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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 12.01.2008, 14:49
bloeder_affe bloeder_affe ist offline
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Standard Mal ganz daneben....(Zivildienst)

Sorry das ich dies Forum damit belaste,aber vieleicht gibt es hier ja jemanden der sich damit auskennt.
Und zwar geht es darum das ich am 2.01.08 meine Zivildienst angetreten haben,nun nach ca 10 Tagen gibt es reichlich Stress und Ärger wegen einiger Sachen.Dazu kommt noch das mir die Arbeitszeiten nicht so ganz passen,wobei ich da ja nun selber dran Schuld bin,hätte mich ja schließlich vorher informieren können.Aber nun ist es zu spät.
Ich bin momentan beim einem Hilfsdienst(den Namen möchte ich hier nicht nennen,nicht das es nacher heisst üble Nachrede oder sowas...)
beschäftigt der hauptsächlich Fahrdienste für Kranke,Behinderte und Alte anbietet,nun meine Frage,wenn ich als Zivi diese Leute durch die Gegend kutschiere,brauche ich dann dafür einen Personenbeförderungsschein?Weil das ja fast wie Taxi fahren ist.
Und nun noch die Diskussionen um die Arbeitszeit,im Internet (www.zivildienst.de) steht das die Zivis genauso arbeiten müssen,wie die Hauptamtlichen,nun ist es aber bei uns so,das die HA die "normalen
Arbeitszeiten haben,von 8 uhr bis 16.30 oder 17 uhr,nur die Zivis müssen zum größen Teil bis 20 oder sogar bis 22 uhr arbeiten,bzw anwesend sein,da die meiste Zeit eh nur aus rumgammeln und Fernsehen bestehen.
(die einzigen die die ganze Nacht anwesend sind,sind die Rettungssanitäter die den RTW fahren)Wir haben dafür zwar einen freien Tag dafür in der Woche,trotzdem ist es bescheiden wenn man 4 tage bis 20 uhr arbeiten muss.Aber egal.
Jetzt kann ich ja ohne Probleme eine Versetzung beantragen aber wie schnell läuft sowas in der Regel ab?
Mfg Bastian
*hoffentlichkenntsichdajemandaus*
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  #2  
Alt 12.01.2008, 14:57
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VirginWood VirginWood ist offline
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Zitat:
Zitat von bloeder_affe Beitrag anzeigen
...Dazu kommt noch das mir die Arbeitszeiten nicht so ganz passen,...nur die Zivis müssen zum größen Teil bis 20 oder sogar bis 22 uhr arbeiten,bzw anwesend sein,da die meiste Zeit eh nur aus rumgammeln und Fernsehen bestehen.
(die einzigen die die ganze Nacht anwesend sind,sind die Rettungssanitäter die den RTW fahren)Wir haben dafür zwar einen freien Tag dafür in der Woche,trotzdem ist es bescheiden wenn man 4 tage bis 20 uhr arbeiten muss.
Ich habe damals die Variante Wehrpflicht gewählt.
Meine längste Arbeitszeit ohne einen freien Tag war 3 Monate!!!
Ich war auf See und hatte entweder von 20 bis 24 Uhr Freiwache oder von 24 bis 4 Uhr. Davor oder danach war normaler Dienst.
Sei doch froh, die Discotheken machen doch eh erst nach 22 Uhr auf
__________________

Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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  #3  
Alt 12.01.2008, 15:02
bloeder_affe bloeder_affe ist offline
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hihi ja so gesehen haste ja recht,aber wenn man dann morgens um acht wieder raus muss,um mitm bus zum Fahrdienst zu fahren(Autofahren darf man da ja aufgrund des Alkoholspiegels noch nicht wieder...*gg*)dann ist das doch ganz schön ätzend,ausserdem nervt mich da ja Hauptsächlich diese Ungleiche Arbeitszeitverteilung.hab ja nix dagegen bis acht zu arbeiten.aber dann bitte auch erst ab 12 uhr....
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  #4  
Alt 12.01.2008, 15:09
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von bloeder_affe Beitrag anzeigen
...die Zivis müssen zum größen Teil bis 20 oder sogar bis 22 uhr arbeiten,bzw anwesend sein,da die meiste Zeit eh nur aus rumgammeln und Fernsehen bestehen....
Was willste denn mehr?? Wir haben nach Mitternacht in den Adenden mit
dem Teelöffel aus gefrorenem Boden Schützengräben ausgehoben !!!
__________________
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Akki

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  #5  
Alt 12.01.2008, 15:18
AndreasR AndreasR ist offline
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du darfst ohne Personenbeförderungsschein nicht einen Meter mit deinen betreuten Personen fahren und solltest dies auch nicht tun - verweiger es die anderen haben keinerlei rechtlichen Hintergrund dich dafür ran zu nehmen
wehe es passiert etwas, du wirst nie wieder glücklich!!!!

was die zeiten angeht, naja das mit dem vorher informieren ist schon richtig aber auch dort gelten die gesetzlichen Ruhezeiten, erst recht wenn du "beruflich" mit dem Fahrzeug unterwegs bist.

