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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot nach Tschechien verkauft
Hallo,
das Boot das ich verkauft habe, soll nach Tschechien überführt werden (nicht von mir). Muss ich als Verkäufer da irgend etwas beachten oder Bestimmungen einhalten? Oder muss etwas spezielles in den Kaufvertrag geschrieben werden? Danke |
#2
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Ohne Anspruch auf Richtigkeit !! aber vom Gefühl her würde ich sagen das es die Sache des Käufers ist sich um Zoll und Ausfuhrbestimmungen zu kümmern.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#3
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Das ist richtig (hoffe ich doch). Das Boot ist nicht beim Schifffahrtsamt zugelassen. Ich möchte nur vermeiden, dass der Käufer wegen irgend einer Kleinigkeit Ärger bekommt. Wenn ich den Ärger im Vorfeld unterbinden kann, dann mache ich das auch. Ich bin nicht so und sage, du hast gekauft und nun sieh zu.
Dann kann ich also mit einen ganz normalen Kaufvertrag arbeiten. |
#4
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Hallo Janik,
Tschechien gehört schon seit geraumer Zeit zur EU. Das macht keinen Unterschied, ob du das Boot z. B. nach Österreich , oder nach Tschechien verkaufst. Was für den Käufer wichtig ist: Nachweis, dass die Umsatzsteuer bereits schon einmal in einem EU Land bezahlt wurde. Ansonsten darf er diese noch einmal in Tschechien entrichten! Viele Grüße von, Wolfgang |
#5
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Ich hab meinen Sprinter nach Polen verkauft. Kohle her, Kaufvertrag (auf deutsch) und fort. Alles andere war seine Sache, auch dass er sich beim Aufladen die komplette Lichtleiste vom Trailer abgerissen hat und ohne Anhängerlicht im Dunkeln auf der A20 unterwegs gewesen wäre. Aber Polen sind ja erfinderisch, er hat einfach das Licht am Sprinter eingeschaltet. Keine Ahnung ob die Batterie bis zur Grenze durchgehalten hat.
Hab allerdings noch im Kaufvertrag die Uhrzeit vermerkt, von da an kann er mit dem gekauften Gegenstand machen was er will und ist auch für sämtliche Malessen zuständig. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#6
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...ordentlichen Kaufvertrag machen, alle wichtigen und unwichtigen Sachen reinschreiben. Nimm am besten die Daten des Käufers aus dessen Presonaldokument, Uhrzeit und Datum drunter und wenn es zulassungsfähige Fahrzeuge sind, dann am besten eigentlich immer abgemeldet....
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#7
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Er wird bei der Ausfuhr keine Probleme kriegen da es seit dem 21.12.07 keine Grenzen mehr gibt.Wenn er das Boot zulassen möchte muß er in Tschechien zum TÜV.Wenn das Boot vor 1995 gebaut würde muß er wahrscheinlich ein paar veränderungen vornehmen (keine Batterien im Motorraum,keine Toilette mit Abfluß ins Wassser usw).
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Gruß Daniel |
#8
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Trotzdem unbedingt in den Kaufvertrag schreiben, dass der Käufer für alle Aus- und Einfuhrabgaben selber verantwortlich ist und das dieses Ihm bekannt ist und kein Wandlungs- oder Minderungsgrund darstellen. Um böse Überraschungen zu vermeiden und natürlich alles abgemeldet übergeben.
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Grüße Michael |
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