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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Signalpistole definiert??
Hallo Forum,
am 05.03. hatte Wolfgang B. zwar schon mal etwas über seine "Leucht-Feuer" geschrieben, aber nun interessiert mich doch mal folgendes: Ist das "Format" einer Leuchtpistole und deren Munition vorgeschrieben? Ich besitze nämlich eine 6mm Schreckschuß-/Startpistole mit Ladestreifen unterm Lauf, der wiederum vorn auf 15 mm das Kaliber 14 mm aufweist, also passend für Signalsterne. Darf ich das Ding mitsamt üblichen roten und weißen Sternen mitführen, oder MUSS es eine "zugelassene" Abschussvorrichtung sein ? ?? Wer kontrolliert das, WOMIT ich einen weißen bzw. roten :-( Stern abgeschossen habe? Grundsätzlich darf ich ja Schreckschußwaffen -auch an Bord- mitführen, also??? Rundum Gruß mit dem heiligen Wunsch, niemals einen roten Stern benutzen zu müssen... Olli
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#2
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Signalwaffen mit einem Patronenlager grösser 12mm sind scheinpflichtig. Sie müssen den Zulassungsstempel der PTB tragen.
Hilft das weiter? (siehe Waffen- und Sprengstoffgesetz) |
#3
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Hallo allerseits,
ja die Sigpi ´s , die waffenscheinfreien, tragen normalerweise ein PTB-Prüfzeichen (Vorschrift). Es gibt allerdings auch noch ältere (z.B. RG3) ohne. Diese sind dann soviel ich weiß auch scheinpflichtig. Ansonsten ist ab 12 mm wie schon oben gesagt der Schein gefordert. Es spricht nichts gegen eine Mitführung der "kleinen" Sigpi an Bord. Aufbewahrung natürlich entsprechend der Seenotsignale. feurige Grüße Karl-Heinz :twisted:
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#4
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Hallo INOX,
hat Deine Waffe denn ein PTB-Zeichen? Das Zeichen müsste auch auf der Abschussvorrichtung sein, wenn es sich hierbei um ein separates Gerät handelt. Bei Sportbooten gibt es keine Vorschrift, dass eine Signalpistole mitzuführen ist. Deshalb gibt es auch keine Norm darüber, welcher Typ es zu sein hat. Du solltest unbedingt die entsprechenden waffenrechtlichen Vorschriften des Landes beachten, in dem Du unterwegs bist. Nicht alle europäischen Länder haben insoweit eine mit Deutschland kompatible Rechtslage. Nähere Auskünfte kannst Du bei der Kreuzerabteilung des DSV oder beim Deutschen Motoryachtverband erhalten. Gruss, Helmut |
#5
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Hallo Forum,
erstmal "dankeschön" für die Infos. Zu der Waffe: Es ist eine EM-GE, Gerstenberger u. Eberwein, Mod. 63, cal. 6 mm (kupferne Zündwarzen ), Ladestreifen mit 6 Patronen längs unter dem Lauf. [ PTP 6 ] gestempelt (rund). Der Lauf ist serienmäßig vorn 15 mm lang auf 14 mm erweitert, gedacht eben als Aufnahme für die silbernen Signalsterne. Was mir dabei grad einfällt ist, daß mit einem 9 mm Revolver die Sterne immer höher stiegen, als mit diesem Spatzenschreck. Knallt eigentlich nur und richtet sonst nix an, kann man noch nicht einmal Leute mit bedrohen, so glaubt ei'm keiner ) Wie hoch steigen denn so Signalraketen /-Sterne, die mit einer "richtigen" SiPi abgeschossen werden? Leuchtdauer? Gruß (und ohne Stern) Olli
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#6
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Steighöhe 300m, Leuchtdauer mind. 30 sek.
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