11 Stunden Ruhezeit sind gesetzlich vorgeschrieben - mein Rat: lass dich nicht für nen verschissenen Zividienst verbraten und verarschen - d.H. wenn du um 22:00 feierabend hast dann brauchst du nach deutschem Recht nicht vor 0900 uhr am nächsten Tag dort wieder auftauchen, egal obs unplanmäßige Überstunden waren oder auch nicht -ich könnte jetzt auch noch raussuchen wie lange du arbeiten darfst um danach noch mit dem eignen PKW nach hause fahren zu dürfen / wann der AG ein Taxi zahlen muss wenn die Arbeitszeiten überschritten wurden aber das kannst du dir bestimmt auch selbst ergooglen
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  #6  
Alt 12.01.2008, 15:22
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
...- mein Rat: lass dich nicht für nen verschissenen Zividienst verbraten und verarschen - ...
Genau!!

Geh zum Bund !!
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Akki

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  #7  
Alt 12.01.2008, 15:25
life0815 life0815 ist offline
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Hallo Bastian,

wie viel Arbeitsstunden hast du denn pro Woche?. Vergleiche dies mit anderen Arbeitnehmern oder den Wehrpflichtigen. Bist du dann schlechter dran, beschwere dich, ansonsten sei still und geniese

Gruß Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400
Hartmut

Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann.
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  #8  
Alt 12.01.2008, 15:38
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[quote=AndreasR;770093]du darfst ohne Personenbeförderungsschein nicht einen Meter mit deinen betreuten Personen fahren und solltest dies auch nicht tun - verweiger es die anderen haben keinerlei rechtlichen Hintergrund dich dafür ran zu nehmen
wehe es passiert etwas, du wirst nie wieder glücklich!!!!





stimmt so nicht ganz ich fahre ab und und an bei einem taxiunternehmen schülertouren mit behinderten und das ist mit einem normalen pkwführerschein erlaubt .... zumindest mit kleinbussen mit 8 sitzplätzen. fahre ich aber mit dem taxi nur 1 person brauch ich den personenbeförderungsschein..... paradox aber wahr
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gruß peter
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  #9  
Alt 12.01.2008, 15:41
AndreasR AndreasR ist offline
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nein das darfst du nicht peterle

mit dem PKWschein darfst du bekannte und Mitarbeiter befördern aber keine "fremden" Personen und erst recht nicht gewerblich

Ich war selbst lang genug als Katastrophenhelfer und Cityambulanzfahrer unterwegs

wer dir das sagt der lügt weil er sparen will
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  #10  
Alt 12.01.2008, 15:51
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Das ist wieder so ein Thread wo mir der Ar$ch platzt, sorry. Sich vorm Bund drücken und jetzt rumjaulen, weil man nicht schon 16 Uhr bei Mama an der Schürze hängt.

Was sind das heutzutage nur für Waschlappen ??!

Ich war beim Grundwehrdienst als Famililenvater die ersten 27 Wochen nicht zuhause! Nicht zu Weihnachten, nicht zu Silvester und nicht zum 2. Geburtstag meines ersten Sohnes. Da hätte man Grund zum Jammern gehabt, aber Zähne zusammengebissen und durch! Blieb uns ja nichts weiter übrig. Und was uns nicht umbringt macht uns härter....

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #11  
Alt 12.01.2008, 15:52
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hallo bloeder affe,

vielleicht hast du ja beim Zivildienst ein streikrecht, dann mach es wie die lokführer. so kommst du auch eher in die presse und musst nicht die faust in einem wassersportforum machen.
__________________
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  #12  
Alt 12.01.2008, 15:53
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Akki Akki ist offline
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Ecki... ich glaube, das hat uns zu MÄNNERN gemacht !!!
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Akki

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  #13  
Alt 12.01.2008, 15:54
thball thball ist offline
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Hallo Bastian,

würde jetzt auch davon ausgehen, dass Du Fahrdienste leisten darfst. Ist zumindest bei vielen Stellen üblich. Aber vielleicht finden sich da noch mehr Infos. Aber abgesehen davon, ich wäre froh gewesen wenn ich damals Fahrdienste hätte machen dürfen. Es gibt auch unangenehmere Arbeiten!

Mit den Arbeitszeiten ist es so eine Sache. Natürlich müssen die Ruhezeiten eingehalten werden - keine Frage. Trotzdem schadet es manchmal nicht, wenn man nicht gleich in der ersten Woche beim Chef aneckt.

