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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 21.02.2008, 12:26
Benutzerbild von andy1972
andy1972 andy1972 ist offline
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Boot: Kein Boot mehr, aber eines Tages wieder !!!
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Standard Arbeitsvertrag mit Schwangerschaftsklausel

hallo zusammen,
ich habe gerade einen Arbeitsvertrag von einer Bekannten gelesen, ist soweit auch alles korrekt. Aber, darf der AG in den als Anhang angeführten Vertragsbedingeungen folgendes reinschreiben:
Zitat" Weibliche Arbeitnehmer versichern ausdrücklich nicht schwanger zu sein" Zitat Ende

ist das zulässig??



__________________

Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen?
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  #2  
Alt 21.02.2008, 12:29
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Standard

Kann er reinschreiben, bringt ihm aber nix!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 21.02.2008, 12:30
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In Abhängigkeit von der zu besetztenden Stelle muss er das sogar.
z.B. Löterin.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #4  
Alt 21.02.2008, 12:31
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andy1972 andy1972 ist offline
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Boot: Kein Boot mehr, aber eines Tages wieder !!!
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Kann er reinschreiben, bringt ihm aber nix!
Dachte ich mir auch, aber gibts da nen §, ich finde irgendwie für Vertragsabschlüsse nichts passendes!!!
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Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen?
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  #5  
Alt 21.02.2008, 12:32
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Da darf sie sogar die Unwarheit sagen.

Gruß Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #6  
Alt 21.02.2008, 12:35
Benutzerbild von santhos
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Da darf sie sogar die Unwarheit sagen.

Gruß Klaus
Um nicht zu sagen bewußt lügen. Ist eben das Risiko des Arbeitgebers.
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Grüße
Michael

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  #7  
Alt 21.02.2008, 12:39
AndreasR AndreasR ist offline
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und letztendlich muss sie ja nichts von ihrer schwangerschaft wissen
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  #8  
Alt 21.02.2008, 12:40
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Zitat:
Zitat von andy1972 Beitrag anzeigen
Dachte ich mir auch, aber gibts da nen §, ich finde irgendwie für Vertragsabschlüsse nichts passendes!!!

Steht im Grundgesetz, niemand darf wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion usw Benachteiligt werden.

Gruß Klaus
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Gruß Klaus



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  #9  
Alt 21.02.2008, 13:07
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das hatte ich mal für einen ähnlichen tread rausgesucht:

Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsangebot handelt, ist eine Kündigung / Aufhebung unzulässig. Siehe hier: http://www.finanztip.de/recht/arbeit...tsrecht_50.htm
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Charly
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  #10  
Alt 21.02.2008, 13:12
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Eckaat Eckaat ist offline
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Man weiß ja nicht wie das Mädel aussieht. Vielleicht möchte der Chef das ja übernehmen.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #11  
Alt 21.02.2008, 13:15
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Man weiß ja nicht wie das Mädel aussieht. Vielleicht möchte der Chef das ja übernehmen.

Gruß Ecki

Hast du heute zuviel Testosteron geschluckt

Gruß Klaus
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Gruß Klaus



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ich komme nur nicht dazu.
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  #12  
Alt 21.02.2008, 14:43
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Steht im Grundgesetz, niemand darf wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion usw Benachteiligt werden.

Gruß Klaus

Schon klar,
das hat aber doch nichts mit Schwangerschaft zu tun

Aber mal angenommen, sie wäre schon vorher schwanger, wüßte es auch,
kann sie dann nicht wegen arglistiger Täuschung einen drankriegen??
Ich fand die Frage interessant, das kann ja auch mal auf jeden AG zukommen.
__________________

Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen?
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  #13  
Alt 21.02.2008, 14:50
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Zitat:
Zitat von andy1972 Beitrag anzeigen
Schon klar,
das hat aber doch nichts mit Schwangerschaft zu tun

Aber mal angenommen, sie wäre schon vorher schwanger, wüßte es auch,
kann sie dann nicht wegen arglistiger Täuschung einen drankriegen??
Ich fand die Frage interessant, das kann ja auch mal auf jeden AG zukommen.
Soweit mir bekannt - und es wurde hier auch schon erwähnt - kann sie nicht wegen arglistiger Täuschung angeprangert werden. Ich meine mich zu erinnern, dass diese Frage das Persönlichkeitsrecht angreift und deswegen folgenlos gelogen werden darf.

Gruss
Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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  #14  
Alt 21.02.2008, 15:20
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Hamish Hamish ist offline
Ensign
 
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Zitat:
Zitat von Käpt´n Blaubär Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt - und es wurde hier auch schon erwähnt - kann sie nicht wegen arglistiger Täuschung angeprangert werden. Ich meine mich zu erinnern, dass diese Frage das Persönlichkeitsrecht angreift und deswegen folgenlos gelogen werden darf.

