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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#1
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Hallo,
so es möglich ist, diesen Thread bitte freihalten von Beschwerden, über GEZ und Rundfunkkgebühr (die kenne ich alle durch intensive Selbstgespräche - das ist und bleibt modernes Raubrittertum), sondern rein technhisch die Frage: - kann man sich zum Winterlager abmelden ? - mit welchem Grund ? - was gibt man als Adresse der "Zweitwohnung" an, wenn man eigentlich keinen festen Liegeplatz hat ? Danke Dieter |
#2
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Da wird´s wohl wenig Resonanz geben da wohl kaum einer das Boot als Zweitwohnsitz angibt
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#3
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Du hälst auch im Winterlager weiterhin "ein Gerät zum Empfang bereit". Rein formell kannst Du damit eine Abmeldung also nicht begründen, Du könntest ja auch weiterhin dorthin gehen und TV gucken...
Über den GEZ-Irrsinn brauchen wir da wirklich nicht diskutieren. Helfen kann allerdings die Erklärung, dass Du das Empfangsgerät demontiert hast und es sich jetzt als Zweitgerät in Deinem Erstwohnsitz befindet ! Damit entfällt der Grund für die Gebühren. Deine letzte Frage deutet daraufhin, dass Du ein wenig (sorry) "Angst" vor dem GEZ-Molloch hast und fehlerhafte Angaben vermeiden willst. Ich würde schreiben "im Wasser" und auf eine Nachfrage warten. Keine Angst vor den gierigen Papiertigern ! |
#4
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![]() Zitat:
Danke Dieter |
#5
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Nee, es reicht der Besitz des Gerätes! Selbst wenn es defekt wäre.
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![]() Grüße, Ralf (Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta) |
#6
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![]() Zitat:
Wie gesagt - demotieren (jedenfalls offiziell angeben, dass Du es von Bord mitgenommen hast !! Da wird wohl kein GEZ-ler ins Witerlager einbrechen...) und zu Hause als Zweitgerät nutzen. |
#7
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defekt interessiert nicht, solange du keinen Entsorgungsnachweis einreichen kannst - leider selbst so erfahren, denn das Gerät könnte man ja rein theoretisch jederzeit für kleines Geld repariert bekommen
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#8
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nimm es mit nach Hause, dann ist es in der zahlung für zuhause mit eingeschlossen.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#9
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Wie wär's mit nur einem Gerät, welches entweder zu Hause oder an Board ist? Dann bräuchte man ja immer nur einfach zahlen. Ginge sowas wohl ohne jedes mal beim Sliptermin ummelden zu müssen?
grüße, sumsum |
#11
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![]() Zitat:
Und da mein Boot inzwischen in F liegt schenke ich mir den Rest ![]() Gruß Bernd
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte ![]() ![]() ![]() |
#12
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![]() Zitat:
völlig zum Kotzen findet, ich weiß es nicht. Aber um die Vermeidung genau dieser Diskussion hatte er gebeten, also halte Dich daran. Belem
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#13
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Entsorgungsnachweis für Fernseher? Wenn meiner kaputt ist, stelle ich den beim Recyclincenter in den Container, da ist niemand, der einen Nachweis ausstellt, sowas habe ich ja noch nie gehört (kopfschüttel),
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#14
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GEZ-Info:
Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus. Die Abmeldung wird immer zum Monatsende wirksam. Daher sind die Rundfunkgebühren auch noch für den ganzen Monat zu zahlen, in dem die Abmeldung die GEZ erreicht. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass die Abmeldung der GEZ zugegangen ist.
![]() Ein leiser Gruß, Michael
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#15
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Ach ja nen GRUND für ne Abmeldung hab ich noch vergessen
![]() Sag, bzw. schreibe, das es sich um ein portables Gerät handelt und Du es aus Diebstahl /Versicherungstechnischen Gründen mit nach Hause nimmst und dann klappert das schon ![]()
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#16
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![]() Zitat:
gruesse Hanse |
#17
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![]() Zitat:
Mein fest eingebautes Radio hat ein abnehmbares Bedienteil. Werde mein Radio also für die sommersaison anmelden, und dann im Herbst wieder abmelden. Und das jedes Jahr. Gruß Dieter |
#18
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Kampf der GEZ!!!!!!
