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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.02.2008, 19:47
explorer123 explorer123 ist offline
Cadet
 
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Standard Sportbootführerschein ausreichend?

Hallo,
Habe da eine kleine Frage:

Für die Erkundung eines Wracks haben wir letztes Jahr folgenden Verband eingesetzt:

18 Meter langes ehemliges Arbeitsschiff (soweit ich weiß Sportbootzulassung)
19 lange alte Barge die als Arbeitsplattform umgebaut wurde

Das ganze hatte nur hobbymäßige Hintergründe, allerdings haben sich da für etwa 20 Leute zusammengetan.

Darf/durfte man einen solchen Verband mit einem Sportbootführerschein steuern?

Grundsätzlich bin ich der Meinung das dieser ausreichend ist, es wird ja auch gesagt das der Verwendungszweck und nicht die Größe entscheident ist. Aber bei insg. 37 Metern habe ich da meine zweifel

Nun würde ich gerne wissen ob wir uns dort absolut illegal verhalten haben, oder ob man soetwas wiederholen könnte.

Gruß
Explorer
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  #2  
Alt 20.02.2008, 19:51
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Standard

Kommt aufs Fahrgebiet an, SBF-Binnen bis 15m, SBF See unbegrenzt, da dürftest du auch die Queen MaryII fahren wenns privat ist
__________________
Gruß Jörg
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  #3  
Alt 20.02.2008, 19:55
explorer123 explorer123 ist offline
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Ist der SBF See

Aber kann es nicht vielleicht doch zu ein paar Problemen kommen wenn man kontrolliert wird?
Ich meine bei der Größe könnte man durchaus gewerbliche Hintergründe vermuten...
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  #4  
Alt 20.02.2008, 20:05
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von explorer123 Beitrag anzeigen
Ist der SBF See

Aber kann es nicht vielleicht doch zu ein paar Problemen kommen wenn man kontrolliert wird?
Ich meine bei der Größe könnte man durchaus gewerbliche Hintergründe vermuten...
Naja wenn du Freunde auf eine Bootsfahrt einlädst, dann ist das sicher nicht gewerblich, jedoch wenn die Jungs fürs tauchen bezahlen mußten, dann ist das sicher gewerblich auszulegen, wobei dies nicht der Beamte vor Ort prüfen kann
__________________
Gruß Jörg
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  #5  
Alt 20.02.2008, 20:17
explorer123 explorer123 ist offline
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Vielen Dank erstmal!

Habe ich das auch so richtig verstanden, das es egal ist ob das Schiff (so wie in unserem Fall) eine Sportbootzulassung hat?
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  #6  
Alt 20.02.2008, 20:19
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von explorer123 Beitrag anzeigen
Vielen Dank erstmal!

Habe ich das auch so richtig verstanden, das es egal ist ob das Schiff (so wie in unserem Fall) eine Sportbootzulassung hat?
Das weiß ich nicht
__________________
Gruß Jörg
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  #7  
Alt 20.02.2008, 20:22
herrdoctor666 herrdoctor666 ist offline
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Hi

Ich würde in Deiner Stelle einfach mal in ein aktuelles Lehrbuch für den Führerschein hineinsehen. Bin mir sicher, dass dort Deine Frage beantwortet wird...
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  #8  
Alt 20.02.2008, 21:20
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xtw xtw ist offline
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Ein Anruf bei der WaPo dürfte Klärung bringen...
Nach allem, was ich gelernt habe : es ist nicht gewerblich, also im SBF-See-Bereich ohne Größenbeschränkung.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #9  
Alt 20.02.2008, 23:27
tomkyle tomkyle ist offline
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Ich bin ja noch Führerscheineuling.. und wir haben gelernt dass es darauf ankommt für welchen zweck ein Boot gebaut wurde. Also wenn du ein ehmaliges Polizeiboot hast (das ja nicht für sport oder vergnügungszwecke gebaut wurde) darfst du das nicht mit dem SBF See steuern... Die Größe ist bei SBF See Egal..
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  #10  
Alt 21.02.2008, 05:01
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xtw xtw ist offline
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Wir haben hier vor nem guten Jahr schonmal das Thema gehabt - in dem Zusammenhang gab es einen Unfall mit einem großen Boot, dass ebenfalls "zweckentfremdet" war, und aus den BSU (oder so ähnlich) Unterlagen ging klar hervor, dass der Typ des Schiffs dem SBF See ebenfalls egal ist.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #11  
Alt 21.02.2008, 05:11
Benutzerbild von tommes-os
tommes-os tommes-os ist offline
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Genau!
Und herzlich willkommen im Explorer.
(Sagst du uns auch deinen richtigen Namen???)
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Gruß Thomas


