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  #1  
Alt 16.12.2007, 20:10
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Standard Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC), Infos gesucht

angeregt durch den anderen Funktrööt hab ich überlegt, mich im nächsten Jahr mal weiterzubilden.

Hat jemand das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) gemacht und kann was dazu sagen, wie kompliziert und zeitaufwändig das ist
Das "Beschränkt gültige Funkzeugnis I" hab ich schon seit ewig
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Gruß Thomas
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Geändert von ToDi (17.12.2007 um 15:32 Uhr)
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  #2  
Alt 16.12.2007, 23:10
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Also ich habe das
"Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"
und das
"Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker 1"

Habe irgendwo gelesen, dass ich das theoretisch umschreiben lassen könnte, aber irgendwelche Sachen gehen dabei verloren, so dass es besser ist (sein sollte), mit den alten Funkscheinen weiterzumachen.

Wenn irgendwelche Fragen - melden!
Das "Allgemeine..." war ganz schön happig, zumal da ziemlich viel Technik gefragt wurde.

Gruss

Volker
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  #3  
Alt 16.12.2007, 23:28
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Also ich habe das
"Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"

Wenn irgendwelche Fragen - melden!
Das "Allgemeine..." war ganz schön happig, zumal da ziemlich viel Technik gefragt wurde.
du hast dann wohl beide "alten" Scheine, vor 2003
angeblich soll bei dem "neuen" LRC weniger Technik gefragt sein, aber nix genaues weiß ich nicht
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  #4  
Alt 17.12.2007, 08:01
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Also ich habe das
"Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"
und das
"Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker 1"

Habe irgendwo gelesen, dass ich das theoretisch umschreiben lassen könnte, aber irgendwelche Sachen gehen dabei verloren, so dass es besser ist (sein sollte), mit den alten Funkscheinen weiterzumachen.
Dein "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis" entspricht heute dem SRC + UBI.
Im Verlustfall bekommst Du diese Zertifikate als Ersatz vom DSV ausgestellt.
Für Dein "Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" gibt es keine
direkte Entsprechung mehr. Es umfasst aber auf jeden Fall das UBI, und Du
darfst auf See UKW-, Grenz- und Kurzwellenanlagen bedienen, die nicht mit
einem DSC-Controller ausgerüstet sind.

Eine Umschreibung ist übrigens nicht erforderlich, die alten Zeugnisse bleiben
unbegrenzt gültig.

Belem
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  #5  
Alt 17.12.2007, 08:43
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Hat jemand das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) gemacht und kann was dazu sagen, wie kompliziert und zeitaufwändig das ist
Die Prüfungsfragen findest Du bei ELWIS, die Prüfungsrichtlinien habe ich als
PDF-Dokument angehängt. (Es ist nicht die allerletzte Version, denn zum
1.10.2007 wurden die Richtlinien etwas aktualisiert. So sind Inmarsat-A und
-E inzwischen weggefallen, da diese Dienste eingestellt sind.)

Ich kenne nur das LRC-Lehrbuch von Andreas Braun, das zwar ziemlich auf-
gebläht ist, aber alles notwendige enthält. Das Buch von Peter Busse und
Dietrich Steinicke kenne ich nicht gut genug, um es beurteilen zu können.
Bei beiden Büchern soll man beim Kauf darauf achten, die Neuausgaben
2007 zu bekommen. Nicht zu empfehlen ist meines Erachtens die LRC-CD
aus dem Dreipunkt-Verlag.

Für die Vorbereitung auf die praktische Prüfung kann man im günstigsten Fall
von etwa 2 vollen Tagen ausgehen, wenn die UKW-Verkehrsabwicklung noch
präsent ist. Für Inmarsat-C gibt es eine brauchbare freie Software im Web.
Die umfassende Simulationssoftware von Transas, die auch zur Prüfung ge-
nutzt wird, kostet leider stolze 800 Euro + MwSt. und ist Dongle-geschützt.
Die LRC-Prüfungen sollen je nach Prüfungsausschuss sehr unterschiedlich
sein. Wenn Du Dich selbst vorbereiten willst, solltest Du vorher fragen, wie
die Prüfung durchgeführt wird.

Belem
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf LRC.pdf (83,0 KB, 464x aufgerufen)
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  #6  
Alt 17.12.2007, 08:43
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
und Du
darfst auf See UKW-, Grenz- und Kurzwellenanlagen bedienen, die nicht mit
einem DSC-Controller ausgerüstet sind.

Aber die Erlaubnis für den DSC-Controller auf UKW habe ich ja durch das Beschränkt gültige..., so dass ich lediglich Grenz- und Kurzwellenanlagen nicht mit DSC betreiben darf. Aber wer macht das schon...
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  #7  
Alt 17.12.2007, 08:55
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Aber die Erlaubnis für den DSC-Controller auf UKW habe ich ja durch das Beschränkt gültige..., so dass ich lediglich Grenz- und Kurzwellenanlagen nicht mit DSC betreiben darf.
Schon klar. Ich wollte darstellen, was man mit dem Allgemeinen Sprechfunk-
zeugnis allein machen darf. Dieses Zeugnis ist nach meinem Eindruck bei
langjährigen Wassersportlern sehr verbreitet.

Belem
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