Also nicht unbedingt gleich immer Stress machen und vielleicht einfach mal Augen zu und durch. Natürlich solltest Du für den Fall, dass Du wirklich Dinge machen musst, die Du nicht machen darfst, diese verweigern (insbesondere wenn Du mit dem Gesetz in Konflikt kommen solltest)! Aber denk trotzdem daran: Du machst den Dienst nur ein paar Monate (wie viele vor Dir auch), die anderen müssen es ihr ganzes Arbeitsleben leisten und dabei Familie etc. unter einen Hut bringen. Du kannst nach den paar Monaten einen Job Deiner Wahl annehmen und als Manager mit einem geregelten 6 Stundentag gemütlich ein dickes Gehalt einstreichen!

Solltest Du dann übrigens so einen Job finden schick mir eine PN!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

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  #14  
Alt 12.01.2008, 15:56
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Naja, Personen spazierenfahren darf er schon....nur halt eben haftet er voll und ganz... also darf er es wieder nicht. Jede Kfz-Versicherung lacht sich in so einem Falle tot....also: never ever ohne PersBeförderungsschein!!
Das mit den Arbeitszeiten ist normal. Bin selber Soldat...(nach 13 Jahren jetzt fertig) und kenn mich mit den Dienstzeiterlässen doch sehr gut aus. Vorsicht ist wirklich bei der Fahrerei geboten, auch was die Lenk- und Ruhezeiten betrifft!

ABER: Beiträge dieser Art haben meiner Meinung nach in diesem Forum nichts verloren!!

wie wärs mit www.MAMMA.de??:-)
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Grüße,
Ralf
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  #15  
Alt 12.01.2008, 16:02
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nochmal:

der PKW-Führerschein berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen gesamt-Masse mit bis zu 8 Personen im PRIVATEN betrieb.

Zivildienst und Krankentransport ist alles andere als Privat und somit ist der Personenbeförderungsschein zwingend nötig.

Tip am Rande, lass ihn dir zahlen wenn die drauf bestehen dass du die Leute fahren sollst.

Was sonst so üblich ist hat nichts mit der Rechtssprechung zu tun und schadet dir nur wenn auch nur ne kleinigkeit passiert

Das ganze dürfte bei dir als "unqualifizierter Krankentransport" laufen und der ist ohne jeden widerspruch als P-Schein-Pflicht zu sehen
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  #16  
Alt 12.01.2008, 16:04
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glastron v-184 glastron v-184 ist offline
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RICHTIG!!! Im Normalfall, zahlen die Hilfsdienste auch so einen PerBefSch
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Grüße,
Ralf
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  #17  
Alt 12.01.2008, 16:04
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Zitat:
Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
nein das darfst du nicht peterle

mit dem PKWschein darfst du bekannte und Mitarbeiter befördern aber keine "fremden" Personen und erst recht nicht gewerblich

Ich war selbst lang genug als Katastrophenhelfer und Cityambulanzfahrer unterwegs

wer dir das sagt der lügt weil er sparen will
dann ist der taxiunternehmer aber wohl ein ganz abgebrühter
kann ich mir aber so nicht vorstellen , denn er hat ganz offiziell 3 aushilfsfahrer auf 400 € basis die fahren nur diese touren und zwar ohne personenbeförderungsschein
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gruß peter
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  #18  
Alt 12.01.2008, 16:06
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leider ist das wie anderweitig schon gesagt üblich aber sogar strafbar

wenn dir der taxidienstanbieter nicht passt zeig ihn an dann kann er einpacken

als ich in der Branche noch tätig war gabs auch genug mitbewerber die eben ohne PBefSch diese dienste angeboten haben und das natürlich billiger
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  #19  
Alt 12.01.2008, 16:07
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glastron v-184 glastron v-184 ist offline
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Hmm....da sollte man sich mal echt schlau machen, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Der "Fahrgast" bezahlt die Fahrt ja, und ab dem Moment brauch er einen Schein!
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Grüße,
Ralf
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  #20  
Alt 12.01.2008, 16:08
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Würde sagen, dass sich der Thread schon gelohnt hat. Zumindest wäre ich nun auch in Bezug auf den Personenbeförderungsschein sensibilisiert...
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Tom

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  #21  
Alt 12.01.2008, 16:17
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Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) für Mietwagen (PBefG), Taxi, PKW im Linienverkehr, PKW im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr oder Personenbeförderung im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu 8 Personen befördern möchte. Die Ausführung des ‚Führerschein zur Fahrgastbeförderung‘ ist bundeseinheitlich, mit Ausnahme eines Lichtbildes, welches nicht in allen Bundesländern erforderlich ist.