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Echte Männer kauen Bienen...............
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  #12  
Alt 21.02.2008, 06:12
explorer123 explorer123 ist offline
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"Ich bin ja noch Führerscheineuling.. und wir haben gelernt dass es darauf ankommt für welchen zweck ein Boot gebaut wurde. Also wenn du ein ehmaliges Polizeiboot hast (das ja nicht für sport oder vergnügungszwecke gebaut wurde) darfst du das nicht mit dem SBF See steuern... Die Größe ist bei SBF See Egal.."

Hm, sowas ähnliches habe ich auch schonmal gehört. Aber so richtig vorstellen kann ich mir das nicht. Es fahren ja relativ viele Leute Boote die ursprünglich für Arbeitzwecke gebaut wurden.

Genausogut lässt sich ja auch ein boot was für Sportzwecke gebaut wurde für gewerbliche Fahrten nutzen...

Gruß
Sebastian
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  #13  
Alt 21.02.2008, 06:39
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/...rty=source.pdf

Wie an obigem Beispiel zu sehen ist fangen die eigentlichen Probleme immer erst mit der gewerblichen Nutzung an...

@ Tomkyle: Bezgl. des Betriebes von Ex-Offiziellen Schiffen, die nach Eignerwechsel in private Nutzung fallen sollte doch der SBF reichen. Die Schiffe sind doch ausgemustert und werden privat als Sportboot genutzt.
Es wäre mir neu, sollte eine solche Nutzung nicht -oder nicht mehr- möglich sein.
Hast Du evtl. eine Quelle zum Nachprüfen?

@Explorer fragen zum SBF muß der DSV bzw. DMYV beantworten können. Evt. wissen die auch Details wo das private ins gewerbliche mündet, Anzahl der Personen die an Bord sein dürfen etc.

http://www.dsv.org/index.php?id=13

http://www.dmyv.de/index.php?id=260

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...nen/index.html

Wichtig dürfte ja vor allem für den Skipper sein wie nun letztenendes die Rechtslage liegt, denn der darf zu guter Letzt den Kopf hinhalten.
__________________
Gruß
Kai

Geändert von KaiB (21.02.2008 um 06:45 Uhr)
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  #14  
Alt 21.02.2008, 08:47
tomkyle tomkyle ist offline
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Um ehrlich zu sein habe ich auch dran gezweifelt als ich das gehört habe... Hatte extra nochmal nachgefragt da ein Kumpel von mir solch ein Boot besitzt. Demnächst mache Ich SBF Binnen dann kann ich nochmal nachfragen... erzählt wurde mir das in der Yachtschule Eichler in HH die machten einen ziemlich kompetenten Eindruck. Soll auch kürzlich erst geändert worden sein. Das gemeine an der Änderung war dass sie nicht die Bedingung für den Führerschein geändert haben sondern geändert haben was man damit fahren darf (oder eher gesagt was ein Sportboot ist). Somit hat man kein Bestandsschutz. Wie das in der realität durchgesetzt wird ist eine ganz andere Geschichte.
Grüße TK
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  #15  
Alt 21.02.2008, 10:36
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Volker Volker ist offline
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Also ich kenne jemanden, der fährt ein ehemaliges Minensuchboot mit dem SBF See....

Gruß
Volker

(und wenn er jetzt trotz der privaten Nutzung auf eine Mine trifft - darf er sie mitnehmen? )
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #16  
Alt 21.02.2008, 10:41
tomkyle tomkyle ist offline
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486 Danke in 252 Beiträgen
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Wie gesagt was in der Realität der Fall ist, ist eine ganz andere Geschichte....
Ich kenn auch Jemanden
Der hat auch noch nie Probleme damit bekommen...
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  #17  
Alt 21.02.2008, 11:35
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Antaris Antaris ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: DC3554
2.028 Danke in 906 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Also ich kenne jemanden, der fährt ein ehemaliges Minensuchboot mit dem SBF See....

