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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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LKW-Führerscheinfragen
Hiho
kann mir jemand hier evtl erklären wo der Unterschied zwischen einer "unterbrechung der Lenkzeit" und einer "Nicht-Lenkzeit" liegt? mein Fahrlehrer kann es leider nicht |
#2
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Ich kenne da keinen Unterschied. Aber sollte es einen geben und man muss es in der Prüfung wissen,hast du den falschen Fahrlehrer.
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MfG Roland "Geht nicht" gibt´s nicht! |
#3
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die Frage in den Bögen lautet wie folgt
"Was gilt für den Fahrer eines LKW als Unterbrechung der LENKZEIT?" 1.: Ein Radwechsel, den er selbst ausführt 2.: Vorgeschriebene Pausen, in denen er keine Arbeit leistet 3.: Mithilfe beim Be- oder Entladen was würdet ihr ankreuzen? |
#4
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Das hat was mit der Arbeitszeit zu tun.
Kannst hier nachlesen: http://www.sidiblume.de/info-rom/verkehr/aetr.html Dann viel Spaß beim auswerten
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#5
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Nur 2 - aber ich habe auch keinen LKW-Führerschein!
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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#6
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Zitat:
das zählt dann nicht zur gesetzlichen Ruhezeit also heißt das >NICHTLENKZEIT< So habe ich das noch dünn in Erinnerung Akso OHNE Garantie!!! Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#7
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die frage ist aber nicht " was gilt als Tagesruhezeit"
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#8
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2 musste ankreuzen....ist schon ewig her mit dem FS 2 bei mir...
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#9
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tatsache ist halt nunmal dass ich am Tachographen einstellen kann ob ich
Lenke Pause habe Breitschaft ausübe oder sonstige arbeiten ausführe da sind 3 sachen die definitif nicht unter lenkzeiten fallen einstellbar warum sind diese dann in der Prüfung "Falsch" was ich ankreuzen muss weis ich auch aber ich wills verstehen und nicht nur sinnlos abhaken |
#10
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Ist zwar schon wieder 5 Jahre her, aber ich bin mir ziemlich sicher "2". Radwechsel und Hilfe beim Abladen gehört mit zur Lenkzeit. Sonst könnte der Chef dich nach 9 Stunden fahrt noch 8 Stunden abladen lassen und dann kannst wieder zurück fahren!
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nur fliegen ist schöner!
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#11
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Bereitschaft und sonstige Arbeiten sind ARBEITSZEIT.....eine Pause nicht!
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#12
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lach ne das ginge schon wegen der tagesruhezeiten nicht
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#13
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klar arbeitszeit aber keine lenkzeit
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#14
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Hilft er beim Beladen von z.B. Pornoheftchen zählt es zur Lenkzeit.
Nimmt er sich ein Heftchen mit in die Kabine und ließt es, zählt es zur Ruhezeit. Ließt er es während der Fahrt weiter, zählt es wieder zur Lenkzeit! (Wer ließt schon Pornoheftchen...da ist doch garnix zu lesen drin!)
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#15
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Arbeitszeit=Lenkzeit!
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#16
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wenn du 8,5 Std den Betriebshof kehrst und dann losfahren sollst, ist nach 30 min Schluss...
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#17
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Andere Frage: Will jetzt endlich mal befördert werden. Wann gehts denn die Karierreleiter nach oben?
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nur fliegen ist schöner! |
#18
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und wozu gibts dann die einstellung für sonstige arbeiten?
und warum werden oft nur gefahrene Km gezahlt? |
#19
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Zitat:
Hallo Andreas, hier ist Antwort 2 richtig. Entscheidend dafür ist, dass der Fahrer während der Unterbrechung der Lenkzeit keine anderen Arbeiten ausführen darf. Eine Nicht-Lenkzeit liegt z.B. vor, wenn du mit deinem Lkw auf einer Fähre oder auf/in einem Zug bist.
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Grüße aus Bärlin Thomas
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#20
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Die 2 ist richtig. Ich habe den LKW Führerschein. Arbeitszeit=Lenkzeit
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel. |
#21
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Naja, nach gefahrenen Kilometern zu bezahlen ist eigentlich eine Aufforderung sämtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu begehen, die die Straßenverkehrsordnung so bietet. Machen eigentlich auch die wenigsten (seriösen) Speditionen.
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#22
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Schau dir den Gesetzestext an, auf den sich der Link von vorhin bezieht. Da steht alles genau drin.
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Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#23
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ich bin nur froh dass ich nicht auf der straße fahren soll/muss ich brauch den scheiß Schein nur für die BG damit ich ohne bedenken weiter Dumper fahren kann
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#24
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Zitat:
Nur die gefahrenen Km zu bezahlen hat den Sinn, das der Fahrer für die übrige Zeit nicht bezahlt wird ( Be/ Entladen, Tanken, Abschmieren, Zoll, und und und....) Ist mit den neuen Fahrerkarten nicht mehr sinnvoll, da der Fahrer schlechter "mogeln" kann. Die Fahrerkarte schiebe ich morgens in den Fahrtenschreiber und sie speichert 28 Tage alles auf. Am 29 Tag wird der 1 gelöscht. Verfehlungen werden mind 1 Jahr gespeichert und verfolgt. Theoretisch bekomme ich am 30 Dez ein Bußgeld für ein vergehen, welches ich am 1 Jan ( z.B. Lenkzeit überschritten) begangen habe. Einziger Pluspunkt: Das Gerät zeigt mir die Lenkzeit an und meckert 15 min vor Ablauf. Nach 4h 30min leuchtet alles rot auf aber auch nach 2 min fahren mit 91 kmh. So... nun bin ich völlig abgeschweift....
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Gruß aus Hamburg Sven Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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#25
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ist ja interessant, also das Teil in dem alten MAN hat 4 einstellungen und eine dabei st eben für sonstige arbeiten
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