Gruss
Tom
und ich meine mich zu erinnern, dass das eine der Fragen im Bewerbungsgespräch ist, bei denen die Mädels nicht lügen dürfen

grüsse
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  #15  
Alt 21.02.2008, 15:25
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andy1972 andy1972 ist offline
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im Bewerbungsgespräch schon , aber im eigentlichen Vertrag so geschrieben??
"...versichert ausdrücklich, nicht schwanger zu sein"
den Vertrag unterzeichnet sie doch zusammen mit der Klausel, also versichert sie durch die Unterschrift, dass sie ausdrücklich nicht schwanger ist
__________________

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  #16  
Alt 21.02.2008, 15:26
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Falsch Sie dürfen lügen oder bewußt die Unwahreit sagen. Natürlich dann nicht mehr wenn es nicht mehr zu übersehen ist oder wenn sie das Baby gefährden würde.
__________________
Grüße
Michael

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  #17  
Alt 21.02.2008, 15:27
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Das ist jetzt hier übrigends nur rein spekulativ, weder ich, noch die Bekannte, noch irgendwer ist schwanger und hat nen Vertrag unterzeichnet!!

Bevor jetzt gleich die Chips geholt werden....
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  #18  
Alt 21.02.2008, 16:48
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Zitat:
Zitat von andy1972 Beitrag anzeigen
Schon klar,
das hat aber doch nichts mit Schwangerschaft zu tun
Natürlich hat das was mit Schwangerschaft zu tun, oder wurde dir als Mann schon mal diese Frage gestellt?

Ich meine, das ging sogar mal vor das Verfassungsgericht, wegen Benachteiligung der Frau.

Gruß Klaus
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Gruß Klaus



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  #19  
Alt 21.02.2008, 17:29
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Moin,
es gibt ne Menge jobs, die man nicht mit Schwangeren besetzen darf, weil das Risiko einer Schädigung des Ungeborenen besteht. Alles bestens gesetzlich geregelt. Wenn man es als Brötchengeber trotzdem macht, ist der Teufel los. In solchen Fällen hat das Bundesarbeitsgericht die Frage zugelassen, sonst ganz sicher nicht!
gruesse
Hanse
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  #20  
Alt 21.02.2008, 17:36
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der AG darf nicht fragen, kann sich aber schützen, indem er einen auf die Probezeit befristeten Arbeitsvertrag abschließt.
Wenn die Bewerberin dann während der Einstellung schon schwanger war bzw in der Probezeit schwanger wird, wird der Vertrag halt nicht verlängert
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Gruß Thomas
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  #21  
Alt 21.02.2008, 18:29
Benutzerbild von andy1972
andy1972 andy1972 ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
der AG darf nicht fragen, kann sich aber schützen, indem er einen auf die Probezeit befristeten Arbeitsvertrag abschließt.
Wenn die Bewerberin dann während der Einstellung schon schwanger war bzw in der Probezeit schwanger wird, wird der Vertrag halt nicht verlängert
aha, vielen Dank für eure Antworten!
Habe ich wieder was dazu gelernt

Ich hatte mich irgendwie auf den zitierten Satz versteift
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  #22  
Alt 21.02.2008, 18:37
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Oh Mann!

Jeder Bewerber/ jede Bewerberin MUSS alles offenlegen, was eine Beeinträchtigung der Arbeitskraft zum Zeitpunkt der Bewerbung bedeutet! Dies gilt natürlich auch für eine Schwangerschaft.

Der AG DARF NICHT nach einer Schwangerschaft fragen, darf jedoch den Arbeitsvertrag vor und NACH Dienstantritt fristlos auflösen, wenn er die Kenntnis der Schwangerschaft durch die Bewerberin zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen kann. Dies geschieht zum Beispiel durch eine entsprechende AR-Klage und Offenlegung der Aktenlage durch das Gericht.

btw: LÜGEN ist grundsätzlich in diesem Rechtsraum verboten! Dies gilt auch für das VERSCHWEIGEN jeglicher Art, wenn dadurch wissentlich rechtliche Vorgänge (Verträge, Tätigkeiten) beeinträchtigt werden.

Quelle:
diverse eigene Vorgänge exakt gleicher Art im Betrieb:
in den letzten vier Jahren hatte ich zwei Bewerberinnen, die nachweislich zum Bewerbungszeitraum schwanger waren und dies NICHT mitgeteilt hatten. Beide Verfahren hatte ich problemlos in 5-min-Verfahren gewonnen. Eine davon hatte den Job bereits angetreten ...

Ich finde es von solchen Damen total unfair, einen guten Arbeitsplatz solchen wegzunehmen, die sich eine Karriere, bzw. eine langfristige Chance aufbauen wollen und hierzu keine Chance haben. Denn solche Damen werden eingestellt, eingeschult oder gar extern ausgebildet und wissen bereits ganz genau, dass sie nur Kosten verursachen aber diese nie durch ihre Arbeitsleistung hereinbringen.