Gruß
Volker

(und wenn er jetzt trotz der privaten Nutzung auf eine Mine trifft - darf er sie mitnehmen? )
Genau,
aber die Geschütze muss er vorher abbauen,
ich kenne sowas von den Marine-Kameradschaften,
ein ehemaliges Patroulinenboot lag mal in unserem Hafen,
und fährt heute bei der Marinekameradschaft Hannover.


Gruß
Axel

www.wyce.de
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  #18  
Alt 21.02.2008, 11:51
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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Beiträge: 3.770
Boot: Yar-Craft BowCat
15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von explorer123 Beitrag anzeigen
Hallo,
Habe da eine kleine Frage:

Für die Erkundung eines Wracks haben wir letztes Jahr folgenden Verband eingesetzt:

18 Meter langes ehemliges Arbeitsschiff (soweit ich weiß Sportbootzulassung)
19 lange alte Barge die als Arbeitsplattform umgebaut wurde

Das ganze hatte nur hobbymäßige Hintergründe, allerdings haben sich da für etwa 20 Leute zusammengetan.

Darf/durfte man einen solchen Verband mit einem Sportbootführerschein steuern?

Grundsätzlich bin ich der Meinung das dieser ausreichend ist, es wird ja auch gesagt das der Verwendungszweck und nicht die Größe entscheident ist. Aber bei insg. 37 Metern habe ich da meine zweifel

Nun würde ich gerne wissen ob wir uns dort absolut illegal verhalten haben, oder ob man soetwas wiederholen könnte.

Gruß
Explorer
Zum Nachlesen
http://bundesrecht.juris.de/index.html

IMHO
Wenn Sportgerät alles bestens!
Keine Größenfestlegung,
keine Personenanzahlbeschränkung

Aber die Geschichte wird eingegrenzt

http://bundesrecht.juris.de/seeschstro_1971/__3.html

daraus:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Er hat insbesondere die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern.

Ich glaube
Es wird dem Seegericht im Schadenfall schwer verständlich zu machen sein, dass einer das Kaliber mit einem Hobbypatent durch die Gegegend fährt.
Bei dieser Größe ist eine Mindesausstattung an Sicherheits, Navigations -und Rettungsmittel nach guter Seemanschaft vorgeschrieben, die weiter Betriebszeugnisse und geschultes Personal
bedürfen.
So lange alles läuft, bestens...aber wehe es tritt meldepflichtiger Unfall ein!
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #19  
Alt 21.02.2008, 11:55
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Eckaat Eckaat ist offline
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Ort: Volksrepublik Mecklenburg
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Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.423 Danke in 5.873 Beiträgen
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Das wäre mir auch neu. Dann könnten hier ne Menge Leute ihre Boote verkaufen. Viele haben ehemalige Grenzschutzboote von der VEBEG, ausgemusterte Schlepper usw., die heute als Vergnügungs-, Angel- oder Tauchdampfer dienen. Ein Kumpel hat vor ein paar Jahren sogar mal das 16 Meter lange Versorgungsboot für die kleine Ostseeinsel Vilm besessen. Mit dem Dampfer hamse früher Honecker seinen Fusel und Fressialien auf die Insel gekarrt.

Die Geschichte der Überführung von Lauterbach nach Rostock würde für einen Extra-Thread reichen.

Aufpassen muss man aber wie ein Schießhund, wenn Geld ins Spiel kommt. Mit meiner Barkasse sind wir damals oft Angeln gefahren, oft mit 10 Leuten. Die Angelkutterkapitäne haben uns immer unter Wind gehabt und uns regelmäßig mit anonymen Anzeigen bei der WSP angeschissen. Deshalb immer drauf achten wer mit an Bord geht und nie Geld für irgendwas verlangen. Selbst geteilte Spritkosten können Dich schon in Teufels Küche bringen, wenn dich die Schmiere aufm Kieker hat.