Führerschein zur Fahrgastbeförderung
(Innenseite) enthält u. a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich)


Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden, Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sind. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben, beträgt 21 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens 2 Jahre im Besitz des Bewerbers sein.
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  #22  
Alt 12.01.2008, 16:19
AndreasR AndreasR ist offline
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d.H. essen an bedürftige darfst du ausfahren die bedürftigen selbst aber nicht

hast du deinen Führerschein schon länger als 2 Jahre?

Alter/ Junger lass dich nicht jetzt schon ausnutzen - das kommt später schon mehr als genug
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  #23  
Alt 12.01.2008, 17:29
bloeder_affe bloeder_affe ist offline
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@life0815
Da ich ja einen freien tag in der Woche habe,komme ich im Schnitt(mal nur 39 und mal auch 41) auf ca.40 stunden in der Woche,also normale Arbeitsdauer.Von daher ist da nichts gegen einzuwenden.

@eckaat
Das mag ja sein das dir da der ***** platzt,aber trotzdem finde ich es überhaupt eine sauerei,da das Kreiswehrersatzamt mir durch meinen Einzug mein berufliche Karriere versaut haben,denn ich hatte vorher die Zusage auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Möglichkeit den Meister zu machen,und in einer solchen Situation auch eingesetzt zu werden,(Ich denke sowas können nicht viele 23 jährige von sich erzählen).da ich aber nun passend zum ende meines Zeitvertrages meine Einberufung bekommen habe,hat mein chef halt den Vertrag erstmal nicht umgewandelt,warum sollte er auch.Mal schauen wies nach den neun Monaten weitergeht.
Es mag auch sein das der bund euch zu "echten Männern" gemacht hat,aber ich denke im jahre 2008,wo im nächsten Weltkrieg eh nur noch mit Atombomben gearbeitet werden wird(man ein Deutsch),wird es eh keine großen Kampfhandlungen mehr geben.Ausserdem will ich niemals schuld daran sein,das eine Familie,(wie sie denke ich die meisten hier haben) zerrisen wird,nur weil irgendwelche hohen Herren sich nicht friedlich einigen können.Ich könnte jetzt ewig hier weiter schreiben,habe dies aber schon in meiner Verweigerung ausführlich getan,und habe keine Lust dies wieder zu tun.

@thbal
Ich habe so einen job gefunden und dort auch schon zwei Jahre garbeitet,da werde ich Zwar nicht reich bei,komme aber über die runden,und das nicht schlecht,und der Job macht mir mehr als nur Spass.Soviel das es zugleich auch mein Hobby ist.

P.s. danke für die Positive genauso wie die negativen Antworten,hier kann ich im Moment nur lernen!
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  #24  
Alt 12.01.2008, 17:36
AndreasR AndreasR ist offline
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ähm sorry dann ist dein chef aber ne ziemlich fiese socke wenn er sich aus dem versprochenen Arbeitsvertrag so einfach raus schleicht

Ein Aufschubsantrag währe das geringste gewesen und die gehen meist problemlos durch um eben einer beruflichen Karriere nicht im Wege zu stehen

und ganz ehrlich, wenn er nicht mal die 10 Monate auf dich warten will dann hat er es von anfang an nicht so wirklich enrst gemeint

alternativ hättest du auch als Katastrophenhelfer tätig werden können. das ist neben der regulären Arbeit machbar und kostet nicht viel Zeit nebenbei

Ok dafür hängst du dann 7 Jahre in der Pflicht aber selbst das lässt sich auf 3,5 Jahre verkürzen aus beruflichen Gründen

Möglichkeiten gäbe es genug und die sollten deinem Chef auch bekannt sein




hattest du die Zusage schriftlich? Zivildienst und Wehrdienst entbinden nämlich deinen Chef nicht von gemachten Zusagen, selbst wenn diese NUR mündlich waren. auch das ist gesetzlich geregelt
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  #25  
Alt 12.01.2008, 17:41
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Zitat:
Zitat von bloeder_affe Beitrag anzeigen
..............
da das Kreiswehrersatzamt mir durch meinen Einzug mein berufliche Karriere versaut haben,denn ich hatte vorher die Zusage auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Möglichkeit den Meister zu machen,und in einer solchen Situation auch eingesetzt zu werden,(Ich denke sowas können nicht viele 23 jährige von sich erzählen).da ich aber nun passend zum ende meines Zeitvertrages meine Einberufung bekommen habe,hat mein chef halt den Vertrag erstmal nicht umgewandelt,warum sollte er auch.Mal schauen wies nach den neun Monaten weitergeht.
............
Wenn du bzw. mit Hilfe deines ZEITarbeitsgebers,
das dem Kreiswehrersatzamt migeteilt hättest,
wäre bestimmt ein Weg gefunden worden
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!

Natürlich hätte dein ZEITarbeitgeber dir das alles
mit Begröndung schriftlich geben müssen

Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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