Die nicht angenommenen sitzen dagegen hinten ...

Daher nehme ich am liebsten 40+ ...

Gruß
Ray
__________________
******
An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ...
******
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  #23  
Alt 21.02.2008, 18:51
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Zitat:
Zitat von Ray Beitrag anzeigen
Ich finde es von solchen Damen total unfair, einen guten Arbeitsplatz solchen wegzunehmen, die sich eine Karriere, bzw. eine langfristige Chance aufbauen wollen und hierzu keine Chance haben. Denn solche Damen werden eingestellt, eingeschult oder gar extern ausgebildet und wissen bereits ganz genau, dass sie nur Kosten verursachen aber diese nie durch ihre Arbeitsleistung hereinbringen.

Die nicht angenommenen sitzen dagegen hinten ...

Daher nehme ich am liebsten 40+ ...

Gruß
Ray

Eine Million in die Chauvi-Kasse!!!!

Wieso setzt Du voraus, daß eine Frau, die schwanger ist, nicht auch eine Karriere oder langfristige Chance aufbauen will oder sogar muß? Vielleicht muß sie sich ihr Geld verdienen, weil sie keinen gutverdienenden Papi für das Kind hat? Vielleicht muß sie ihr Kind nach 6 oder 8 Wochen in die Kinderkrippe bringen, um sich und das Kind überhaupt ernähren zu können?

Ich denke, freiwillig sucht sich keine schwangere Frau einen anstrengenden Arbeitsplatz, wenn sie ihn nicht wirklich braucht - da bringt sie lieber in Ruhe ihr Kind zur Welt. Oder?

Natürlich ist für einen Betrieb eine schwangere Frau ein Kostenfaktor - aber wie geht es der Frau selber damit? Vielleicht will sie ja gar nicht einer anderen den Arbeitsplatz wegnehmen - aber sie braucht ihn dringend????

Anneke
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  #24  
Alt 21.02.2008, 19:54
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
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Eine Million in die Chauvi-Kasse!!!!

Wieso setzt Du voraus, daß eine Frau, die schwanger ist, nicht auch eine Karriere oder langfristige Chance aufbauen will oder sogar muß? Vielleicht muß sie sich ihr Geld verdienen, weil sie keinen gutverdienenden Papi für das Kind hat? Vielleicht muß sie ihr Kind nach 6 oder 8 Wochen in die Kinderkrippe bringen, um sich und das Kind überhaupt ernähren zu können?

Ich denke, freiwillig sucht sich keine schwangere Frau einen anstrengenden Arbeitsplatz, wenn sie ihn nicht wirklich braucht - da bringt sie lieber in Ruhe ihr Kind zur Welt. Oder?

Natürlich ist für einen Betrieb eine schwangere Frau ein Kostenfaktor - aber wie geht es der Frau selber damit? Vielleicht will sie ja gar nicht einer anderen den Arbeitsplatz wegnehmen - aber sie braucht ihn dringend????

Anneke
2 Millionen in die "Ich trag Birkenstocksandalen" Kasse

Wenn ich eine Stelle ausschreibe will ich die bestzen und das nicht nur für die nächsten 3 Monate. Wir sind Arbeitgeber die fleißig ihre Steuern zahlen und dieses Land am Leben erhalten und nicht die Heilsarmee. Solange diese Kündigungsschutzgesetze so einseitig zugunsten der Arbeitnehmer sind wird kein Aufschwung in Richtung Beschäftigung möglich sein.

Kein Wunder daß unsere Wirtschaft langhin kränkelt wenn sich solche Leute in der Politik rumtreiben

Der Westerwelle der wär was
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  #25  
Alt 21.02.2008, 19:59
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ToDi ToDi ist offline
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kein Cent für die Chauvi-Kasse

bis auf einfache Hilfsjobs investiert ein Arbeitgeber ziemlich viel Zeit und Geld in die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters.
Fällt diese Mitarbeiterin dann direkt oder kurz nach Arbeitsaufnahme aus, dann war diese Investition für die Katz (zumindest aus Sicht des AG )

Da die Arbeitnehmerin möglicherweise erst nach Ende der Elternzeit wiederkommt, blockiert sie in der Zeit einen Arbeitsplatz, denn der Arbeitgeber muß damit rechnen, dass die AN nach der Elternzeit ihren Arbeitsplatz einfordern wird. Also muß er sich in der Zwischenzweit mit Aushilfen zufrieden geben
Kriegt die AN nach der Elternzeit des ersten Kindes ein weiteres, verlängert sich das Spiel.


Großbetriebe und der öffentliche Dienst können über eine Personalreserve anders damit umgehen, irgendwer ist da immer schwanger, aber vor allem für Kleinbetriebe ist das ganze ein fast nicht zu kalkulierendes Risiko.
__________________
Gruß Thomas
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