordemontiert oder sich über mögliche Ursachen für den Fehler mal umhört. (Händler: Einstellwerte für den Vergaser kenn ich nicht, ist Gefühlssache. Ich : Danke, kann ich auch allein, 2x probiert und er läuft wieder super!) |
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