Außerdem nervt es, wenn Du draußen schon erwartet wirst und bei ner 5 länggseits gehen sollst, um die obligatorische Schikanekontrolle abzufassen. Einmal wär der liebe Herr Polizeiobermeister Langer dabei um ein Haar in den Bach geflogen. Da war die Heiterkeit an Bord sehr groß.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #20  
Alt 21.02.2008, 13:57
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von explorer123 Beitrag anzeigen
Für die Erkundung eines Wracks haben wir letztes Jahr folgenden Verband eingesetzt:

18 Meter langes ehemaliges Arbeitsschiff (soweit ich weiß Sportbootzulassung) ...
Das ehemalige Arbeitsschiff braucht mit mehr als 15 m Länge einen Eintrag
ins Seeschiffsregister. Da sollte deutlich werden, ob es sich um ein Sport-
boot handelt oder nicht. Davon hängt dann die Frage ab, welcher Führer-
schein erforderlich ist.

Zitat:
... 19 lange alte Barge, die als Arbeitsplattform umgebaut wurde
Ich werde nie verstehen, warum ohne Not englische Bezeichnungen verwen-
det werden, wenn man etwas von anderen wissen will und eine möglichst
große Anzahl an Leuten wünscht, die die Frage verstehen.

Aber sei's drum, Deine Frage ist interessant: Bleibt ein Sportboot ein Sport-
boot, wenn ich eine (motorlose?) Schute brachtlicher Länge anhänge? Dazu
würde ich an Eurer Stelle wirklich die lokale Wasserschutzpolizei befragen.


Zitat:
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass dieser ausreichend ist, es wird ja auch gesagt das der Verwendungszweck und nicht die Größe entscheidend ist.
Die Sache mit dem Verwendungszweck wird häufig missverstanden: Bei einem
als Sportboot eingetragenem Boot spielt nur der Verwendungszweck eine
Rolle. Bei privatem Einsatz genügt der SBF See, bei gewerbsmäßigem Ein-
satz sind SSS oder SHS erforderlich.

Ist ein Fahrzeug aber nicht als Sportboot eingetragen, kommen andere Vor-
schriften zum Tragen. Bei Traditionsschiffen z.B. gibt es je nach Schiffs-
länge abgestufte Anforderungen an den Führerschein des Schiffsführers,
darüber hinaus sind Patente erforderlich. Dass man die Queen Mary 2 zu
privaten Lustzwecken (unter deutscher Flagge) mit dem SBF See legal be-
treiben dürfe, ist eine sachlich nicht haltbare urbane Legende an Segler-
stammtischen. Bei Fahrzeugen dieser Größenordnung greifen Vorschriften
nach SOLAS und STCW.

Belem
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  #21  
Alt 21.02.2008, 14:15
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
(und wenn er jetzt trotz der privaten Nutzung auf eine Mine trifft - darf er sie mitnehmen? )
Nur wenn er den Pyroschein hat.
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  #22  
Alt 21.02.2008, 14:27
Benutzerbild von nordic
nordic nordic ist offline
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Wenn er sie richtig trifft, sieht er so aus.
(Tanker nach Laderaumexplosion)
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Gruß Karl-Heinz

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  #23  
Alt 21.02.2008, 21:03
explorer123 explorer123 ist offline
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Vielen Dank erstmal, werde mich bei den entsprechenden Stellen noch näher informieren.

Angenommen der SBF wäre nicht mehr ausreichend, da es sich um einen Verband handelt der als gewerblich eingestuft wird. Welcher Schein wird dann zur Führung des Bootes benötigt?
Ist das dann gleich das Kapitänspatent, oder gibt es da noch kleine zwischen Stufen für die gewerbliche Nutzung?
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  #24  
Alt 21.02.2008, 23:12
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Hi,
ich würde mich auch bei den entsprechenden Behörden erkundigen.

Gruß mr.ot
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  #25  
Alt 22.02.2008, 12:48
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Soweit ich es bis jetzt in Erfahrung gebracht habe ist der Zweck für den das Boot gebaut wurde entscheident!

Was droht mir wenn ich von der WSP kontrolliert werde?
Geldstrafe?
Anzeige wegen "fahrens ohne Führerschein"?
Einzug des SBF See?
Beschlagnahmung des Bootes?
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