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nur fliegen ist schöner! |
#19
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![]() Zitat:
da Boote nicht unter KFZ fallen, sind die GEZ-Gebühren wie bei einer Zweitwohnung leider berechtigt, dazu gab es mal 2007 ein Bericht in der Boote, da sind Bootseigner (ich meine in Bayern, u.a. Bodensee) mit GEZ Gebühren für ihr Boot angeschrieben worden, dann wurde die Rechtslage geklärt, und siehe da, Boote sind keine privaten Kraftfahrzeuge also anmeldpflichtig. Im Gegensatz zum privaten PKW und privaten Wohnmobil, diese sind mit der einmaligen Haushaltszahl. von GEZ-Gebühren eingeschlossen. Gruß Axel www.wyce.de
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#20
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bist du dir bei Wohnmobilen sicher... ??, denn private Wohnwagen müssen extra angemeldet werden...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#21
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Wohnmobil muß nur angemeldet werden, wenn es einen festen Stellplatz z.B. als Dauercamper auf einem Campingplatz hat.
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#22
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![]() Zitat:
hat es, die Rundfunk und Fernsehgebühren wurden in NL vor etwa acht Jahren abgeschafft. gruesse Hanse |
#23
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Hallo,
heute in unserer Tageszeitung: (damit dürfte es wohl auch für uns Booteigern keine saisonale Anmeldung mehr geben) GEZ-Gebühren für ganzes Jahr fällig Der Deutsche Toursimus Verband (DTV) hat die Landesrundfunkanstalten aufgefordert, die langjährige Praxis für die saisonale Anmeldung von Fernseh- oder Radiogeräten bei der GEZ wieder zu ermöglichen. "Es ist nicht gerechtfertigt, dass der Vermieter einer Privatunterkunft für das ganze Jahr an die GEZ zahlen soll, obwohl er das Gerät nur über die Saison nutzt," so DTV Präsident Reinhard Meyer. In Privatunterkünften laufe der Fernseher oder das Radiogerät nur zwei bis drei Monate im Jahr. Seit Anafang 2007 verschickt die GEZ aber Zahllungsaufforderungen an Vermieter von Privatunterkünften für das gesamte Jahr, da der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine saisonale Anmeldung von Fernseh- und Radiogeräten mehr vorsieht. |
#24
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Quintessenz des GEZ-Irrsinns : nicht anmelden, GEZ-Schnüffler nicht reinlassen, gut ist's. Eine derart kunden(!!!!)feindliche Regel (die sich nahtlos in weitere ähnliche Regeln einreiht) ist eine Sauerei, die gradezu zur Übertretung herausfordert.
Da ich aus dem Behördensprachlichen nicht wirklich schlau werde - es ist doch hoffentlich nach wie vor so, dass man nicht doppelt zahlen muss, wenn man das TV (TFT) nur zu den genutzten Zeiten (Wochenende, Urlaub) mit ins Boot / Wohnmobil von zu Hause mitnimmt ?? Edit GEZ-FAQ : Ich bin Rundfunkteilnehmer. Das tragbare Fernsehgerät nehme ich jetzt mit in den Urlaub. Muss ich nun hierfür zusätzlich Gebühren zahlen? Nein. Wenn Sie Ihre Geräte nur für eine kurze Zeit (Urlaub) mitnehmen, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht. Geändert von xtw (02.02.2008 um 17:57 Uhr) |
#25
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ich seh das so, dass das nur Vermieter und deren Ferienwohnungen betrifft
![]() Der "Privatmensch" kann ja sein mobiles Radio / TV am Wochenende mit aufs Sciff nehmen und anschließend wieder zurück. Dafür sollten keine Gebühren anfallen ![]() edit: Thorsten war mit seinem edit schneller ![]()
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